Quartierplan Surtgesa

Procedura di piano di quartiere · Albula/Alvra

Documento

Numero
02.GDEf1
Tipo
Procedura di piano di quartiere
Comune
Albula/Alvra
Cantone
Grigioni
Livello
Comune
In vigore dal
18 nov 2002

Carta

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File

3501_B_QP_Surtgesa.pdfApri in una nuova scheda

Testo

GEMEINDEVEHWALTUNG ALVASCHEIN Postcheck 70—2138 - Tel. 081 711771

7451 Alvaschein,

ENTSCHEID des

GEMEINDEVORSTANDES ALVASCHEIN vom 18. November 2002 mitgeteilt am 10. Dezember 2002

betreffend Genehmigung Quartierplan ,Surtgesa‘

l

SACHVERHALT

1

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Gestützt auf Art. 76 des Baugesetzes für die Gemeinde Alvaschein hat der Gemeindevor-

stand am 30. August 2001 auf Gesuch der Grundeigentümer der Parzelle 124, Gemeinde-

gebiet Alvaschein,

, und

, die

Einleitung des Quartierplanverfahrens sowie die Abgrenzung des Quartierplangebiets be-

schlossen.

2

lVlit Publikation vom 7. September 2001 im Bezirks-Amtsblatt hat der Gemeindevorstand

diesen Beschluss gemäss Art. 76 des Baugesetzes für die Gemeinde Alvaschein öffentlich

bekanntgegeben. Während der Frist vom 07. September 2001 bis 07. Oktober 2001 wurde

folgende Akte öffentlich aufgelegt: Plan Quartierplangebiet inkl. Beizugsgebiet 1:1'000. 3

Gegen den Entscheid des Gemeindevorstandes über die Einleitung des Verfahrens wurden

keine Einsprachen erhoben.

4

Nachdem keine Einsprachen eingegangen sind, hat der Gemeindevorstand den Einlei— tungsbeschluss vom 30. August 2001 definitiv in Rechtskraft gesetzt und dies am 14./15. Februar 2002 Öffentlich bekanntgegeben.

5

Mit der Begleitung und Prüfung der Planungsarbeiten hat der Gemeindevorstand das Pla—

nungsbüro Hasler Müggler Quinter AG, Schützenweg 8, 7430 Thusis, beauftragt.

EIÜ Gemeinde Alvaschein

Quanierplanung Surtgesa

Nach dem rechtskräftigen Einleitungsbeschluss hat das von den Grundeigentümern der Parzelle 124, Gemeindegebiet Alvaschein,

, und

, beauftragte Planungsbüro ltten + Brechbühl AG, Pelikanweg 2, 4054 Basel, im März 2002 den Quartierplan dem Gemeindevorstand zur Vorprüfung eingereicht.

Der Gemeindevorstand hat im März 2002 dem beauftragten Planungsbüro ltten + Brechbühl AG, Pelikanweg 2, 4054 Basel, den Vorprüfungsbericht, der zusammen mit dem von der

Gemeinde beigezogenen Berater verfasst wurde, zugestellt.

Anfangs April 2002 hat das beauftragte Planungsbüro ltten + Brechbühl AG, Pelikanweg 2, 4054 Basel, dem Gemeindevorstand den definitiven Quartierplan zur Genehmigung eingereicht. Gestützt auf Art. 78 des Baugesetzes für die Gemeinde Alvaschein wurden folgende Akten

des Quartierplans gemäss Publikation im Amtsblatt Mittelbünden vom 04. April 2002 in der Zeit vom 08. April 2002 bis 07. Mai 2002 öffentlich aufgelegt:

-— Quartierplanbestimmungen -- Parzellenbestand bestehend 1:500 ——-

Parzellenbestand neu 1:500

-—- Erschliessung Verkehr 1:500 -———

Erschliessung Werkleitungen 1:500

—- Gestaltungsplan 1:500 -— Kostenverteiler. 10

Gestützt auf Art. 78 Abs. 1 des Baugesetzes fürdie Gemeinde Alvaschein wurden gleichzeitig mit der öffentlichen Publikation die beteiligten Grundeigentümer der Parzelle 124 sowie die Grundeigentümer der durch den Quartierplan betroffenen Parzelle 125 schriftlich durch den Gemeindevorstand benachrichtigt.

