Quartierplan Oberer Schluochtweg
Procedura di piano di quartiere · Davos
Documento
- Numero
- 14.GDEf1
- Tipo
- Procedura di piano di quartiere
- Comune
- Davos
- Cantone
- Grigioni
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- In vigore dal
- 28 feb 2014
Carta
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Testo
3523_B_QP_Oberer_Schluochtweg.pdf
ärI DAVOS DAVOS I . GEMEINDE
KLEINER LANDRAT
GEMEINDE
Berglistutz 1, Postfach 7270 Davos Platz Plalz 11 +41 81 Telefon +41 81 414 414 30 02 Fax +41 81 81 414 49 Fax+41 4143049 [email protected] [email protected] www.gemeindedavos.ch www.gemeindedavos.ch
Sitzung vom25.O2.2O14 25.02.2014 Mitgeteilt Mitgeteilt am an 28.02.2014 28.02.201) Protokoll-Nr. Protokoll-Nr. 14—169 14-169 Reg-Nr. 52.2.2 Reg.-Nr.B.2.2.2
Baubewilligung und Einspracheentscheid Einspracheentscheid betreffend
Bauprojekt: Bauprojekt:
PaE. Nrn. Nrn^ 7147 auf Parz. SchluochtweglKantonsstrasse auf QP-Verfahren QP-Verfahren Oberer SchIuochMeg/Kantonsstrasse und 7479, Davos Wiesen und7479,
Baugesuchs-Nr.: Baugesuchs-Nr.: 11303 Baugesuch:
Gesuchsteller: Gesuchsteller:
Einsprecher: Einsprecher:
11.11.2011
77, 7270 Davos Platz durch Dr. iur. iur. Peter Bieler, Promenade Promenade77,7270
Iic. lic. iur. Thomas Hess, Casa Sulegl, Sulegl,7413 Fürstenaubruck Fürstenaubruck
vertreten
vertreten durch
Sachverhalt: Sachverhalt:
1. 1
Am bei Am 11. 11. November 2011 2011 hatte bei der der Baubehörde Baubehörde der Gemeinde Davos das Gesuch eingereicht den Parzellen Pazellen Nrn. eingereicht für die Einleitung eines Quartierplanverfahrens Quartierplanverfahrens auf den 7147 und 7479 im Bereich des Oberen Wiesen. Diese ParOberen Schluochtweges Schluochtweges in der Fraktion Wiesen. zellen ll. Der Zonenplan statuiert für zellen liegen gemäss gültigem Zonenplan in der Wohnzone II. dieses Gebiet eine Quartierplanpflicht. Quartierplanpflicht.
2.
um Einleitung Das Das Begehren Begehren von von Einleitung des des Quartierplanverfahrens Oberer Schluochtweg /l Kantonsstrasse 22. Juni 2012 im Amtsblatt der Gemeinde Gemeinde Davos puKantonsstrasse wurde am 22. Juni 2012 bliziert. keine Einsprachen waren, erliess erliess der der Kleine bliziert. Nachdem Nachdem dagegen dagegen keine Einsprachen eingegangen waren,
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Landrat als Baubehörde 2012 den Einleitungsbeschluss und eröffnete diesen Baubehörde am 2. August 2012 den Einleitungsbeschluss allen Beteiligten. Dieser Beschluss enrvuchs erwuchs in der Folge unangefochten unangefochten in Rechtskraft. 3
/
Nachdem Nachdem der Kantonsstrasse ausgearbeitet war, der Quartierplan Oberer Schluochtweg Schluochtweg l Kantonsstrasse Quartierplan Oberer Davos. Am 2. erfolgte am Publikation im Amtsblatt der der Gemeinde Davos. am 1. 1. November November 2013 die Publikation angrenQuartierplangebiet das an der Eigentümer der an das Dezember 2013 erhob erhob gegen den zenden Parzelle Einsprache. Er beantragte beantragte dabei dabei die Pazelle Nr. Nr. 7457, 7457, gegen den Quartierplan Quartierplan Einsprache. Rückweisung Einsprecher sei Gelegenheit zur Rückweisung des Quartierplanes sei Gelegenheit Überarbeitung. Dem Einsprecher Quartierplanes zur Überarbeitung. publizieren unter perMitwirkung zu geben und anschliessend anschliessend sei sei der Quartierplan Quartierplan neu zu publizieren sönlicher Benachrichtigung führte er er im Wesentlichen Wesentlichen Benachrichtigung des des Einsprechers. Einsprechers. Zur Zur Begründung führte Nachbaraus, überbauten Nachbar— aus, dass er seit Jahrzehnten Jahzehnten Eigentümer Eigentümer der mit einem einem Ferienhaus überbauten pazelle Nr. 7457 sei. enNorben. erworben. Als AIs Nachbar sei parzelle sei. Er habe diese seinerzeit seinezeit von interessiert, dass ihn die zukünftige Überbauung Überbauung möglichst wenig beer besonders daran interessiert, einträchtige. und die Höhe Höhe der einzelAnordnung der der Baufenster und einträchtige. Das gelte speziell für die Anordnung nen sehr rudimentär. rudimentär. Nachträglich Nachträglich sei sei eine nen Gebäude. Gebäude. Der Quartierplan sei diesbezüglich diesbezüglich sehr Quartierplan sei Höhenangabe (7.5 m) nachgereicht Skizze mit einer Höhenangabe sei unklar, unklar, ob dies nachgereicht worden. Allerdings sei eine Maximalhöhe Maximalhöhe darstelle oder ein blosser Vorschlag.
