Quartierplan Weisstorkel 2. Änderung

Procedura di piano di quartiere · Chur

Documento

Numero
03.GDE744
Tipo
Procedura di piano di quartiere
Comune
Chur
Cantone
Grigioni
Livello
Comune
In vigore dal
1 dic 2003

Carta

Il Cantone non pubblica un perimetro per questo documento. La carta mostra Chur con le zone edificabili.Apri la carta completa

File

3901_B_QP_Weisstorkel_SRB_Ä2.pdfApri in una nuova scheda

Testo

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Quartierplan Weisstorkel, 2. Änderung, Genehmigung

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Der Quartierplan Weißtorkel wurde im April 2001 genehmigt und im Januar 2002 leicht angepasst. Mit der nun vorliegenden 2. Änderung wird lediglich die Besucherparkplatzanlage vor der Zufahrt zur Tiefgarage um fünf festzugeteilte Parkplätze erweitert. In die Änderung einbezogen ist die Neuplatzierung der Hauszugänge entlang der Masanserstrasse. Auf eine Publikation der Quartierplanänderung konnte verzichtet werden, da es sich um geringfügigeAnpassungen ohne relevante Auswirkungen gegenüber Dritten handelt. Auf eine Behandlung in der Baukommission konnte ebenfalls verzichtet werden.

Beschluss 1.

Die 2. Quartierplanänderung wird genehmigt.

2.

Der Plan V7 Erschliessungsplan EG 2. Etappe (Eingang 20. November 2003) bildet einen integrierenden Bestandteil der Genehmigung. Er aktualisiert den Plan V7A (genehmigt 7. Januar 2003) und ersetzt Plan V7B (ebenfalls 7. Januar 2003). Ansonsten behalten die bisherigen Quartierplanunterlagen ihre Gültigkeit.

3.

Die Gesuchsteller werden angehalten, die Benützungs-Berechtigten der Besucherparkplätze über die neue Situation zu orientieren (fünf zusätzliche Parkplätze, welche fest zugeteilt werden können).

4.

Es wird empfohlen, im Bereich der Parkplätze zusätzliche Bäume zu pflanzen.

5.

Die 2. Quartierplanänderung ist im Grundbuch anzumerken.

6.

Für die Behandlung der Quartierplanänderung ist eine Gebühr von

7.

Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen seit Zustellung beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden schriftlich Rekurs eingereicht werden. Der Rekurs hat einen Antrag, den Sachverhalt mit den Beweismitteln sowie eine Begründung zu enthalten.

zu bezahlen.

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8.

Mitteilung an

Departement 3 Grundbuchamt Hochbauamt (2-fach) Tiefbau- und Vermessungsamt Finanzkontrolle Namens des Stadtrates Der Stadtpräsident

Christian Boner

Markus Frauenfeider