PZ ZP Steinengasse 5
Zona di pianificazione · Bettingen · Abrogato il 2 feb 2021
Documento
- Tipo
- Zona di pianificazione
- Comune
- Bettingen
- Cantone
- Basilea Città
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeinde Bettingen
- Approvato da
- FSB
- In vigore dal
- 15 giu 2020
- Abrogato
- 2 feb 2021
Carta
Il Cantone non pubblica un perimetro per questo documento. La carta mostra Bettingen con le zone edificabili.Apri la carta completa
File
PublikationstextApri in una nuova scheda
Testo
1
Publikationstext für das eKantonsblatt Steinengasse 5, Bettingen, Öffentliche Planauflage Teiländerung Nutzungsplanung Parzelle Nr. 0074 der Sektion B des Grundbuches der Gemeinde Bettingen Die Parzelle Nr. 0074 ist heute der Zone für Nutzung im öffentlichen Interesse (NöI) zugewiesen. Damit die dringend notwendige Sanierung des denkmalgeschützten Bauernhauses ohne Zonenkonflikte durchgeführt werden kann, muss die Parzelle Nr. 0074 von der Zone NöI in die geeignetere Stadt- und Dorfbild-Schutzzone umgezont werden. Mit dieser Umzonung kann der Erhalt der Baute sowie eventuelle Erweiterungen der Nutzungen gewährleistet werden. Im Rahmen der Teiländerung werden entlang der Kantonsstrasse «Hauptstrasse»bvebenfalls die Baulinien auf der Parzelle 0074 und Parzelle Nr. 0075 dahingehend angepasst. Vom Montag, 15. Juni 2020 bis am Mittwoch, 15. Juli 2020 liegt folgender Entwurf öffentlich auf:
Plan Teiländerung Nutzungsplanung Parzelle 0074 Plan Teiländerung Bebauungsplan Dorf (Gebiet) Linienänderungsplan
Rechtliche Hinweise: Die Dokumente können auf der Gemeindeverwaltung, Talweg 2, 4126 Bettingen, während den ordentlichen Öffnungszeiten (Montag/Dienstag 14 – 16 Uhr / Mittwoch 10 – 12 / 14 – 16 Uhr sowie am Donnerstag 10 – 12 Uhr) eingesehen werden. Telefonische Anfragen bzw. Terminvereinbarungen werden unter der Telefonnummer 061 267 00 97 entgegen genommen. Die Unterlagen sind auch unter www.bettingen.bs.ch einsehbar. Mit der Planauflage wird gemäss Art. 116 Abs. 2 Bau- und Planungsgesetz auch eine Planungszone begründet. Einsprachen der Berechtigten und Anregungen der interessierten Öffentlichkeit zu den Entwürfen oder der Planungszone sind bis zu der vermerkten Frist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung, Talweg 2, 4126 Bettingen, einzureichen. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 15. Juli 2020 Bemerkungen: Es findet keine öffentliche Informationsveranstaltung statt.
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