Teilrevision Bikestrecke Chörbschhornhütte
Pianificazione d'utilizzazione, ordinamento base · Davos
Documento
- Numero
- 15.575
- Tipo
- Pianificazione d'utilizzazione, ordinamento base
- Comune
- Davos
- Cantone
- Grigioni
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- In vigore dal
- 23 giu 2015
Carta
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File
3851_B_TR_Bikestrecke_Choerbschhornhuette_15.575.pdfApri in una nuova scheda
Testo
« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) » AMTSREGISTRATUR
AMT FÜR RAUMENTWICKLUNG
Die Regierung des Kantons Graubünden
J• Br
La regenza dal chantun Grischun
1 Governo del Cantone dei Grigioni
Sitzung vom
Mitgeteilt den
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Protokoll Nr.
23. Juni 2015
24. Juni 2015
575
A. Der Grosse Landrat der Gemeinde Davos beschloss am 9. April 2015 eine Teilrevision der Ortsplanung, umfassend einen Generellen Erschliessungsplan 1:5000 Bikestrecke „Chörbschhornhütte — Stafelalp". Neben diesem Planungsmittel reichte die Gemeinde Davos die folgenden weiteren Unterlagen ein: -
Planungs- und Mitwirkungsbericht vom April 2015 gemäss Art. 47 der eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RPV); Technischer Vorbericht „Sanierung Bike- und Wanderweg Chörbschhomhütte — Stafelalp" (Version 2) vom 11. April 2014;
-
Bericht über die Auswirkungen auf die Umwelt der CONCEPTA AG, Davos Dorf, vom 25. Juli 2014 samt Ergänzung vom 26. August 2014.
Das Amt für Raumentwicklung (ARE) verfasste mit Datum vom 18. Dezember 2014 einen Vorprüfungsbericht. Die öffentliche Bekanntgabe des Beschlusses des Grossen Landrates vom 9. April 2015 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) erfolgte am 16. April 2015. Es gingen keine Beschwerden ein. Mit Schreiben vom 17. April 2015 ersuchte der Kleine Landrat der Gemeinde Davos um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 KRG.
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B. Gegenstand der Revisionsvorlage
Auslöser für die vorliegend zu genehmigende Nutzungsplanungsvorlage der Gemeinde Davos bildet der geplante Ausbau der Mountainbikestrecke zwischen der „Chörbschhomhütte" und der „Stafelalp". Diese Bikestrecke bildet Teil der seit geraumer Zeit genutzten lokalen Mountainbikeroute Nr. 646, einem Rundkurs von Davos via „Strelapass" und „Chörbschhornhütte" zur „Stafelalp" und zurück nach Davos. Für den vorliegenden Streckenabschnitt führt der heutige Bikeweg im Wesentlichen über den bestehenden Wanderweg (vgl. Genereller Erschliessungsplan, „Teil Verkehr und Tourismus" 1:10 000 „Davos" vom 27. September 1998). Die erwähnte Bikeroute erfreut sich bei den Bikern grosser Beliebtheit. Durch die starke Frequentierung hat der Zustand des Weges stark gelitten, zumal die bestehende Wegführung vielerorts in der Falllinie verläuft. Teilweise sind Wegabschnitte heute gar nicht mehr passierbar, was dazu führt, dass Biker und Wanderer aufs Wiesland ausweichen, wodurch sich neue Weglinien bilden und zusätzliches Weideland zerstört wird. Die erwähnte Wegstrecke soll für eine optimale Nutzung durch Wanderer und Biker umfassend saniert werden. Dabei hat sich aufgrund von diversen Abklärungen sowie eines Variantenstudiums ergeben, dass ein kombinierter Weg für die beiden erwähnten Nutzungsgruppen erstellt werden soll. Stellenweise wird dabei die bisherige Wegführung geringfügig angepasst. Mittels verschiedener Massnahmen wird angestrebt, dass die Benutzer den neuen Weg nicht verlassen. Zu denken ist dabei an eine Kurvengestaltung zur Vermeidung von „Abkürzungen", an eine Streckenführung mit Neigungswechseln und einem nicht zu hohen Längsgefälle, an die Sicherstellung einer optimalen Entwässerung sowie an die Gewährleistung einer attraktiven Gestaltung des Bauwerks samt Umgebung.