ln das Quar— Der Einleitungsbeschluss Einsprecher, noch zugestellt zugestellt worden. In Einleitungsbeschluss sei sei ihm, ihm, dem Einsprecher, QuarArt. 17 Abs. Abs. 11 sei er dann tierplanverfahren sei worden, obwohl obwohl Art. dann aber nicht mehr einbezogen einbezogen worden, KRVO Beteiligten Gelegenheit zur zur Mitwirkung Mitwirkung erhielten. erhielten. Mitwirkende KRVO verlange, verlange, dass dass alle alle Beteiligten nicht nur seien aber sondern auch auch die seien aber nicht nur die die unmittelbar unmittelbar betroffenen betroffenen Grundeigentümer, Grundeigentümer, sondern die KosGrundstücksnachbarn Beteiligten an der Erschliessung, Erschliessung, auf welche die Grundstücksnachbarn und und auch die Beteiligten abgewälzt werden sollten. ten der Erschliessung Erschliessung abgewälzt dass der Auflage des Beanstandet werde nicht über über die die öffentliche Auflage werde weiter, weiter, dass der Einsprecher nicht verlange. Angesichts der
Art. 18
Abs. 2 KRVO verlange. orientiert worden sei, wie es Art. Quartierplanes orientiert Profilierung des des QuarAuswirkungen des wäre auch auch eine eine Profilierung des Bauvorhabens Bauvorhabens auf das das Ortsbild Ortsbild wäre tierplanes angezeigt angezeigt gewesen. Festzuhalten sie auch, Davos und speziell auch, dass dass Davos speziell die Fraktion Wiesen über grosse Bauzovorzunehmen nen verfüge, so dass Rückzonungen Genehmigung des QuarRückzonungen vozunehmen seien. Vor der Genehmigung tierplanes seien diesbezüglich vertiefte Abklärungen zu treffen. diesbezüglich vertiefte
getreten und es inzwischen Der Einsprecher sei sei mit inzwischen bereits bereits in Verhandlungen getreten solle deren Ausgang abgewartet abgewartet werden. 4
Stellungnahme vom 9. beantragt L Dezember 2013 2013 die Abweisung der beantragt in seiner Stellungnahme Einsprache und Zu Unrecht gehe der Einsprecher Einsprecher und die Genehmigung Genehmigung des des Quartierplanes. Quartierplanes. davon aus, Parzelle liege nicht im Quarsei. Seine Seine Parzelle aus, dass er Beteiligter des Quartierplanes sei. tierplangebiet. Er sei auch auch nicht in die Erschliessung Erschliessung des Quartierplanes Quartierplanes eingebunden und Perimeterpflichten im Zusammenhang mit diesem habe keinerlei Perimeterpflichten diesem Quartierplan zu überneh— übernehmen. Einsprecher im Rahmen der Ausarbeimen. Es treffe zu, dass der Einsprecher treffe im Übrigen Übrigen auch nicht zu, tung des Quartierplanes ln einem frühen Stadium der Planung sei. In Quartierplanes nicht begrüsst worden sei. habe der Einsprecher Einsprecher am 21. Januar 2013 den Wunsch geäussert, es solle die Garage am man entsprochen. entsprochen. vorgeschlagenen Standort weggelassen werden. Diesem Wunsch Wunsch habe man Quartierder Einsprecher dem sei 2013 September 9. am Besprechung Anlässlich einer dem 9. 2013 sei einer Besprechung geplanten Maxiplan noch plan worden mit Darlegung der der geplanten noch einmal einmal vorgestellt worden mit der detaillierten Darlegung malhöhen. den ausdrücklich gemalhöhen. Am Am 11. 11. September 2013 2013 habe habe den Einsprecher ausdrücklich fragt, habe, was was dieser verneint habe. fragt, ob er zum zum Quartierplan noch etwas zu zu bemerken bemerken habe, Quartierplan noch
3/9
Tatsächlich Tatsächlich sei Planung einbezogen worden, obwohl obwohl dies von sei der der Einsprecher also also in die die Planung einbezogen worden, Gesetzes wegen gar nicht nötig gewesen wäre.
gehörenden Strassenparzelle Zulasten Nr. 7479 7479 stehe Zulasten der der zum zum Quartierplangebiet gehörenden Strassenpazelle Nr. stehe dem Einsprecher ein Fahrwegrecht zu. Einsprecher Fuss- und zu. Mit Mit der kämen nun ein Fussund Fahrwegrecht der Quartiererschliessung Quartiererschliessung kämen neue neue Eigentümer Eigentümer hinzu, hinzu, die diese Strasse auch und sich sich ebenfalls ebenfalls am Unterhalt auch benützten und beteiligen müssten. und dies dem dem Einsprecher Einsprecher und an der der Schneeräumung Schneeräumung beteiligen müssten. Insofern lnsofern gereiche dies zum Vorteil, da sich die Unterhalts- und die Schneeräumungskosten auf mehrere Grundeigentümer verteilten. gentümer Die zulässige Höhe der zukünftigen Bauten ergebe sich klar aus Art. 3 der QuartierplanbeQuartierplanbeSie entsprä— Datums. gleichen 2 Plan entsprästimmungen vom 10.10.2013 und dem einschlägigen einschlägigen chen dem Baugesetz. Der Plan 2 diene nur der Illustration. lllustration.
geltende Baugesetz sehe Das Das geltende Nachbarn eines eines Quartierplangebietes sehe nicht vor, vor, dass dass Nachbarn Quartierplangebietes über (zusätzlich zur amtlichen Publikation) zu Auflage des zu oriendie öffentliche Auflage des Quartierplanes Quartierplanes (zusätzlich solange vorgesehen, Quartierplanes des Profilierung eine sei wenig Ebenso wenig vorgesehen, tieren seien. seien. sei Profilierung des die konkrete Lage der einzelnen Bauten in den einzelnen Baufeldern noch gar nicht festge— festgeeinzelnen Baufeldern legt sei. Profilierung erfolge dann im Baubewilligungsverfahren. Baubewilligungsverfahren. sei, Eine Profilierung
grosse Bauzonen Es Es treffe nicht zu, zu, dass Davos zu zu grosse Bauzonen aufweise, aufirveise, was was eine treffe nicht dass die die Gemeinde Gemeinde Davos Rückzonung dieser kleinen Baulandfläche Baulandfläche erfordern würde.
ll.
Die Baubehörde Baubehörde zieht in Erwägung
A.
Formelles
,l
Art. 18
Abs. Abs. 3 KRVO i.V.m. i.V.m. Art.
Art. 101
101 Abs. Abs. 1 KRG KRG sind sind im Quartierplanverfahren Gemäss Art. Quartierplanverfahren Personen zur die ein schutzwürdiges eigenes interesse zur Einsprache berechtigt, lnteresse an der Anberechtigt, fechtung des des Quartierplans haben haben oder nach Bundesrecht zur zur Beschwerdeführung Beschwerdeführung legitioder nach miert sind.
2
Der ist Eigentümer der Nr, 7457, 7457, welche welche unmittelbar an an die die das Der Einsprecher Einsprecher ist der Parzelle Parzelle Nr. grenzt. EinsprachelegiDie grenzt. 7479 und 7147 Pazellen Nr. 7147 EinsprachelegiNr. Parzellen umfassenden Quartierplangebiet umfassenden timation ist daher grundsätzlich gegeben.
