Quartierplan Valbella Resort
Procedura di piano di quartiere · Davos
Documento
- Numero
- 11.GDEf1
- Tipo
- Procedura di piano di quartiere
- Comune
- Davos
- Cantone
- Grigioni
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- In vigore dal
- 29 apr 2011
Carta
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3851_B_QP_Valbella_Resort.pdfApri in una nuova scheda
Testo
KLEINER LANDRAT
GEMEINDE
DAVOS
Bergllstutz Bergllstutz 1, Postfach Postfach 7270 Davos Platz Plalz 11 +41 81 414 Telefon +41 414 30 02 Fax+41 +41 81 49 81 414 4143049 [email protected] [email protected] www.gemeindedavos.ch Sitzung vom 26.04.2011 vam26.O4.2O11 Mitgeteilt Mitgeteilt am 29.04.2011 29.O4.201 1 Protokoll-Nr. Protokoll-Nr. 11-385 Reg.-Nr. 82.2.2 Reg.-Nr.9.2.2.2
Einspracheentscheid Valbella Davos Resort Quartierplangenehmigung Quartierplangenehmigung und Einspracheentscheid Bauprojekt:
Valbella Davos Davos Resort Resort auf QP auf Parz. Paz. Nrn. Nrn. 787, 787, 788 788 und und 6858, QP Valbella Mühlestrasse, Mühlestrasse, Davos Dorf
Bauges uchs-Nr.: Baugesuchs-Nr.: 10260 Baugesuch:
06.10.2010 06.10.2010
Gesuchsteller: Gesuchsteller:
SPI SPI Real Estate AG. AG, Enetriederstrasse Enetriederstrasse 22, 22, 6060 Sarnen, vertreten vertreten durch Dr. iur. Dominik Infanger, lnfanger, Werkstrasse Werkstrasse 2, 7000 Chur
1. 7270 Davos 2. Davos Klosters Bergbahnen AG, AG, Brämabüelstrasse Brämabüelstrasse 11, 11,7270
Platz PlaE vertreten durch durch RA Patrick Benz, Benz, Talstrasse 42D, 42D, Postfach Postfach 18, 7270 Davos Platz Plalz
9’919.“
3. 4. 5. STWEG Valbella 7260 Davos Valbella Park, Park, Bündastrasse Bündastrasse 20, 6. STWEG 20,7260 Davos Dorf, Dorf, c/o c/o Verwaltung immo score AG, Promenade 144, 144, 7260 Davos Dorf 7. 8. 9. STWEG STWEG Mattawald, Mattawaldstrasse Maftawaldstrasse 18, 18, 7260 7260 Davos Dorf, clo Davos Dorf, c/o Ver-
9"?l
Einsprachen: Einsprachen:
7270 Davos Platz waltung Guyan + Co. AG, Promenade Promenade 74, 74,7270 Einsprecher Einsprecher 3-9 alle vertreten durch durch Dr. Dr. iur. iur. Patrik Wagner, Rosenhügelweg 6, 7270 Davos Platz 6,7270
2/6 2t6
(sinnqemäss): Rechtsbedehren Rechtsbeoehren der Einsprecherlnnen 1, 1. 3 — - 9 (sinngemässl:
Die Genehmigung zu verweigern. Genehmigung des Quartierplanes seizu Quartierplanes sei Rechtsbeqehren (sinnqemäss): Rechtsbeqehren der Eingprecherin Einsprecherin 2 (sinnqemäss):
Der Der Quartierplan sei unter unter der Auflage Auflage einer einer anteilsmässigen Beteiligung Beteiligung an einem künftigen Quartierplan sei an einem genehmigen. Ausbau der Erschliessungsanlagen Erschliessungsanlagen zu genehmigen. Rechtsbecrehren (sinngemäss): Rechtsbegehren der Gesuchstellerin Gesuchstellerin (sinndemäss):
Auf die Einsprachen Einsprachen sei sei nicht einzutreten, einzutreten, eventuell eventuell seien die vollumfänglich abzudie Einsprachen vollumfänglich weisen.
Sachverhalt:
1. 1
Mit Gesuch Gesuch vom 06.10.2010 reichte die die Bauherrschaft ein Gesuch für das QP-Verfahren QP-Verfahren
Valbella Valbella Davos Davos Resort Resort auf aul Parz. Paz. Nrn. Nrn. 787, 787, 788 788 und Mühlestrasse, Davos Davos Dorf. und 6858, 6858, Mühlestrasse, Vorschriftsgemäss wurde dieses Baugesuch am im Amtsblatt 19.1 Amtsblaft der Landschaft Landschaft am 19.11.2010
Davos publiziert.
