Teilrevision Chesa Staila

Pianificazione d'utilizzazione, ordinamento base · La Punt Chamues-ch

Documento

Numero
17.737
Tipo
Pianificazione d'utilizzazione, ordinamento base
Comune
La Punt Chamues-ch
Cantone
Grigioni
Livello
Comune
In vigore dal
22 ago 2017

Carta

Il Cantone non pubblica un perimetro per questo documento. La carta mostra La Punt Chamues-ch con le zone edificabili.Apri la carta completa

File

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Testo

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Die Regierung des Kantons Graubünden

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La regenza dal chantun Grischun

Sitzung vom

Mitgeteilt den

Protokoll Nr.

22. August 2017

23. August 2017

737

II Governo del Cantone dei Grigioni

A. Die Stimmberechtigten der Gemeinde La Punt-Chamues-ch beschlossen an der Gemeindeversammlung vom 21. April 2017 eine Teilrevision der Ortsplanung, umfassend einen Zonenplan 1:500 Chesa Staila. Ein Planungs- und Mitwirkungsbericht vom 5. Mai 2017 gemäss Art. 47 der eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RPV) liegt vor. Das Amt für Raumentwicklung verfasste mit Datum vom 31. August 2016 einen Vorprüfungsbericht. Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom 21. April 2017 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) erfolgte am 28. April 2017. Es gingen keine Beschwerden ein. Mit Schreiben vom 30. Mai 2017 ersuchte der Gemeindevorstand La PuntChamues-ch um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 KRG.

B. Gegenstand der Revisionsvorlage

Inhalt der vorliegend zu genehmigenden Nutzungsplanungsvorlage der Gemeinde La Punt-Chamues-ch bildet die Umzonung der sich in der Bauzone befindenden Teilfläche der Parzelle Nr. 90 (677 m2) von der Wohnzone A in die Dorfzone. Mit dieser Umzonung wird die Grundlage geschaffen, damit das Hotel .Chesa Staila" auch in Zukunft die notwendigen Erweiterungen des Betriebs vornehmen kann und

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so letztendlich eine angemessene Entwicklung des Gastwirtschaftsbetriebs möglich bleibt. Solche Entwicklungsmöglichkeiten sind in der heute rechtskräftigen Wohnzone A aufgrund der sehr niedrigen Ausnützungsziffer von 0.2 kaum realisierbar.

C. Übereinstimmung mit der Richtplanung Gemäss Art. 26 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) obliegt der kantonalen Genehmigungsbehörde u.a. die Prüfung der Übereinstimmung der Nutzungspläne mit der Richtplanung. Es ist somit zu prüfen, ob die vorliegende Teilrevision der Ortsplanung mit dem Richtplan Graubünden 2000 (RIP2000, vom Bundesrat genehmigt am 19. September 2003) sowie mit dem rechtskräftigen Regionalen Richtplan Oberengadin übereinstimmt. Es kann festgehalten werden, dass die Revisionsvorlage richtplankonform ist.

o. Zonenplan 1:500 Chesa Staila Übereinstimmung mit dem Bundesgesetz über die Raumplanung Der Zonenplan 1:500 Chesa Staila vom 21. April 2017 gibt zu keinen Bemerkungen Anlass. Er kann genehmigt werden. Gestützt auf Art. 49 KRG

beschliesst die Regierung: 1.

Der Zonenplan 1:500 Chesa Staila vom 21. April 2017 wird genehmigt.

2.

Der Gemeindevorstand La Punt-Chamues-ch wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung).

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3.

Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notwendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten.

4.

Der Gemeindevorstand von La Punt-Chamues-ch sorgt für die Nachführung der Nutzungsplandaten nach den Vorgaben des Amtes für Raumentwicklung.

5.

Mitteilung an:

Die Präsidentin:

B. Janom Steiner

Namens der Regierung

Der Kanzleidirektor:

Daniel Spadin