Quartierplan Hochwang 1. Änderung

Procedura di piano di quartiere · Chur

Documento

Numero
76.GDEf1
Tipo
Procedura di piano di quartiere
Comune
Chur
Cantone
Grigioni
Livello
Comune
In vigore dal
14 mag 1976

Carta

Il Cantone non pubblica un perimetro per questo documento. La carta mostra Chur con le zone edificabili.Apri la carta completa

File

3901_B_QP_Hochwang_SRB_Ä1.pdfApri in una nuova scheda

Testo

BESCHLUSS DES STADTRATES VON CHUR

Sitzung vom

14.

Mai

1976

Quartierplan Schwanen, Stelleweg

MitgE:teilt am

2 3. "'Al 19iB. ·

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7

1. Der abgeänderte Quartierplan umfasst die Parzelle Nr. 886 im

Gebiet Schwanen. r.fassgebend ist der Situationsplan 1:500 Nr. 116-12 vom 2.3019761 revidiert am 21.4.1976, von Architekt c. Schumacher.

2. Da sich das zu überbauende Areal im übrigen Gemeindegebiet befindet, gehen grundsätzlich sämtliche Erschlicssungskosten zu Lasten der Bauherrschaft. Diese wird insbesondere verpflichtet: 2.1 Der Stelleweg ist bis

ZU!n Ende der Ueberbuuung nach dem von der Stadt erstellten Projekt und nach deren Normen zu bauen. Der Stelleweg muss befahrbar sein, bevor mit dem Bau der Häuser begonnen wird.

2.2 Die Kanalisation ist nach den Weisungen des Bauamtes zu erstellen. 2.3 Die erforderlichen We1~klei tungen für Elektrisch und Wasser sowie die Strassenbeleuchtu. -.1g werden durch die IBC erstellt. Dabei gehen die im Stelleweg zu verlegenden Leitungen in...lcl. Strassenbeleuchtung zu Lasten der IBC, wofür diese Anschlussbeiträge gemäss den Richtlinien von 1962 erheben~ 2.4 Für die Erstellung einer Trafostation ist den IBC ein unentgeltliches Baurecht auf U...'1.bestimmte Dauer einzuräumen.

3. Vorgängig einer Parzellierung sind se.mtliche Servitute (\'iegrechte, Durchlei tungs:rech-re) grundbuchlich zu regeln.

4. Die Hecken an der Nordgrenze sollen erhalten bleiben. Ueber allfällige Auslichtu.ngen entscheidet das Forstamt.

5. Vorbehalten bleibt das Baubewilligungsverfahren für jeden einzelnen Bau.

6„ Der Quartierplan muss öffentlich aufgelegt werden. Vorbehalten bleibt die Behandlung allfälliger Einsprachen.

7. Hierauf ist der Quartierplan im Grundbuch anzumerken. 8" Die Baulinien für den privaten Oldisweg werden genehr:ligt. Das Bauaiut wird mit der öffentlichen Auflage beauftragt. 9. Dieser Beschluss kann innert 30 Tagen beim Gemeinderat von Chur schriftlich angefochten werden.

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lOo Mitteilung an:

:Baugesellschaft Schwanen, Bahnho f p.La t z 8, Chur· Christian Schumacher, Architekturbüro, Steinbockstr. 2p Chu..r Departement III Präsident Baukommission ;I3a~rg:t; __ ( 2-fach)

IBC

Grundbuchamt Rechtskonsulent

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