2.
gingen neun Innert lnnert Frist Frist gingen neun öffentlich-rechtliche Einsprachen von Art.
Art. 45
45 Abs. Abs. 4 Einsprachen im Sinne Sinne von KRVO bzw. Art. 149 Abs. 2 BauG ein (hinsichtlich der Einsprecher 3—9 in Form einer ge(hinsichtlich Art. Einsprecher 3-9 meinsamen Einsprache). Auf die Legitimation der Einsprecher und die einzelnen Vorbrinmeinsamen Einsprache). Einsprecher gen ist, soweit soweit dies notwendig notwendig erscheint, in den Erwägungen Erwägungen einzugehen. Die Baugesuchstellerin Iiess liess sich innert Frist vernehmen und beantragte, auf die Einsprachen nicht einzutreten, eventuell sie abzuweisen. abzuweisen. Auf die einzelnen Argumente Argumente ist, ist, soweit dies dies notwendig erscheint, den Erwägungen Erwägungen erscheint, in den einzugehen. einzugehen.
Die Baubehörde zieht in Enrvägung: Erwägung:
1.
Formelles
Bevor auf die Einsprache materiell prüfen, ob materiell eingetreten werden werden kann, kann, ist ist zu zu prüfen, ob der der Einsprecher legitimiert ist, zu ist, Einsprache gegen die erhedie Genehmigung des Quartierplanes Quartierplanes ben. a) a)
Gemäss Art. Abs. 3 KRVO i.V.m. Art. Art. 18 Abs.
Art. 101 101 Abs. 2 KRG
Einsprache KRG sind sind Personen zur Einsprache berechtigt, die die ein ein schutzwürdiges schuhvürdiges eigenes eigenes Interesse lnteresse an des Quartieran der Anfechtung des plans haben oder nach Bundesrecht Bundesrecht zur Beschwerdeführung legitimiert legitimiert sind.
Die Die Einsprachelegitimation verlangt ein besonderes Interesse, lnteresse, das sich aus einer einer nahen und beachtenswerten Beziehung des Einsprechers zum Streitgegenstand ergibt, Streitgegenstand ergibt, so dass er wegen wegen einer falschen falschen Rechtsanwendung Rechtsanwendung stärker die Allgemeinheit betroffen betroffen ist. stärker als als die jedes eigene, Dabei Dabei legitimiert jedes eigene, aktuelle aktuelle Rechtsschutzinteresse zur zur Einsprache, Einsprache, das das für
3/6
den den Einsprecher einen einen praktischen Nutzen Nutzen aufweist aufi,veist und und in der Abwendung eines wirtder Abwendung schaftlichen, ideellen, ideellen, materiellen oder oder anders anders gearteten Nachteils Nachteils liegen liegen kann. kann. Das für die die Einlegung Einlegung des des Rechtsmittels Rechtsmittels vorausgesetzte vorausgesetzte Interesse lnteresse des des Einsprechers Einsprechers muss schutzwürdig schutzvürdig sein, sein, d.h. d.h. die rechtliche oder tatsächliche Stellung Stellung des des Einsprechers Einsprechers muss durch Verfahrensausgang durch den unmittelbar beeinflusst den beeinflusst werden können. können. Demnach Demnach ist ist ein Nachbar zur Einsprache legitimiert, wenn die getroffenen Regeln zu die im Quartierplan zu BeQuartierplan getroffenen einträchtigungen einträchtigungen führen, die sich auf sein Grundstück Grundstück spürbar in einer Weise negativ ausjedermann wirken, dass er mehr als betroffen ist. ist. Die verlangte besondere besondere Beziehung zur Streitsache ergibt sich dabei aus der räumlichen Nähe oder auf Grund des enivähnten erwähnten Anfechtungsinteresses. Die Auswirkung auf die Nachbarliegenschaft muss nach Art der die lnder Intensität so beschaffen sein, dass sie auch auch bei bei objektiver Betrachtungsweise Betrachtungsweise als als Nachteil empfunden wird. wird. Dann Dann kann der Einsprecher Einsprecher alle den Streitgegenstand Streitgegenstand betreffenden betreffenden Rügen anbringen, (zum Ganzen: anbringen, die seine seine Position verbessern (zum Ganzen: Urteil Urteil des des VenivaltungsgeVerwaltungsgerichts des Kantons Graubünden vorn vom 17. 17. August 2010, 2010, R 09 72; 72; Peter Hänni, Hänni, Planungs-, Bau- und besonderes besonderes Umweltschutzrecht, 4. Aufl., Aufl., Bern 2002, 2002, S. S. 545 f.). b) b)
Der Einsprecher 1, 3-9 sind Eigentümer von von Parzellen, Pazellen, die sich sich in unmittelbarer unmittelbarer Nähe des vom Quartierplan erfasste Gebietes befinden. befinden. Sie sind somit zur Einsprache Quartierplan Einsprache legitimiert.
