Teilrevision 2014
Pianificazione d'utilizzazione, ordinamento base · Davos
Documento
- Numero
- 14.20
- Tipo
- Pianificazione d'utilizzazione, ordinamento base
- Comune
- Davos
- Cantone
- Grigioni
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- In vigore dal
- 14 gen 2014
Carta
Il Cantone non pubblica un perimetro per questo documento. La carta mostra Davos con le zone edificabili.Apri la carta completa
File
3851_B_TR_OP_14.20.pdfApri in una nuova scheda
Testo
« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR » AMTSFit-7-.GiSTRI:LIR AMT FCIFi
II Governo del Cantone dei Grigioni
Die Regierung des Kantons Graubünden
La regenza dal chantun Grischun
Sitzung vom
Mitgeteilt den
Protokoll Nr.
14. Januar 2014
Mostra tutto il testo
15. Januar 2014
20
A. Der Kleine Landrat der Gemeinde Davos beschloss anlässlich seiner Sitzung vom 14. Mai 2013 eine Teilrevision der Ortsplanung, welche zahlreiche Planänderungen von untergeordneter Bedeutung im Sinne von Art. 48 Abs. 3 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) beinhaltet. Im Einzelnen wurden folgende Planungsmittel verabschiedet: - Zonenplan „Wolfgang" 1:2000 (Planänderungen von untergeordneter Bedeutung) - Zonenplan „Davos Dorf 1:2000 (Planänderungen von untergeordneter Bedeutung) - Zonenplan „Davos Platz" 1:2000 (Planänderungen von untergeordneter Bedeutung) - Zonenplan „Frauenkirch" 1:2000 (Planänderungen von untergeordneter Bedeutung) - Zonenplan „Glaris, Sertig, Duchli, Schatzalp, Monstein und Dörfji" 1:2000 (Planänderungen von untergeordneter Bedeutung) Neben diesen Planungsmitteln reichte die Gemeinde Davos die folgenden weiteren Unterlagen ein: - Planungs- und Mitwirkungsbericht gemäss Art. 47 der eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RPV) hinsichtlich der Bereinigung der Zonenpläne im Rahmen der Digitalisierung vom 31. Januar / 28. Mai 2013 - Beilage zur Information: Zonenplan „Wolfgang" 1:2000 vom 27. Mai 2013 - Beilage zur Information: Zonenplan „Davos Dorr 1:2000 vom 10. Dezember 2013 - Beilage zur Information: Zonenplan „Davos Platz" 1:2000 vom 10. Dezember 2013 - Beilage zur Information: Zonenplan „Frauenkirch" 1:2000 vom 27. Mai 2013
« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) » 2
— Beilage zur Information: Zonenplan „Glaris, Sertig, Duchli, Schatzalp, Monstein und Dörfji" 1:2000 vom 10. Dezember 2013 — Beilage zur Information: Zonenplan „Übriges Gemeindegebiet" 1:15 000 vom 27. Mai 2013 Das Amt für Raumentwicklung (ARE) verfasste zur Vorlage mit Datum vom 10. Mai 2012 einen Vorprüfungsbericht. Die öffentliche Bekanntgabe des Beschlusses des Kleinen Landrates vom 14. Mai 2013 gemäss Art. 48 KRG erfolgte am 11. Juli 2013. Es ging eine Beschwerde ein. Diese wird in einem separaten Regierungsbeschluss behandelt. Mit Schreiben vom 11./14. Juni 2013 ersuchte der Kleine Landrat der Gemeinde Davos um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 KRG.
B. Gegenstand der Revisionsvorlage Gegenstand der von der Gemeinde Davos zur Genehmigung eingereichten Teilrevision der Ortsplanung bilden einerseits verschiedene geringfügige Zonenergänzungen im Übergangsbereich zwischen Wald und Bauzonen samt Grünzonen respektive zwischen Wald und Landwirtschaftszonen, welcher bislang noch keiner Grundnutzungszone zugewiesen waren (Füllung der bislang vorhandenen sogenannten Zonenlöcher). Andererseits wurden verschiedene Kleinstkorrekturen vorgenommen, so namentlich — an einigen Stellen Anpassungen der Bauzonen an die rechtskräftigen Gefahrenzonen, — an wenigen Stellen Anpassungen der Bauzonen an die Parzellengrenzen, — Anpassungen der Wintersportzone an bestehende Bebauungen, Bauzonen und Pistentrasses in den Gebieten „Bolgen", „Geissloch" und „Bünde", — Anpassung der Seeuferzone an die bestehende Bebauung im Gebiet „Seewis", — Ergänzung des Waldes im Gebiet „Duchli — Ob de Zün" sowie
« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) »
- an verschiedenen Stellen Anpassungen der Golfzone. Die vorgenommenen Kleinstkorrekturen befinden sich verstreut über das gesamte Gebiet der Gemeinde Davos, wobei die Fraktion Wiesen nicht betroffen ist.
C. Fünf Zonenpläne 1:2000 (Planänderungen von untergeordneter Bedeutung)
Die fünf Zonenpläne 1:2000 (Planänderungen von untergeordneter Bedeutung) geben zu keinen Bemerkungen Anlass. Sie können genehmigt werden. Gestützt auf Art. 49 KRG
beschliesst die Regierung:
1. Der Zonenplan „Wolfgang" 1:2000 (Planänderungen von untergeordneter Bedeutung) vom 14. Mai 2013 wird genehmigt.
2. Der Zonenplan „Davos Dorf" (Planänderungen von untergeordneter Bedeutung) vom 14. Mai 2013 wird genehmigt.
3. Der Zonenplan „Davos Platz" (Planänderungen von untergeordneter Bedeutung) vom 14. Mai 2013 wird genehmigt.
4. Der Zonenplan „Frauenkirch" 1:2000 (Planänderungen von untergeordneter Bedeutung) vom 14. Mai 2013 wird genehmigt.
5. Der Zonenplan „Glaris, Sertig, Duchli, Schatzalp, Monstein und Dörfji" 1:2000 (Planänderungen von untergeordneter Bedeutung) vom 14. Mai 2013
wird genehmigt.
Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) »
«
.•
4
6. Die Planungsbeschwerde wird in einem separaten Regierungsbeschluss behandelt. 7. Der Kleine Landrat der Gemeinde Davos wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung). 8. Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notwendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten. 9. Der Kleine Landrat der Gemeinde Davos sorgt für die Nachführung der digitalen Daten nach den Vorgaben des Amtes für Raumentwicklung. 10. Für das Genehmigungsverfahren werden keine Kosten erhoben. 11. Mitteilung an:
Der Präsident:
Namens der Regierung
,(,07frt/ti 1
M. Cavigelli
Der Kanzleidirektor:
Dr. C. Riesen
Basi legali
801.100 · KRG · Cantone
801.110 · KRVO · Cantone
801.500 · Cantone
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Cantone
920.100 · KWaG · Cantone
920.110 · KWaV · Cantone
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confederazione
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Confederazione
SR 814.41 · LSV · Confederazione
SR 814.201 · GSchV · Confederazione
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Confederazione
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Confederazione