Teilrevision Altdorf

Pianificazione d'utilizzazione, ordinamento base · Thusis

Documento

Numero
12.DEP18
Tipo
Pianificazione d'utilizzazione, ordinamento base
Comune
Thusis
Cantone
Grigioni
Livello
Comune
In vigore dal
9 nov 2012

Carta

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Departement für Volkswirtschaft und Soziales Graubünden Departament d'economia publica e fatgs socials dal Grischun Dipartimento deII'economia pubblica e socialità der Grigioni ARE 18/12

7000 Chur. Reichsgasse 35

Tel. 081 257 23 14

Fax 081 257 21 71

DEPARTEMENTSVERFÜGUNG Der Gemeinderat der Gemeinde Thusis beschloss an seiner Sitzung vom 3. Septem-

ber 2012 eine Teilrevision der Ortsplanung, welche einen Generellen Gestaltungsplan 1:500 Altdorf (Teilrevision) umfasst.

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Ein Planungs- und Mitwirkungsbericht (PMB) vom 28. August 2012 gemäss Art. 47 der eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RP\/) mit den dazugehörigen An-

hängen 1 und 2 zum Quartierplan Altdorf vom 3. September 2012 liegen vor. Das

Amt für Raumentwicklung (ARE) verfasste mit Datum vom 7. Juni 2012 einen Vorprüfungsbeflcht

Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeinderatsbeschlusses vom 3. September 2012 gemäß Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden erfolgte am

6. September 2012. Es gingen keine Beschwerden ein.

Mit Schreiben vom 8. Oktober 2012 ersuchte der Gemeinderat Thusis das Departe-

ment für Volkswirtschaft und Soziales um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 KRG.

Genereller Gestaltungsplan 1:500 Altdorf (Tellrevision)

Gegenstand der zu genehmigenden Vorlage bildet eine geringfügige Änderung des

bestehenden Generellen Gestaltungsplans 1:500 Altdorf (Teilrevision) vom 5. März

1989, genehmigt von der Regierung mit Regierungsbeschluss Nr. 82 vom 15. Januar

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1990, betreffend die Parzellen Nr. 404, 405, 406 und 1009.

Mit dem vorliegenden Generellen Gestaltungsplan 1:500 Altdorf (Teilrevision) vom

3. September 2012 wurden die Festlegungen "Erhaltenswerte Bauten" und "Gestal-

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tungsbaulinie" auf den besagten Parzellen im bisherigen Generellen Gestaltungsplan 1:500 Altdorf (Teilrevision) vom 5. März 1989 resp. 15. Januar 1990 an die heutigen

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tatsächlichen Gegebenheiten resp. an die von der Gemeinde durchgeführte Quartierplanung Altdorf angepasst.

Der Quartierplan Altdorf wurde vom Gemeinderat an seiner Sitzung vom 3. Septem-

ber 2012 beschlossen. Im Anhang 1 und 2 des PMB sind ausgewählte Auszüge der Planungsmittel zum Quartierplan Altdorf, namentlich der Gestaltungsplan (Legende,

Situation und Ansichten), der Erschliessungsplan Verkehr (Legende und Situation)

und die Quartierplanvorschriften (samt Modellfotos) ersichtlich. Der Beschluss des

Gemeinderates zum Quartierplan Altdorf vom 3. September 2012 wird entsprechend

zur Kenntnis genommen.

Im Ubrigen gibt der Generelle Gestaltungsplan 1:500 Altdorf (Teilrevision) vom

3. September 2012 zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass, er kann genehmigt

werden.

Gestützt auf Art. 49 KRG verfügt das Departement für Volkswirtschaft und Soziales: 1. Der Generelle Gestaltungsplan 1:500 Altdorf (Teilrevision) vom 3. September

2012 wird im Sinne der Enıvägungen genehmigt.

2. Der Gemeinderat Thusis wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form Öf-

fentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung).

3. Der Beschluss des Gemeinderates zum Quartierplan Altdorf vom 3. September

2012 wird zur Kenntnis genommen.

4. Der Gemeinderat Thusis sorgt für die Nachführung der digitalen Daten nach den

Vorgaben des ARE.

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5. Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notwendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder

Amtsstelle vorbehalten.

6. Für das Genehmigungsverfahren werden keine Kosten erhoben.

7. Mitteilung an:

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Chur, 9. November 2012 mitgeteilt:

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DEPARTEMENT FÜR VOLKS-

WIRTSCHAFT UND SOZIALES

Der Vorsteher:

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Hansjörg Trachsel, Regierungsrat