3
Das Das kleine Quartierplangebiet befindet sich auf Territorium der früher früher selbständigen selbständigen Gebefindet sich meinde Wiesen. Wiesen. Auf den 1. Januar 2009 fusionierte die die Gemeinde Wiesen Wiesen mit mit der der Geden 1. Januar 2009 meinde Davos, und seither bildet Wiesen eine Fraktion der Gemeinde Davos. Was die Davos. Was meinde Davos, und seither Wiesen eine Fraktion der Ortsplanung den beiden Ortsplanung betrifft, betrifft, sieht Art. Art. 13 der Fusionsvereinbarung Fusionsvereinbarung zwischen den beiden Gemeinden vor, vor, dass auch auch nach dem 1. Januar 2009 für das das Gebiet der ehemaligen ehemaligen politischen dem 1. Gemeinde Gemeinde Wiesen weiterhin das Baugesetz der Gemeinde Gemeinde Wiesen vom 3. 3. März Mäz 1982 samt Plänen Plänen er Grundordnung unter Vorbehalt der unmittelbar anzuwendenden Bestimmungen Bestimmungen jedoch in Aussicht, dass die Ortsplanung bei gelten. Die Gemeinde Davos stellte jedoch des KRG gelten. geforderten Anpassung der kommuna— nächster Gelegenheit, kommunaGelegenheit, spätestens mit der vom KRG geforderten len Bauordnungen, Bauordnungen, überarbeitet und zu einer einheitlichen Ortsplanung Ortsplanung für die beiden fusionierten heute ist ist diese Zusammenführung onierten Gemeinden Gemeinden zusammengeführt würden. würden. Bis Bis heute diese Zusammenführung noch noch nicht erfolgt, erfolgt, so so dass vorliegend, vorliegend, soweit kommunales Baurecht Baurecht zur Anwendung Anwendung gelangt, ist. Das gilt nur langt, die alte Bauordnung der Gemeinde Wiesen Wiesen massgebend massgebend ist. nur bezüglich
4/9 4t9
Fusionsvereinbarung wird ausdrücklich festgehalder Zuständigkeiten Zuständigkeiten nicht. nicht. In ln Art.
Art. 13 der Fusionsvereinbarung
ist, neu die Bauzuständig ist, ten, dass dort, wo im BauG von Wiesen der Gemeindevorstand Gemeindevorstand zuständig Gemeinde Davos an dessen Stelle tritt. behörde der neuen Gemeinde 4
in Verhandlungen getreten sei, sei, um weist darauf hin, dass er mit bis eisistieren, zu sei Verfahren Das finden. zu Lösung akzeptable finden. eine für alle Beteiligten Einspracheentscheid gefällt werden müsse. ne Einigung erfolgt sei oder feststehe, dass ein Einspracheentscheid
Anlass. Die Die von indessen kein kein Anlass. heutigen Zeitpunkt indessen Für eine Sistierung besteht im heutigen eine solche Sistierung Auflage vor der öffentlichen Auflage nämlich bereits vor der öffentlichen enNähnten haben nämlich erwähnten Gespräche haben zu sogar von Darstellung nach Darstellung von haben und haben nach stattgefunden Quartierplanes stattgefunden des des Quartierplanes jedoch gegen geführt. Dies jedoch nicht davon abgehalten, abgehalten, gegen den Dies hat hat einer Einigung geführt. Einsprache zu erheben. erheben. Die Sache ist nunmehr öffentlich aufliegenden aufliegenden Quartierplanentwurf Quartierplanentwurf Einsprache nun hoheitlich zu entscheiden. entscheiden. 5.
gültigen kantonalen Raumplanungsgesetz einheitlich einheitlich und Die Quartierplanung Quartierplanung ist im heute gültigen (Art. 51 21 KRVO). KRG und Art.
Art. 16 — 21
51 — 54 54 KRG Ebene geregelt (Art. abschliessend auf kantonaler Ebene abschliessend AusarArt. 17 Abs. Abs. 1 KRVO, dass die Beteiligten bei der Ausar— Zum Planungsverfahren Planungsverfahren bestimmt Art. Vorschrift Diese sollten. Diese Vorschrift erhalten Mitwirkung zur sollten. Gelegenheit zur Mitwirkung beitung des beitung des Quartierplanes Quartierplanes Mitwirkung nicht nicht gewährt verletzt, da da ihm ihm diese diese Mitwirkung als verletzt, erachtet der der Einsprecher vorliegend als ist. Immerhin lmmerhin materiell begründet begründet ist. dieser Einwand Einwand materiell worden sei. Es kann offen offen bleiben, bleiben, ob dieser sei. Es worden ist und in der der Planungsphase Planungsphase begrüsst worden ist dar, dass legt legt dar, dass Quartierplanentwurf keine Einwände erhoben hat. gegen den fertigen Quartierplanentwurf
-
-
Vorschrift Sinne der Vorschrift Einsprecher als als „Beteiligter“ Entscheidender Entscheidender ist die die Frage, Frage, ob der Einsprecher ,,Beteiligter" im Sinne Mitwirkung am eine Mitwirkung ist, der der einen einen Anspruch auf eine von von Art. 17 Abs. Abs. 1 KRVO KRVO zu betrachten betrachten ist,
Art. 17 Recht auf
verneinen. Der Einsprecher weist zu Recht Frage ist zu verneinen. Planungsverfahren Planungsverfahren hat. hat. Diese Frage hin. Zu Zu Unrecht Beteiligten hin. Betroffenen und und der der Beteiligten die unterschiedlichen der Betroffenen unterschiedlichen Rechtsbegriffe der zu bezeichnen. bezeichnen. Am Quartierversucht er aber, als deckungsgleich deckungsgleich zu aber, diese diese beiden beiden Begriffe als Planperimeter planverfahren beteiligt sind jene Grundeigentümer, Pazellen im Planperimeter deren Parzellen planverfahren sind nur jene Grundeigentümer, deren Pflichten entstehen. unmittelbar Rechte und Pflichten selber liegen liegen und für die aus dem Quartierplan Quartierplan unmittelbar jeund umfasst auch je— Der Kreis der vom Quartierplan Betroffenen ist demgegenüber demgegenüber weiter und Grundeigentümer, die indirekt ne Grundeigentümer, Rechtsstellung tangiert tangiert werden. indirekt in ihrer Rechtsstellung
von der der Quartierplanung weiteren Kreis der von Der Einsprecher gehört zweifellos zu diesem weiteren Quartierplanung potenziell direkt an an das das Quartierplangebiet potenziell Betroffenen, Ferienhausliegenschaft direkt Quartierplangebiet Betroffenen, da da seine seine Ferienhausliegenschaft von . Ein auch die die Legitimation von angrenzt. angrenzt. Die Die Gemeinde anerkennt deshalb auch hätte, ist er Planungsverfahren hätte, Verfahrensbeteiligter, die Mitwirkung am Planungsverfahren Verfahrensbeteiligter, der Anspruch auf die als Bestandteil des Quartierplanentwurfs auch eine Periaber nicht. nicht. Zwar hat figuriert, und darüber hinaus in Pazelle 7457 figuriert, meterberechnung meterberechnung aufgeführt, aufgeführt, in der auch die Parzelle Pazellen 7055, 7054, den Art. Art. 7 und I8 der Quartierplanvorschriften auch Aussagen für die Parzellen jedoch korrigiert jedoch Quartierplanentwurf der gemacht. muss Diesbezüglich und 7052 7404 7404 und 7052 gemacht. Diesbezüglich muss der je2igen QuarBeizugsgebiet des jetzigen werden, weil die betreffenden betreffenden Grundstücke Grundstücke gar nicht zum Beizugsgebiet gehören und keine Regelung Regelung im Sinne Sinne einer auch keine tierplanverfahrens gehören und dementsprechend dementsprechend auch darf. AllerParzellen stattfinden stattfinden darf. zulasten der Verpflichtung zulasten obgenannten Parzellen der Eigentümer der obgenannten zwecks Erdas Eigentum befindliche befindliche Strassenstück zwecks dings hat das in seinem seinem Eigentum dings hat gegen eine ent7052 gegen 7055, 7054, 7054,7404 und 7052 schliessung den Eigentümern der der Parzellen Pazellen 7055, diese Parzellen Pazellen zu stellen, stellen, wenn wenn dereinst dereinst einmal einmal diese Abgeltung zur sprechende Abgeltung zur Verfügung zu Eine detaillierte erfolgt im Rahmen Rahmen eines eines weiteren werden sollten. überbaut werden Regelung erfolgt sollten. Eine detaillierte Regelung kann Nach dieser dieser Korrektur kann Beitragverfahrens. Nach Quartierplanverfahrens oder Beitragverfahrens.
