5880
Linee d'arretramento, stradali e dei sentieri · Basel
Documento
- Numero
- P230595
- Tipo
- Linee d'arretramento, stradali e dei sentieri
- Comune
- Basel
- Cantone
- Basilea Città
- Livello
- Comune
- Approvato da
- RRB
- Adottato
- 9 mag 2023
Carta
Il Cantone non pubblica un perimetro per questo documento. La carta mostra Basel con le zone edificabili.Apri la carta completa
File
Testo
~
Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt
Regierungsratsbeschluss vom 09. Mai 2023
Altrheinweg, Liegenschaften Nr. 32 - 38; Planfestsetzungsbeschluss
1.
Der Regierungsrat genehmigt gestützt auf die §§ 97, 98 und 106 des Bau- und Planungsgesetzes den Nutzungsplan / Linienplan Nr. 5880 des Tiefbauamts betreffend die Änderung der Bau- und Strassenlinien des Altrheinwegs, Liegenschaften 32 - 38 sowie der Höhenkoten der Strassenlinien.
2.
Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren und den Eigentümerinnen der betroffenen und der an das Projekt anstossenden Liegenschaften sowie allfälligen Einsprechenden zuzustellen.
Mostra tutto il testo
Begründung Die heute geltenden Bau- und Strassenlinien verlaufen innerhalb der Parzellen 7/1665, 7/2644, 7/2645, 7/2646 des Grundbuchs Basel. Die bestehenden Gebäude Altrheinweg 32 - 38 befinden sich als Ensemble im kantonalen Inventar der Denkmalpflege. Neu sollen die Bau- und Strassenlinien auf die bestehenden Parzellengrenzen verschoben werden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss kann an das Verwaltungsgericht rekurriert werden. Der Rekurs ist innert 10 Tagen ab Publikation im Kantonsblatt schriftlich beim Verwaltungsgericht anzumelden; innert 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die schriftliche Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat. Die Einreichung des Rekurses hemmt den Vollzug des angefochtenen Beschlusses nicht, es sei denn, dass die Verwaltungsgerichtspräsidentin resp. der Verwaltungsgerichtspräsident dies ausdrücklich anordnet. Bei völliger oder teilweiser Abweisung des Rekurses können die amtlichen Kosten, bestehend aus einer Spruchgebühr sowie den Auslagen für Gutachten, Augenscheine, Beweiserhebung und andere besondere Vorkehren, dem Rekurrenten oder der Rekurrentin ganz oder teilweise auferlegt werden.
P230595
Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt
Der Nutzungsplan / Linienplan Nr. 5880 des Tiefbauamts kann beim Empfang des Bau- und Verkehrsdepartements, Dufourstrasse 40, 4001 Basel eingesehen werden. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08.00-12.00 Uhr und 13.15-17.00 Uhr, Telefon 061 267 68 68. Die Publikation erfolgt im Kantonsblatt vom 17. Mai 2023.
Die Staatsschreiberin
(2
arN .