Teilrevision Teil Igis, Änderung Wohnzone 2 Papiermühleweg

Pianificazione d'utilizzazione, ordinamento base · Landquart

Documento

Numero
05.55
Tipo
Pianificazione d'utilizzazione, ordinamento base
Comune
Landquart
Cantone
Grigioni
Livello
Comune
In vigore dal
18 gen 2005

Carta

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Testo

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AMTSREGISTRATUR III AMT FÜR RAUMENTWICKLUNG

Die Regierung des Kantons Graubünden

II Governo del Cantone dei Grigioni

La regenza dal chantun Grischun

Sitzung vom

Mitgeteilt den

Protokoll Nr.

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18. Januar 2005

21. Januar 2005

55

A. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Igis beschlossen mit Urnenabstimmung vom 26. September 2004 eine Teilrevision der Ortsplanung, umfassend u.a. einen Zonenplan 1:2'000 „Teil Igis, Änderung, Wohnzone 2 Papiermühleweg". Ein Planungsund Mitwirkungsbericht im Sinne von Art. 47 der eidg. Verordnung über die Raumplanung (RPV) liegt vor. Das Amt für Raumplanung hat die Vorlage mit Bericht vom 15. März 2004 vorgeprüft.

Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindebeschlusses vom 26. September 2004 gemäss Art. 37a des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) erfolgte am 14. Oktober 2004. Es ging eine Beschwerde ein. Diese wird in einem separaten Regierungsbeschluss behandelt. Mit Schreiben vom 14. Dezember 2004 ersuchte der Gemeindevorstand Igis um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 37 KRG. Auf Wunsch und Antrag der Gemeinde Igis vom 18. Dezember 2004 wird in einer ersten Phase allein der Zonenplan 1:2'000 "Teil Igis, Änderung, Wohnzone 2 Papiermühleweg" behandelt (dringendes arbeitsplatzintensives Bauvorhaben auf Parzelle Nr. 943). Die Genehmigung der am 26. September 2004 beschlossenen weiteren Zonenpläne und Generellen Gestaltungs- bzw. Erschliessungspläne sowie der Teilrevision des Baugesetzes erfolgt in einem späteren Genehmigungsbeschluss.

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B.

Zonenplan 1:2'000 „Teil Igis, Änderung, Wohnzone 2 Papiermühleweg"

Der Zonenplan 1:2'000 „Teil Igis, Änderung, Wohnzone 2 Papiermühleweg" kann genehmigt werden, nachdem die Beschwerde gegen die mit diesem Zonenplan erfolgte Umzonung eines Teils der Parzelle Nr. 943 von der Gewerbezone zweite Etappe in die Wohnzone 2, zweite Etappe abzuweisen ist (vgl. den parallelen Beschwerdeentscheid Nr. xx vom 18. Januar 2005).

Gestützt auf Art. 37 Abs. 3 KRG

beschliesst die Regierung:

1. Der Zonenplan 1:2'000 „Teil Igis, Änderung, Wohnzone 2 Papiermühleweg" vom 26. September 2004 wird genehmigt. 2. Der Gemeindevorstand Igis wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben. 3. Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notwendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten. 4.

Für das Genehmigungsverfahren werden keine Kosten erhoben.

5. Mitteilung -

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-

Namens der Regierung Die Präsidentin:

1/4;, e .4 er //47, -

Dr. Eveline Widmer-Schlumpf Der Kanzleidirektor:

Dr. C. Riesen