Quartierplan Schlosshalde

Procedura di piano di quartiere · Domat/Ems

Documento

Numero
90.GDEf2
Tipo
Procedura di piano di quartiere
Comune
Domat/Ems
Cantone
Grigioni
Livello
Comune
In vigore dal
25 ago 1990

Carta

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Testo

3722_B_QP_Schlosshalde_fehlt.pdf

Kanton Graubünden Gemeinde Domat/Ems

Quartierplan Schlosshalde Beschluss

Beschluss des Gemeinderates vom 25. Juni 1990 (Art. 19 KRVO)

Hinweis: Dies ist ein Dokument, welches im Rahmen des ÖREB-Katasters Graubünden als Platzhalter eingesetzt wird. Auskünfte zum Beschluss und dessen Inhalt erteilt die Gemeinde.

3722_V_QP_Schlosshalde_QPV.pdf

Kanton Graubünden Gemeinde Domat/Ems

Quartierplan Schlosshalde Quartierplanvorschriften

Erlassen vom Gemeinderat am 25. Juni 1990

A.

Zweck Art.

Der

l

Quartierplan—

Mostra tutto il testo

vorliegenden

die

Quartiergestaltungsplan,

Verein— vorschriften und die dazugehörigen privatrechtlichen 583/ Nr. lle Parze der auf auung Ueberb barungen dienen dazu, die 7 an 913/Pl Nr. lle Parze auf des ckung Plan 7 und die Aufsto ier Quart neue dieses dass lten, gesta zu stehenden Gebäudes so net sich in die gewachsene Siedlung und in die Landschaft einord Punkt nter marka als 7, lan 4075/P Nr. lle und der Weinberg, Parze und bewirt— in der dörflichen Siedlungsstruktur erhalten bleibt schaftet wird. B.

Nutzungstransport

Art.

Die bauliche Nutzung des

2

zur Wohnzone 2 gehörenden Weinberges,

im Halte von 2'089 m2,

der Parzelle Nr. 4075/Plan 7,

umfassend

wird auf die also eine Bruttogeschossfläche von 1'044,5 m2, lle Nr. 913/ Parze die auf ise teilwe und 7 an Parzelle Nr. 583/Pl

Plan 7 verlegt.

Parzelle Nr. Mit dieser Nutzungsverlegung ist der Weinberg, dort künftig dass so t, genutz ndig vollstä 4075/Plan 7, baulich ist. agt unters auung jede weitere Ueberb

C. Ueberbauung Art. l.

3

Baulinien

Die im Quartiergestaltungsplan mit roter Farbe eingezeich— nete Baulinie dient dazu, einen Besonnungswinkel von 25° auf den Weinberg zu gewährleisten.

Die im Quartiergestaltungsplan mit grüner Farbe eingezeich— nete Baulinie längs dem westlichen Rand der Via Vignola dient im Sinne von Art. 68 Abs. 5 des kommunalen Baugesetzes dazu,

den

Häuserblock

III

abstand von 411m gegenüber halten werden muss.

so

zu

dem

errichten,

dass

Strassengebiet

der

nicht

Grenz—

einge—

Standort der Hochbauten

Art.

Der Quartiergestaltungsplan serblöcke (I — III) fest.

4

legt

den

Standort

der drei

Häu-

Verschiebungen sind nur in geringfügigem Masse zulässig und dürfen.CkH1 im Quartierplan eingezeichneten Blickwinkel auf

den Weinberg von der Via Tuma Caste und der Via Vignola aus

nicht beeinträchtigen. Sie haben überdies die Ausrichtung der Gebäude (Giebelrichtung und Ausrichtung der Hauptfassa— den), so wie sie im Quartiergestaltungsplan vorgesehen ist, zu beachten.

