Quartierplan Mariöl Anpassung 2

Procedura di piano di quartiere · Zuoz

Documento

Numero
01.GDEf29
Tipo
Procedura di piano di quartiere
Comune
Zuoz
Cantone
Grigioni
Livello
Comune
In vigore dal
24 gen 2001

Carta

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3791_B_QP_Marioel_Anpassung2_Beschluss.pdfApri in una nuova scheda

Testo

3791_B_QP_Marioel_Anpassung2_Beschluss.pdf

Vschinauncha da Zuoz Gemeinde Zuoz

VERFUGUNG des Gemeinderates von Zuoz vom 24.1.2001

betreffend

allgemeine Erhiihung der in sfimtlichen Quartierplinen festgelegten BGF

A. Feststellungen und Erwéigungen 1. In verschiedenen Quartierpléinen in der Dorfkemerweiterungszbne, Wohnzone 2, Wohnzone 3 sowie Gewerbe- und Wohnzone sind die h6chstzulfissigen Bruttogeschossflichen in Zuteilungstabellen ffir die einzelnen Grundstficke verbindlich festgelegt worden. 2. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Zuoz genehmigten an der Gemeindeversammlung

vom 31.1.2000 die Totalrevision der Ortsplanung. Dabei wurde auch das Baugesetz der Gemeinde Zuoz einer vollumfénglichen Totalrevision unterzogen. Die Gemeinde hat in dieser Ortsplanungsrevision gegem‘iber der alten Ortsplanung die Ausniitzungsziffer in nachstehenden Wohn— und Mischzonen erhéht: Dorfl<emerweiterungszene

von 0,6 auf 0,8

Wohnzone 2

Mostra tutto il testo

von 0,2 auf 0,3

Wohnzone 3

von 0,4 auf 0,5

Gewerbe- und Wohnzone

von 0,8 auf 1,0

Diese AZ-Erhéhung ist von der Regierung des Kantons Graubiinden am 12.9.2000 genehmigt worden und ist in Rechtskraft erwachsen. 3. Der Gemeinderat von Zuoz hat am 18.10.2000 eine Anderung der Quartierplanbestimmungen im Zusammenhang mit der Berechnung der Bruttogeschossflfichen beschlossen. Wéihrend der éffentlichen Auflage sind keine Einsprachen eingegangen.

4. Nach Art. 112 BG kann die Baubehérde Quartierpléine von Amtes wegen oder auf Antrag von Grundeigentfimem ganz oder teilweise aufheben oder abfindem, wenn sich die Verhéiltnisse seit dem Erlass erheblich geiindert haben. Die Baubehérde ist zur Aufhebung oder Abéinderung verpflichtet, wenn ein Quartierplan geénderten Nutzungs— oder Erschlies-

'/.

2 sungsvorschriften nicht mehr entspricht. Ffir die Aufhebung und Abanderung von Quartierpléinen gelten sinngemass die Bestimmungen iiber deren Einleitung und Erlass. Sofem in Quartierplfinen die hochstzulassige Bruttogeschossfléiche in Zuteilungstabellen

verbindlich festgelegt sind, kénnen die einzelnen Grundstiicke von der rechtskréiftig be-

schlossenen AZ-Erhohung nicht profitieren. Nach Art. 112 Abs. 2 BG ist die Baubehorde zur Abéinderung dieser Quartierpléine verpflichtet, weil die Quartierplane in Bezug auf die Zuteilungstabellen ffir héchstzulfissige Bruttogeschossfléiche den neuen Nutzungsvor—

schriften nicht mehr entsprechen.

Sofem somit in den Zuteilungstabellen eines Quartierplanes die héchstzulfissige Brutto-

geschossflache ffir eine Parzelle verbindlich festgelegt wurde, erhoht sie sich proportional

berechnet von der alten AZ zur neuen AZ. Die gleiche Regelung muss auch ffir im Quartierplan allenfalls vorgesehene hochstzuléissige mogliche Nutzungsiibertragungen zwischen Parzellen im Quartierplangebiet gelten.

B Verffigung 1. Sofem in der Zuteilungstabelle eines Quartierplanes die hochstzulfissige Bruttogeschossfléiche ffir eine Parzelle verbindlich festgelegt wurde, erhéht sie sich proportional berechnet von der alten AZ zur neuen AZ. 2. Sofem in einem Quartierplangebiet Nutzungsfibertragungen zwischen Parzellen im Quar— tierplangebiet fléichenméissig beschrfinkt sind, erhoht sich die Fléiche proportional berechnet von der alten AZ zur neuen AZ.

3. Gegen die vorstehende Verfiigung kann innert 20 Tagen seit Mitteilung beim Verwaltungsgericht des Kantons Gr'aubiinden in Chur Rekurs eingereicht werden.

4. Mitteilung an: - Séimtliche Grundeigentfimer in den betroffenen Quartierplangebieten - Quartierplanakten

Zuoz, den 6. April 2000

Mitteilung:

,gj

EVE! 2591

Ffir den Gemeinderat von Zuoz der Aktuar der Prasident

3791_V_QP_Marioel_Anpassung_2_QPV.pdf

Vschinauncha da Zuoz Gemeinde Zuoz

Quartierplan Mariöl

Quartierplanvorschriften

Hinweis: Dieses digitale Dokument enthält in zeitlicher Reihenfolge alle aktuell rechtskräftigen Erlasse zu den Quartierplanvorschriften - teilweise oder vollständig in gescannten Form.

Änderungstabelle: Beschluss Gemeinderat

Änderung

17. August 1994

Erstbeschluss

17. September 1996

Art. 19 Abs. 5

24. Januar 2001

Erhöhung AZ

7524 ZU QUARTERPLAN MARÜL MARÜL - 7524 QUARTIERPLAN ZUÜZ

GR GR

2

3

ÜUARTIERPLANVÜ~ CIUARTIERPLANVÜRSCHRIFTEN Ü ~IFTEN

ÜFFENTLIEHE VOM: ÜFFENTLICHE AUFLAGE AUFLAGE VOM:

VOM GEMEINDERAT AM :: VOM GEMEINDERAT GENEHMIGT GENEHMIGT AM

ÜER DER PRÄSID PRÄSID NT \\

I

J. u. U. KÜNZ, J. KÜNZ, ÜIPL. DIPL. ARCH. ARCH. ETH/SIA ETH/SIA

C. KÜNZ, DIPL. DIPL. ARCH. ARCH. ETH ETH C. KÜNZ,

0

0

-

U M.: 6. 94 LI 05. 94 6. 05. 06. gı, G. 94 6. 05.

11 1. 94 1. 08. 08. 94

Q

33 1.1. ÜB. BB. gı, gı,

-

DER DER GEMEINDESCHREIBER GEMEINDESCHREIBER -

-

› \

1

VLE. 32 6900 VLE. FRANSCINI FRANSCINI 32 6900 LUGANÜ LUGANÜ 7524 7524 ZUÜZ ZUÜZ

(Q1 ) l \ııı*ıı RPI uvokscııkırn \ \ \ ( ) R S ( I H R l F T [ `\: \ ° HHALT labIl~\l \ R I II RPI -1

•r

vI

4

ı . J a

A. A.

Allgemeine Bestimmungen Alluenıeine Bestimmungen

B B.

Idee Quanierplanes des Quanierplanes Zweck des und Zweck Idee und

C C

_Quarticrplanvorschriíien QuaMerplanvorschriften

44

J4

.J

I.l. Ncuparzcllierung Ncuparzellierung H Frschhcssung Frschliessung II. 1I , Verkehrsanlagcn Verkehrsanlagen '›'7

Versorııungsanlauen Versorııungsanlasıen

Frstellunsı 8_¬ Frstellunu ¬

4. Koslenverteilung 4, Kostenvcneılung U1 Quartierplanes des Quartierplanes Gestaltung des Ill. Gestaltung

So I ussbcstim m unten I). Schlussbestimmungen Il.Anhang' Anhang:

-'I ııhclle Nutzungsverteilung Nutzungsverteílung (inkl. Autoabstellplätze )) (inkl. Autoabstellplätze -Tabelle

-- Zeichnung Mezzaun via Mezzaun entlang via Garagen entlang 19: Garagen

Art. 19

: zu Art. Zeichnung zu Zeichnung '*5: Fenster Fenster Art. °5: zu Art. Zeichnung zu ıı

=\u>zuu aus Grundbuch Zuoz: 2385 Nr. 2385 '*384, Nr. Nr. '*384 1309, Nr. Nr. 1309, Parz. Nr. Zuoz: Parz. dem Grundbuch aus dem Auszug q

Bereinigung Mariöl, Quartierplanverfahren Mariöl, im Quarlierplanverfieıhren Neuzuteilung im gemäß Neuzuteilung Rechte gemäß dinglicher Rechte Bereinigung dinglicher Protokoll vom 7. 7. 7. am 8. 1994. 9. 1994. 8. 9. ergänzt am 1994, ergänzt 7. 1994, Zuoz vom Gemeinde Zuoz der Gemeinde von der 199 von Protokoll Il 199

I.Qruanıuııucn und 8. 1994. 1994. zu den den Quartierplanvorschriften Quarticrplanvorschrifien vom vom 17. 17. 8. und Präzisierungen Frgänzunuen Präzisierungen zu

Gestützt auf Art. 38 ff Raumplanungsgesetzes (KRG) Gestützt auf

Art. 38 ff des

des kantonalen kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) und (BauG) erlässt erlässt die die Baubehörde und Art.

