Teilrevision Stams

Pianificazione d'utilizzazione, ordinamento base · Trimmis

Documento

Numero
02.1349
Tipo
Pianificazione d'utilizzazione, ordinamento base
Comune
Trimmis
Cantone
Grigioni
Livello
Comune
In vigore dal
24 set 2002

Carta

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Testo

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Die Regierung des Kantons Graubünden

AMTSREGISTRATUR III AMT FÜR RALMiTL;, \il..i

II Governo del Cantone dei Grigioni

■

La regenza dal chantun Grischur

Sitzung vom

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Mitgeteilt den

Protokoll Nr.

24. September 2002

25. September 2002

1349

A.

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Says beschlossen an der Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2002 eine Teilrevision der Ortsplanung, umfassend einen Zonenplan 1:2'000 Teilgebiet „Stams". Ein Planungs- und Mitwirkungsbericht im Sinne von Art. 47 der eidg. Verordnung über die Raumplanung (RPV) liegt vor. Die Gemeinde Says verzichtete darauf, die Vorlage durch das Amt für Raumplanung einer Vorprüfung unterziehen zu lassen. Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom 13. Juni 2002 gemäss Art. 37a des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) erfolgte am 28. Juni 2002. Es gingen keine Beschwerden ein. Mit Schreiben vom 6. August 2002 ersuchte der Gemeindevorstand Says um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 37 KRG. B.

Zonenplan 1:2'000 Teilgebiet „Siams"

Der Zonenplan 1:2'000 Teilgebiet „Stams" vom 13. Juni 2002 umfasst im Wesentlichen die Anpassung der Gefahrenzone 1 innerhalb des Erfassungsbereiches sowie eine Erweiterung der Erhaltungszone „Sterns". Die Gefahrenzonen entsprechen den Vorgaben der Gefahrenkommission vom 15. Juni 2000. Der Zonenplan 1:2'000 Teilgebiet „Sterns" vom 13. Juni 2002 gibt zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass; er kann genehmigt werden. Gestützt auf Art. 37 Abs. 3 KRG

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beschliesst die Regierung:

1. Der Zonenplan 1:2'000 Teilgebiet „Sterns" vom 13. Juni 2002 wird genehmigt. 2. Der Gemeindevorstand Says wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben. 3. Das Amt für Raumplanung (ARP) wird beauftragt, die aufgrund dieses Beschlusses nötigen Kennzeichnungen im Zonenplan vorzunehmen. Die Gemeinde stellt zu diesem Zweck dem ARP ihr Exemplar des Zonenplans 1:2'000 Teilgebiet „Stams" vom 15. Dezember 1994 zur Verfügung. 4. Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notwendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten. 5. Es werden keine Kosten erhoben. 8. Mitteilung an

Namens der Regierung Der Präsident: 67~444,4 Claudio Lardi Der Kanzleidirektor:

i.V. lic.iur. W. Frizzoni