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gelten. Der Antrag, Antrag, es es sei sei der Beteiligter gelten. deshalb aber als als Beteiligter als Betroffener, nicht aber deshalb nurmehr als zur Gewährung Gewährung des zurückzuweisen zur und die die Sache Sache zurückzuweisen aufzuheben und Quartierplanbeschluss Quartierplanbeschluss aufzuheben Mitwirkungsrechtes enrueist sich daher als unbegründet. Mitwirkungsrechtes und zur Neupublikation Neupublikation enrveist 6.
B. 7
welcher bestimmt, bestimmt, dass dass die verletzt, welcher Der Abs. 22 KRVO KRVO verletzt, Der Einsprecher sieht sieht auch auch Art.
Art. 18
Abs.
Was der würden. Was benachrichtigt würden. Betroffenen Auflage des schriftlich benachrichtigt Betroffenen vor der Auflage des Quartierplans Quartierplans schriftlich dem Begriff des Betroffenen versteht, Verordnungsgeber in diesem Zusammenhang Zusammenhang unter dem unmittelbar von der ist nachgerade offensichtlich. Sicher fallen darunter Eigentümer der unmittelbar darunter die Eigentümer jene daEigentümer da— jene auch dürften lm Weiteren dürften betroffenen Grundstücke. Grundstücke. Im Quartierplanung Quartierplanung betroffenen werden. Dieerkennbar tangiert werden. zugehören, zugehören, deren Grundstücke durch die Quartierplanung Quartierplanung erkennbar Hingegen kann voranzukündigen. Hingegen sen ist Planauflage ebenfalls schriftlich schriftlich voranzukündigen. sen ist die die öffentliche Planauflage sämtliche verpflichtet wäre, sämtliche Art. haben, dass die Gemeinde verpflichtet
Art. 18 Abs. 2 KRVO nicht den Sinn haben,
des Quartierplanverfahrens Grundeigentümer, Form am Ausgang des Quartierplanverfahrens inteGrundeigentümer, die in irgendeiner irgendeiner Form Publikation zu zu benachrichtigen. benachrichtigen. Das schriftlich über sind, vorgängig schriftlich ressiert ressiert sind, über die die amtliche amtliche Publikation führen. Auf Rechtsunsicherheiten führen. unnötigen Rechtsunsicherheiten würde das das Gemeinwesen Gemeinwesen überfordern und zu unnötigen auch noch den Einsprecher Einsprecher auch kein Anlass, Anlass, den Grund Gemeinde kein Grund des des Gesagten Gesagten bestand für die Gemeinde galt umso Dies galt zu orientieren. orientieren. Dies Auflage des des Quartierplans schriftlich über über die die öffentliche öffentliche Auflage schriftlich Quartierplans zu genauen Inhalt über den genauen lnhalt mehr, als der Einsprecher Einsprecher offensichtlich bereits durch Auflage des Quartierplanes des Quartierplanes und über den Zeitraum der öffentlichen öffentlichen Auflage Quartierplanes orirechtzeitig mit der Lage, sich sich rechtzeitig auch in der der Lage, entiert war. Der Einsprecher Einsprecher war daher auch entiert worden war. Rechtsnachteile hat er daher auf Einsprache gegen den Quartierplan zur Wehr zu setzen. setzen. Rechtsnachteile amtliche PubliGrund der Tatsache, dass er nicht auch noch durch die Gemeinde über die amtliche ist, keine erlitten. erlitten. Umso weniger bekation des Quartierplanes Quartierplanes in Kenntnis gesetzt worden ist, Ankündigung an an den den EinAnlass, die Auflage des Quartierplans unter nochmaliger Ankündigung steht Anlass, sprecher sprecher zu wiederholen. wiederholen. Materielles Angaben zur zur Höhe Höhe der rudimentäre Angaben Der nur rudimentäre Der Einsprecher Einsprecher rügt, rügt, dass dass der der Quartierplan Quartierplan nur Bauten unterProfilierung der zukünftigen Bauten vorgesehenen Gebäude mache und und dass dass eine eine Profilierung Gebäude mache ieben blieben sei. Diese Rüge erfolgt zu Unrecht: Unrecht: Was die Gebäudehöhe betrifft, gilt gemäss Baugesetz der Gemeinde Wiesen in der WohnDavon weicht der vorliegende Quartierplanentwurf zone IIll das 7.50 m. m. Davon Quartierplanentwurf das Maximalmass von 7.50 jedoch nur inforbildete, Auflage öffentlichen der Bestandteil zwar der 2, Plan Im ab. nicht ab. lm Plan Bestandteil abgeändert. Es kann daher kein mativen Charakter hat, wird dieses Mass von 7.50 m nicht abgeändert. geben, dass ordentlichen baugesetzlibaugesetzlidass im Quartierplangebiet die die ordentlichen Missverständnis darüber geben, gelangen. chen Maximalmasse Maximalmasse für die Gebäudehöhe Gebäudehöhe zur Anwendung
grundsätzlich nicht ist im Quartierplanverfahren Eine Profilierung Profilierung der zukünftigen zukünftigen Bauten Bauten ist Eine Quartierplanverfahren grundsätzlich angebracht, wenn der Quartierplan vorgesehen. Eine solche wäre höchstens dann angebracht, Quartierplan bereits würde. Davon kann Gebäude festlegen würde. Dimensionierung der Gebäude eine definitive definitive Platzierung und Dimensionierung gesprochen werden. Der Quartierplan Oberer Schluochtweg Schluochtweg l/ Kantonsvorliegend werden. Der vorliegend nicht nicht gesprochen lediglich die die Baufenster, Baufenster, innerüblich, lediglich strasse strasse definiert, definiert, wie in Quartiergestaltungsplänen Quartiergestaltungsplänen üblich, halb derer die zukünftigen Bauten zu erstellen sind. sind. Die genaue Lage der Gebäude und ihjeweiligen erst Gegenstand Gegenstand des des jeweiligen re dann erst re Dimensionierung Dimensionierung und und Gestaltung Gestaltung bilden bilden dann Profilierung weder möglich Baubewilligungsverfahrens. lm jetzigen Verfahren ist somit eine Profilierung Baubewilligungsverfahrens. Im noch erforderlich.