Art. 41 41 des

des Baugesetzes Baugesetzes Zuoz Zuoz (BauG) Baubehörde Zuoz nachfolgenden Zuoz nachfolgenden QUARTIERPLAN QUARTIERPLAN MARIÖL MARIÖL

A

Allgemeine Allgemeine Bestimmunqen Bestimmungen

Art. Art. 11 : : Quartierplangebiet Quartierplangebiet

309, Der Der Quartierplan Quartierplan Mariöl Mariöl umfasst umfasst die die Parzellen Parzellen Nr. Nr. 2384, 2384, 11 309 der Parzelle Parzelle Nr. 2803, 2803, 2385 2385 und und ei ein Teilstück Teilstück der Nr. 1310. 1310. Die Die Parzelle Parzelle Nr. Nr. 2385 2385 wird wird für für die die Erschliessung Erschliessung des des Quartiers Quartiers neu in Quartierplan einbezogen. Demgegenüber werden neu in den den Quartierplan einbezogen. Demgegenüber werden die die ParParzellen Nr. 2457 Quartierplan entlassen. zellen Nr. 2457 und und 2487 2487 aus aus dem dem Quartierplan entlassen. Art. Bestandteile Art. 2: 2: Bestandteile Der Quartierplan Quartierplan Mariöl Mariöl umfasst Bestandteile: Der umfasst folgende folgende Bestandteile:

2. 3. 4. 5. 6. 2.3.4.5.6.

Quartierplanvorschriften Quartierplanvorschriften Bestandesplan Bestandesplan 11 :500 :500 neuzuteilungsplan Neuzuteilungsplan 11 :500 :500 Erschliessungsplan avertüra) 11 :500 :500 Erschliessungsplan (Plan (Plan d d' 'aver Gestaltungsplan Gestaltungsplan (Plan (Plan da da formaziun) formaziun) 11 :500 :500 Bereinigung Bereinigung dinglicher dinglicher Rechte Rechte genoss gemäss Neuzuteilung Neuzuteilung

Idee Idee und und Zweck Zweck des des Quartierplanes Quartierplanes Art.

Art. 3

: 3: Konzept Konzept Eine neue die Geometrie des Dorfkernes Eine neue Strasse Strasse führt führt die Geometrie des Dorfkernes in in das das neue weiter. neue Quartier Quartier weiter. Die Zugehörigkeit Zugehörigkeit des des Quartierplangebietes Quartierplangebietes zur zur DorfkernerDie Dorfkernerweiterungszone und die darin darin geltende hohe Ausnützungszifweiterungszone und die geltende hohe Ausnützungsziffer rechtfertigen eine eine dichte dichte Uberbauung. fer rechtfertigen Uberbauung. Die Die wohnhygienischen wohnhygienischen Anforderungen Anforderungen (Licht, (Licht, Besonnung, Besonnung, Sicht) Sicht) im Sinne Sinne von BauG bedingen Bebauung auf auf jeweils jeweils im von Art.

Art. 25 25 BauG

bedingen die die Bebauung einer einer einzigen einzigen Strassenseite. Strassenseite.

4. 4.

Strassen schafft der Strassen entlang der Gebäude entlang Die Die Situierung Situierung der der Gebäude schafft eieieinen direkten nerseits nerseits einen direkten Anschluss Anschluss der der Bauten Bauten an an den den öffentöffentim Sinne lichen Raum lichen Raum im Sinne einer einer Dorfkernerweiterung Dorfkernerweiterung und und anderanderGartenseite mit eine private seits eine seits private Gartenseite mit gesicherten gesicherten wohnhygiewohnhygienischen nischen Qualitäten. Qualitäten.

4: Zweckbestimmung Art.

Art. 4

: Zweckbestimmung der der Gebäude Gebäude Die Gebäude Die Gebäude sind sind als als Mehrwohnungsbauten Mehrwohnungsbauten gedacht. gedacht. Das Das Quartier Quartier Andere einem Einfamilienhausquartier soll soll nicht nicht zu zu einem Einfamilienhausquartier werden. werden. Andere möglich. BauG möglich.

Art. 68 sind im

Nutzungen Nutzungen sind im Rahmen Rahmen von von Art. 68 BauG C C

Quartierplanvorschriften Quartierplanvorschriften

I I

Neuparzellierung Neuparzellierung

Art. 5

: Art. 5: Alter Alter Bestand Bestand die Eigensowie die einbezogenen Parzellen den Quartierplan Die in Die in den Quartierplan einbezogenen Parzellen sowie EigenAltbestandestabelle der nachstehenden aus der sind aus tumsverhältnisse sind tumsverhältnisse nachstehenden Altbestandestabelle wiedergegebenen Grundbuchauszügen Anhang wiedergegebenen im Anhang den im und und den Grundbuchauszügen ersichtlich. ersichtlich.

Eigentümer

1

. Nr . .Nr Parz. Parz 2 2

m2 3222 3222 m2

28.2 28.2

5 5

Kol in % % 5 in Kol 5 6 6

1933 1933 m2 m2

28.2 28.2

* * * * * *

** ** **

BGF BGF

8184 m2 8184 m2

71 .8 71 .8

4910 m2 4910 m2

11'406 m2 m2 11'406

11 00. 00 • 0 0

6843 m2 6843 m2

2384 2384

Total Total

in % 3 in Kol 3 Kol % 4 4

3 3

11 309 309

2385 23850 1310° 131 2803 2803

Fläche Fläche

* * * * * *

* * * * * *

* Wird nicht die Berechnung Wird nicht in in die Berechnung einbezogen einbezogen * O o nur ein ein Teilstück nur Teilstück

71 71 .8 .8

00 .0 11 00 .

Art. 6

: Neuparzellierung Art. 6: Neuparzellierung Die Neuparzellierung der der in in die einbezogenen Die Neuparzellierung die Quartierplanung Quartierplanung einbezogenen Grundstücke erfolgt Grundstücke erfolgt nach nach dem dem Neuzuteilungsplan Neuzuteilungsplan 11 :500 :500 und und nachnachstehender stehender Neuzuteilungstabelle. Neuzuteilungstabelle.

Eigentümer Eigentümer

11

Parz . Parz.Nr . . 2 2

Fläche Fläche 3 3

Kol 3 in % Kol 3 in % 4 4

BGF BGF

Kol 5 Kol 5 in in % %

1309

3222 m2

28.25 28.25 4. 4.43 31 •• 64 31 64 5.80 5.80 11 2.44 2.44

m2 m2 1933 1 0 0 m2 2308 m2 2308 m2 423 423 m2 m2 11 272 272 m2 m2 907 907 m2

28. 28.25 00 33.73 33.73 6. 18 18 6. 18.59 18.59 1 13.25

1 100.0

6843 m2 6843 m2

1 100.0

2916/'l,3%\\a. 506 m2 2384I12›2\t b 3609 m2 2919/m%n 661 m2 2917/ıı8wox 1989 m2 2918l3.2›R*rc. 1419 m2 ııııııı

Total Total

2385 1310 2803

11'406 m2 11'406 m2

17.44 17.44

5 5

6 6

Die Gemeinde lässt auf auf Grund Grund des des Neuzuteilungsplanes der Die Gemeinde lässt Neuzuteilungsplanes und und der Neuzuteilungstabelle die erforderlichen erforderlichen Mutationen Mutationen für den EinEinNeuzuteilungstabelle die für den trag der neuen Grundbuch erstellen. trag der neuen Parzellen Parzellen im im Grundbuch erstellen.

