Teilrevision Parz 152

Pianificazione d'utilizzazione, ordinamento base · Zernez

Documento

Numero
11.390
Tipo
Pianificazione d'utilizzazione, ordinamento base
Comune
Zernez
Cantone
Grigioni
Livello
Comune
In vigore dal
3 mag 2011

Carta

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3746_B_TR_Parz_152_11.390.pdfApri in una nuova scheda

Testo

EINGEGANGEN 12 Mai 2011 csk_

« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-Gßl»

II Governo del Cantone dei Grigioni

Die Regierung des Kantons Graubünden

La regenza dal chantun Grischun

Sitzung vom

Mitgeteilt den

Protokoll Nr.

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03. Mai 2011

04. Mai 2011

390

I" ar

AMTSREGISTRATUR III AMT FÜR RAUMENTWICKLUNG

A.

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Zernez beschlossen an der Gemeinde-

versammlung vom 29. November 2006 eine Teilrevision der Ortsplanung, umfassend unter anderem einen Zonenplan 1:2'000 Zernez.

Mit Regierungsbeschluss (RB) Nr. 159 vom 1. März 2011 wurde das Genehmi-

gungsverfahren für die am 29. November 2006 neu ausgeschiedene Wohnzone 2 hinsichtlich der im Gebiet „Urtatsch" gelegenen Parzelle Nr. 152 sistiert, bis ein Ver-

fügbarkeitsnachweis für die Überbauung, Erschliessung und zonenkonforme Nut-

zung des erwähnten Grundstückes vorliegt. Die Regierung führte dazu unter Abschnitt D, Ziffer 2 a), Seite 7 des vorgenannten RB aus, dass der Verfügbarkeits-

nachweis beispielsweise in Form eines Kaufrechtsvertrages, welcher es der Ge-

meinde ermöglicht, das Grundstück nach Ablauf einer bestimmten Hortungsfrist zu

erwerben, oder in Form eines konkreten bewilligungsfähigen Bauprojektes beigebracht werden kann.

B.

Mit Schreiben vom 14. März 2011 teilt der Gemeindevorstand Zernez dem Amt für Raumentwicklung mit, dass bei der Gemeinde

ein bewilligungsfähiges Bauprojekt für die Erstellung eines neuen Geräteschopfes auf einer rund 122 m 2 umfassenden und am nordöstlichen Eckbereich der Par-

zelle Nr. 152 gelegenen Fläche sowie fast zeitgleich

ein bewilligungsfähiges Bauprojekt für die Erstellung eines Garagenteils mit Zu-

fahrt auf einer rund 237 m 2 umfassenden und am südöstlichen Eckbereich der Parzelle Nr. 152 gelegenen Fläche

« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) » 2

eingereicht worden ist. Beide genannten Teilflächen bilden Teil der am 29. November 2006 auf der Parzelle Nr. 152 ausgeschiedenen Wohnzone 2, für welche das Genehmigungsverfahren mit RB Nr. 159 vom 1. März 2011 sistiert worden ist.

Die vorgenannten, auf der Parzelle Nr. 152 projektierten neuen Bauten und Anlagen

dienen den benachbarten, sich in einer rechtskräftigen Wohnbauzone befindenden und mit Wohn- respektive teilweise Gewerbegebäuden überbauten Parzellen Nr. 1002 und 1025.

Der Gemeindevorstand Zernez beantragt, die Sistierung des Genehmigungs-

verfahrens hinsichtlich der auf der Parzelle Nr. 152 ausgeschiedenen Wohnzone 2 aufzuheben, soweit die vorstehend beschriebenen Parzellenteile betroffen sind. Mit anderen Worten beantragt er somit, die besagten Teilflächen dieser Wohnzone 2 zu

genehmigen.

C. Die Fläche, die durch die vorstehend beschriebenen Bauten und Anlagen bean-

sprucht wird, ist aus einem Situationsplan 1:500 vom 1. Dezember 2010 ersichtlich.

Dieser Situationsplan liegt dem Schreiben des Gemeindevorstandes Zernez vom

14. März 2011 bei. Aus den beiden Baugesuchen vom 22. Januar 2011 sowie vom

3. März 2011 geht ferner hervor, wie die beiden Flächen überbaut werden sollen.

Zusammenfassend kann somit festgehalten werden, dass aufgrund der vorstehend beschriebenen Unterlagen der im RB Nr. 159 vom 1. März 2011 geforderte Ver-

fügbarkeitsnachweis für die Genehmigung der im Zonenplan 1:2'000 Zernez vom

29. November 2006 hinsichtlich der auf der Parzelle Nr. 152 ausgeschiedenen

Wohnzone 2 vorliegt, soweit eine rund 122 m 2 umfassende Fläche am nordöstlichen Eckbereich sowie eine rund 237 m 2 umfassende Fläche am südöstlichen Eckbereich

der genannten Parzelle betroffen ist. Entsprechend steht einer Genehmigung dieser Flächen der Wohnzone 2 nichts mehr im Wege. Gestützt auf Art. 49 KRG

« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) »

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beschliesst die Regierung:

1. Der Zonenplan 1:2'000 Zernez vom 29. November 2006 wird bezüglich der Wohnzone 2 auf der Parzelle Nr. 152 für die folgenden Teilflächen genehmigt: -

122 m2 umfassende Fläche am nordöstlichen Eckbereich der genannten

Parzelle.

237 m2 umfassende Fläche am südöstlichen Eckbereich der genannten Par-

zelle. 2.

Der Gemeindevorstand Zernez wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung).

3. Der Gemeindevorstand Zernez sorgt für die Nachführung der digitalen Daten nach den Vorgaben des ARE.

4.

Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art er-

forderlich sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder

Amtsstelle vorbehalten.

5. Für das Genehmigungsverfahren werden keine Kosten erhoben. 6.

Mitteilung an:

Der Präsident:

Namens der Regierung

Dr. Martin Schmid

Der Kanzleidirektor:

Dr. C. Riesen