c)
Als Eigentümerin Eigentümerin der Parzellen Nr. Nr. 843 843 und und 5495 5495 verfügt verfügt die die Einsprecherin Einsprecherin 2 hingegen nicht nicht über die notwendige Nähe zum Quartierplangebiet, durch diesen diesen nicht Quartierplangebiet, weshalb sie durch in ihren ihren schutzwürdigen schutzrivürdigen Interessen lnteressen verletzt wird. wird. Mangels Mangels Legitimation Legitimation ist ist auf auf ihre ihre Einsprache deshalb nicht einzutreten.
Ihre lhre Einsprache wäre wäre aber auch auch bei bei gegebener Legitimation Legitimation abzuweisen, abzuweisen, wie sich sich aus den nachstehenden nachstehenden Erwägungen ergibt.
2. a)
b) b)
Materielles Materielles
geplante Bauvorhaben Das Das geplante Bauvorhaben liegt liegt in der der Kurbetriebszone, Kurbetriebszone, für die die eine eine Quartierplanpflicht Quartierplanpflicht besteht (Art. 70 Abs. 2 BauG). Der Quartierplan regelt im Rahmen der Grundordnung Grundordnung die Quartierplan Gestaltung und Erschliessung von Bauzonen mit Folgeplanung oder von weiteren Teilge(Art. 51 bieten bieten der der Bauzone Bauzone im Detail Detail (Art. 51 Abs. Abs. 1 KRG). KRG). Dabei Dabei müssen müssen die die Quartierplanbe— Quartierplanbestimmungen über die Gestaltung der Bauten und Anlagen, über die Ausführung, Bauten Ausführung, den Unterhalt terhalt und und die die Erneuerung Erneuerung der der Quartiererschliessung sowie über über die die Aufteilung Aufteilung der Quartiererschliessung sowie Planungs- und Erschliessungskosten enthalten. Einleitungsverfahren
gesttitzt auf Art. Die Einsprecher 3—9 3-9 rügen gestützt
Art. 53 KRG
KRG i.V.m. i.V.m. Art. Art. 17 KRVO, KRVO, dass kein kein Einleitungsverfahren durchgeführt worden sei, da es sich vorliegend nicht um einen einen privaten Quartierplan handle, der sich nicht nur auf die Grundstücke 787,,788 788 und 6858 beschränbeschränken ken könne. Vielmehr müssten auch die Bünda-, Bünda-, Mattawald- und Mühlestrasse Gegensund Mühlestrasse tand des Quartierplanverfahrens bilden. Diese Auffassung ist unbegründet: Das Quartierplangebiet ist für den betroffenen betroffenen Bereich der Kurbetriebszone gesetzlich klar definiert definiert und und der der Plan Plan konnte durch die GrundeigenGrundeigentümer ohne ohne Mitwirkung Mitwirkung der der Gemeinde erstellt werden. werden. Es Es handelt sich sich somit somit um um einen privaten Quartierplan. (Art. 53 Abs. erforderlich (Art. Quartierplan. Ein Einleitungsverfahren ist deshalb nicht erforderlich 3 KRG).