11

Während der öffentlichen Auflage wurden keine Einsprachen gegen den Quartierplan beim Gemeindevorstand Alvaschein eingereicht.

12

Nach Abschluss der öffentlichen Auflage unterbreitete die Gemeinde Alvaschein den Quartierplan dem Grundbuchamt Tiefencastel zur Prüfung. Mit Schreiben vom 28. Mai 2002 hat das Grundbuchamt Tiefencastel Stellung zum Quartierplan genommen und eine Neufassung von Art. 35 Abs. 2 der Quartierplanbestimmungen empfohlen.

lm weiteren stellte die Gemeinde fest, dass die Bestimmungen in Art. 10 Abs. 2 und 6, Art. 11 Abs. 2 und 6 sowie Art. 36 Abs. 3 der Quartierplanvorschriften angepasst werden müs—

sen und die noch fehlende detaillierte Kostenschätzung für die geplanten Erschliessungsan-

lagen nachzureichen sei. 13

Mit Schreiben vom 22. Juli 2002 hat die Gemeinde das Planungsbüro ltten + Brechbühl AG, Pelikanweg 2, 4054 Basel, angewiesen, diese Änderungen bzw. Ergänzungen vorzuneh-

men und den überarbeiteten Quartierplan der Gemeinde wiederum zuhanden der zu wiederholenden öffentlichen Auflage gemäss Art. 45 Abs. 3 des Raumplanungsgesetzes des

Kantons Graubünden und Art. 78 des Baugesetzes für die Gemeinde Alvaschein zuzustelu len.

14

Am 23. September 2002 hat das Planungsbüro ltten + Brechbühl AG, Pelikanweg 2, 4054

Basel, den überarbeiteten Quartierplan der Gemeinde zur Genehmigung eingereicht. Seite 2 von 6

1' Gemeinde Alvaschein

15

Ouartierplanung Surtgesa

Gestützt auf Art. 78 des Baugesetzes für die Gemeinde Alvaschein wurden sämtliche Akten

des Quartierplans gemäss Publikation im Amtsblatt Mittelbünden vom 01. Oktober 2002 in der Zeit vom 07. Oktober 2002 bis 06. November 2002 neu öffentlich aufgelegt:

— Quartierplanbestimmungen ——

Parzellenbestand bestehend 1:500

—— Parzellenbestand neu 1:500 — Erschliessung Verkehr 1:500 — Erschliessung Werkleitungen 1:500 —

Gestaltungsplan 1:500

— Kostenverteiler. 16

Gestützt auf Art. 78 Abs. 1 des Baugesetzes für die Gemeinde Alvaschein wurden gleichzeitig mit der öffentlichen Publikation die beteiligten Grundeigentümer der Parzelle 124 sowie die Grundeigentümer der durch den Ouartierplan betroffenen Parzelle 125 am 15. Oktober 2002 schriftlich durch den Gemeindevorstand benachrichtigt.

17

Während der öffentlichen Auflage wurden keine Einsprachen gegen den Ouartierplan beim Gemeindevorstand Alvaschein eingereicht.

ERWÄGUNGEN Gemäss Art. 79 Abs. 1 und 2 des Baugesetzes für die Gemeinde Alvaschein sorgt der Ge— meindevorstand nach Abschluss des Auflage— und Einspracheverfahrens für die Erstellung der Mutationsdokumente. Gestützt darauf entscheidet er über den Erlass des Ouartierplans.

Der Erlass ist den betroffenen Grundeigentümern und allfälligen Einsprechern, bei Bauland-

umlegungen ausserdem den weiteren Betroffenen schriftlich mitzuteilen.

Gestützt auf Art. 79 Abs. 3 des Baugesetzes für die Gemeinde Alvaschein erfolgt der Eigen-

tumserwerb erst mit dem Eintritt der Rechtskraft des Quartierplans.

Gemäss Art. 79 Abs. 4 des Baugesetzes für die Gemeinde Alvaschein lässt der Gemeinde— vorstand den Quartierplan nach Eintritt der Rechtskraft im Grundbuch der Gemeinde Alva— schein in Tiefencastel anmerken. Gleichzeitig meldet er Rechtsveränderungen aus BauIandumlegungen und Grenzbereinigungen zum grundbuchlichen Vollzug an.

