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Linee d'arretramento, stradali e dei sentieri · Basel

Documento

Numero
P221270
Tipo
Linee d'arretramento, stradali e dei sentieri
Comune
Basel
Cantone
Basilea Città
Livello
Comune
Approvato da
RRB
Adottato
22 set 2022

Carta

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File

Testo

6

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Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Regierungsratsbeschluss vom 20. September 2022

Hardstrasse, Karl Barth-Platz, Adlerstrasse, Abschnitt Liegenschaften Nr. 1230, St. Alban-Anlage, Bereich Haltestelle Hardstrasse, Umgestaltung der Allmend, Änderung der Linien- und Erschliessungspläne, Planfestsetzungsbeschluss

1.

Der Regierungsrat genehmigt, gestützt auf die §§ 97, 98 und 106 des Bau- und Planungsgesetzes, die Nutzungspläne / Linien- und Erschliessungspläne Nr. 5873 bis 5877 des Tiefbauamts betreffend die Änderung der Bau- und Strassenlinien sowie die Umgestaltung in den Bereichen Hardstrasse, Karl Barth-Platz, Adlerstrasse, Abschnitt Liegenschaften Nr. 12- 30 und St. Alban-Anlage, Bereich Haltestelle Hardstrasse, inklusive der Baumfällungen, der neuen generellen Strassenquerprofile und der Höhenkoten der Strassenlinien.

2.

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Die Einspracheentscheide werden genehmigt und den Einsprechenden eröffnet.

3.

Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren und den Eigentümerinnen und Eigentümern der betroffenen und der an das Projekt anstossenden Liegenschaften sowie den Einsprechenden zuzustellen.

4.

Der Bauentscheid der Allmendverwaltung vom 15. August 2022 wird dem Gesuchsteller eröffnet.

Begründung In der Hardstrasse stehen umfangreiche Massnahmen zur Infrastruktursanierung, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zugunsten des Velo- und Fussverkehrs sowie zur Erfüllung der Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) an. Der Grosse Rat hat dafür am 14. Mai 2020 mit der Zustimmung zum «Ratschlag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie zur Umgestaltung der Tramhaltestellen in der Hardstrasse» 18'030'000 Franken bewilligt (20/20/09G). Im Zuge dieses Projekts werden auf der Nordseite der Hardstrasse die weit zurückliegenden Strassenlinien auf die Parzellengrenzen verschoben. Im Bereich Sevogelplatz sowie bei den Liegenschaften Hardstrasse 69 und 71 werden Baulinien aufgrund der örtlichen Gegebenheiten angepasst. Zudem wird beim Sevogelplatz im Bereich der Liegenschaft Sevogelstrasse 21 die Parzellengrenze auf die bestehende Trottoirsituation angepasst.

P221270

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss kann an das Verwaltungsgericht rekurriert werden. Der Rekurs ist innert 10 Tagen nach der Zustellung dieses Beschlusses resp. ab Publikation im Kantonsblatt schriftlich beim Verwaltungsgericht anzumelden; innert 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die schriftliche Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat. Die Einreichung des Rekurses hemmt den Vollzug des angefochtenen Beschlusses nicht, es sei denn, dass die Verwaltungsgerichtspräsidentin resp. der Verwaltungsgerichtspräsident dies ausdrücklich anordnet. Bei völliger oder teilweiser Abweisung des Rekurses können die amtlichen Kosten, bestehend aus einer Spruchgebühr sowie den Auslagen für Gutachten, Augenscheine, Beweiserhebung und andere besondere Vorkehren, dem Rekurrenten oder der Rekurrentin ganz oder teilweise auferlegt werden. Die Nutzungspläne / Linien- und Erschliessungspläne Nr. 5873 - 5877 des Tiefbauamts können beim Empfang des Bau- und Verkehrsdepartements, Dufourstrasse 40, 4001 Basel eingesehen werden. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08.00-12.00 Uhr und 13.15-17.00 Uhr, Telefon 06126768 68. Die Publikation erfolgt im Kantonsblatt vom 28. September 2022.

Die Staatsschreiberin

f ifa