4/6 4t6
c)
Erschliessung Erschliessung
lm Weiteren Weiteren bemängeln bemängeln die Einsprecher 3—9, 3-9, dass dass das das Quartierplangebiet ungenügend erschlossen sei und deshalb eine entsprechende Anpassung sei und Anpassung der Zufahrtstrassen Zufahrtstrassen (unter Mitwirkung aller Parteien) vorzunehmen sei. Mitwirkung
gegen den Auch dieser Einwand Einwand gegen den Quartierplan fehl, da da der der Quartierplan sich nur zu Quartierplan geht fehl, Quartierplan sich den den Erschliessungsanlagen Erschliessungsanlagen innerhalb des des Planungsgebietes Planungsgebietes äussern äussern muss muss und und das das in in ausreichendem Mass auch geschehen ist. ist. Die Die Bauherrin kann in diesem Zusammenhang Zusammenhang nicht verpflichtet verpflichtet werden, die Zubringer zu sanieren. sanieren. Im lm Übrigen wendet die die Bauherrin in ihrer Stellungnahme Stellungnahme zu den Einsprachen Einsprachen zu recht ein, ein, dass das Gebiet in Anbetracht des früheren Klinikbetriebes Klinikbetriebes bereits genügend erschlossen ist und gemäss dem von der Bauherrin in Auftrag gegebene Verkehrsgutachten, welches in nachvollziehbarer nachvollziehbarer Art und und mit plausiblen Zahlen durchaus durchaus plausiblen Zahlen eine eine nur nur minimale verkehrsmässigen verkehrsmässigen Mehrbelastung Mehrbelastung prognostiziert. nostiziert. Auflagen Auflagen zur zur Verkehrsführung über über die die vorhandenen Achsen Achsen drängen drängen sich nicht auf. Der Quartierplan ist unter diesem Aspekt nicht zu beanstanden.
d) d)
Nachhaltige Nutzung NuEung
Gemäss den den Einsprechern Einsprechern 1 und und 3-9 könne der Quartierplan vorliegenden Form Quartierplan in der vorliegenden nicht genehmigt werden, da der Nachweis Nachweis fehle, dass das Projekt eine nachhaltige nachhaltige Nutzung garantiere. Folglich müsse der entsprechend ergänzte ergänzte Quartierplan öffentQuartierplan mit dem öffent— publiziert werden. lich-rechtlichen Vertrag zur nachhaltigen Nutzung NuEung erneut publiziert
Dieser Einwand gegen den Quartierplan ist unbegründet, unbegründet, denn was zum Quartierplan gehört, ist in Art. 51 hört, Abs. 2 abschliessend festgelegt. Ob die geplante erweiterte Nutzung in 51 abschliessend der Kurbetriebszone zulässig ist, muss entgegen der Auffassung der Einsprecher ist, Einsprecher erst im geprüft werden (Art. 70a Abs. Rahmen des Baugesuches Baugesuches geprüft Abs. 1 BauG). e)
Erhöhte AZ M für tür eine eine ewveiterte NuEung bei erweiterte Nutzung bei architektonisch architektonisch und und gestalterisch herausragenden Projekten Die Die Einsprecher 1, 1, 3-9 3-9 kritisieren kritisieren weiter, dass sich Grund der vorhandenen Unterlasich auf Grund gen nicht beurteilen lasse, ob das Projekt in gestalterischer Hinsicht derart gelungen sei, dass gestützt auf Art. 71 Abs. 2 BauG eine Erhöhung der AZ möglich sei. derAZ
Richtig ist, ist, dass die Bauherrin Bauherrin ihr Projekt mit einem entsprechenden AZ-Bonus plant und dazu dazu dann dann auch auch Anforderungen aus aus Art.
Art. 70
70 Abs. Abs. 22 BauG BauG erfüllen muss. Der Der entspreerfüllen muss. chende Nachweis ist aber erst mit der effektiven Baueingabe Baueingabe zu erbringen und und nicht bereits im Quartierplanverfahren (Art. (Art. 52 KRG). Vorhandene Bedenken Bedenken können die Einsprecher im Baugesuchsverfahren Baugesuchsverfahren vorbringen.
D
Parkplätze
Gemäss dem Quartierplan sind sind 144 Parkplätze vorgesehen. vorgesehen. Dabei Dabei ist zu beachten, beachten, dass gemäss den jeweilige Eigentümer des gemäss den Bestimmungen des des Quartierplans der jeweilige des Grundstückes ckes Nr. Nr. 6858 6858 drei drei Parkplätze Parkplätze unentgeltlich benützen darf darf und und somit somit effektiv effektiv 141 141 Park— Parkplätze frei verfügbar sind. sind. Nach Nach der Berechnung der der Einsprecher wären wären aber aber mind. mind. 210 Parkplätze notwendig. notwendig. Die erforderliche Anzahl an Pflichtparkplätzen Pflichtparkplätzen ergibt sich aus Art. 38 BauG. Dabei sind für die 101 101 2 1/2 T. resp. resp.3 1/2-Wohnungen Tz-Wohnungen mit total 280 Betten 101 101 Parkplätze 280 Betten ParkpläEe zu erstellen. erstellen. Die darüber hinaus den Angestellten, Angestellten, Besuchern Besuchern und und Gästen des öffentlichen Restaurant Restaurant und der Wellnessanlage Wellnessanlage zur Verfügung Verfügung zu stellenden Parkplätze Parkplätze legt die Baubehörde Baubehörde fest. fest. Die
5/6
in Art.