II II

Erschliessung Erschliessung

Art. 7

: 7: Allgemein Allgemein Art.

Die Erschliessung des des Quartierplangebietes mit VerkehrsDie Erschliessung Quartierplangebietes mit Verkehrs- und und VerVersorgungsanlagen sorgungsanlagen erfolgt erfolgt nach nach dem dem Erschliessungsplan. Erschliessungsplan.

11

Verkehrsanlaqen Verkehrs anlagen

Art. 8: Neue Quartierstrasse

Art. 8

: Neue Quartierstrasse Das genoss Erschliessungsplan mit einer Das Quartierplangebiet Quartierplangebiet wird wird gemäss Erschliessungsplan mit einer 2384 erneuen Quartierstrasse Mezzaun) über über Parzelle neuen Quartierstrasse (Via (Via Mezzaun) Parzelle Nr. erNr. 2384 schlossen. schlossen. a) a)

Der für die neue Quartierstrasse benötigte Boden wird wird geDer für die neue Quartierstrasse benötigte Boden gemäss Neuzuteilungsplan und Neuzuteilungstabelle mäss Neuzuteilungsplan und Neuzuteilungstabelle als als eigene eigene Parzelle a ausgeschieden. ausgeschieden. Die neue Parzelle Parzelle geht mit Parzelle 2384 2384 a Die neue geht mit Inkrafttreten des Quartierplanes Quartierplanes entschädigungslos das Inkraf treten des entschädigungslos in in das Eigentum der der Gemeinde Eigentum Gemeinde über. über.

b) b)

Die kann von werden. Die neue neue Quartierstrasse Quartierstrasse kann von jedermann jedermann benützt benützt werden.

Art.

24 altri articoli

Art. 9

: 9: Beleuchtung Beleuchtung Vorgaben des Die Die Strassenbeleuchtung Strassenbeleuchtung ist ist genoss gemäss Vorgaben des ErschliessungsErschliessungsplanes zu planes zu erstellen. erstellen.

Art. 10

: Art. 10: Parkplätze Parkplätze Anzahl offener BauG erforderliche

Art. 63 Die

Die nach nach Art. 63 BauG erforderliche Anzahl offener oder oder gedeckter gedeckter Motorfahrzeuge wird Abstellplätze Abstellplätze für für Motorfahrzeuge wird im im BaubewilligungsverfahBaubewilligungsverfahfestgelegt. ren ren festgelegt. Tiefgarage erstellt. wird eine Nr. 1 Auf Auf Parzelle Parzelle Nr. 1309 wird eine Tiefgarage erstellt. Lage Lage und und AnAnim Erschliessungsplan der Tiefgarage ordnung der ordnung Tiefgarage ist ist im Erschliessungsplan richtplanmässig richtplanmässig dargestellt. dargestellt.

2384 b, den Parzellen der Parkierung Art und Die Art Die und Weise Weise der Parkierung auf auf den Parzellen Nr. Nr. 2384 b, und 238 2384 d 2384 c, wird im 2384 c, 2384 d und 2384 e e wird im Baubewilligungsverfahren Baubewilligungsverfahren bebestimmt. stimmt. Entlang der der Strasse Sommavia dürfen dürfen keine keine ungedeckten Entlang Strasse Sommavia ungedeckten AbstellAbstellplätze werden. plätze erstellt erstellt werden.

2. 2.

Versorgungsanlagen Versorgunqsanlagen

Art. 11 : Abfallsammelstellen

Art. 11 : Abfallsammelstellen Der Erschliessungsplan Erschliessungsplan bezeichnet die für das Gebiet Gebiet bestimmten bestimmten Der bezeichnet die für das Abfallsammelstellen. Abfallsammelstellen. Die in die die im im betreffenden betreffenden BeBeDie Abfallsammelstellen Abfallsammelstellen sind sind baulich baulich in reich reich vorgesehenen vorgesehenen Bauten Bauten einzufügen. einzufügen. 12: Wasserzufuhr, Wasserzufuhr, Kanalisation, Art . 12: Art. Kanalisation, Stromleitungen, Stromleitungen, Telefon Telefon

Neubauten Erschliessungsplan an Neubauten im im Quartierplangebiet Quartierplangebiet sind sind genoss gemäss Erschliessungsplan an die öffentlichen Leitungen anzuschließen. Die im die öffentlichen Leitungen anzuschliessen. Die im ErschliessungsErschliessungsplan vorgesehenen die Bedeutung plan vorgesehenen Leitungsführungen Leitungsführungen haben haben die Bedeutung einer einer Richtlinie. Die definitive Festlegung der einzelnen Richtlinie. Die definitive Festlegung der einzelnen Leitungen Leitungen samt Nebenanlagen Rahmen des des Baubewilligungsverfahrens samt Nebenanlagen erfolgt erfolgt im im Rahmen Baubewilligungsverfahrens auf Grund der Ausführungsprojekte. auf Grund der Ausführungsprojekte. Die Die Grundeigentümer Grundeigentümer haben haben die die innerhalb innerhalb des des Quartierplangebietes Quartierplangebietes bestehenden neuen Leitungen bestehenden Leitungen Leitungen sowie sowie das das Verlegen Verlegen von von neuen Leitungen samt samt Nebenanlagen ihrem Boden Boden ohne auf Entschädigung zu Nebenanlagen auf auf ihrem ohne Anspruch Anspruch auf Entschädigung zu dulden. dulden. Sämtliche Leitungen sind sind unterirdisch, möglichst in gemeinSämtliche Leitungen unterirdisch, möglichst in einem einem gemeinsamen Stufengraben Stufengraben zu samen zu führen. führen.

Die Dimensionierung Dimensionierung der der WasserKanalisationsleitungen sowie sowie und Kanalisationsleitungen Wasser- und Die die der Schächte Schächte und und Hydranten werden von Gemeinde im im der Gemeinde von der Hydranten werden Anzahl der die Anzahl Baubewilligungsverfahren bestimmt. Baubewilligungsverfahren bestimmt. Die und der elektrischen Leitungen bzw. Leitungen bzw. der elektrischen Bau der der Bau Dimensionierung und Die Dimensionierung der Telefonanschlüsse sind Elektrizitätswerk bzw. bzw. dem Elektrizitätswerk mit dem direkt mit sind direkt der Telefonanschlüsse zu regeln. PTT zu den PTT den regeln. Kanalisationsleitungen gehen und Kanalisationsleitungen Wasser- und neu erstellten Sämtliche Sämtliche neu erstellten Wassergehen mit Ausnahme der Kollaudation mit Ausnahme der der Hausanschlüsse Hausanschlüsse mit mit der Kollaudation entschädientschädidieser über. Der Gemeinde über. der Gemeinde Eigentum der das Eigentum gungslos in gungslos in das Der Unterhalt Unterhalt dieser Leitungen Leitungen obliegt obliegt der der Gemeinde. Gemeinde.

3. 3.

Erstellung Erstellung

Art. Projektierung und

Art. 13

: 1 Projektierung und Bau Bau Quartierstrasse, der der neuen Ausführung der Zeitpunkt der Der Der Zeitpunkt der Ausführung neuen Quartierstrasse, der Strassenbeleuchtung Strassenbeleuchtung sowie sowie der der im im Quartiererschliessungsplan Quartiererschliessungsplan festgelegten Regenwasserleitungen festgelegten Wasser-, Wasser-, KanalisationsKanalisations- und und Regenwasserleitungen wird Gemeinde bestimmt. wird grundsätzlich grundsätzlich durch durch die die Gemeinde bestimmt.

Die c, 2384 Die Eigentümer Eigentümer der der Parzellen Parzellen Nr. Nr. 2384 2384 b, b, 2384 2384 c, 2384 d d und und 2384 der Eigentümer Eigentümer der Nr. 1309 2384 e e einerseits einerseits oder oder der der Parzelle Parzelle Nr. 1309 anderseits die Ausführung Via anderseits können können jedoch jedoch schriftlich schriftlich die Ausführung der der Via Mezzaun Mezzaun verlangen. verlangen. Die im Wasser-, KanalisaKanalisaDie im Quartiererschliessungsplan Quartiererschliessungsplan festgelegten festgelegten Wasser-, Regenwasserleitungen sind tionsund Regenwasserleitungen tions- und sind ebenfalls ebenfalls auf auf Verlangen Verlangen eines bewilligen bauwilligen Grundeigentümers von der der Gemeinde zu eines Grundeigentümers von Gemeinde soweit soweit zu erstellen, dass die die Gebäude bis zum zum Abschluss des Bauvorhabens erstellen, dass Gebäude bis Abschluss des Bauvorhabens angeschlossen angeschlossen werden werden können. können.

