Teilrevision Grüngutzwischenlagerzone Calenna
Pianificazione d'utilizzazione, ordinamento base · Luzein
Documento
- Numero
- 19.432
- Tipo
- Pianificazione d'utilizzazione, ordinamento base
- Comune
- Luzein
- Cantone
- Grigioni
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- In vigore dal
- 4 giu 2019
Carta
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3891_B_OPTR_Gruengutzwischenlagerzone_Calenna_RB.pdfApri in una nuova scheda
Testo
Die Regierung des Kantons Graubünden
La regenza dal cf antun Grischun
Sitzung vom
Mitgeteilt den
II Governo del Cantone der Grigioni
05.Juni2019
04.Juni2019
Protokoll Nr.
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432
A. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Luzein beschlossen anlässlich der Gemeinde-
versammlung vom 16. November 2018 eine Teilrevision der Ortsplanung, welche die
folgenden Planungsmittel umfasst:
Teilrevision Baugesetz (Art. 37)
Zonenplan 1:1000 Grüngutzwischenlagerzone Calenna Neben diesen Planungsmitteln reichte die Gemeinde Luzein die folgenden weiteren
Unterlagen ein:
Planungs- und Mitwirkungsbericht (PMB) vom 28. November 2018 gemäss
Art. 47 der eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RPV)
Rodungsgesuch, bestehend aus den folgenden Unterlagen:
> Rodungsgesuchsformular vom 6. März 2018 > Rodungsplan 1:500 / Übersichtsplan 1:10 000 Calenna vom 27. November 2018
> Situation 1:200 Grüngutsammelstelle Calenna vom 13. November 2017 > Querprofile 1:100 Grüngutsammelstelle Calenna vom 13. November 2017 > Formular "Vorabklärung Rodungsverfahren" vom 16. März 2018 Das Amt für Raumentwicklung verfasste mit Datum vom 20. August 2018
einen Vorprüfungsbericht.
Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom
16. November 2018 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton
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Graubünden (KRG) erfolgte am 7. Dezember 2018. Es gingen keine Beschwerden
ein.
Mit Schreiben vom 11. Januar 2019 ersuchte der Gemeindevorstand Luzein um Ge-
nehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 KRG.
B. Gegenstand der Revisionsvorlage
Die vorliegend zu genehmigende Ortsplanungsvorlage der Gemeinde Luzein umfasst
im Wesentlichen die Ausscheidung einer neuen Grüngutzwischenlagerzone in dem zwischen den Siedlungen Luzein, Pany und Putz gelegenen Gebiet "Calenna".
Gleichzeitig hat die Gemeinde Luzein ihr Baugesetz mit einem neuen Artikel 37 über
die Grüngutzwischenlagerzone ergänzt.
Um das wilde Ablagern von Grüngut im Wald und entlang von Gewässern einzu-
dämmen, betreibt die Gemeinde Luzein bisher an den drei Standorten "Ascharina",
"Buchner Tobel" und "Dalvazza" Grüngutsammelstellen. Es handelt sich dabei um
Mulden für Gartenabfälle, Futterreste und weitere organische Stoffe, die jederzeit und
durch jedermann zugänglich sind. Auslöser der vorliegend zur Debatte stehenden
Nutzungsplanungsrevision der Gemeinde Luzein bildet das Bedürfnis der Gemeinde,
als Ergänzung zu den bereits vorhandenen Anlagen eine weitere Grüngutsammen-
stelle einzurichten, welche für die Bewohnerinnen und Bewohner von Luzein, Pany
und Putz gut erreichbar ist und zu einer nachhaltigen Abfallbewirtschaftung innerhalb
der Gemeinde beitragen soll.
Für die Realisierung des Vorhabens wird es notwendig, Waldareal mit einer Fläche
vom 107 m2 definitiv sowie mit einer Fläche von 202 m2 temporär zu roden. Ein ent-
sprechendes Rodungsgesuch liegt vor.
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c. Übereinstimmung mit der Richtplanung
Gemäss Art. 26 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) obliegt
der kantonalen Genehmigungsbehörde unter anderem die Prüfung der Überein-
stimmung der Nutzungspläne mit der Richtplanung. Es ist somit zu beurteilen, ob die vorliegende Teilrevision der Ortsplanung mit dem rechtskräftigen Kantonalen Richt-
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plan sowie mit dem Regionalen Richtplan Prättigau/Davos übereinstimmt.
Basierend auf die korrekten Ausführungen zur Richtplanung im vorliegenden PMB
(vgl. Ziffer 3.2 und Ziffer 3.3 auf Seite 5 f.) hat diese Prüfung ergeben, dass sich die Revisionsvorlage als richtplankonform erweist
D. Teilrevision des Baugesetzes
Die am 16. November 2018 beschlossene Teilrevision des Baugesetzes (Art. 37) gibt
zu keinen Bemerkungen Anlass, sie kann genehmigt werden.
E. Zonenplan 1:1000 Grüngutzwischenlagerzone Calenna
Wie unter Abschnitt B vorstehend bereits erwähnt worden ist, erfordert die Einrich-
tung einer Grüngutsammelstelle am vorgesehenen Standort "Calenna" eine perma-
nente Waldrodung von 107 m2 sowie eine temporäre Rodung von Waldareal von zu-
sätzlich 202 m2, wobei als Realersatz für die durchzuführende permanente Rodung
iM Gebiet "Tschipp" im Buchner Tobel eine Fläche von 107 m2 neu bepflanzt werden
soll. Die Rodungsbewilligung ist seitens des Bau-, Verkehrs- und Forstdepartementes am 29. März 2019 erteilt worden. Sie wird gleichzeitig mit dem vorliegenden re-
gierungsrätlichen Genehmigungsbeschluss zur Teilrevision der Ortsplanung der Ge-
meinde Luzein eröffnet.
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Im Übrigen gibt der Zonenplan 1:1000 Grüngutzwischenlagerzone Calenna zu kei-
nen weiteren Bemerkungen Anlass, er kann genehmigt werden. Gestützt auf Art. 49 KRG
beschliesst die Regierung:
1. Die am 16. November 2018 beschlossene Teilrevision des Baugesetzes (Art. 37) wird genehmigt.
2. Der Zonenplan 1:1000 Grüngutzwischenlagerzone Calenna vom 16. Novembei 2018 wird im Sinne der Erwägungen genehmigt.
3. Die Rodungsbewilligung des Bau-, Verkehrs- und Forstdepartementes vom
29. März 2019 für die Errichtung und den Betrieb einer Grüngutsammelstelle im
Gebiet "Calenna" wird der Gemeinde Luzein gleichzeitig mit dem vorliegenden Genehmigungsbeschluss zur Nutzungsplanung eröffnet.
4. Der Gemeindevorstand Luzein wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung).
5. Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notwendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder
Amtsstelle vorbehalten.
6. Die von der Gemeinde bestimmte Datenverwaltungsstelle führt die Nutzungs-
plandaten nach den Weisungen des Amtes für RaumentwiCklung nach.
7. Für das Nutzungsplanungsgenehmigungsverfahren werden keine Kosten erhoben.
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8. Mitteilung an:
Der Präsident:
Namens der Regierung
Der Kanzleidirektor: i
Dr. Jon Domenic Parolini
Daniel Spadin
Basi legali
801.100 · KRG · Cantone
801.110 · KRVO · Cantone
801.500 · Cantone
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Cantone
920.100 · KWaG · Cantone
920.110 · KWaV · Cantone
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confederazione
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Confederazione
SR 814.41 · LSV · Confederazione
SR 814.201 · GSchV · Confederazione
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Confederazione
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Confederazione