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B
I
Nicht zu hören ist schliesslich schliesslich auch der Einwand, dass die Gemeinde Davos insgesamt und
grosse Bauzonen aufwiesen, reduzieren die Fraktion Wiesen im Besonderen Besonderen zu grosse aufirviesen, welche zu reduzieren Abklärungen getroffen worden seien, seien. seien, dürfe der Quartierseien. Bevor die entsprechenden entsprechenden Abklärungen Quartierplan nicht werden. Der Der Einsprecher seiner Einrede, Einrede, dass dass das plan nicht genehmigt werden. Einsprecher übersieht übersieht bei bei seiner in die Einleitung des Abschnitte zerfällt, zerfällt, nämlich nämlich einmal einmal in die Einleitung zwei Abschnitte Quartierplanverfahren Quartierplanverfahren in zwei und Genehmigung Genehmigung des dann in die die eigentliche Ausarbeitung und und dann Quarterplanverfahrens Quarterplanverfahrens und hat die die Behörde zu Quartierplanes. Im Rahmen der Einleitung des Quartierplanveriahrens Quartierplanes. lm Quartierplanverfahrens hat prüfen, ob grundsätzlich grundsätzlich die gesetzlichen gesetzlichen Voraussetzungen Voraussetzungen für die Einleitung des Quartier— prüfen, Quartierplanverfahrens erfüllt und der Abgrenzungsperimeter richtig richtig festgelegt worden ist. Auf dieplanverfahrens se Rechtsfragen auch die Antragsrechte der PriRechtsfragen beschränken beschränken sich sich daher im Wesentlichen auch gewesen, seinen vaten. heutigen Einwand Einwand bereits vaten, Der Einsprecher Einsprecher wäre somit verpflichtet verpflichtet gewesen, seinen heutigen im Einleitungsverfahren aus einem einem kürzlich küzlich ergangenen ergangenen Einleitungsverfahren vorzubringen, vozubringen, wie wie sich dies dies auch aus (1C_598/2013 vom 2013) ergibt. Dieser EinleiBundesgerichts (1C_598/2013 vom 6. 6. Dezember 2013) ergibt. Dieser Urteil Urteil des des Bundesgerichts jedoch unangefochten enruachsen, so dass dass sich die die Ge— Getungsbeschluss ist jedoch unangefochten in Rechtskraft enlvachsen, mit der mit der der Genehmigung Genehmigung des meinde im Zusammenhang Zusammenhang mit des Quartierplanes Quartierplanes nicht mehr mit seien und sich ei— eiFrage Frage befassen befassen muss, ob die Bauzonen der Gemeinde Davos zu gross seien Bereich der Pazellen ne ne Rückzonung Rückzonung ausgerechnet des des kleinen kleinen Quartierplangebietes im Bereich der Parzellen Nrn. 7147 und 7479 aufdränge. 71 7 Zusammenfassend ergibt sich somit, enrvähnten Korrekturen Korrekturen der Art. somit, dass nach den vorne enlvähnten (Aussagen zu Parzellen 7055, 7054, (Perimeterberechnung) sowie Art. 7404 und 7054,7404 und
Art. 7 und 8 (Aussagen
3 (Perimeterberechnung) Einsprache in in diesem 7052) die 7052) Einwände des Einsprechers unbegründet sind und die die Einsprache die Einwände des Einsprechers sind und Sinne abzuweisen abzuweisen ist.
planungsrechtlicher Sicht Sicht keine 10. Da Da dem auch sonst sonst aus aus baubau- und und planungsrechtlicher dem Quartierplanentwurf auch
10.
genehmigt werden. Allerdings sind die Art. 3 —- 9 präHindernisse entgegenstehen, entgegenstehen, kann er genehmigt
erwähnten Anpassungen ziser ziser zu formulieren, formulieren, und zwar unter Berücksichtigung Berücksichtigung der der oben oben enNähnten und zwar
wie folgt:
„Art. Bestandteile (ersetzt Alt. Att. 3) 3 Bestandteile ,,Art. 3
Verbindlich: Verbindlich: - Quartierplanvorschliften Quartierplanvorschiften (Plan 1) 1) Erschliessung und Baubereichen Baubereichen (Plan - Quartierplan Quartierplan mit eingezeichneter Erschliessung Zur Information: lnformation: - Plan Abstände zu Strasse PIan mit maximalen Höhen / Abstände Sfrasse (Plan 2)
-
-
(zusätzlicher Artikel)
Art. 44 Aufteilung der
der Parzelle Panelle 7'147 7147 (zusätzlicher Artikel) Die die fünf Die Parzelle Pazelle 7147 7147 wird in die fünf im im Quartierplan bezeichneten Grundstücke Grundstücke wird in Quartierplan bezeichneten
G), O, C2), @, C3), @, G) @ und C5) @ aufgeteilt und entsprechend entsprechend überbaut. grundbuchliche Vollzug dieser Der grundbuchllche ausserhalb des des vorliegenden vodiegenden dieser Aufteilung erfolgt separat ausselhalb Quartierplanverfahrens. rpl nve rta h ren s. Qu
(ersetzt Art. Art. Art. 5 Zugang/Zufahrt Zugang/Zufahrt (ersetzt Art. 4 und 5) Die Eigentümer dieser berechtigt, die im Grundstücke CD, O, (2, @, Q, @, Q @ und @ sind sind berechtigt, dieser aufgeteilten Grundstücke Quartierplan grau eingezeichnete Fläche als Zugang/Zufahrt zu benutzen bzw. bzw. mitzubenutals ZugangEufahrt Quaftierplan zen. unentgeltlich. erfolgt I tl i c h. Diese Rechtseinräumung Re tse e rfo I u Der heutige Eigentümer der Parzellen 7479 und 7147 regelt die Beteiligung der GrundstüGrundstücke @, Q), @, C32, @, @ und C5D @ am Ausbau und am Unterhalt der Zufahltsstrasse Zufahrtssfrasse und der übrigen cke CD,
719 7t9
(2.8. im Rahmen der Kaufverträ(Werkleitungen) auf KaufuefträBasis (z.B. Erschliessung (Werkleitungen) au.f privatrechtlicher Basis ge). ge)Grundstückgrössen. Die Beteiligung Beteiligung erfolgt nach Massgabe Massgabe der Grundstückgrössen. (e rsetzt Art. 6)
Art. 6 Werkleitungen/Durchleitungsrechte
Werkleitungen/D urchleitu ngsrechte (ersetztArt. @ und @ sind des weitern weitern bebeO, (2), @, (3, @, G) und C9 sind des Die Die Eigentümer dieser dieser aufgeteilten Grundstücke Grundstücke CD, Verteilkabine VK EWD inkl. Vefteilkabine rechtigt, rechtigt, die im Quartierplan Wetuleitungen inkl. EWD Quartierplan eingezeichneten Werkleitungen mitzubenutbzw. mitzubenut— und Hydrant (Kanalisation, Wasser, Elektrizität, Elektizität, Telefon etc.) zu benutzen bzw. anderen Grundstücke beanspruchen. zen und dafür der Grundstücke zu beanspruchen. dafür auch den Boden derjeweils @ errichtet, dem GrundDie EWD enichtet, der Hydrant auf dem EWD VK Verteilkabine wird auf Grundstück (3D haben diese diese Anlagen auf ihrem Boden nach stück stück G). @. Die Eigentümer dieser dieser Grundstücke Grundstücke haben Massgabe des des Quartierplans Quaftierplans zu dulden. Diese Rechtseinräumung Rechtseinräumung erfolgt ertoQt unentgeltlich. unentgeltlich.