Die Abfallsammelstellen sind durch die die Eigentümer Parzellen Die Abfallsammelstellen sind durch Eigentümer der der Parzellen Nr. 1309 und und 2384 gleichzeitig mit der Erstellung Erstellung von Nr. 1309 2384 c C gleichzeitig mit der von Bauten Bauten und im Bereich vorgesehenen Abfallsammelstellen und Anlagen Anlagen im Bereich der der vorgesehenen Abfallsammelstellen zu zu erstellen. erstellen.

4. 4.

Kostenverteilung Kostenverteilung

Art. 4: : Verteilung Art. 1 14 Verteilung der der Planungskosten Planungskosten Die Kosten Die Kosten des des Quartierplanverfahrens Quartierplanverfahrens gehen gehen zulasten zulasten der der beteibeteiligten ligten Grundeigentümer. Grundeigentümer. Sie Sie sind sind nach nach folgendem folgendem Verteilschlüs~ Verteilschlüssei Grundeigentümer aufzuteilen: sel auf auf die die Grundeigentümer aufzuteilen:

1309 Parzelle Parzelle Nr. Nr. 1309 b Parzelle Nr. Nr. 2384 2384 b Parzelle 2384 c c parzelle Nr. 2384 Parzelle Nr. Parzelle 2384 d d Parzelle Nr. Nr. 2384 e Parzelle 2384 e Parzelle Nr. Nr. 2384

28, 25 za, 25 %% 33, 73 33, 73 6, 6, 18 18 18, 59 59 18, 25 113, 25

%% % % % % % %

Die Aufteilung der Planungskosten ist Sache der der Grundeigentümer. Die Auf der Planungskosten ist Sache Grundeigentümer.

15: Verteilung der Kosten Kosten der Quartierstrasse und und Verteilung der der neuen neuen Quartierstrasse Art Art . . 15: der Strassenbeleuchtung der Strassenbeleuchtung Die Kosten für die die Projektierung Projektierung und und Erstellung Erstellung der neuen QuarDie Kosten für der neuen Quartierstrasse Via Mezzaun tierstrasse via Mezzaun wie wie auch auch die die Kosten Kosten der der StrassenbeleuchStrassenbeleuchtung Gemeinde nach tung sind sind von von der der Gemeinde nach Abzug Abzug des des Anteils Anteils aus aus ÖffentÖffentlicher verfügbaren Bruttolicher Interessenz Interessenz proprotional proprotional zur zur maximal maximal verfügbaren Bruttogeschossfläche die einzelnen einzelnen Parzellen Parzellen aufzuteigeschossfläche wie wie folgt folgt auf auf die aufzuteilen. len.

1309 Parzelle Nr. Parzelle Nr. 1309 2384 b b Parzelle Parzelle Nr. Nr. 2384 Parzelle Nr. Nr. 2384 2384 c c Parzelle Parzelle Nr. 2384 Parzelle Nr. 2384 d d Parzelle Nr. 2384 Parzelle Nr. 2384 e e

zu, ze,25 25 %% % 33, 73 73 % 33, 6, 6, 18 18 %% 18, 59 18, 59 %% 3, 25 25 %% 11 3,

Bei Teilung sind die Bei Teilung einzelner einzelner parzellen Parzellen sind die Kosten Kosten proprotional proprotional zu zu den den parzellen zugewiesenen zu den den neuen neuen Parzellen zugewiesenen Bruttogeschossflächen Bruttogeschossflächen zu verteilen. verteilen. Die der Projektierung Die sich sich aus aus der Projektierung und und Erstellung Erstellung der der QuartierstrasQuartierstrasse der Strassenbeleuchtung ergebenden Kosten se sowie sowie der Strassenbeleuchtung ergebenden Kosten werden werden nach nach Fertigstellung Anlagen durch Gemeinde auf Fertigstellung der der Anlagen durch die die Gemeinde auf die die GrundeiGrundeigentümer aufgeteilt. Der Der auf jeden Grundeigentümer gentümer aufgeteilt. auf jeden Grundeigentümer entfallende entfallende Kostenanteil beKostenanteil ist ist innert innert 60 60 Tagen Tagen seit seit Rechnungsstellung Rechnungsstellung zu zu begleichen. gleichen. Die jedoch bereits Die Gemeinde Gemeinde kann kann jedoch bereits im im Zuge Zuge der der Ausführung Ausführung der der ErErschliessungsanlagen von den schliessungsanlagen von den kostenpflichtigen kostenpflichtigen Grundeigentümern Grundeigentümern Akontozahlungen der Höhe der mutmasslichen Akontozahlungen in in der Höhe der mutmasslichen Beiträge Beiträge einforeinfordern. dern. Verteilung der für die Wasser- und Art 16: Art. 16: Verteilung der Kosten Kosten für die Wasserund KanalisationsKanalisationsleitungen leitungen Die Kosten Kosten für für die die Projektierung und Erstellung Erstellung der Die Projektierung und der im im ErschliesErschliessungsplan :500 bezeichneten bezeichneten Teilstücke Teilstücke der Kanalisationssungsplan 11 :500 der Kanalisationsund sind von und Wasserleitungen Wasserleitungen sind von der der Gemeinde Gemeinde wie wie folgt folgt auf auf die die eineinzelnen zelnen Parzellen Parzellen aufzuteilen: aufzuteilen:

a) a)

b) b)

Hauptstrang und E-G 2 Hauptstrang A-B-C-D-E-F A-B-C-D-E-F mit mit E-G E-G 11 und E-G 2

2385 Parzelle Nr. Nr. 2385 Parzelle 2384 b b Parzelle nr. Parzelle Nr. 2384 2384 cC Parzelle Nr. 2384 Parzelle Nr. Parzelle Nr. 2384 2384 d d Parzelle Nr. 2384 e e Parzelle Nr. Nr. 2384 Parzelle Hauptstrang H-I H-I Hauptstrang Parzelle Parzelle nr. Nr. 1309 1309

12,37 12,37 41,19 41,19 1,55 7,55 22,70 22,70 16,19 16,19

%% % % %% %% % %

11 00 00 %%

Die sich sich aus aus der der Projektierung Projektierung und der Wasserwasser- und und Die und Erstellung Erstellung der Kanalisationsleitungen ergebenden Kosten werden werden nach Kanalisationsleitungen ergebenden Kosten nach FertigstelFertigstellung der lung der Leitungen Leitungen bzw. bzw. von von einzelnen einzelnen Leitungsabschnitten Leitungsabschnitten durch durch die Gemeinde auf jeden die Gemeinde auf die die Grundeigentümer Grundeigentümer aufgeteilt. aufgeteilt. Der Der auf auf jeden Grundeigentümer Kostenanteil ist ist innert innert 60 Grundeigentümer entfallende entfallende Kostenanteil 60 Tagen Tagen seit seit Rechnungsstellung zu zu begleichen. begleichen. Rechnungsstellung

Die Gemeinde der Ausführung der LeiDie Gemeinde kann kann jedoch jedoch bereits bereits im im Zuge Zuge der Ausführung der Leitungen Grundeigentümern Akontozahlungen tungen von von den den kostenpflichtigen kostenpflichtigen Grundeigentümern Akontozahlungen in mutmaßlichen Beiträge in der der Höhe Höhe der der mutmaßlichen Beiträge einfordern. einfordern. Art. 7: : Verteilung

Art. 1 17

Verteilung der der Kosten Kosten für für die die Abfallsammelstellen Abfallsammelstellen

Parzelle Nr. 1309 trägt trägt Nr. 1309 Die Die Kosten Kosten der der Abfallsammelstelle Abfallsammelstelle auf auf Parzelle der Parzelle Nr. der Eigentümer Eigentümer der der Parzelle Nr. 1309. 1309. Die Kosten Die Kosten der der Abfallsammelstelle Abfallsammelstelle auf auf Parzelle Parzelle nr. Nr. 2384 2384 cC gehen gehen zulasten Nr. 2384 b, 2384 2384 c, zulasten der der Eigentümer Eigentümer der der Parzellen Parzellen Nr. 2384 b, c, 2384 2384 d d und 2384 e. Die Kosten Kosten sind sind vom vom Eigentümer Eigentümer der der parzelle Nr. und 2384 e. Die Parzelle Nr. 2384 c der Bruttogeschossflächen 2384 c nach nach massgabe Massgabe der Bruttogeschossflächen auf auf die die vier vier kostenpflichtigen Parzellen aufzuteilen. kostenpflichtigen Parzellen aufzuteilen.