Die Kosten der Quartierplanung einschliesslich der Kosten einer allfälligen Baulandumle— gung oder Grenzbereinigung mit den zugehörigen Vermessungs— und Vermarkungskosten sowie der Aufwand der Gemeinde für die Begleitung der Planungsarbeiten, die Prüfung und

Genehmigung des Quartierplans gehen gemäss Art. 80 des Baugesetzes für die Gemeinde Alvaschein vollumfänglich zulasten der Quartierplan—Beteiligten.

Sofern sich die Verhältnisse seit dem Erlass erheblich geändert haben, kann der Gemein— devorstand gemäss Art. 81 des Baugesetzes für die Gemeinde Alvaschein den Quartierplan von Amtes wegen oder auf Antrag von Grundeigentümern ganz oder teilweise aufheben o— Seite 3 von 6

1' Gemeinde Alvaschein

Quartierplanung Surtgesa

der abändern. Die Betroffenen sind vor Einleitung des Verfahrens anzuhören. Der Gemeindevorstand ist zur Aufhebung oder Abänderung verpflichtet, wenn ein nicht ausgeführter Quartierplan geänderten Nutzungs- oder Erschliessungsvorschriften nicht mehr entspricht.

Für Aufhebung oder Abänderung von Quartierplänen gelten sinngemäss die Bestimmungen

über deren Einleitung und Erlass.

Die Prüfung des Quartierplans durch den Gemeindevorstand führt zu folgendem Ergebnis:

—— Grundsätzliches: Die zur Genehmigung eingereichten Bestandteile des Quartierplans ‚Surtgesa‘ sind vollständig, sauber und detailliert erarbeitet worden. Die mit Schreiben

vom 22. Juli 2002 dem Planungsbüro Itten + Brechbühl AG, Pelikanweg 2, 4054 Basel, von der Gemeinde mitgeteilten Änderungen bzw. Ergänzungen wurden vollumfänglich in

den Bestandteilen des Quartierplans integriert. —

Beilagen zu den Quartierplanbestimmunqen: Diese Beilagen umfassen Akten mit infor-

mativem Charakter. Sie sind jedoch nicht Bestandteil der eigentlichen Quartierplanbe—

stimmungen bzw. der Quartierplanakten und haben somit keine rechtliche Wirkung.

—

Erschliessung Werkleitunqen 1:500:

.

Die Dimensionierung und Materialisierung der Werkleitungen Abwasser und Wasser

sind im Plan 07400 nicht oder nur teilweise angegeben. Die genaue Definition der

einzelnen Werkleitungen muss spätestens bis zum Baubewilligungsverfahren bestimmt werden (Bestimmung erfolgt durch den Gesuchsteller).

o

Die Abklärungen mit dem Feuerpolizeiamt Graubünden betr. Hydranten sind noch nicht erfolgt. Diese müssen spätestens bis zum Baubewilligungsverfahren erfolgen

(Abklärungen erfolgen durch den Gesuchsteller).

Der rechtskräftige Zonenplan und Generelle Gestaltungsplan der Gemeinde Alvaschein

wurde von der Gemeindeversammlung am 23. November 1990 beschlossen und von der Regierung des Kantons Graubünden am 03. September 1991 genehmigt. Gemäss Art. 15 des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes (RPG) ist der Zonenplan und Generelle Ges—

taltungsplan für eine Dauer von 15 Jahren ausgelegt. Dies bedeutet, dass die nächste Total—

revision der Ortsplanung Alvaschein voraussichtlich im Jahre 2005/2006 erfolgen wird. Das

einzige zusammenhängende, noch nicht überbaute Baugebiet auf Gemeindegebiet Alva-

schein liegt im Quartierplangebiet ,Surtgesa‘. Sollte mit der Überbauung in diesem Quartier—

gebiet, das bereits seit über 10 Jahren baureif ist, nicht bis zur nächsten Totalrevision der

Ortsplanung begonnen werden, wird voraussichtlich die Diskussion über den Verbleib dieser

Teilparzelle im Baugebiet geführt. Der Gemeindevorstand wäre bei einem Ausscheiden die-

ses Gebietes aus der Bauzone verpflichtet, gemäss Art. 81 des Baugesetzes für die Gemeinde Alvaschein diesen Quartierplan aufzuheben.