Art. 38 38 BauG vorgesehenen Berechnungsmodelle werden dem
dem vorliegenden vorliegenden Projekt gerecht. Zum nämlich nicht nämlich nicht gerecht. Zum einen einen müssten müssten den den Besuchern Besuchern der der Beherbergungsanlage Beherbergungsanlage nach den den gesetzlichen Bestimmungen Bestimmungen nur zwei zwei Besucherparkplätze Besucherparkplätze angeboten angeboten werden, jedoch auch zu was was viel zu wenig wenig ist. ist. Zum Zum andern ist jedoch zu berücksichtigen, berücksichtigen, dass Restaurant Restaurant und und Wellness vonNiegend vorwiegend von von den den Gästen Gästen der der Anlage Anlage benützt werden, welche welche selbst benützt werden, schon über einen Autoabstellplatz verfügen. Von der Öffentlichkeit Öffentlichkeit werden diese Angebote voraussichtlich nur nur in bescheidenem bescheidenem Rahmen beansprucht. beansprucht. Unter Unter diesen diesen Umständen ist es angemessen, angemessen, wenn für die Angestellten Angestellten und und auswärtigen auswärtigen Besucher der Anlage sowie Gäste der Restraurations- und Wellnessanlage im Umfang Umfang von von rund 40% 40o/o der der für die Wohnbauten Wohnbauten erforderlichen Parkplätze Abstellmöglichkeiten zu erforderlichen Parkplätze zu schaffen. den 41 schaffen. Mit Mit den Parkplätzen ParkpläEen ist ist diese diese Vorgabe eingehalten. eingehalten. Der Der Quartierplan ist diesbezüglich diesbezüglich nicht zu Quartierplan ist bemängeln.
g)
g)
AZ—Transport AZ-Transport
Die Die Einsprecher 3-9 3-9 bemängeln die die ihrer Ansicht Ansicht nach nach unzulässige, unzulässige, da da zonenübergreizonenübergreifende Ubertragung Übertragung einer Ausnützung von 982 m2 vom vom Grundstück 6858 Grundstück 6858 auf Grundstück 787. Ihr lhr diesbezüglicher Einwand Einwand ist aber nicht berechtigt, berechtigt, da das Grundstück Grundstück 6858 selbst teilweise in der Kurbetriebszone liegt liegt und und die die übertragene AZ von von diesem diesem Grundstücksteil Grundstücksteil stammt. stammt. Damit sind die in Art.
Art. 99
Abs. Abs. 1 BauG BauG genannten Bedingungen Bedingungen für einen einen Nutzungstransport zungstransport erfüllt, weshalb der erfüllt, weshalb der AZ-Transport, AZ-Transport, vorbehältlich vorbehältlich seiner seiner Bewilligung Bewilligung im Baubewilligungsverfahren, nicht zu beanstanden ist.
h)
h)
Waldabstand Waldabstand Gemäss dem gültigen Gestaltungsplan Gestaltungsplan gilt für das vom vom Quartierplan Quartierplan erfasste Gebiet ein reduzierter Waldabstand, welcher welcher mit mit der der im Quartierplan vorgesehenen verbindlichen verbindlichen Anordnung der -61+4, PL.NR. der Gebäude eingehalten ist (Baufensterpläne Niveaus Niveaus -6/+4‚ PL.NR. 002). Die Forderung der Einsprecher 3—9 3-9 nach Einhaltung Einhaltung des Waldabstandes ist somit bereits . erfüllt. erftlllt.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Einsprachen Einsprachen gegen den Quartierplan über die Parz. Paz. Nrn. 787, 788 und 6858 unbegründet und deshalb abzuweisen sind, soweit darauf einzutreten ist, und der Quartierplan Quartierplan genehmigt werden kann. Kostenfolge
Die Die Gebühr Gebühr dieses dieses Bewilligungsverfahrens bestehend bestehend aus Fr. 3'400.00 aus der der Gebühr Gebühr von von Fr. 3'400.00 (157 BauG) sowie der Kosten der Publikationen von Fr. 208.00 werden der Bauherrschaft Publikationen Fr. Bauherrschaft auferlegt. Gemäss (KRG, BR Gemäss Art.
