Teilrevision Danghel Farzet

Pianificazione d'utilizzazione, ordinamento base · Bregaglia

Documento

Numero
93.227
Tipo
Pianificazione d'utilizzazione, ordinamento base
Comune
Bregaglia
Cantone
Grigioni
Livello
Comune
In vigore dal
2 feb 1993

Carta

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File

3774_B_TR_Danghel_Farzet_93.227_de.pdfApri in una nuova scheda

Testo

«

Die Regierung ·

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des Kantons Graubünd

del Cantone dei Grigioni

AMTSREGISTRATÜA III

AMT FÜR RAUMPLANUNG Sitzung vom

2. Februar 1993

Mostra tutto il testo

Mitgeteilt den

Protokoll Nr.

9.FEB. 1993

227

A.

Die Gemeindeversammlung von

Sog 1 i o

stimmte am 18.

August il.992 einer Teilrevision des Zonenplanes l:5'ooo·vom. 13. Februar 1986, dargestellt im Teilzonenplan "Danghel Farzett" 1:1 1 000, zu. Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindeversammlu11gsbeschlusses erfolgte am 15. Juni 1992. Es sind keine Beschwerden eingegangen. Mit Schreiben vom 21. Oktober 1992 ersucht der Gemeindevorstand Soglio um Genehmigung der Teilrevision. B.

Gegenstand der Teilrevision des Zonenplanes 1_: 5 '000, dargestellt im Teilzonenplan "Danghel - Farzett" 1: l '000, ,bildet die .Aus<;iehnung der zona .artigianale Dangal entsprechend der

mit RB Nr. 752 vom 13. März 1992 erteilten Rodungsbewilligung.

Die Teilrevision gibt zu keinen Bemerkungen Anlass und kann '

genehmigt werden.

c. Lärmschutz Gemäss L~rmschutzverordnung des Bundes vom 15. Dezember 1986 (LSV) .sind· den Nutzungszonen die Lärmempfindlichkeitsstufen zuzuordnen. Diese können im Baugesetz (Zonenvorschriften,

.

1100.000 ll.92·5000

.

«

Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) »

2

Zonenschema) oder in der Legende des Zonenplanes festgelegt werden.. Die .Gemeinde wurde bereits mit RB Nr. 355 vom 18. Februar 1992 auf dieses Erfordernis hingewiesen. ln diesem Sinne ist die Gemeinde erneut anzuweisen, sämtlichen Nutzungszonen umgehend die Lärmempflindlichkeitsstufen zuzuordnen.

D. Weitere Ergänzungen Die Gemeinde wird eingeladen, entsprechend dem RB Nr. 355 vom 18. Februar 1992 für die auf Gemeindegebiet liegenden archäo-

logisch schützenswerten Fundstellen und Kulturobjekte in Zusammenarbeit mit den zuständigen kantonalen Behörden geeignete Schutzmassnahmen zu prüfen.

Gestützt auf Art. 37 Abs. 3 KRG beschliesst die Regierung: 1.

Die Teilrevision des Zonenplanes 1: 5,' 000 vom ;I.3. Februar 1986, dargestellt im Zonenplan "Danghel - Farzett" l:1'000

vom 18. August 1992, wird genehmigt. 2.

Die Gemeinde wird angewiesen, umgehend sämtlichen Nutzungszonen die Lärmempfindlichkeitsstufen gemäss Lärmschutzv~rordnung zuzuordnen.

3.

Das Amt für Raumplanung wird beauftragt, die aufgrund dieses Beschlusses notwendigen Kennzeichnungen im Zonenplan 1:5 1 000 vom 13. Februar 1986 einzutragen. Die'Gemeinde stellt dem Amt für Raumplanung hiefür ihr Originalexemplar zur Verfügung.

_«Informationskopie ohne Gewährleistung (~RE~GR) »

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4. - Soweit !ür'die·ver'.wirklichung der Planung Bewilligungen . .

..

.

irgendwelcher Art notwendig sind, ,blei-bt der ·Bewilligungs-

entscheid der zustandigen Behörde oder Amts.stelle vorbelial ten 5.

Der Gemeindevorstand Soglio wird ~ngewiesen, das Datum und den wesentlichen Inhalt dieses Beschlusses.in geeigneter, Form bekanntzugeben.

6.

Namens der R

l

- i)r. Malsaen

Der Kanzleidirektor:-

Dr.Riesen

•

.