5870

Linee d'arretramento, stradali e dei sentieri · Basel

Documento

Numero
P220713
Tipo
Linee d'arretramento, stradali e dei sentieri
Comune
Basel
Cantone
Basilea Città
Livello
Comune
Approvato da
RRB
Adottato
7 giu 2022

Carta

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File

Testo

6

l

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Regierungsratsbeschluss vom 07. Juni 2022

Siedlung «Im Sesselacker»; Planfestsetzungsbeschluss

1.

Der Regierungsrat genehmigt gestützt auf die §§ 97, 98 und 106 des Bauund Planungsgesetzes den Nutzungsplan / Linienplan Nr. 5870 des Tiefbauamts betreffend die Linienänderungen der Parzellen 4/3809, 4/3810, 4/3811, 4/3812, 4/3813, 4/3814, 4/3815.

2.

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Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren und der Eigentümerin der betroffenen Liegenschaften zuzustellen.

Begründung Damit der Kindergarten an der Schönenbergstrasse 24 baulich erweitert werden kann, wird entlang des Sonnenbergwegleins eine neue Baugrenze festgesetzt. Zudem sind bei der Spiegelberg-, Schönenberg- und Löwenbergstrasse sowie beim Thiersteinerrain verschiedene Parzellen von offenen Baulinien betroffen. Diese Baulinien werden bis zur jeweiligen Weglinie verlängert, damit künftige Baugesuche von der Baubewilligungsbehörde genehmigt werden können. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss kann an das Verwaltungsgericht rekurriert werden. Der Rekurs ist innert 10 Tagen nach der Zustellung dieses Beschlusses resp. ab Publikation im Kantonsblatt schriftlich beim Verwaltungsgericht anzumelden; innert 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die schriftliche Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat. Die Einreichung des Rekurses hemmt den Vollzug des angefochtenen Beschlusses nicht, es sei denn, dass die Verwaltungsgerichtspräsidentin resp. der Verwaltungsgerichtspräsident dies ausdrücklich anordnet. Bei völliger oder teilweiser Abweisung des Rekurses können die amtlichen Kosten, bestehend aus einer Spruchgebühr sowie den Auslagen für Gutachten, Augenscheine, Beweiserhebung und andere besondere Vorkehren, dem Rekurrenten oder der Rekurrentin ganz oder teilweise auferlegt werden. Der Nutzungsplan / Linienplan Nr. 5870 des Tiefbauamts kann beim Empfang des Bau- und Verkehrsdepartements, Dufourstrasse 40, 4001 Basel

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Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

eingesehen werden. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08.00-12.00 Uhr und 13.15-17.00 Uhr, Telefon 06126768 68. Die Publikation erfolgt im Kantonsblatt vom 15. Juni 2022.

Die Staatsschreiberin