Verschiebungen nach Norden sind unstatthaft, wenn die First— höhe der Gebäude gemäss Art. 66 Abs. l der Bauordnung die Höhenlinie, wie sie der Besonnungswinkel von 25° im beige— legten Schnittplan beschreibt, durchschneiden. Dachaufbau— ten,

wie

Lukarnen,

dürfen.

die

ZHöhenlinie:

durchschneiden,

sofern sie die in Art. 15 der Bauordnung vorgeschriebene maximale Länge von 1/3 der Fassadenlänge nicht überschrei— ten. Erschliessung Zufahrt und öffentliches Durchgangsrecht

Art.

5

Die Zufahrt zur unterirdischen Garage erfolgt über die Via Tuma Caste. Der Quartiergestaltungsplan legt den Standort der Zufahrtsrampe fest. Geringfügige Verschiebungen dieses Standortes sind zulässig, sofern sie architektonisch befrie— digen und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Ausser der Strecke,

die der Zufahrt zur unterirdischen Gara—

ge dient, ist der Weg am unteren Rand des Weinberges für jeglichen motorisierten Verkehr gesperrt und nur dem Fuss— gängerverkehr offen. Die Gemeinde wird nach Erstellung die— ses Weges die erforderliche Strassensignalisation anbringen.

Von diesem Fahrverbot ausgenommen sind einzig die Zu— und Wegfahrt für das Zügeln und das Füllen der Heizöltanks sowie für die Ernte und Bebauung des oberliegenden Weinberges. Parkplätze

a) Unterirdische Garage Art.

6

Die Parkplätze in der unterirdischen Garage sind schliesslich für die Aufstockung auf Parzelle Nr.

aus— 913/

Plan 7 und für die künftige Ueberbauung auf Parzelle Nr. 583/Plan 7 bestimmt.

Eine anderweitige Veräusserung oder 'Vermietung dieser Parkplätze ist ohne die jeweilige Bewilligung der Baube— hörde untersagt. Sie kann bei Verstoss gegen diese Vor— schrift die Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustan— des verlangen.

b) Oberirdische Parkplätze

Der

Quartierplan

legt

Art.

7

die

Anzahl

den

und

Standort

der

oberirdischen Parkplätze fest. Diese sind ausschliesslich Die für die Besucher der drei Häuserblöcke reserviert.

Vermietung dieser Parkplätze ist untersagt.

E. Umgebung Art.

Die

freigehaltenen

schen

Bäumen,

Eintragungen

plancharakter.

Flächen sind

vorzüglich

zhn

mit

8

zu begrünen

Obstbäumen,

Quartiergestaltungsplan

und mit

zu

Inflxnl

Die

Standort

und

blossen.

Der Quartiergestaltungsplan gibt den ungefähren die Zuordnung der Spielplätze für die Kinder an.

F.

Genehmigung des Quartiergestaltungsplanes

l.

Profilierung des Quartiergestaltungsplanes Art.

einheimi—

bepflanzen.

Richt—

9

Der Standort der Häuserblöcke und der Einfahrt zur unter— irdischen Garage sowie der Eingangstreppe zu derselben sind vor der Genehmigung des Quartiergestaltungsplanes im Gelände zu profilieren.

2.

Inkrafttreten privatrechtlicher Vereinbarungen Art.

10

Mit der rechtskräftigen Genehmigung des Quartiergestaltungs— planes sind die nachfolgenden Verträge zur Eintragung in das Grundbuch anzumelden:

a) Die Vereinbarung zwischen der Erbengemeinschaft und der Schweiz. Eidgenossenschaft betreffend die Einräumung von Näherbaurechten und den Verkauf von Grund— eigentum.

b) Die Vereinbarung zwischen der Erbengemeinschaft berger und der Schweizerischen Eidgenossenschaft betref— fend die Errichtung von Grunddienstbarkeiten (Spielwiese und Kinderspielplatz).

c) Die Errichtung eines Baurechtes für Garage durch die Erbengemeinschaft

die

unterirdische .

d) Die Vereinbarung zwischen der Erbengemeinschaft berger und der Schweiz. Eidgenossenschaft betreffend die von (Ueberlassung Grunddienstbarkeiten Errichtung von Bruttogeschossfläche und von Parkplätzen in der unter— irdischen Garage).

e) Kaufvertrag und

der

zwischen

der Erbengemeinschaft

Bürgergemeinde

Domat/Ems

betreffend

Parzelle

Nr.

