5918
Linee d'arretramento, stradali e dei sentieri · Basel
Documento
- Numero
- P251799
- Tipo
- Linee d'arretramento, stradali e dei sentieri
- Comune
- Basel
- Cantone
- Basilea Città
- Livello
- Comune
- Approvato da
- RRB
- Adottato
- 25 nov 2025
Carta
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File
BeschlussApri in una nuova scheda
Testo
Beschluss
6
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Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt
Regierungsratsbeschluss vom 25. November 2025
lngelsteinweg, Zum Hilsenstein, Tannenfluhweg, Baulinien; Planfestsetzungsbeschluss
1.
Der Regierungsrat genehmigt gestützt auf die §§ 97, 98 und 106 des Bau- und Planungsgesetzes den Nutzungsplan / Linienplan Nr. 5918 des Tiefbauamts betreffend die Änderung der Baulinien im lngelsteinweg, Zum Hilsenstein und Tannenfluhweg.
2.
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Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren und den Eigentümerinnen und Eigentümern der betroffenen und der an das Projekt anstossenden Liegenschaften sowie allfälligen Einsprechenden zuzustellen.
Begründung Die Wohngenossenschaft Thierstein plant die Sanierung der Gebäude sowie die Erweiterung des Wohnungsbestands entlang der Gundeldingerstrasse. Damit das Baugesuch eingereicht werden kann, muss die Nutzung geklärt und bereinigt werden. Im konkreten Fall müssen die offenen Baulinien geschlossen werden. Rechtsmittelbelehrung; Gegen diesen Beschluss kann an das Verwaltungsgericht rekurriert werden. Der Rekurs ist innert 10 Tagen ab Publikation im Kantonsblatt schriftlich beim Verwaltungsgericht anzumelden; innert 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die schriftliche Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat. Die Einreichung des Rekurses hemmt den Vollzug des angefochtenen Beschlusses nicht, es sei denn, dass die Verwaltungsgerichtspräsidentin resp. der Verwaltungsgerichtspräsident dies ausdrücklich anordnet. Bei völliger oder teilweiser Abweisung des Rekurses können die amtlichen Kosten, bestehend aus einer Spruchgebühr sowie den Auslagen für Gutachten, Augenscheine, Beweiserhebung und andere besondere Vorkehren, dem Rekurrenten oder der Rekurrentin ganz oder teilweise auferlegt werden.
P251799
Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt
Der Nutzungsplan / Linienplan Nr. 5918 des Tiefbauamts kann ab Publikationsdatum beim Empfang des Bau- und Verkehrsdepartements, Dufourstrasse 40, 4001 Basel eingesehen werden. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08.00-12.00 Uhr und 13.15-17.00 Uhr, Telefon 06126768 68. Die Publikation erfolgt im Kantonsblatt vom 3. Dezember 2025.
Die Staatsschreiberin
Plan
Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt
5918
Tiefbauamt
NUTZUNGSPLAN í
Linienplan lngelsteinweg, Zum Hilsenstein, Tannenfluhweg £
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Benützungsbewilligung des GVA BS zur Verwendung der digitalen Daten vom 22.11.2001. AIie Rechte vorbehalten. Datenbezug GVA: 28.03.2025
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Vom Regi Basel-Stad
Planerstellung: 04.08.2025 /rbe
Basel, den
25. Nov. 2025
Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt
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Der Präsident:
Städtebau & Architektur ► Städtebau
sasel, den
5 ./4.2
Basel, den 06. 11.202S I
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lngelsteinweg, Zum Hilsenstein, Tannenfluhweg
Baulinie bestehend Baulinie neu Baulinie aufgehoben "
Leiter AV-Landerwerb: Die Staatsschreiberin:
Datum I
Format Massstab
Baulinienplan
A4 1:1'000
Projektleitung
st
nur orientierender Planinhalt
Planerstellung
bö
Gegenstand der Festsetzung
Archiv-Nr.
Plan Nr.
Om
hr
24.04.2025
Revision
25m
Ir
I
50m
I
I
Münsterplatz 11
CH-4001 Basel
Telefon 061 / 267 92 25
14'481 [email protected]