III III Gestaltung Gestaltung des des Quartierplanqebietes Quartierplangebietes

Art. 118 : Vorbehalt

Vorbehalt der der geltenden Bauvorschriften geltenden Bauvorschriften Art Alle Bauten Bauten im im Quartierplangebiet Alle Quartierplangebiet haben, haben, soweit soweit die die nachfolgenden nachfolgenden Bestimmungen keine Vorschriften enthalten, den im der Bestimmungen keine Vorschriften enthalten, den im Zeitpunkt Zeitpunkt der Bewilligungserteilung gültigen Bauvorschriften Bauvorschrif zu geBewilligungserteilung jeweils jeweils gültigen zu genügen. nügen. Art. Situierung der der Bauten Bauten

Art. 19

: 19: Situierung Der Gestaltungsplan bezeichnet zwei StandDer Gestaltungsplan bezeichnet zwei Baustandorte Baustandorte und und fünf fünf Standorte orte für für Einzelbauten. Einzelbauten. Hochbauten Hochbauten sind sind innerhalb innerhalb der der BaustandBaustandorte der Standorte Standorte für orte bzw. bzw. der für Einzelbauten Einzelbauten zu zu erstellen. erstellen.

Tiefgaragen, die die mit Ausnahme des ganz unter Tiefgaragen, mit Ausnahme des Zufahrtsbereiches Zufahrtsbereiches ganz unter dem Boden liegen, dürfen innerhalb der dem gewachsenen gewachsenen Boden liegen, dürfen innerhalb und und ausserhalb ausserhalb der Baustandorte Quartierplangebiet erstellt Baustandorte im im ganzen ganzen Quartierplangebiet erstellt werden. werden.

An entlang der Via Mezzaun An der der im im Quartiergestaltungsplan Quartiergestaltungsplan entlang der Via Mezzaun und und deren Verlängerung 309 gezogenen, deren Verlängerung auf auf Parzelle Parzelle 11 309 gezogenen, besonders besonders gegekennzeichneten Baugestaltungslinie für können Garagekennzeichneten Baugestaltungslinie für Garagen Garagen können Garagefronten bis maximal m über fronten bis maximal 3 3 m über das das Strassenniveau Strassenniveau gebaut gebaut werden, werden, sofern sie sie als Stützmauer ausgebildet Decken der der zugesofern als Stützmauer ausgebildet und und die die Decken zugehörigen Einstellhallen oder oder Garagen hörigen Einstellhallen Garagen als als Terrasse Terrasse gestaltet gestaltet oder oder überdeckt begrünt werden. werden. überdeckt und und begrünt Als Garagefronten und und der der Als Richtlinie Richtlinie für für die die Ausgestaltung Ausgestaltung der der Garagefronten Abdeckungen Abdeckungen gilt gilt die die Darstellung Darstellung im im Anhang. Anhang. Art Nutzungsverlegung Art . . 20: Nutzungsverteilung Nutzungsverteilung und und Nutzungsverlegung Die Ausnützung wird Die im im Quartierplangebiet Quartierplangebiet mögliche mögliche bauliche bauliche Ausnützung wird gegemäss Tabelle Nutzungsverlegung Nutzungsverlegung im im Anhang Anhang verbindlich die mäss Tabelle verbindlich auf auf die einzelnen einzelnen Baustandorte Baustandorte und und Einzelobjekte Einzelobjekte aufgeteilt. aufgeteilt. Nutzungsverlegungen zwischen zwischen einzelnen einzelnen Parzellen, Parzellen, Baustandorten Nutzungsverlegungen Baustandorten oder Einzelobjekten Einzelobjekten können im Rahmen Rahmen des des BaubewilligungsverBaubewilligungsveroder können im fahrens bis maximal maximal 200 m2 BGF fahrens bis 200 m2 BGF bewilligt bewilligt werden. werden. Abparzellierungen bedürfen Bewilligung durch durch die Baubehörde. Abparzellierungen bedürfen der der Bewilligung die Baubehörde. Diese wird wird nur nur erteilt, erteilt, wenn wenn die die auf Diese auf jeden jeden Parzellenteil Parzellenteil entfalentfallende neu festgelegt ist und und die die plangelende Bruttogeschossfläche Bruttogeschossfläche neu festgelegt ist plangemässe bleibt. mässe Überbauung Überbauung des des Quartiers Quartiers gewährleistet gewährleistet bleibt.

Art.

Art. 21

21 : : Baustandorte Baustandorte Für die ÜberbauungsgrundFür die Baustandorte Baustandorte gelten gelten jeweils jeweils folgende folgende Überbauungsgrundsätze: sätze: ıııııı

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Baustandort Baustandort A A Auf parzelle Nr. Nr. 1309 im Sinne Sinne einer einer Dorfkernerweiterung Auf Parzelle 1309 ist ist im Dorfkernerweiterung eine Länge vorgesehen. vorgesehen. eine Strassenrandbebauung Strassenrandbebauung von von maximal maximal 53 53 m m Länge Diese zeile Gasse von Diese Zeile ist ist durch durch mindestens mindestens eine eine Gasse von wenigstens wenigstens 2 m unterteilen. 2 m Breite Breite zu zu unterteilen.

Baustandort Baustandort B B (B 11 u (B un nd dB B 22 )) Bezug Bezug zur zur Strasse: Strasse: Die Gebäude Die Gebäude werden werden mit mit 2, 2, 5 5 m m Abstand Abstand entlang entlang der der Strasse Strasse "Ma"Mariöl" Eine Seite muss an die strassenriöl" erstellt. erstellt. Eine Seite oder oder Kante Kante muss an die strassenseitige Baulinie Baulinie zu seitige zu liegen liegen kommen. kommen.

Bau tiefe von der der Strasse Strasse aus aus gemessen, gemessen, Die Bautiefe lwird wird auf auf 22,5 22,5 m, m, von festgelegt. Näherbaurecht Näherbaurecht Die Gebäude können können auf 5 m Die Gebäude auf 11 m m aneinandergebaut aneinandergebaut oder oder auf auf 0, 0, 5 m zur Nachbarparzelle hin hin erstellt zur Nachbarparzelle erstellt werden. werden.

Die Gebäudelänge Gebäudelänge ist ist frei frei . Die

Art.

Art. 22

: 22: Nebenbaukörper Nebenbaukörper Nebenbaukörper (maximal 1 totalen Grundrissfläche) Grundrissfläche) , , die die um Nebenbaukörper (maximal 1 //3 der der totalen um mindestens mindestens ein ein Geschoss Geschoss niedriger niedriger sind sind als als Hauptbaukörper, Hauptbaukörper, können können als als Dachterrasse Dachterrasse ausgebildet ausgebildet werden. werden.

Art. 23

: 23: Kellergeschosse Kellergeschosse Art. Die Hangneigung Hangneigung bewirkt von 11 88 m m den den AnAnDie bewirkt bei bei einer einer Gebäudetiefe Gebäudetiefe von stieg des Terrains , 7 m, was einer stieg des Terrains um um 2 2,7 m, was einer Geschosshöhe Geschosshöhe entspricht. entspricht. Zur Vermeidung von Abgrabungen dürfen Kellergeschosse, Kellergeschosse, welche Zur Vermeidung von Abgrabungen dürfen welche um maximal 70 m den keine anrechenbaren anrechenbaren Räume Räume enthalten, keine enthalten, um maximal 2, 2, 70 m über über den tiefsten Punkt des des gewachsenen gewachsenen Terrains liegen kommen, kommen, ohne tiefsten Punkt Terrains zu zu liegen ohne dass sie sie als vollgeschosse gelten. dass als Vollgeschosse gelten.

Die maximale maximale Firsthöhe Firsthöhe nach nach Baugesetz Die Baugesetz ist ist in in jedem jedem Falle Falle einzueinzuhalten. halten. Art. 2 Dachgestaltung

Art. 24

: Dachgestaltung

Für die Bestimmungen Für die die Dachgestaltung Dachgestaltung gelten gelten grundsätzlich grundsätzlich die Bestimmungen von von

Art. 48 dürfen jedoch

jedoch vor Art. 48 BauG. BauG. Ausser Ausser Satteldächer Satteldächer dürfen vor allem allem bei bei schmalen erstellt werden. Walmdächer schmalen Gebäuden Gebäuden auch auch Pultdächer Pultdächer erstellt werden. Walmdächer sind ebenfalls ebenfalls gestattet. gestattet. sind

Art.

