Teilrevision Pardomat

Pianificazione d'utilizzazione, ordinamento base · Sumvitg

Documento

Numero
97.1054
Tipo
Pianificazione d'utilizzazione, ordinamento base
Comune
Sumvitg
Cantone
Grigioni
Livello
Comune
In vigore dal
13 mag 1997

Carta

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3985_B_OPTR_Pardomat_RB_97.1054.PDFApri in una nuova scheda

Testo

« Informationskopip /Inne Gewährleistung (ARE C') >KREISPLANERKARTEI AMTSREGISTRATUR III AMT FÜR RAUMPLANUNG italeiftROUMENTVVICKLU

Die Regierung des Kantons Graubünden

del Cantone del Grigioni

dil Cantun Grischun

Mitgeteilt den

Protokoll Nr.

Sitzung vom

14. MAI 1991

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13. Mai 1997

1054

A. Die Stimmberechtigten der Gemeinde S u m v i t g beschlossen an der Gemeinde-

versammlung vom 29. November 1996 eine Teilrevision der Ortsplanung. Ein Pla-

nungs- und Mitwirkungsbericht im Sinne von Art. 26 der Bundesverordnung über die Raumplanung (RPV) liegt vor.

Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses gemäss

Art. 37a des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) erfolgte am 6. Dezember 1996. Es gingen keine Beschwerden ein.

Mit Schreiben vom 4. Februar 1997 ersucht der Gemeindevorstand Sumvitg um

Genehmigung der Teilrevision im Rahmen von Art. 37 KRG.

B. Plan da Zonas e Plan da Formaziun General, Plan Parzial Pardomat 1:2'000 (Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan, Teilplan Pardomat 1:2'000)

Die vorliegende Teilrevision umfasst die Planung in der Fraktion Pardomat, welche der laufenden Totalrevision vorgezogen wurde. Die Gemeinde bearbeitet gegenwärtig die

Totalrevision der Ortsplanung. Die Entwürfe für das Siedlungsgebiet wurden dem Amt

für Raumplanung vor kurzem zur Vorprüfung eingereicht. Somit lässt es sich verantworten, die Planung einer einzelnen Fraktion vorwegzunehmen.

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Grösse der Wohnbauzonen

Die im Zonenplan und Generellen Gestaltungsplan 1:2'000 ausgeschiedenen Wohn-

bauzonen, d.h. die dem allgemeinen Wohnungsbau dienenden Bauzonen (Dorfzone),

umfassen per Ende 1996 insgesamt rund 0.51 ha, wovon 0.46 ha (90 %) als überbaut

ausgewiesen werden. Folglich sind 0.05 ha (10 %) als unüberbaut zu betrachten. Auf der Fläche von 0.05 ha (= 500 m 2) ist die Erstellung eines Wohnhauses möglich, was

voraussichtlich dem Bedarf für die nächsten 15 Jahre entsprechen dürfte.

Die vorliegende Teilrevision kann unter dem Aspekt der Wohnbauzonengrösse genehmigt werden.

Landschaftsschutzzone

Die Gemeinde hat das Gebiet entlang dem Vorderrhein einer Landschaftsschutzzone

zugewiesen. Dies erfolgt in Anlehnung an den Regionalen Richtplan Surselva vom 1. Mai 1993, in dem das Gebiet des Vorderrheins einem Landschaftsschutzgebiet

(Festsetzung) zugewiesen wurde. Die Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes

gemäss Regionalem Richtplan verläuft jedoch rund 40 bis 50 Meter weiter südlich, d.h. unmittelbar unter dem Weg und den Häusern entlang. Gemäss Regierungsbeschluss Nr. 105 vom 18. Januar 1994 wurden die von der Region festgesetzten Landschafts-

schutzgebiete genehmigt und auch für kantonale Behörden als verbindlich erklärt. Die Gemeinde ist somit dazu aufzufordern, im Rahmen der bevorstehenden Totalrevision die Ergänzung der Landschaftsschutzzone entlang dem Vorderrhein vorzunehmen.

Als Vorgabe dient dabei der Perimeter des Landschaftsschutzgebietes gemäss Regionalem Richtplan.

Mit dieser Aufforderung kann der Zonenplan und Generelle Gestaltungsplan Teilplan Pardomat 1:2'000 genehmigt werden.

« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) »

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C. Plan d'Avertura General Pardomat 1:2'000

(Genereller Erschliessungsplan Pardomat 1:2'000) Im Generellen Erschliessungsplan 1:2'000 ist eine bestehende Kanalisationsleitung

eingezeichnet, die die Abwässer sammelt und dem Vorderrhein zuführt.

Das Gewässerschutzgesetz lässt angepasste Lösungen für die Abwasserbeseitigung

ausserhalb des Bereichs öffentlicher Kanalisationen grundsätzlich zu. Anhand der vorliegenden Unterlagen kann allerdings nicht beurteilt werden, ob für das Gebiet Pardo-

mat die Voraussetzungen für ein Abweichen vom Prinzip des Anschlusses an eine

zentrale ARA gegeben sind oder nicht. Ein abwassertechnischer Zusammenschluss der beiden Siedlungen Pardomat Dado und Pardomat Dadens ist den bestehenden

Einzellösungen vorzuziehen, und die Gemeinde wird aufgefordert, in dieser Hinsicht

aktiv zu werden.

Gleichzeitig mit den unabdingbaren zusätzlichen Abklärungen betreffend eine zweck-

mässige Beseitigung des verschmutzten Abwassers aus dem Gebiet Pardomat ist ge-

stützt auf die Gewässerschutzgesetzgebung abzuklären und aufzuzeigen, wie das aus diesem Gebiet anfallende unverschmutzte Abwasser beseitigt werden kann. Nur wenn

das unverschmutzte Abwasser nachweislich nicht am Ort des Anfalls versickert werden kann, besteht die Möglichkeit der Ableitung des Sauberwassers in den Vorderrhein. Mit diesen Bemerkungen kann der Generelle Erschliessungsplan Pardomat 1:2'000

genehmigt werden.

« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) »

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Gestützt auf Art. 37 Abs. 3 KRG beschliesst die Regierung:

1. Der Zonenplan und Generelle Gestaltungsplan Teilplan Pardomat 1:2'000 vom 29. November 1996 wird mit folgender Anweisung im Sinne der Erwägungen geneh-

migt:

Die Gemeinde wird angewiesen, im Rahmen der Totalrevision der Ortsplanung die Landschaftsschutzzone an den Perimeter gemäss Regionalem Richtplan Surselva

anzupassen.

2.

3.

4.

Der Generelle Erschliessungsplan Pardomat 12 ;000 vom 29. November 1996 im

Sinne der Erwägungen genehmigt.

Der Gemeindevorstand Sumvitg wird ersucht, den vorliegenden Beschluss in ge-

eigneter Form öffentlich bekanntzugeben.

Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art not-

wendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder

Amtsstelle vorbehalten. 5.

Es werden keine Kosten erhoben.

6.

Mitteilung an

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Namens der Regierung Der Präs ent:

Dr. Maissen