Gesamtrevision

Pianificazione d'utilizzazione, ordinamento base · Muntogna da Schons

Documento

Numero
94.2576
Tipo
Pianificazione d'utilizzazione, ordinamento base
Comune
Muntogna da Schons
Cantone
Grigioni
Livello
Comune
In vigore dal
18 ott 1994

Carta

Il Cantone non pubblica un perimetro per questo documento. La carta mostra Muntogna da Schons con le zone edificabili.Apri la carta completa

File

3703_B_TT_OP_94.2576.pdfApri in una nuova scheda

Testo

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Oie,Regierung

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Informationskopie ohne. GeWährleistui:,g (ARE-GR) »

. II Governo

des.Kantons Graubünden

~el Cantonedei Grigioni

Mostra tutto il testo

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AMTSREGISTRATUR III

AMT FÜR RAUMPLANUNG

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A~"MIMPLANUNG dilCantun risc un

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Sitzung vom

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25.0KT. t9H

18. Oktober 1994

Protokoll Nr.

·2576

A. \

Die Stimmberechtigten der Gemeinde C a s t i - W e r g e n s t e i n stimmten am 28. März·1992 einer Gesamtrevision der Ortsplanung zu. Sie verabschiedeten unter anderem den Zonenplan und Generellen Gestaltungsplan 1: 1·00012·000.. · Mit Regierungsbeschluss Nr. 368 .

vom 16. Februar. 1993 wurde die Gesamtrevisi.an \

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der Ortsplanung mit Vorbehalten und Hinweisen genehmigt.

B. Der Zonenplan und Generelle Gestaltungsplan .1: 1'000 (Ausschnitt Wergenstein) • wurde mit folgendem Vorbehalt genehmigt: „Die Dorferweiterung'szone in der Fraktion Wergenstein wird bis zur Feststellung der Lärmbelastung durch den Schiessstand von der Genehmigung zurückgestellt." Mit Schreiben vom 13. September 1994 an den G.emeindevorstand Casti-Wergenstein · teilte nun das Amt für Umweltschutz mit, die Lärmmessungen seier'l!durchgeführt wor. den und aus Sicht des Lärmschutzes stehe einer Genehmigung der Dotferweiterungs'

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.zone im vorgegebenen Umfang nichts entgegen. < '

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·'Damit sind die Voraussetzungen für die Genehmigung der Dorferweiterungszone.in d~r Fraktion Wergenstein gegeben.

Gestützt auf Art. 37Abs: 3 KRG I

.

beschliesst die Regierung:

1.

Die von der Genehmigung zurückgestellte Dorferweiterungszone in der Fraktion Wergenstein wird genehmigt.

1100.000 VI. 93 • 5000

« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) >:>

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2. ·Das-kantonale Amt für Raumplanung wird angewiesen, die aufgrund dieses Be. schlusses nötigen Kennzeichnungen im Zonenplan und Generellen Erschliessungsplan 1:1 ·000 / 2'000 vom 28. März 1992 vorzunehmen. Die Gemeinde stellt zu diesem Zweck dem Amt für Raumplanung ihren Zonenplan und· Generellen Erschliessungsplan zur Verfügung. '

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3.. Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art not-. wen~ig sind, bleibt der Bewill1gun9sentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten. 4.

Der Gemeindevorstand von Casti-Wergenstein wird angewiesen, das Datum und den Inhalt die_ses Beschlusses in geeigneter Form bekanntzugeben.

5.

Es werden keine Kosten erhoben.

6.

Namens der Regierung Der Präsident: ·

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L. Bärtsch Der Kanzleidirektor:

Dr.Blasen