Art. 7 Quartierstrasse (entfällt)
(entfällt)
4 altri articoli
Art. 8 Perimeter (entfällt)
(ersetzt Att.9) 9) @ (ersetztArt. Art.
Art. 99 Gemeinschaftsparzelle
Gemeinschaftspanelle CD @ darf auf der Gemeinschaftsparzelle Gemeinschaftspanelle im Bereich Zugunsten der Grundstücke Grundstücke G, @, G, @, @ @ und (5) je ein gedeckter gedeckter Parkplatz erstellt Fläche je erstellt werden. der der im Quartierplan eingezeichneten Fläche Quartierylan eingezeichneten 7479 und 7147 regelt regelt die die Kostenbeteiligung der Der heutige heutige Eigentümer der Parzellen Parzellen 7479 und 7147 privatrechtlicher Basis (2.8. im Rahmen Rahmen der KaufverträKaufuerträQ, G) Basrs (z.B. Grundstücke @, @, @, @ und und @ auf privatrechtlicher ge). Bauten und AnlaAusserhalb Ausserhalb der im Quartierplan Quartierplan ausgeschiedenen Fläche dürfen weitere Bauten werden." gen nach nach Massgabe Massgabe des Baugesetzes Baugesefzes erstellt ersfellt werden.“ Des weitem weitern ist noch zu regeln, regeln, dass der Gemeindevorstand Gemeindevorstand den Quartierplan Quartierplan nach Eintritt Schlussbestimseiner lässt. Es Es sind sind entsprechende entsprechende Schlussbestimseiner Rechtskraft Rechtskraft im Grundbuch anmerken lässt. folgt: wie zwar und aufzunehmen, Quartierplanvorschriften die in mungen Quartierplanvorschriften aufzunehmen,
„D. SCHLUS SBESTIMMUNGEN ,,D. SCHLUSSBESTIMMUNGEN (ne ue Artikel) (neuer Grundbuch lnkrafttreten/Anmerkungen
Art. 13 Aftikel)
1 InkrafttretenlAn merkun gen im i G run verbindlich, sobald der vorfiegende Einsprache- und GeQuartierplan wird vefuindlich, Der vorliegende Quartierplan vorliegende Einsprache2014, Protokoll-Nr. Protokoll-Nr. 14-169, 14-169, in nehmigungsentscheid der Baubehörde vom 25./28. 25./28. Februar 2014, nehmigungsenfscherd Rechtskraft i st. Rechtskraft em/achsen erwach sen ist. auf Kosten Kosten von Nach Keine Landrat den den Quartierplan Nach Eintritt Eintitt der der Rechtskraft Rechtskraft lässt lässt der Kleine Quartierplan auf im Grundbuch anmerken.“ anmerken."
11. 11
vorliegenden Einsprache- und Genehmigungsverfahrens Die Kosten belaufen sich auf Kosten des vorliegenden Genehmigungsverfahrens belaufen Fr. 4‘100.00, Fr. 1‘530.00 1'530.00 für den Aufwand der Gemeinde und andererFr. 4'100.00, nämlich einerseits Fr. ln Anbetracht des des Verfahrens Verfahrens seits 2'570.00 für für die Rechtsberatung. In des Ausgangs des seits Fr. Fr. 2‘570.00 die Rechtsberatung. aufzuerleund zu zu 2l5 215 rechtfertigt es sich, aufzuerlesich, diese Kosten zu 3/5 3/5 gen. sich drängt Einspracheverfahren am Einspracheverfahren sich nicht von Kostenbeteiligung gen. Diese am Diese Kostenbeteiligung von zuletzt deshalb auf, weil in dessen Vorschlag eine Kostenbeteiligung aussenstehenden Kostenbeteiligung von aussenstehenden Drittparzellen angeht. Diese KostenbeteiliKostenbeteiliDrittpazellen vorgesehen vorgesehen war, was nach dem Gesagten Gesagten nicht angeht. gung hat massgebend zur Einspracheerhebung beigetragen. beigetragen.
8/9
gehen zu Die Kosten Kosten für die Publikationen Publikationen im Betrag Betrag von Lasten des des Gesuchvon Fr. Fr. 440.00 gehen zu Lasten stellers. 12.
lll. 1
Bei Bei diesem Ausgang des Verfahrens Verfahrens rechtfertigt es es sich, ausseramtlichen Entschädisich, die die ausseramtlichen gungsansprüche wettzuschiagen. gungsansprüche wettzuschlagen.
Die Baubehörde beschliesst beschliesst
Die Einsprache Einsprache von von sen.
wird wird im Sinne der Erwägungen voilumfänglich vollumfänglich abgewie-
2
Der Quartierplan 7479 und7479 Kantonsstrasse auf Parzellen Pazellen Nrn. 7147 und Quartierplan Oberer Schluochtweg l/ Kantonsstrasse wird mit den vorenNähnten (Zifi.10) 10) genehmigt. vorenryähnten Modifikationen Modifikationen (Ziff.
3
genehmigt und ist nach Der Quartierplan nach Rechtskraft Rechtskraft dieser Baubewilligung Baubewilligung im GrundQuartierplan wird genehmigt buch als öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung im Sinne von Art. buch Eigentumsbeschränkung KRVO auf den
Art. 19 KRVO
(die Planunterlagen Parzellen Pazellen Nr. Nr. 7147 7147 und und 7479 7479 anzumerken anzumerken (die Planunterlagen sind sind im Hochbauamt Hochbauamt einsehban. sehbar).
