Teilrevision Materialabbauzone Solis und Steinbruch Frasteals

Pianificazione d'utilizzazione, ordinamento base · Albula/Alvra

Documento

Numero
13.473
Tipo
Pianificazione d'utilizzazione, ordinamento base
Comune
Albula/Alvra
Cantone
Grigioni
Livello
Comune
In vigore dal
4 giu 2013

Carta

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File

3501_B_TR_MAZ_Solis_Steinbruch_Frasteals_13.473.pdfApri in una nuova scheda

Testo

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II Governo del Cantone dei Grigioni

Die Regierung des Kantons Graubünden

La regenza dal chantun Grischun

vom

Mitgeteilt den

Protokoll Nr.

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05. Juni 2013

473

I: r

04. Juni 2013

A. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Alvaschein beschlossen an der Gemeindeversammlung vom 17. Dezember 2010 eine Gesamtrevision der Ortsplanung, umfassend unter anderem einen Zonen- und Generellen Gestaltungsplan 1:2000 Solis sowie einen Generellen Gestaltungsplan 1:1000 Steinbruch Frasteals. Mangels Vorliegen der richtplanerischen Grundlagen wurde im Regierungsbeschluss Nr. 725 vom 9. August 2011 das Genehmigungsverfahren für die im Zonen- und Generellen Gestaltungsplan 1:2000 Solis ausgeschiedene Materialabbauzone sowie für den Generellen Gestaltungsplan 1:1000 Steinbruch Frasteals sistiert (vgl. Dispositiv Ziff. 3 und 6, S. 8). B. Mit Schreiben vom 12. Februar 2013 ersuchte der Gemeindevorstand Alvaschein um Aufhebung der Sistierung und Genehmigung der Nutzungsplanung.

C. Mit Beschluss Nr. 300 vom 9. April 2013 hat die Regierung die Anpassung des Regionalen Richtplans Mittelbünden betreffend Materialabbau und —verwertung Steinbruch Frasteals, Alvaschein (Festsetzung), genehmigt. Das sistierte Genehmigungsverfahren der Materialabbauzone sowie für den Generellen Gestaltungsplan 1:1000 Steinbruch Frasteals vom 17. Dezember 2010 kann daher abgeschlossen werden. Die Voraussetzungen für die Erteilung der Rodungsbewilligung zwecks Wie-

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derinbetriebnahme des Steinbruchs „Frasteals" sind ebenfalls gegeben. Die Rodungsbewilligung wird gemeinsam mit vorliegendem Genehmigungsbeschluss eröffnet. Die Materialabbauzone im Zonen- und Generellen Gestaltungsplan 1:2000 Solis sowie der Generelle Gestaltungsplan 1:1000 Steinbruch Frasteals, beide vom 17. Dezember 2010, können somit genehmigt werden.

Gestützt auf Art. 49 KRG

beschliesst die Regierung: 1. Der Zonen- und Generelle Gestaltungsplan 1:2000 Solls vom 17. Dezember 2010 wird nunmehr auch bezüglich der Materialabbauzone für den Kiesabbau Frasteals genehmigt. 2. Der Generelle Gestaltungsplan 1:1000 Steinbruch Frasteals vom 17. Dezember 2010 wird genehmigt. 3. Die Rodungsbewilligung des Bau-, Verkehrs- und Forstdepartementes (BVFD) vom 7. Mai 2013 wird erteilt und gleichzeitig mit dem vorliegenden Nutzungsplangenehmigungsbeschluss eröffnet. 4. Der Gemeindevorstand Alvaschein wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung). 5. Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notwendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten.

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6. Das Amt für Raumentwicklung (ARE) wird beauftragt, die aufgrund dieses Beschlusses nötigen Kennzeichnungen in den eingereichten graphischen Auszügen vorzunehmen. 7. Der Gemeindevorstand Alvaschein sorgt für die Nachführung der digitalen Daten nach den Vorgaben des ARE. 8. Für das Genehmigungsverfahren werden keine Kosten erhoben. 9. Mitteilung an: A. €

B.

Der Präsident:

H. Trachsel

Namens der Regierung

Der Kanzleidirektor:

L.,

Dr. C. Riesen