Teilrevision Pany 2010
Pianificazione d'utilizzazione, ordinamento base · Luzein
Documento
- Numero
- 10.403
- Tipo
- Pianificazione d'utilizzazione, ordinamento base
- Comune
- Luzein
- Cantone
- Grigioni
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- In vigore dal
- 4 mag 2010
Carta
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Testo
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Die Regierung des Kantons Graubünden
La regenza dal cf antun Grischun
Sitzung vom
Mitgeteilt den
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AMTSREGISTRATUR ııı FÜRrRAUMENTW1CKLUNG
del Cantone der Grigioni ı
04. Mai 2010
04. Mai 2010
Protokoll Nr.
403
A. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Luzein beschlossen an der Gemeinde-
versammlung vom 16. Juni 2006 eine Gesamtrevision der Ortsplanung, umfassend unter anderem einen ZonenplanIGenerellen Gestaltungsplan 1:2'000 Pany.
Mit Regíerungsbeschluss (RB) Nr. 447 vom 16. April 2007 wurde das Genehmiıı
gungsverfahren für die neu ausgeschiedene Wohnzone 2 hinsichtlich der im Gebiet
„Kretzenboden" gelegenen Parzelle Nr. 1312 sistiert, bis ein Verfügbarkeitsnachweis
für die Überbauung, Erschliessung und zonenkonforme Nutzung des erwähnten
Grundstückes vorliegt. Der Verfügbarkeitsnachweis kann beispielsweise in Form von
Kaufsrechtsverträgen, die es der Gemeinde ermöglichen, das Grundstück sofort
nach Genehmigung der Einzonung oder nach Ablauf einer bestimmten Hortungsfrist
zu erwerben, oder in Form eines konkreten Bauprojektes beigebracht werden. B.
Mit Schreiben vom 17. März 2010 teilt der Gemeindevorstand Luzeín dem Amt für
Raumentwicklung mit, dass bei der Gemeinde Luzein ein Baugesuch für die Er-
stellung eines über der existierenden Schreinereiwe rkstatt geplanten neuen Wohn-
hauses auf der Parzelle Nr. 1312 eingereicht worden ist. Gleichzeitig beantragt er,
die Sistierung des Genehmigungsverfahrens hinsichtlich der auf der Parzelle
Nr. 1312 ausgeschiedenen Wohnzone 2 aufzuheben, mit anderen Worten also, die
besagte Wohnbauzone zu genehmigen.
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c. Die für den geplanten Wohnhausneubau beanspruchte Fläche ist aus einem Situati-
onsplan 1:500 vom 15. Februar 2010/3. März 2010, welcher dem Schreiben des
Gemeindevorstandes Luzein vom 17. März 2010 beiliegt, ersichtlich. Aus dem zusätzlich eingereichten Bauprojektplan vom 3. März 2010 geht ferner hervor, wie die
Fläche überbaut werden soll und wie das neu zu erstellende Wohnhaus erschlossen ist.
Zusammenfassend kann somit festgehalten werden, dass aufgrund der vorstehend
beschriebenen Unterlagen der im RB Nr. 447 vom 16. April 2007 geforderte Ver-
fügbarkeitsnachweis für die Genehmigung der im Zonenplan/Generellen Gestal-
tungsplan 1:2'000 Pany vom 16. Juni 2006 ausgeschiedenen Wohnzone 2 im Be-
reich der Parzelle Nr. 1312 vorliegt. Entsprechend steht einer Genehmigung dieser
Wohnzone 2 nichts mehr im Wege.
Gestützt auf Art. 49 KRG
beschliesst die Regierung:
1. Der ZonenplanlGenerelle Gestaltungsplan 1:2'000 Pany vom 16. Juni 2006 wird auch bezüglich der auf der Parzelle Nr. 1312 ausgeschiedenen Wohnzone 2
genehmigt.
2. Der Gemeindevorstand Luzein wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben.
3. Das Amt für Raumentwicklung (ARE) wird beauftragt, die aufgrund dieses Be-
schlusses nötige Kennzeichnung im Zonenplan/Generellen Gestaltungsplan
1:2'000 Pany vom 16. Juni 2006 vorzunehmen. Die Gemeinde sendet dem ARE zu diesem Zweck ihr ExeMplar des vorerwähnten Planes zu.
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4. Der Gemeindevorstand Luzein sorgt für die Nachführung der digitalen Daten
nach den Vorgaben des ARE.
5. Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art er-
forderlich sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder
Amtsstelle vorbehalten.
6. Für das Genehmigungsverfahren werden keine Kosten erhoben.
7. Mitteilung an: ob
Der Präsident:
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Claudio Lardi
Namens der Regierung
Der Kanzleidirektor:
Dr. C. Riesen
Basi legali
801.100 · KRG · Cantone
801.110 · KRVO · Cantone
801.500 · Cantone
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Cantone
920.100 · KWaG · Cantone
920.110 · KWaV · Cantone
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confederazione
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Confederazione
SR 814.41 · LSV · Confederazione
SR 814.201 · GSchV · Confederazione
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Confederazione
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Confederazione