4
Die Die Kosten Kosten für für das Einsprache- und sich auf das Einsprache— und Genehmigungsverfahren Genehmigungsverfahren belaufen belaufen sich auf Fr. 4‘100.00 4'100.00 zuzüglich zuzüglich Fr. Fr. 440.00 440.00 Publikationen. Publikationen. Die zu 2/5 2/5 Die Verfahrenskosten sind sind zu aufzuerlegen ,, welcher zudem aufzuerlegen und zu zu 3/5 zudem die die Publikationskosten Publikationskosten von 315 (Einsprecher 2/5 Fr. 440.00 zu übernehmen Kostenanteile (Einsprecher 215 von Fr. 4‘100.00, 4'100.00, insgeübernehmen hat. Die Kostenanteile '1'640.00; samt Fr. 2‘460.00 zuzüglich Fr. Fr. 1‘640.00; Gesuchsteller 3/5 von von Fr. Fr. 4‘100.00 4'100.00 == Fr. Fr.2'460.00 Fr. 440.00 Publikationen, Publikationen, insgesamt Fr. Fr. 2‘900.00) 2'900.00) sind innert 30 Tagen nach nach Rechsind der der Gemeinde Gemeinde innert 30 Tagen nungsstellung nungsstellung zu bezahlen.
5
Es werden keine ausseramtlichen ausseramtlichen Entschädigungen Entschädigungen zugesprochen. zugesprochen.
6
Rechtsmittelbelehrung: Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Entscheid Entscheid kann kann innert 30 Tagen seit seiner Mitteilung VenNaltungsgericht des lung beim Kantons Graubünden, 1, 7000 beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden, Obere Obere Plessurstrasse 1, Chur, Chur, schriftlich schriftlich und und im Doppel Doppel Beschwerde erhoben werden. Die Die Beschwerde hat hat das erhoben werden. Rechtsbegehren, Rechtsbegehren, den Sachverhalt Sachverhalt und eine kurze kuze Begründung zu enthalten und und ist zu unterzeichnen; Entscheid und Beweismittel sind tezeichnen; der angefochtene Entscheid und die die verfügbaren verfügbaren Beweismittel sind beizulegen. Weitere Beweismittel sind genau zu bezeichnen. Beweismittelsind bezeichnen.
7
Mitteilung an: - Lic. iur. Thomas Hess, Casa Sulegl, Sulegl,7413 Fürstenaubruck Fürstenaubruck (im Doppel, eigeschrieben) eigeschrieben) - Dr. iur. Peter Bieler, Promenade 77, 7270 Davos Platz (im Doppel, eingeschrieben) iur. 77,7270 eingeschrieben) (im Doppel, - Grundbuchamt, Hause (im Doppel, 11 Expl. mit Vollzugsbestätigung zurück zurück ans Grundbuchamt, im Hause Expl. mit Bauamt) — Bauamt, Bauamt, im Hause.
-
-
9/9
Gemeinde Gemeinde Davos Namens der Baubehörde Baubehörde
,
1/. [ "W ' arzisius Caviezel
h;q.‚\‚„r h L r-.., r Mit:
eiStraub Straub
Präsident
Akt
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I
i
kr::;
3523_V_QP_Oberer_Schluochtweg_QPV.pdf
Kanton Graubünden Gemeinde Davos
Quartierplan Oberer Schluochtweg Quartierplanvorschriften
Erlassen vom kleinen Landrat am 28. Februar 2014
trz QUARTIERPLAN OBERER SCHLUOCHTWEG 7494 DAVOS WIESEN
VORSCHRIFTEN RSC H RI FTE N QUARTIERPLAN QUARTI
A
ALLGEMEIN
I
Art. 1 Quartierplangebiet
Der Quartierplan 7479 und 7147 des Grundbuchamtes Parzellen7479 und7147 Grundbuchamtes Davos. Quartierplan umfasst die Parzellen
(
Die Parzellen befinden sich in der Wohnzone IIll (AZ 0.40).
Art. 2 Baugesetz
Art. 2 Soweit der vorliegende Quartierplan
Quartierplan keine abweichenden Bestimmungen enthält, enthält, gilt für für die die bauliche bauliche Nutzung Nutzung der der Parzellen Parzellen noch noch die Nutzungsordnung der die Nutzungsordnung der Gemeinde
(bestehend aus vom 3.3. März März 1983 1983 (bestehend aus Zonenplan, Zonenplan, Genereller Genereller
Wiesen Wiesen vom
Erschliessungsplan Erschliessungsplan und und Genereller Genereller Gestaltungsplan Gestaltungsplan sowie sowie Baugesetz). Baugesetz). Sobald aufgrund der beschlossenen Fusion Fusion die Ortsplanungen der Gemeinden Wiesen und
gilt die die neue neue Nutzungsordnung Nutzungsordnung der
Davos Davos zusammengeführt zusammengeführt werden, werden, gilt
Gesamtgemeinde Davos.
Art. 3 Bestandteile
Bestandteile
Art. 3
Verbindlich: Verbindlich:
-
- Quartierplanvorschriften Quartierplanvorschriften (Plan 1) — Quartierplan mit eingezeichneter Erschliessung und Baubereichen (Plan 1) Zur Information:
- Plan mit maximalen Höhen /Abstände Abstände zu Strasse (Plan 2)
-
Art. 4 Aufteilung der Parzelle 7147
Art. 4 Die
Die Parzelle Parzelle 7147 in die 7147 wird wird in die fünf fünf im im Quartierplan bezeichneten Grundstücke Grundstücke Quartierplan bezeichneten (D, O, (2), @, ®‚ @, © @ und @ aufgeteilt und entsprechend und (5) entsprechend überbaut.
2
grundbuchliche Vollzug Der Der grundbuchliche Vollzug dieser dieser Aufteilung Aufteilung erfolgt erfolgt separat separat ausserhalb ausserhalb des
vorliegenden vorliegenden Quartierplanverfahrens. Quartierplanverfahrens.
Art. 5 Zugang/Zufahrt
ZuganglZufahrt
Art. 5 Die Eigentümer dieser aufgeteilten Grundstücke
Grundstücke G), O, ®‚ @, ®, @, G) @ und und ® O sind sind berechtigt,
die im Quartierplan grau eingezeichnete Fläche als Zugang/Zufahrt ZuganglZufahrl zu benutzen bzw. mitzubenutzen. mitzubenutzen. Diese Rechtseinräumung D Rechtsei räum u ng erfolgt unentgeltlich. u
Der Der heutige heutige Eigentümer der der Parzellen Parzellen 7479 7479 und und 7147 7147 regelt regelt die die Beteiligung Beteiligung der
Grundstücke (i), O, ®, @, C3), @, @ und und © @ am Ausbau Ausbau und und am Unterhalt Unterhalt der Zufahrtsstrasse Zufahrtsstrasse und und der der übrigen übrigen Erschliessung Erschliessung (Werkleitungen) (Werkleitungen) auf auf privatrechtlicher Basis (2.8. im Basis (z.B.
Rahmen der Kaufverträge).
