Quartierplan Obere Quader 1. Änderung

Procedura di piano di quartiere · Chur

Documento

Numero
00.GDEf2
Tipo
Procedura di piano di quartiere
Comune
Chur
Cantone
Grigioni
Livello
Comune
In vigore dal
31 mag 2000

Carta

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File

3901_B_QP_Obere_Quader_SRB_Ä1.pdfApri in una nuova scheda

Testo

BESCHLUSS DES STADTRATES VON CHUR Sitzung vom

310M ai 2000

Mitgeteilt am

- 5. Juni 2000

Quartierplan Obere Quader Genehmigung 1. Quartierpianänderung 1. Die 1. Quartierplanänderung der und der Stadt Chur im Gebiet Masanser-/Quader-/Steinbruchstrasse auf den Parzellen Nr. 3265 und 3264 wird genehmigt. 2. Die Quartierplanbestimmungen und die in Art. 2 der Quartierplanbestimmungen aufgeführten Pläne bilden einen integrierenden Bestandteil der Genehmigung (alle Unterlagen mit Eingangsdatum 10. März 2CCOi resp. 5. Mai 2COJ). 3. Die folgenden Auflagen betreffemd Umweltschutz bilden einen integrierenden Bestand teil der Genehmigung und sind zu berücksichtigen (Beschluss des Stadtrates vom 05.04.1993) : 3.1

Die gesamte Anzahl Parkplötze ist im Quartierplangebiet auf 440 beschränkt.

3.2

Insgesamt sind 180 Parkplätze für die Festvermietung reserviert. 260 Parkplätze bleiben frei zugänglich .

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3.3

Auf dem heutigen Areal Obere Quader sind 110 Parkplätze aufzuheben PO reservierte und 40 frei zugängliche Parkplätze, davon 25 entlang der Steinbruchstrasse). Die Stadt Chur verpflichtet sich zudem, weitere öffentliche Parkplätze aufzuheben: 20 im Theaterweg und 10 beim Quaderschulhaus.

3.4

Der beim Abbruch und beim Neubau anfallende Bauschutt ist soweit als möglich auf der Baustelle' zu trennen und die verschiedenen Materialgruppen nach den publizierten Weisungen des Amtes für Umwelt zu entsorgen. Hierfür ist ein entsprechender beizubringen.

3.5

Die Fragen im Zusammenhang mit der Versickerung des Oberflächenwassers sind im Bauprojekt zu prüfen. Das . Projekt zur Abwasserversickerung ist dem Amt für Umwelt vo( der Erteilung einer Baubewilligung einzureichen.

3.6

Falls bei den Bauarbeiten Zeugen früherer Besiedlung (alte Mauerreste, Geräte, Gegenstände, usw.) gefunden werden sollten, ist unverzüglich der Archäologische Dienst zu verständigen.

4. Im Rahmen des später folgenden Baubewilligungsverfahrens für die Überbauung sind durch die Gesuchstellerin für die Überbauung zusätzlich folgende Unterlagen zu erbringen (Antrag AfU 05.05.2CCO): 4.1

Emissionserklärung mit Kaminhöhenberechnung.

4.2

Konzept für die ParkraumbewirlschaHung.

4.3

Nachweis. dass und wie die Baulärm-Richtlinie des Bundes eingehalten werden kann. Massnahmen. die sich daraus ergeben, werden als Auflagen in die Baubewilligung aufgenommen.

4.4

Darstellen der möglichen emissionsmindernden Massnahmen unter Berücksichtigung der Baurichtlinie Luft des BUWAL. Die aus der Sicht der Bewilligungsbehörde zumutbaren Massnahmen werden als Auflagen in die Baubewilligung aufgenommen.

5. Vom Quartierplan ausgelöste Arbeiten ausserhalb des Quartierplanperimeters: 5.1

Die Leitungsführung ist unbedingt auf die Baumstandorte abzustimmen (Schonung Wurzelwerk bestehender Bäume; Leitungen ausserhalb Baumgrube bei Neupflanzungen). Der Werkleitungsplan R/17 ist dahingehend zu präzisieren.

5.2

Entfernung und Ersatzpflanzung von Alleebäumen im angrenzenden Trottoir der Quaderstrasse gehen auf Rechnung der

5.3

Die Baulinienänderung für das Baufenster A4 (LKW-Zulieferung) erfordert eine Verlegung der Fahrbahnränder der Steinbruchstrasse auf einer Länge von ca. 80 m. Die daraus resultierenden Kosten sowie die Kosten für die angrenzenden fünf Baumgruben im Trottoir der Steinbruchstrasse sind durch die zu tragen.

6. Empfehlungen: 6.1

Verstärkung der Vegetationsschicht auf mindestens 80 cm entlang der Steinbruchstrasse im Bereich der Alleebäume (Baufenster A3).

6.2

Extensivbegrünung der Dachflöchen.

6.3

Geordnete Veloparkierung beim Laden-Haupteingang (genügend Plätze, teils überdeckt, nahe beim Eingang).

7. Für die gemäss Art. 7 Abs. 4 des städtischen Baugesetzes notwendigen Näherbaurechte werden Ausnahmebewilligungen erteilt. Für die Baulinie entlang der Masanserstrasse ist noch die Bewilligung des Kantons einzuholen. 8. Der Quartierplan ist im Grundbuch anzumerken. (Rechnung abwarten).

zu bezahlen

10. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Entscheid des Stadtrates kann binnen 20 Tagen seit Zustellung beim Verwaltungsgericht Graubünden Rekurs ' geführt werden. Dieser hat das Rechtsbegehren, den Sachverhalt sowie eine Begründung zu enthalten. 11. Mitteilung an:

- Amt für Umwelt Graubünden, Gürtelstrasse 89, 70C1J Chur - Departement 111 - Grundbuchamt - Hochbauamt (2-fach) - Finanz- und Liegenschaftenverwaltung