Quartierplan Bener Areal 2. Änderung
Procedura di piano di quartiere · Chur
Documento
- Numero
- 01.GDEf1
- Tipo
- Procedura di piano di quartiere
- Comune
- Chur
- Cantone
- Grigioni
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- In vigore dal
- 17 apr 2001
Carta
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File
3901_B_QP_Bener_Areal_SRB_Ä2.pdfApri in una nuova scheda
Testo
Beschluss des Stadtrates von Chur Sitzung vom
1 7. April 2001
Mitgeteilt am
?lt. April 2001
Quartierplan Bener Areal: Genehmigung der 2. Quartierplanänderung 1.
Die 2. Quartierplanänderung, umfassend die Erhöhung der Anzahl Parkplätze um 16 unterirdische Plätze und einen oberirdischen Platz sowie die Verlegung der Vorfahrt in die Nähe des Haupteingangs der Seniorenresidenz, wird unter Auflagen genehmigt.
2.
Die Pläne V 6 Erschliessungsplan UG und V7 Erschliessungsplan EG gelten als integrierender Bestandteil der Genehmigung.
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3.
Die Untere Plessurstrasse ist auf der ganzen Länge zwischen der Vorfahrt und der Zufahrt zu den· Besucherparkplätzen auf eine lichte Breite von 4.80 m auszubauen. Die Kosten für diese Strassenverbreiterung, beschränkt auf die Teilfläche der Erweiterung unter Einschluss sämtlicher Anschlussarbeiten, gehen zulasten der nicht jedoch spätere Unterhaltsarbeiten.
4.
Die Sichtverhältnisse bei der Kreuzung Gäuggelistrasse/U. Plessurstrasse und entlang der Unteren Plessurstrasse sind zu verbessern. Pflanzungen im Sichtbereich sind entsprechend der besonderen Verhältnisse auf 80 cm Höhe beschränkt. Pflanzen müssen stets auf diese Höhe zurückgeschnitten werden. Bei Erstellung eines Busunterstandes sind die Wände transparent zu erstellen.
5.
Die ersatzlose Entfernung der Mauer entlang der Unteren Plessurstrasse und im Bereich der Einmündung Gäuggelistrasse, beziehungsweise die Neugestaltung zwischen dem Strassenkörper und den Gebäuden in diesem . Abschnitt, ist im Rahmen einer 3. Quartierplanänderung festzulegen.
6.
Die Quartierplanänderung ist im Grundbuch anzumerken.
7.
Für die Behandlung der Quartierplanänderung ist eine Gebühr von bezahlen (Rechnung abwarten).
8.
Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen seit Mitteilung beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden, Obere Plessurstrasse l, Villa Brunnengarten, 7001 Chur, Rekurs . eingereicht werden. Dieser hat ein Rechtsbegehren, den Sachverhalt mit den Beweismitteln sowie eine Begründung zu enthalten. Mitteilung an:
()
_) 9.
·
Departement 3 Grundbuchamt Tiefbau- und Vermessungsamt Hochbauamt (2-fach)
zu
Basi legali
801.100 · KRG · Cantone
801.110 · KRVO · Cantone
801.500 · Cantone
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Cantone
920.100 · KWaG · Cantone
920.110 · KWaV · Cantone
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confederazione
SR 814.41 · LSV · Confederazione
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Confederazione
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Confederazione