Art. 25

: 25: Fenster Fenster Die des Grundrisses Die Fenster Fenster sind sind Ausdruck Ausdruck des Grundrisses an an der der Fassade Fassade und und stellen den stellen den Bezug Bezug von von Innen Innen nach nach Aussen Aussen dar. dar. Die Die Öffnungen Öffnungen haben haben Bedürfnissen zu entsprechen und den Charakter den den heutigen heutigen Bedürfnissen zu entsprechen und den Charakter des des Quartiers Ausdruck zu bringen. Quartiers als als Wohnquartier Wohnquartier zum zum Ausdruck zu bringen.

sind auch auch folgende folgende FensterFensterUm Anforderungen zu zu genügen, Um diesen diesen Anforderungen genügen, sind typen möglich: typen möglich:

11 2. 2.

3. 3.

Engaoder "Guckfenster" "Guckfenster" (traditionelle (traditionelle Engavertiefte "Scharten-" "Schatten-" oder vertiefte

dinerfenster) dinerfenster)

flächige, "Panoramafenster" oder oder flächige, nicht nicht vertiefte vertiefte "Panoramafenster" ins gezogene, nach ins Gebäudeinnere Gebäude gezogene, geschosshohe geschosshohe Öffnungen, Öffnungen, die die nach

Bussen Balkon werden. Bussen zu zu einem einem Balkon werden.

Die Anhang dargestellt. Die verschiedenen verschiedenen Fenstertypen Fenstertypen sind sind im im Anhang dargestellt. Die Die Darstellungen haben die die Bedeutung Darstellungen haben Bedeutung einer einer Gestaltungsrichtlinie. Gestaltungsrichtlinie. Art. 26: Nachweis Nachweis der der maximalen Ausnützung

Art. 26

: maximalen Ausnützung Wird mit einem nicht die die gesamte gesamte Ausnützung ParWird mit einem neubau Neubau nicht Ausnützung auf auf der der Parzelle erreicht, so muss die die Möglichkeit Möglichkeit einer einer späteren späteren vollstänvollstänzelle erreicht, so muss digen Nutzung Nutzung der der verfügbaren Bruttogeschossfläche nachgewiesen digen verfügbaren Bruttogeschossfläche nachgewiesen oder entsprechende Nutzungsverlegung durchgeführt werden. werden. oder eine eine entsprechende Nutzungsverlegung durchgeführt

Art. Zivilschutz räume

Art. 27

: 27: Zivilschutz räume Die Zivilschutz Zivilschutz räume räume sind den einzelnen Die sind entsprechend entsprechend den einzelnen Bauetappen Baue zu sind nach nach Möglichkeit zu erstellen. erstellen. Sie Sie sind Möglichkeit als als Gemeinschafts Gemeinschafts anlagen anlagen zu erstellen. zu erstellen.

D D

Schlussbestimmungen Schlussbestimmungen

Art. 28: Bauberatung

Art. 28

: Bauberatung

Für Für das das Quartierplangebiet Quartierplangebiet gilt gilt die die obligatorische obligatorische Bauberatung Bauberatung gemäß gemäß Art.

Art. 12

1 BauG. BauG. der Tabelle Tabelle "Nutzungsverteilung" Art 29: Nachtrag Nachtrag der "Nutzungsverteilung" Art . . 29: Die Tabelle "NutzungsverteiDie Gemeinde Gemeinde sorgt sorgt für für den den Nachtrag Nachtrag der der Tabelle "Nutzungsverteilung" bei Eigentümerwechseln, Abparzellierungen, lung" bei Eigentümerwechseln, Abparzellierungen, NutzungsverleNutzungsverlegungen und und nach gungen nach einer einer Überbauung. Überbauung.

Art.

Art. 30

: 30: Anmerkung Anmerkung im im Grundbuch Grundbuch Die Baubehörde Baubehörde lässt lässt den den Quartierplan Quartierplan nach nach Eintritt der RechtsRechtsDie Eintritt der kraf t auf den Parzellen Nr. 1309, 1310, 2384 a, 2384 b, kraf t auf den Parzellen Nr. 1309, 1310, 2384 a, 2384 b, 2384 2384 c, c, 2384 d, d, 2384 2384 e, e, 2385 2385 und und 2803 2803 anmerken. 2384 anmerken. Die im im Quartierplan festgelegten Bauvorschrif Bauvorschriften und und ErschliesErschliesDie Quartierplan festgelegten sungsanordnungen genoss Vorschriften Vorschriften der der Gemeinde Gemeinde Zuoz sungsanordnungen gelten gelten gemäss Zuoz ausschliesslich als als öffentlichrechtliche ausschliesslich öffentlichrechtliche EigentumsbeschränkunEigentumsbeschränkungen und und werden werden nicht als Dienstbarkeiten Dienstbarkeiten im gen nicht als im Grundbuch Grundbuch eingetraeingetragen. gen.

Die ist für zur AnDie Baubehörde Baubehörde ist für die die Anmeldung Anmeldung des des Quartierplanes Quartierplanes zur Anmerkung beim beim Grundbuchamt Grundbuchamt Oberengadin Oberengadin besorgt. besorgt. Gleichzeitig melmerkung Gleichzeitig mel det sie die der Neuzuteilung der sie die sich sich aus aus der Neuzuteilung ergebenden ergebenden RechtsänderunRechtsänderungen zum Grundbuch an. gen zum Vollzug Vollzug im im Grundbuch an.

oder Abänderung Art

Art. 31

31 : : Aufhebung Aufhebung oder Abänderung Für des vorliegenden Für die die Aufhebung Aufhebung oder oder Abänderung Abänderung des vorliegenden QuartierQuartierplanes die Vorschriften planes gelten gelten die Vorschriften des des Baugesetzes. Baugesetzes. Bereits erfolgte Rechtsänderungen werden durch Bereits erfolgte grundbuchliche grundbuchliche Rechtsänderungen werden durch eine oder Abänderung des Quareine allfällige allfällige spätere spätere Aufhebung Aufhebung oder Abänderung des Quartierplanes tierplanes nicht nicht mehr mehr berührt. berührt.

in seiner den vorliegenden vorliegenden Quartierplan Quartierplan in seiner Der Gemeinderat Gemeinderat Zuoz Zuoz hat"den Der genehmigt. genehmigt. Sitzung vom vom ıımas4{ Sitzung 1ımıs4 3 l fi

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Der und der Aktuar wurden wurden ermächtigt, Der Gemeindepräsident Gemeindepräsident und der Aktuar ermächtigt, diesen diesen Quartierplan im Grundbuch anzumelden, sobald sobald der Quartierplan zur zur Anmerkung Anmerkung im Grundbuch anzumelden, der Quartierplan Rechtskraft erwachsen Quartierplan in in Rechtskraft erwachsen ist. ist.

Für den den" Gemeinderat Zuoz Für Der Der Präsidentin Präsidentß ııı

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Tabelle Tabelle Nutzunqsverteilung Nutzungsverteilung

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GrundGrund ffläche 1 Ache

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Baustandort Baustandort A A Einzelobjekt 11 Einzelobjekt

1106 m2 m2 1106 315 315 m2 m2

Parzelle 2384 2384 b) Parzelle b)

3609 m2 3609 m2

661 661 m2 m2 1989 1989 m2 m2

4,5 4,5

Baustandort B2 Baustandort B2

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1505 1505 m2 m2 428 m2 m2 428

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1508 1508 m2 m2 800 800 m2 m2

19 19 10 10

10 10 5 5

9 9 5 5

423 423 m2 m2

5 5

3 3

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1272 m2 m2 1272

16 16

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8 8

907 m2 m2 907

11 11

6 6

5 5

0,64 0,64

Einzelobjekte 3, Einzelobjekte 3, parzelle 2384 2384 e) e) Parzelle

n n

0,64 0.

Baustandort Baustandort B1 B1 parzelle 2384 d) parzelle 2384 d)

11 Abstellplatze Abstellplatze total total gedeckt gedeckt ungedeckt ungedeckt

0,64 0,64

Baustandort B1 Baustandort B1 Einzelobjekt 2 Einzelobjekt 2

Parzelle 2384 c) Parzelle 2384 c)

BGF BGF

0,64 0,64

Die Angabe ist indikation; Die Angabe des des Parkplatzbedarfes parkplatzbedarfes ist indikation; der der effektive effektive Bedarf und und dessen im BaubewilligungsverfahBaubewilligungsverfahBedarf dessen Anordnung Anordnung werden werden im ren ren festgelegt. festgelegt.

