5016 - BSW-Linienplan Webergässchen
Linee d'arretramento, stradali e dei sentieri · Riehen
Documento
- Tipo
- Linee d'arretramento, stradali e dei sentieri
- Comune
- Riehen
- Cantone
- Basilea Città
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeinde Riehen
- Approvato da
- RRB
- Adottato
- 7 lug 1964
Carta
Il Cantone non pubblica un perimetro per questo documento. La carta mostra Riehen con le zone edificabili.Apri la carta completa
File
BeschlussApri in una nuova scheda
Testo
Beschluss des Regierungsrates betreffend die Festsetzung von endgültigen Strassenlinien für das Webergässchen, Riehen Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt beschliesst: Für das Webergässchen, Riehen, werden Strassenlinien end gültig festgesetzt wie folgt: I. Massgebend für diese Strassenlinien sind die vom Regierungs rate unter dem heutigen Datum unterzeichneten und mit der Inventarnummer 5016 versehenen Pläne sowie die nachste hende, mit den Angaben der Pläne übereinstimmende Beschreibung: 1. Lage der Strasse: a) Anfang: Schmiedgasse. b) Richtungsbrüche: nach Plan. c) Ende: Rössligasse. 2. Breite der Strasse und ihrer Teile: a) Zwischen den Strassenlinien: 16.00 m, 16.60 m und 19.00 m. 3. Höhenverhältnisse: Für die Höhen Verhältnisse ist das Längenprofil vom 22. April 1964 massgebend. II. Das Webergässchen wird als Hauptstrasse bezeichnet, es darf beidseitig angebaut werden. III. Das Vermessungsamt wird angewiesen, diese Strassenlinien im Grundbuchplan einzutragen. Dieser Beschluss ist zu publizieren und den davon betroffenen Liegenschaftseigentümern nach Massgabe des Gesetzes mitzuteilen. Basel, den
" I JULI 1964