ENTSCHEID Der Quartierplan ‚Surtgesa‘ wird mit folgenden Auflagen genehmigt: Seite 4 von 6

Gemeinde Alvaschein

Quartierpla inung Surtgesa

a Die Materialisierung und Dimensionierung der Werkleitungen gemäss Plan 07400 Er-

schliessung Werkleitungen 1:500 sind spätestens bis zum Baubewilligungsverfahren zu

bestimmen und dem Gemeindevorstand zur Prüfung und Genehmigung einzureichen.

b Die Bewilligung des Feuerpolizeiamtes Graubünden betreffend Hydranten/E'Haupt-Ieitung

ist spätestens bis zum Baubewilligungsverfahren einzuholen und dem Gemeindevor—

stand zusammen mit dem Baugesuch für die Erschliessungsanlagen einzureichen.

2

Der Genehmigungsentscheid wird in üblicher Weise veröffentlicht.

3

Der genehmigte Quartierplan erlangt Rechtskraft, sobald der Grundbucheintr‘ag vollzogen

ist.

4

Der Eigentumserwerb erfolgt mit dem Eintritt der Rechtskraft des Quartierplans.

5

Der Gemeindevorstand weist das Grundbuchamt Tiefencastel den Quartierplam nach Eintritt

der Rechtskraft im Grundbuch der Gemeinde Alvaschein anmerken. Gleichzeeitig weist er

das Grundbuchamt Tiefencastel an, die Rechtsveränderungen aus dem Quartierplan grund-

buchlich zu vollziehen.

6

Folgende Kosten werden mit separater Rechnung von der Gemeinde Alv:'aschein den Grundeigentümern der Parzelle 124,

und

, verrechnet:

— Aufwand der Gemeinde für die Prüfung und Genehmigung des Quart2ierplans: Fr. 1'250.00

— Aufwand des von der Gemeinde beauftragten Beraters für die Begleitung deer Planungs—

arbeiten und Prüfung des Quartierplans: Fr. 9'111.25.

—

Die Kosten des Grundbuchamtes Tiefencastel werden den Grundeigentüm iern der Par—

zelle 124,

, und

direkt in

Rechnung gestellt.

—

Die Kosten des Nachführungsgeometers für die Vermessungs— und Verma irkungsarbei-

ten werden den Grundeigentümern der Parzelle 124,

, und

direkt in Rechnung gestellt.

—

Die Planungskosten des beauftragten Planungsbüros ltten + Brechbühl AG„ Pelikanweg

2, 4054 Basel, werden den Grundeigentümern der Parzelle 124,

, und

7

direkt in Rechnung gestellt.

Gegen diesen Entscheid kann gemäss Art. 55 ff des Gesetzes über die Verwaltungsge—

richtsbarkeit im Kanton Graubünden innert 20 Tagen seit Zustellung des Entsc :heides beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden Rekurs eingereicht werden. Der— Rekurs hat das Rechtsbegehren, den Sachverhalt und eine kurze Begründung zu enthalljten. Die Be-

weismittel sollen genau bezeichnet und soweit möglich beigelegt werden. 8

Mitteilungen:

—-

—

— ltten + Brechbühl AG, Pelikanweg 2, 4054 Basel Seite 5 von 6

w Gemeinde Aivaschein

Quartierplanung Surtgesa

-

—-»

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—— —

—-

—-

——-

-— — Hasler Müggler Quinter AG, Schützenweg 8, 7430 Thusis ._„

Grundbuchamt Tiefencastel, 7450 Tiefencastel

-— zu den Akten.

FÜR DEN GEMEINDEVORSTAND ALVASCHEIN Der Präsident:

Die Aktuarin:

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Hans Peter Salzgeber

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Der Gemeindevorstand bestätigt, dass der_Quartierplan Surtgesa ab 18. November 2002 in Rechtskraft tritt.

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Gemeindeverwaltung Alvaschein

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