ART.

Art. 19

: 19:

SITUIERUNG SITUIERUNG

DER DER

BAUTEN BAUTEN

GARAGEN GARAGEN

ENTLANG ENTLANG

VIA VIA

MEZZAUN MEZZAUN

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die nach Russen innere gezogene, geschosshohe Offnungen Offnungen,, die nach Bussen Gebäude innere gezogene, geschosshohe Ins Gebäude 3 Ins 3 ııı

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In occasiun la seduta 6 lügt vschinauncha da da Zuoz, In occasiun da da la seduta dals dals 6 lügt 1994 1994 traunter traunter la la vschinauncha Zuoz rapreschanteda tres tres ilil cussagl sar scu respunsabel rapreschanteda cussagl cumünel cumünel e e sar scu respunsabel dals dals possessuors gnit cunvgnieu curıvgnieu da formuler iils seguaints possessuors dal dal plan plan da da quartier quartier gnit da formuler seguaints o ll ram puncts, do procedura da consultaziun puncts, Chi chi sun sun da da respetter respetter ii d ram da da la la procedura da la la consultaziun obligatorica f obligatorica e e dal dal permiss permiss da da fabrica:

1. las garaschas 1. Concept Concept da da las garaschas e e plazza plazza da da parker parker Tenor plan max. 12 Tenor plan da da quartier quartier prevezza prevezza I l' architect architect Ina Ina lingia lingia da da max. 12 garaschas garaschas in in lila terrain, Chi Chi fuormessan opticamaing in mir da lila fabrichedas fabrichedas eint eint il il terrain, fuormessan opticamaing in mir da sustegn sustegn pel terrain relativ stip. Scha esser la tendenza da pel terrain relativ stip. Scha pussibel pussibel dess dess perö perö esser la tendenza da construir construir pp garaschas suotterraunas pp bger bger pussibel pussibel garaschas suotterraunas per per redner redner la la lingia lingia da da garaschas garaschas singulas. singulas. Impü "subjektiv Impü dessen dessen las las garaschas garaschas esser esser liedas liedas a a la la relative relative abitaziun abitaziun (( "subjektiv dingliche Verknüpfung" Verknüpfung" )). . La La dumanda dumanda d'üna d'üna garascha dingliche garascha cumünaivla cumünaivla culla culla vschinauncha vschinauncha sül sül areel areel dal dal plan plan da da quer quartier dass dess gnir gnir perseguiteda perseguiteda independentamaing independentamaing dal dal plan plan da quartier. da quer

2 . Fuormas Fuormas da da tet t t tenor tenor art. a r t 24 24 PQ PQ 2. Tenor pussibel in in cas stabels strets) da fer ein ein Tenor plan plan da da quartier quartier als als pussibel cas singulär singulär ((stabels st e s da fer t e s ad ad ün'ela ( ul d h ) . Seguond 26 da da la da ffabrik a b r i c a als als quetaunt tets ün'ela (Pultdach). Seguond er er tt. 26 la ledscha ledscha da quetaunt in connex connex cun cun in in plan I ' l ram ram dal dal permiss e da da in plan da da quartier quartier pussibel. pussibel. Idol permiss da da fabrica fabrica e la consultaziun consultaziun obligatorica obligatorica da da fabrik il cussagl la la pussibilted pussibilted d'eviter d' vi e la fabrica ho ho il cussagl progets compatibels cul cul caracter caracter da da la la vschinauncha. vschinauncha. progets na na compatibels 3 tenor a a ll tt .. 22 5 3 .. Tips Tips da da fnestras fnestras tenor 5 PQ PQ Las nu dessen disegn dimpersè Las spuondas spuondas dals dals balcuns balcuns nu dessen esser esser construidas construidas s sc cu u '' ll disegn dimpersè cun cun elemaints elemaints verticals. verticals. 4 Prescripziuns da f abrica per per zona II (( z 4 .. Prescripziuns da fabrica zona da da prievel prievel II zo on na a blova) blova ) L ' examinaziun L relatives prescripziuns prescripziuns da ' expertt dal examinaziun dal dal prophet prophet cun cun las las relatives da Il'exper dal büro büro Toscano ho gier la. la. Quist Quist têl t als s la sgüraunza Toscano ho gier als s tt o o accepto accepto da da la sgüraunza d d '' e ed d ii ff ii z z ii s s dal dal cc ff antun antun Grischun. Grischun. La l '"Verstärkte Verstä Bauweise" dess esser La remarcha remarcha da da l'oblig Bauweise" dess esser d oo ll protocol manzuneda ii d manzuneda protocol supplementer. supplementer.

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5 Access da sülla parcella 5 .. Access da la la garascha garascha sülla parcella 1309 1309 La via per la garascha sülla parcella 1309 La via d'access d per Pur Pur tun tun e e la garascha sülla parcella 1309 s s tt u u avair avair Ina Ina da la la garascha per largezza da 6 in cun cun Ina entredgia da garascha per largezza da 6 m Ina distanza distanza da da 3 3 m m fin fin a a II ' entredgia eviter autos. eviter conflicts conflicts traunter traunter skiunzs skiunzs ed ed autos. 1309 La parcella la parcella nr. 1309 La parcella cumünela cumünela nr. nr. 1310 1310 s s tt o o sülla sülla largezza largezza da da la parcella nr. plainamaing construir la plainamaing a a dispusiziun dispusiziun per per construir la via via d'access d'access surmarızuneda. surmanzuneda.

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~undizchas 6. Plazzas ~desıgnedas 6. Plazzas designedas per per las las chamannas chamannas d'im~ d'im~ ~undizchas Tenor basta il ll: Tenor sar sar basta il text text existent existent (art. ( ll: "Die 'Die Abfallsammelstellen Abfallsammelstellen

sind in die betreffenden Bereich sind baulich baulich in die im im betreffenden Bereich vorgesehenen vorgesehenen Bauten Bauten einzufügen" einzufügen" )) e e dessen dessen esser esser in in vicinanza vicinanza dal dal lö lö indicho indicho sül sül plan. plan. Zuoz 7 lügt 1994 Zuoz 7 lügt 1994 ıı_ıı-

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Anhang zum Zuoz Mariöl Zuoz Quartierplan Mariöl zum Quartierplan Anhang

ERGÄNZUNGEN ZU DEN DEN PRÄZISIERUNGEN ZU UND PRÄZISIERUNGEN ERGÄNZUNGEN UND QUARTIERPLANVORSCHRIFTEN QUARTIERPLANVORSCHRIFTEN 1. 1.

Zu

Art. 19

: der Bauten der Bauten Situ ieru I9: Situíerung Zu Art.

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Die für die die jeweilige jeweilige Wohneinheit Autoabstellplätze vorgeschriebenen Autoabstellplätze Wohneinheit vorgeschriebenen Die fiír müssen mit mit dieser dieser subjektiv-dinglich subjektiv-dinglich verknüpfi verknüpft werden. werden. müssen

2. 2.

Zur Art 24: Daehgestaltung Daehgestaltung

Art. 24

: Zur Der Baubewilligungsdes BaubewilligungsRahmen des im Rahmen vorbehalten, im es vorbehalten, bleibt es Baubehörde bleibt Der Baubehörde

verfahrens und der von der der die von Projekte, die Bauberatung Projekte, obligatorischen Bauberatung der obligatorischen verfahrens und

Dachgestaltung Landschaftsbild beeinträchtigen, abzubeeinträchtigen, abzuoder Landschaftsbild Orts- oder das Ortsher das Dachgestaltung her lehnen. lelmen.

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3. 3.

Balkongeländer Balkongeländer

Balkongeländer wie im gezeichnet. Quartierplan gezeichnet. zum Quartierplan Anhang zum im Anhang nicht wie dürfen nicht Balkongeländer dürfen mit mit

horizontalen horizontalen

Füllungen Füllungen

versehen versehen

werden, werden,

sondern sondern

müssen müssen

entsprechend Elementen vertikalen Elementen mit vertikalen Baugesetz mit im Baugesetz Vorschriften im den Vorschriñen entsprechend den ausgeführt werden. ausgefiihn werden.

4. 4.

