10158 - B-Linienplan Im finstern Boden

Linee d'arretramento, stradali e dei sentieri · Riehen

Documento

Tipo
Linee d'arretramento, stradali e dei sentieri
Comune
Riehen
Cantone
Basilea Città
Livello
Comune
Approvato da
GdRB
Adottato
8 mar 2004

Carta

Il Cantone non pubblica un perimetro per questo documento. La carta mostra Riehen con le zone edificabili.Apri la carta completa

File

Testo

Beschluss

Gemeinde Riehen Gemeinderat

„Im finstern Boden" Abschnitt zwischen Parzelle D 1559 und D 2138 des Grundbuchs Riehen, Änderung des Erschliessungsplans, Schliessen der Baulinie; Planfestsetzungsbeschluss

Vom 8. März 2004 Der Gemeinderat setzt, gestützt auf die §§ 96, 97, 98 und 106 des Bau- und Pla­ nungsgesetzes vom 17. November 1999, den Linien- und Erschliessungsplan Inventar Nr. 10'158 für die Schliessung der Baulinien auf den Parzellen RD 1559, 2408 und 2138 fest. Dieser Planfestsetzungsbeschluss wird mit Rechtsmittelbelehrung publiziert und den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern zugestellt. Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Beschluss kann Rekurs beim Regierungsrat erhoben werden. Der Re­ kurs ist innert 10 Tagen nach Zustellung des Einspracheentscheids oder nach der Publikation dieses Beschlusses im Kantonsblatt beim Regierungsrat anzumelden. In­ nerhalb von 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die Rekursbegrün­ dung einzureichen, welche die Anträge der Rekurrentin oder des Rekurrenten und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat. Riehen, 8. März 2004

Im Namen des Gemeinderats Der Präsident:

Michael Raith

Der Gemeindeverwalter:

www.riehen.ch

Genehmigung

Baudepartement des Kantons Basel-Stadt

Riehen, Im finstern Boden Genehmigung des Linien- und Erschliessungsplans Beschluss vom 27. April 2004 ://: 1. Es wird festgestellt, dass der vom Gemeinderat Riehen am 8. März 2004 genehmigte Linien- und Erschliessungsplan, Inventar Nr. 10'158 rechtmäs­ sig und im Sinne des Raumplanungsrechts zweckmässig ist. 2. Gestützt auf §114 des Bau- und Planungsgesetzes vom 17. November 1999 wird der Plan Inventar Nr. 10'158 der Gemeinde Riehen genehmigt. 3. Dieser Beschluss ist der Gemeinde Riehen mitzuteilen.

Baudepartement Die Vorsteherin:

Barbara Schneider