Art. 96 Abs. 22 des
96 Abs. des Raumplanungsgesetzes Raumplanungsgesetzes für für den den Kanton Kanton Graubünden Graubünden (KRG, 801.100) sind die sich aus der Einsprache Einsprache ergebenden ergebenden Kosten Kosten den Einsprechenden zu überbinden Einsprechenden den, wenn die Einsprache abgewiesen oder darauf nicht eingetreten eingetreten wird. Aufgrund der Prüfung des eingereichten Quartierplans Erwägungen Quartierplans und gestützt auf vorstehende Enrvägungen je Fr. werden werden den 500.00 und den Einsprechern 1 und Fr.500.00 und 2 je und den den Einsprechern Einsprechern 3-9, 3-9, welche welche eine eine sehr umfangreich begründete Eingabe ausarbeiten ausarbeiten Iiessen, liessen, unter solidarischer Haftung Haftung insgesamt insgesamt Fr. 1'000.00 an Verfahrenskosten auferlegt. auferlegt. Entschädigungen Entschädigungen an an die die Gesuchstellerin Gesuchstellerin sind sind nicht zu entrichten. entrichten,
l
6/6
beschließt beschließt die Baubehörde (im Ausstand von Landrat P. Engler): Die Einsprachen Einsprachen gegen den den Quartierplan Pau. Nrn. auf Parz. Nrn. 787, 787, 788 Quartierplan Valbella Davos Resort auf
1
und 6858, 6858, Mühlestrasse, Mühlestrasse, Davos Dorf, werden abgewiesen, abgewiesen, soweit darauf darauf einzutreten ist.
Der Quartierplan auf Parz. Parz. Nrn. Nrn. 787, 787, 788 Quartierplan Valbella Davos Resort auf 788 und 6858, 6858, Mühlestrasse, Davos Dorf, Dorf, bestehend aus den Quartierplanbestimmungen und den zu— zuQuartierplanbestimmungen vom 04.10.2010 und
2
gem. Art. gehörigen Plänen wird gern.
Art. 19 19 KRVO
KRVO i.V.m. Art.
Art. 141 141 BauG
BauG im Sinne Sinne der ErwägunErwägungenehmigt. gen genehmigt.
3.
Die Kosten des Bewilligungsverfahrens, bestehend in:
Fr. Fr. Fr.
Gebühren Kosten der Ausschreibungen Total
Fr. Fr. EE.
3‘400.00 3'400.00 208.00 3‘608.00 3'608.00
gehen zu Lasten der Bauherrschaft und sind innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung Rechnungsstellung zu bezahlen.
Für das Einspracheverfahren Einspracheverfahren werden die Verfahrenskosten Verfahrenskosten wie folgt aufgeteilt:
4.
— -
Einsprecher 1: 1: Einsprecher Einsprecher 2: Einsprecher Einsprecher 3-9 (insgesamt und unter Solidarhaftung Solidarhaftung der entsprechenden Einsprecher): Einsprecher) :
Fr. Fr.
500.00 500.00
Fr.
1'000.00
Entschädigungen Entschädigungen an die Gesuchstellerin Gesuchstellerin werden nicht zugesprochen. 5.
Gegen diesen diesen Entscheid Entscheid kann kann innert 30 Tagen Tagen seit seit Mitteilung Mifteilung schriftlich schriftlich und und begründet beim Vewvaltungsgericht Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden, Obere Plessurstrasse Plessurstrasse 1, 1, 7000 Chur, Beschwerde erhoben werden. werden. Der angefochtene angefochtene Entscheid ist der Beschwerde Beschwerde beizulegen.
6.
Mitteilung Mitteilung an: RA Dr. iur. (eingeschrieben, im Doppel) iur. Dominik Infanger, lnfanger, Werkstrasse Werkstrasse 2, 7000 Chur (eingeschrieben, — — RA Patrick Benz, Talstrasse 42D, (eingeschrieben, im 42D, Postfach Postfach 18, 18,7270 Davos Platz (eingeschrieben, Doppel) Dr. iur. (eingeschrieben, 8-fach) iur. Patrik Wagner, Rosenhügelweg Rosenhtigelweg 6, 7270 7270 Davos Platz (eingeschrieben, Bauamt, Bauamt, im Hause
-
Gemeinde Davos Namens der Baubehörde
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Aktuar
Basi legali
801.100 · KRG · Cantone
801.110 · KRVO · Cantone
801.500 · Cantone
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Cantone
920.100 · KWaG · Cantone
920.110 · KWaV · Cantone
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confederazione
SR 814.41 · LSV · Confederazione
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Confederazione
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Confederazione