C. Übereinstimmung mit der Richtplanung
Gemäss Art. 26 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) obliegt der kantonalen Genehmigungsbehörde u.a. die Prüfung der Übereinstimmung der
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Nutzungspläne mit der Richtplanung. Es ist somit zu prüfen, ob die vorliegende Teilrevision der Ortsplanung mit dem Richtplan Graubünden 2000 (RIP2000, vom Bundesrat genehmigt am 19. September 2003) sowie mit dem rechtskräftigen Regionalen Richtplan Davos übereinstimmt. Der Grosse Landrat Davos hat am 19. April 2012 einen regionalen Gesamtrichtplan beschlossen, welcher die Wegstrecke zwischen der „Chörbschhornhütte" und der „Stafelalp" einerseits als Wanderweg (Ausgangslage) sowie andererseits als Mountainbikeweg im Koordinationsstand Festsetzung beinhaltet. Hinsichtlich der verzeichneten Ausgangslage respektive der Festsetzung des besagten Wegstückes genehmigte die Regierung des Kantons Graubünden diesen Regionalen Richtplan mit Beschluss Nr. 29 vom 15. Januar 2013 vorbehaltlos. Zurzeit ist in Davos eine Aktualisierung respektive Konkretisierung des Regionalen Richtplans in Bezug auf die Thematik Langsamverkehr, namentlich in Bezug auf die Aspekte des Mountainbikings, im Gange. Diese Richtplananpassung, deren Vorprüfung durch das ARE mit Bericht vom 4. Dezember 2014 abgeschlossen werden konnte, beinhaltet unter anderem als Objekt Nr. 08.LV.15 im Koordinationsstand Festsetzung auch die Mountainbikeroute Nr. 646 „Chörbschhom — Stafelalp". In der Dokumentation zur vorgenannten Anpassung des Regionalen Richtplanes ist unter der Spalte Hinweise/Massnahmen zum Objekt Nr. 08.LV.15 angegeben, dass die Sanierung der bestehenden Wegführung sowie punktuelle Wegverlegungen zur Weitemutzung als kombinierter Wander-/Bikeweg angestrebt sind. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Revisionsvorlage richtplankonform ist.
D. Gen. Erschliessungsplan Bikestrecke 1:5000 Chörbschhornhütte — Stafelalp Landschafts- und Naturschutz Der vorliegende Bike- und Wanderweg führt durch die Landschaft von regionaler Bedeutung „Bärental — Chummertäli — Chörbschhorn" (L-805). Gemäss der Ergänzung des Umweltberichts sollen „Switchbacks" und Stützmauern auf ein Minimum reduziert
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werden. Sodann soll im Rahmen der Umweltbaubegleitung entschieden werden, welche Stützmauern begrünt und welche als Trockenmauem ausgestaltet werden. Nach Einschätzung des Amtes für Natur und Umwelt (ANU) kann damit die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes auf ein Minimum beschränkt werden. Gemäss Bericht über die Auswirkungen auf die Umwelt der CONCEPTA AG sind vom Vorhaben schutzwürdige Lebensräume nach Art. 18 Abs. Ibis des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) betroffen. Für die Beeinträchtigung dieser Lebensräume sind Ersatzmassnahmen nach Art. 18 Abs. 1ter NHG in Höhe von 10 280 Punkten zu leisten. Die Regierung nimmt zur Kenntnis, dass die Ersatzmassnahmen in Absprache mit dem ANU erfolgen. Gestützt auf Art. 49 KRG
beschliesst die Regierung: 1. Der Generelle Erschliessungsplan 1:5000 Bikestrecke „Chörbschhornhütte — Stafelalp" vom 9. April 2015 wird im Sinne der Erwägungen genehmigt. 2. Der Kleine Landrat der Gemeinde Davos wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung). 3. Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notwendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten. 4. Mitteilung an:
d
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Der Präsident:
Martin Jäger
Namens der Regierung
Der Kanzleidirektor:
Dr. C. Riesen
Basi legali
801.100 · KRG · Cantone
801.110 · KRVO · Cantone
801.500 · Cantone
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Cantone
920.100 · KWaG · Cantone
920.110 · KWaV · Cantone
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confederazione
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Confederazione
SR 814.41 · LSV · Confederazione
SR 814.201 · GSchV · Confederazione
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Confederazione
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Confederazione