4075/Plan 7 und Vereinbarung zwischen der Erbengemein— und derBürgergemeinde Domat/Ems auf schaft Errichtung einer Personaldienstbarkeit (Durchgangsrecht).

Mit seinem Inkrafttreten ist der Quartiergestaltungsplan in ZNr. den. nachfolgenden (ärundbuchblättern. anzumerken: Plan 7, Ihm. 583/Plan 7 und Nr. 913/Plan 7 sowie Nr. Plan 7.

14075/ 4082/

G. Verwirklichung der Ueberbauung Art.

11

Das Baugesuch hat die unterirdische Garage und die drei Häuser— blöcke zu erfassen und alle gemäss Art. 109 des kommunalen Bau— gesetzes notwendigen Angaben zu enthalten, insbesondere auch über die Farbe der Fassaden und das für die Dächer benötigte Material und die Art der Bepflanzung.

Bei Errichtung von. Stockwerkeigentum ist die Zuweisung' der unterirdischen Parkplätze an die einzelnen Wohnungen bzw. die Reservierung der für die Aufstockung des PTT—Gebäudes notwendi— gen Parkplätze anzugeben. Die Eintragung der Stockwerkeigen— tumsbegründung in das Grundbuch darf erst erfolgen, wenn die Gemeinde das Baugesuch genehmigt hat.

Das Baugesuch ist nicht zu profilieren.

Domat/Ems,

den

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Für die Erbengemeinschaft

3

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Bei1age 2

QUARTIERPLAN

"SCI—ILOSSHALDE"

Uebersicht über die Bruttogeschossfläche der Parzellen Nr. und 583, l.

beide Plan 7,

und ihre Verwendung

Fläche der Parzellen

— Fläche der Parzelle Nr. — Fläche der Parzelle Nr. Total

2.

4075/Plan 7 583/Plan 7

2‘085.0 m2 3'521.0 m2

5'610.0 m2

somit

Bruttogeschossfläche

bei AZ 0,5 3.

(W2)

2‘800,5 m2

Bereits baulich verwirklichte Brutto— geschossfläche

BGF der bestehenden Bauten

abzüglich BGF der Wohnung ob Garage (infolge Abbruch dieser Baute)

Rest der baulich bereits verwirklichten BGF

1'018.7 m2 65.3 m2

953.4 m2

Rest der BGF für die Neuüberbauung im Rahmen des Quartierplanes

4.

4075

953.4 m2

l'847.1 m2

Verwirklichung der restlichen Brutto— geschossfläche auf Parzelle Nr. 583/Plan 7

- 8 Wohneinheiten ä ca.

207 m2

— Zuschlag für Aussenmauern der Randhäuser

Total

6 x

(3 x ca 1.8 m2)

auf Parzelle Nr.

Verbleibende BGF

583/Plan 7

l'656.0 m2 32.4 m2

l'688.4 m2

l'688.4 m2

158.7 m2

Verwendung der verbleibenden Brutto— geschossfläche zugunsten von Parzelle Nr.

913/Plan 7

— durch Abtretung von 45 m2 Boden ab Parzelle Nr. 583/P1an 7 zugunsten von Parzelle Nr. 913/P1an 7 für Schliessfachanbau, mithin 0,5 x 45

22.5 m2

— durch Nutzungstransport via Grund— dienstbarkeit zugunsten ParzelleNr. 913/Plan 7 und zulasten Parzelle Nr.

583/P1an 7

120.0 m2

142.5 m2 Rest

142.5 m2

somit

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