Bau Gefahrenzone 2 2 die Gefahrenzone für die vorschriflen für Bau vorschríflen Für entsprechend Bauweise entsprechend verstärkte Bauweise die verstärkte ist die Quartierplangebiet ist ganze Quanierplangebiet das ganze Für das

den Vorschriften des mir die vorgeschrieben. 2 vorgeschrieben. Gefahrenzone 2 die Gefahrerızone Baugesetzes mir des Baugesetzes den Vorschriften

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Die Die hier hier aufgefiihrten aufgefiihnen Präszisierungen Präszisierungen und und Ergänzungen Ergänzungen haben haben die die gleiche gleiche rechtliche rechtliche Wirkung Wirkung wie wie die die Quartierplanvo Quanierplanvorschriften. rschriñen.

Deciss dal cussagl cumünel a Deciss dal cussagl cumünel a ll s s 17 17 avuost avuost 1994 1994

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Ergänzung der Ergänzung der Quartierplanbestimmungen: Quartierplanbestimmungen:

Art. 19 ,

19, Abs. Abs. 5 5 An. Obligatorische Lawinenschutzvorkehrungen Obligatorische Lawinenschutzvorkehrungen bei bei Hauseingàngen Hauseingängen (Mauerblenden, (Mauerblenden, Anbauten), Anbauten), die Via Mezzaun die maximal maximal 1,5 1,5 m m über über die die Baulinie Baulinie ragen, ragen, sind sind an an der der Quartierstrasse Quartierstrasse Via Mezzaun für für die die Baustandone Baustandorte 3 3 und und 5 5 gestattet. gestattet.

Öffentliche Auflage Auflage vom vom 12.8.1996 12.8.1996 bis bis 12.9.1996 12.9.1996 Öffentliche Vom Gemeinderat genehmigt 17.9.1996 Vom Gemeinderat genehmigt am: am: 17.9.1996

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Vschínauncha da Zuoz Vschinauncha Gemeinde Zuoz

E Ü VERFUGUNG des Gemeinderates 24.1.2001 Gemeinderates von Zuoz vom 24.1.2001

betreffend betreffend allgemeine Erhöhung festgelegten BGF BGF Quartierplinen festgelegten sfimtlichen Quartierplänen in sämtlichen der in Erhiihung der allgemeine

Erwägungen A. Feststellungen und Erwéigungen 1. Ln Dorfkemerweiterungszbne, Wohnzone 2, WohnQuartierpléinen in der Dorflmmerweiterungszone, In verschiedenen Quartierplänen

zone 3 sowie Gewerbe- und Wohnzone sind die höchstzulässigen Bruttogeschossflichen in h6chstzulfissigen Bruttogeschossflächen Zuteilungstabellen für die einzelnen Grundstficke verbindlich festgelegt worden. einzelnen Grundstücke Zuteilungstabellen ffir

2. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Zuoz genehmigten an der Gemeindeversammlung Die Stimmberechtigten wurde auch der Baugesetz der das Baugesetz auch das Dabei wurde Ortsplanung. Dabei der Ortsplanung. Totalrevision der die Totalrevision 31.1.2000 die vom 31.1.2000 Gemeinde Gemeinde hat in Die Gemeinde unterzogen. Die vollumfénglichen Totalrevision unterzogen. einer vollumfänglichen Gemeinde Zuoz einer dieser Onsplanungsrevision gegenüber der alten Ortsplanung die Ausnützungsziffer Ausniitzungsziffer in Ortsplanung Ortsplanungsrevision gegem‘iber erhéht: nachstehenden Wohn— Wohn- und Mischzonen erhöht: und Mischzonen Dorfkernerweiterungszone Dorfl<emerweiterungszene

von 0,6 auf 0,8

Wohnzone 2

von 0,2 auf 0,3

Wohnzone 3

auf 0,5 von 0,4 auf

Gewerbe- und Wohnzone Wohnzone

von 0,8 auf 1,0

Diese AZ-Erhéhung AZ-Erhöhung ist von der Regierung 12.9.2000 genehGraubiinden am 12.9.2000 Kantons Graubünden Regierung des Kantons migt erwachsen. ist in Rechtskraft erwachsen. migt worden und ist

3. Änderung der QuartierplanbestimQuartierplanbestim18.10.2000 eine Anderung Gemeinderat von Zuoz hat am 18.10.2000 Der Gemeinderat 3. Der mungen im Zusammenhang mit beschlossen. Bruttogeschossflfichen beschlossen. Berechnung der Bruttogeschossflächen mit der Berechnung Während der öffentlichen Auflage sind keine eingegangen. Einsprachen eingegangen. keine Einsprachen éffentlichen Auflage Wéihrend

Quartierpléine von Amtes wegen oder auf Antrag Baubehérde Quartierpläne 4. Nach Art. 112 BG kann die Baubehörde =-m--= abfindem, wenn sich die Verteilweise aufheben oder abändern, ganz oder teilweise von Grundeigentfimem ganz Baubehérde ist zur Aufhebung oder geiindert haben. Die Baubehörde héiltnisse seit dem Erlassëš erheblich geändert Et, wenn wenn ein Erschliesoder ErschliesNutzungs— oder geénderten Nutzungsein Quartierplan geänderten Abéinderung verpflichtet,

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2 sungsvorschriften nicht sungsvorschriften Aufhebung und Abanderung Abänderung von nicht mehr mehr entspricht. entspricht. Für Ffir die Aufhebung von QuarQuartierpléinen tierplänen gelten sinngemäß sinngemass die Bestimmungen Bestimmungen über iiber deren Einleitung Einleitung und Erlass. Sofem in in Quartierplänen Sofern Quartierplfinen die höchstzulässige hochstzulassige Bruttogeschossfläche Bruttogeschossfléiche in Zuteilungstabellen Zuteilungstabellen verbindlich verbindlich festgelegt festgelegt sind, von der sind, können kénnen die die einzelnen einzelnen Grundstücke Grundstiicke von der rechtskräftig rechtskréiftig bebeschlossenen AZ-Erhohung AZ-Erhöhung nicht nicht profilieren. profitieren. Nach Art. 112 Abs. 2 BG ist die Baubehörde Baubehorde zur Abänderung Abéinderung dieser Quartierpläne Quartierpléine verpflichtet, verpflichtet, weil die Quartierpläne Quartierplane in Bezug auf die Zuteilungstabellen für höchstzulässige Zuteilungstabellen ffir héchstzulfissige Bruttogeschossfläche Bruttogeschossfléiche den neuen NutzungsvorNutzungsvor— schriften entsprechen. mehr entsprechen. nicht mehr schriften nicht Sofern Zuteilungstabellen eines Quartierplanes die höchstzulässige Sofem somit somit in den Zuteilungstabellen héchstzulfissige BruttoBruttogeschossfläche für eine Parzelle verbindlich festgelegt wurde. erhöht sie sich proportional geschossflache ffir eine Parzelle verbindlich festgelegt wurde, erhoht sie sich proportional berechnet von der alten AZ zur neuen AZ. Die gleiche Regelung muss auch ffir für im Quartierplan tierplan allenfalls allenfalls vorgesehene höchstzulässige hochstzuléissige mögliche mogliche Nutzungsübertragungen Nutzungsiibertragungen zwischen Parzellen gelten. Quartierplangebiet gelten. im Quartierplangebiet Parzellen im

B Verffigung Verfügung Zuteilungstabelle eines Quartierplanes 1. Sofern Bruttogeschosshochstzulfissige BruttogeschossQuartierplanes die höchstzulässige Sofem in der Zuteilungstabelle fläche für eine Parzelle verbindlich verbindlich festgelegt wurde, erhöht fléiche ffir erhéht sie sich proportional proportional berechnet von der alten AZ zur neuen AZ.

Nutzungsübertragurıgen zwischen Parzellen im QuarQuar— Sofem in einem Quartierplangebiet Nutzungsfibertragungen 2. Sofern beschränkt sind, erhöht tierplangebiet flächenmässig fléichenméissig beschrfinkt erhoht sich die Fläche Fléiche proportional berechnet

von der alten AZ zur neuen AZ. AZ. 3. Gegen die vorstehende Verfiigung Verfügung kann innert e r t 20 Tagen seit Mitteilung beim Verwaltungsgericht eingereicht werden. Chur Rekurs eingereicht Gr'aubiinden in Chur Kantons Graubünden gericht des Kantons

4. Mitteilung an: -- Sämtliche Quartierplangebieten betroffenen Quartierplangebieten den betroffenen in den Grundeigentfimer in Séimtliche Grundeigentümer - Quartierplanakten Quartierplanakten

Zuoz, den 6. April 2000

Mitteilung: teilung: Mit

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Für Gemeinderat von Zuoz Ffir den Gemeinderat der der Aktuar der Präsident Prasident der Aktuar