Quartierplan Böschengut 2 1. Änderung
Procedura di piano di quartiere · Chur
Documento
- Numero
- 07.GDE520
- Tipo
- Procedura di piano di quartiere
- Comune
- Chur
- Cantone
- Grigioni
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- In vigore dal
- 14 ago 2007
Carta
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File
3901_B_QP_Böschengut_2_SRB_Ä1.pdfApri in una nuova scheda
Testo
Datum:
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Beschluss des Stadtrates
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Sitzung vom 14. August 2007 (SRB 520)
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Quartierplan Böschengut 2, 1. Anderung; Genehmigung.1:-:..:..----1---+-I--+----+---1
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Der Quartierplan Böschengut 2 ist seit Januar 2005 rechtsgültig. Aufgn:mc vc, .:,1.,1 ,;.,u~ 11c1 ;:-,cu ,ubedingungen drängten sich hinsichtlich Linienführung der Böschenstrasse und zum Teil der Erdund Dachgeschosskoten einige Anpassungen des Quartierplans auf. Die Linienführung der Böschenstrasse wurde geringfügig der Topografie angeglichen. Als Folge wurden zum Teil die vorgegebenen Dach- und Erdgeschosskoten der neuen Situation angepasst. Die Umgebungsgestaltung wurde mit der neuen Strassenlinienführung ergänzt. In den Bestimmungen sind die Erfahrungen aus der ersten Bauetappe eingeflossen.
)
Die Pläne, die Quartierplanbestimmungen und das Modell lagen vom 23. März bis am 22. April 2007 beim Hochbauamt der Stadt Chur öffentlich auf. Während der Publikationsfrist sind drei Einsprachen eingegangen, welche in separaten Entscheiden beurteilt wurden. Der Quartierplan kann unter folgenden Bedingungen und Auflagen genehmigt werden: Beschluss
)
1.
Der Quartierplan Böschengut 2, 1. Änderung wird unter den nachfolgenden Bedingungen und Auflagen genehmigt. Die Einsprachen werden in separaten Entscheiden des Stadtrates behandelt und gleichzeitig mit diesem Genehmigungsbeschluss zugestellt.
2.
Die Quartierplanunterlagen V2, V3, V4 und V5 gemäss Art. 3 der Quartierplanvorschriften V1 bilden einen integrierenden Bestandteil der Genehmigung.
3.
Die Abteilung Planung wird beauftragt, die Verbindung Plantaweg zu Fondei- und Sapünweg im Plan V4 zu entfernen.
4.
Der Quartierplan ist im Grundbuch anzumerken.
5.
Für die Quartierplanung wird eine Gebühr von
6.
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Zustellung beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde hat einen Antrag, den Sachverhalt mit den Beweismitteln sowie eine Begründung zu enthalten.
erhoben (Rechnung abwarten).
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Seite 2 von 2
Mitteilung an Baurechtsnehmende Departement 3 Hochbauamt (3-fach) Tiefbau- und Vermessungsamt (2-fach) Grundbuchamt Rechtskonsulent Finanzkontrolle Finanz- und Liegenschaftenverwaltung Namens des Stadtrates Der Stadtpräsident
Christian Boner
Basi legali
801.100 · KRG · Cantone
801.110 · KRVO · Cantone
801.500 · Cantone
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Cantone
920.100 · KWaG · Cantone
920.110 · KWaV · Cantone
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confederazione
SR 814.41 · LSV · Confederazione
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Confederazione
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Confederazione