Teilrevision Rachögna

Pianificazione d'utilizzazione, ordinamento base · Scuol

Documento

Numero
08.172
Tipo
Pianificazione d'utilizzazione, ordinamento base
Comune
Scuol
Cantone
Grigioni
Livello
Comune
In vigore dal
19 feb 2008

Carta

Il Cantone non pubblica un perimetro per questo documento. La carta mostra Scuol con le zone edificabili.Apri la carta completa

File

3762_B_TR_Rachoegna_08.172_de.pdfApri in una nuova scheda

Testo

« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR)

AMTSREGSTRtTd ■ -.3% AMT FÜR RAUMENTMCKLUNG

Die Regierung des Kantons Graubünden

La regenza dal chantun Grischun

Sitzung vom

Mitgeteilt den

Protokoll Nr.

19. Februar 2008

Mostra tutto il testo

20. Februar 2008

172

II Governo del Cantone dei Grigioni

A. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Scuol beschlossen an der Urnenabstimmung vom 25. November 2007 eine Teilrevision der Ortsplanung. Im Einzelnen wurden folgende Planungsmittel verabschiedet: — Zonenplan 1:1'000 „Rachögna" — Genereller Gestaltungsplan 1:500 „Rachögna" — Genereller Erschliessungsplan 1:1'000 „Rachögna" Ein auf den 25. November 2007 datierter Planungs- und Mitwirkungsbericht samt Anhang 1 (Vorprojekt „Talstation") und Anhang 2 (AZ-Berechnung für Parz. Nr. 960) gemäss Art. 47 der eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RPV) liegt vor. Das Amt für Raumentwicklung verfasste mit Datum vom 1. November 2007 einen Vorprüfungsbericht. Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindebeschlusses vom 25. November 2007 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) erfolgte am 29. November 2007. Es gingen keine Beschwerden ein. Mit Schreiben vom 10. Dezember 2007 ersuchte der Gemeindevorstand Scuol um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 KRG.

« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) » 2

B. Inhalt der Revisionsvorlage

Inhalt der für das Gebiet „Rachögna" neu erlassenen Nutzungsplanung bildet einerseits die Umzonung der bis heute auf dem nordöstlichen Teil der Bergbahnparzelle Nr. 960 rechtsgültigen Parkierungszone in eine Tourismuszone. Die betroffene Fläche misst knapp 2'000 m 2 . Anlass zu dieser Umzonung gab der Umstand, dass im Zusammenhang mit dem geplanten Ersatz der heutigen touristischen Transportanlage „Scuol — Motta Naluns" am Standort „Rachögna" an Stelle des existierenden Gebäudes ein neues und wesentlich grösseres Talstationsgebäude realisiert werden soll. Aufgrund des Ausmasses des geplanten Talstationsgebäudes ergibt es sich, dass die im östlichen Teil der Parzelle Nr. 960 existierenden Kundenparkplätze aufgehoben und auf eine laut rechtskräftiger Zonenordnung bereits der Parkierungszone zugewiesenen Reservefläche nordwestlich oberhalb des Bahnhofs verschoben werden. Andererseits hat die Gemeinde gestützt auf ein Vorprojekt für die neu geplante Luftseilbahntalstation einen Generellen Gestaltungsplan 1:500 „Rachögna" ausgearbeitet. Dies erfolgte unter anderem deshalb, weil die Bewilligung von Neubauten oder Nutzungsänderungen gemäss Art. 56 Abs. 3 des Baugesetzes der Gemeinde Scuol innerhalb von Tourismuszonen nur bei Vorliegen eines solchen Planes möglich ist. Ferner umfasst die am 25. November 2007 für das Gebiet „Rachögna" beschlossene Nutzungsplanung die folgenden Anpassungen des Generellen Erschliessungsplanes: Aufhebung des auf Parzelle Nr. 960 bestehenden Parkplatzes; Erstellung einer südlich des Rangiergleises der Rhätischen Bahn verlaufenden neuen Fusswegverbindung mit Passarelle über die Kantonsstrasse sowie Querung des Rangiergleises unmittelbar südöstlich des geplanten neuen Talstationsgebäudes der Luftseilbahn; Verlegung der nördlich des Talstationsgebäudes vorbeiführenden Erschliessungsstrasse auf einem Teilstück von rund 50 m;

« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) »

- Verlegung eines quer durch die Bergbahnparzelle Nr. 960 durchführenden Radund Mountainbikeweges an den südlichen und östlichen Rand der genannten Parzelle sowie auf die nördlich des Talstationsgebäudes existierende respektive zu verlegende Erschliessungsstrasse. C. Zonenplan1:1'00„Rachögna"

Der Zonenplan 1:1'000 „Rachögna" vom 25. November 2007 gibt zu keinen Bemerkungen Anlass; er kann genehmigt werden. D. Generel er Gestaltungsplan 1:50 „Rachögna"

Der Generelle Gestaltungsplan 1:500 „Rachögna" vom 25. November 2007 gibt zu keinen Bemerkungen Anlass; er kann genehmigt werden. E. Genereller Erschliessungsplan 1:1'000 „Rachögna"

1. Geplante Erschliessungsstrasse Die Gemeinde wird darauf hingewiesen, dass eine abschliessende Beurteilung der Kantonspolizei bezüglich der nördlich der geplanten Luftseilbahntalstation vorgesehenen Verlegung der Erschliessungsstrasse erst gestützt auf ein Detailprojekt möglich ist. Im Rahmen der Detailprojektierung muss der Verzweigungsbereich der zu verlegenden Erschliessungsstrasse mit dem bestehenden Feldweg, welcher auch als Rad- und Mountainbikeweg dient, aus Gründen einer optimalen Verkehrssicherheit so ausgestaltet werden, dass es für talwärts fahrende Fahrradfahrer gefahrlos möglich ist, nach links abzubiegen.

« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) » 4

2. Langsamverkehrsanlagen Die Gemeinde wird ersucht, die aufgrund der vorliegenden Planung erforderlich werdenden Anpassungen und Ergänzungen der Signalisierung der Fuss-, Wander-, Rad- und Mountainbikewege in Absprache mit der BAW Bündner Wanderwege auszuführen. Im Übrigen drängen sich zum Generellen Erschliessungsplan 1:1'000 „Rachögna" vom 25. November 2007 keine Bemerkungen auf; er kann genehmigt werden. Gestützt auf Art. 49 KRG

beschliesst die Regierung:

1.

Der Zonenplan 1:1'000 „Rachögna" vom 25. November 2007 wird genehmigt.

2.

Der Generelle Gestaltungsplan 1:500 „Rachögna" vom 25. November 2007 wird genehmigt.

3.

Der Generelle Erschliessungsplan 1:1'000 „Rachögna" vom 25. November 2007 wird im Sinne der Erwägungen genehmigt.

4.

Der Gemeindevorstand Scuol wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben.

5.

Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notwendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten.

6.

Der Gemeindevorstand Scuol sorgt für die Nachführung der digitalen Daten nach den Vorgaben des Amtes für Raumentwicklung.

7.

Für das Genehmigungsverfahren werden keine Kosten erhoben.

« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) »

5

8. Mitteilung an: -

Der Präsident:

Namens der Regierung

Der Kanzleidirektor:

LA. Stefan Engler

Dr. C. Riesen