Die Beteiligung erfolgt nach Massgabe der Grundstückgrössen. Grundstückgrössen.
6
Art. 6 Zugang/Zufahrt
ZuganglZufahrt zu den Parzellen 7055, 7054, 7404 und 7052 7054,7404
Der Der Eigentümer des des heute heute
gehörenden Strassenstücks Strassenstücks innerhalb innerhalb des
Quartierplangebiets Quartierplangebiets hat hat dieses zwecks Erschliessung Erschliessung der der hinterliegenden hinterliegenden Parzellen
7056, 7056, 7054, gegen eine entsprechende 7404 und 7052 7054,7404 7052 gegen entsprechende Abgeltung zur Verfügung zu
stellen, stellen, wenn wenn dereinst dereinst einmal einmal diese diese Parzellen Parzellen überbaut überbaut werden werden sollten. sollten. Eine
detaillierte detaillierte Regelung Regelung über über die die Kostenaufteilung Kostenaufteilung erfolgt erfolgt im Rahmen Rahmen eines eines weiteren rp nve rfa h Quartierplanverfahrens ns oder Beitragverfahrens. Q od Be itra gverfa h re ns. I
7
Art. 7
Art.
WerkleitungenlDurch Werkleitungen/Durchleitungsrechte
Die Eigentümer Eigentümer dieser aufgeteilten Grundstücke Grundstücke G), O, (2), @, ®, @, G) @ und @ sind und C5) sind des weitem weitern
berechtigt, berechtigt, die die im im Quartierplan eingezeichneten Werkleitungen Quartierplan eingezeichneten Werkleitungen inkl. inkl. EWD EWD VK Verteilkabine Verteilkabine und (Kanalisation, Wasser, und Hydrant Hydrant (Kanalisation, Wasser, Elektrizität, Elektrizität, Telefon Telefon etc.) etc.) zu z.) benutzen jeweils anderen benutzen bzw. bzw. mitzubenutzen mitzubenutzen und und dafür dafür auch auch den den Boden Boden der der jeweils
Grundstücke Grundstücke zu beanspruchen. beanspruchen.
Die Die EWD EWD VK Verteilkabine wird wird auf Grundstück (3) @ errichtet, errichtet, der der Hydrant Hydrant auf auf dem
Grundstück (D. O. Die Eigentümer dieser Grundstücke haben haben diese Anlagen auf ihrem Boden nach Massgabe des Quartierplans Quartierplans zu dulden. Diese Rechtseinräumung Rechtsei u ng erfolgt unentgeltlich. u nentgeltl ich.
',t
3
Art. 8 Gemeinschaftsparzelle
G) GemeinschaftsparzelleO
8 altri articoli
Art. 8 Zugunsten der
der Grundstücke Grundstücke ®, @, (3), O, G) @ und @ darf auf der und ® der Gemeinschaftsparzelle Gemeinschaftsparzelle im je ein Bereich gedeckter Parkplatz Bereich der der im Quartierplan eingezeichneten Fläche Fläche je ein gedeckter Quartierplan eingezeichneten erstellt werden.
Der Der heutige Eigentümer der der Parzellen Parzellen 7479 7479 und 7147 regelt die und 7147 die Kostenbeteiligung Kostenbeteiligung
privatrechtlicher Basis der @, (3), @, @ und (2.8. im Rahmen der Grundstücke ®, und ® O auf auf privatrechtlicher Basis (z.B. Rahmen der Kaufverträge). Kaufverträge).
Ausserhalb der im Quartierplan ausgeschiedenen Fläche dürfen weitere Bauten und Anlagen nach Massgabe des Baugesetzes Baugesetzes erstellt werden.
ÄNDERUNGEN ANDERUNGEN ZUM ZUM BAUGESETZ BAUGESETZ DER DER GEMEINDE WIESEN WIESEN VOM VOM 3. MÄRZ MARZ 1983
B.
01. 01. Grenzabstand Grenzabstand von Strasse Art. 52 gegenüber Gemeinde— Gemeinde- und Privatstrassen Privatstrassen 2.00 m (BG 2.5 m)
-
02. Dachvorschriften Art.
Art. 18 02. Dachvorschriften
- der Giebel der Dächer muss längs mit der Strasse verlaufen Dachneigung Dachneigung 28 — - 20 Grad
-
03. 03. Gebäudelänge Gebäudelänge Art. 51 51 — Die Gebäudelänge bleibt wie im Baugesetz festgelegt.
--
Die eingeschossigen Wintergärten bis zu einer Tiefe von 3.00 m sind sind nicht in die Gebäudelänge einzurechnen einzurechnen
C.
C.
BAUVORSCHRIFTEN
Art. 9 Baufenster
Baufenster
Art. 9 Die
Die Baufenster bezeichnen bezeichnen die die Bereiche, Bereiche, innerhalb innerhalb deren deren nach nach den den Vorgaben von Art. Aft. 2 Gebäude erstellt werden dürfen.
Art. 10 10 Ausnützung
Das Das Gebiet Gebiet befindet sich sich in der Wohnzone Wohnzone II, ll, wo wo eine Ausnützungsziffer von von 0.40 zulässig zulässig ist. ist. Von Von der Strassenparzelle 7479 7479 kann kann bei bei Gebrauch Gebrauch zusätzliche AZ AZ auf auf die die Parzelle 7147 7147 übertragen übertragen werden. werden. Es sind Ein- und sind Einund Mehrfamilienhäuser erlaubt. Die Wintergärten sind sind nicht AZ-pflichtig. Die Die Strassenflächen Strassenflächen von von 3.00 3.00 m darf darf nicht genutzt werden. als AZ genutzt
4
Art. 11 11 Umfassungsmauern,
Umfassungsmauern, Zäune Es sind nur hangseitige Mauern zulässig. zulässig. Zäune als Staketen Staketen in Naturholz oder Eisen verzinkt sind bis zu einer Höhe von von 1.00 1.00 m erlaubt. erlaubt. Die Die Mauern Mauetn zu zt) der Strasse Strasse sind bergseitig 50 cm zurückzusetzen. zurückzusetzen.
Talseitig Talseitig werden werden die die Mauern Mauern direkt direkt an an der der Strasse Strasse auf auf den den Privatgrundstücken Privatgrundstücken erstellt. Art.
Art. 12 12 Materialisierung und Gestaltung
Die Die Häuser Häuser dürfen dürfen gemischt in Holz Holz oder in Putz erstellt werden. werden. Die Die Holzteile Holzteile sind
natur zu zu belassen. belassen. Die Die Fassadenverkleidungen Fassadenverkleidungen in Holz Holz sind sind mit mit vertikalen vertikalen Brettern
Breite Breite 12 12 bis bis 15 15 cm, cffi, mit mit stumpfer stumpfer Ausführung Ausführung und und einer einer Fuge Fuge von von ca. ca. 11 cm
auszuführen. auszuführen.
(Spengler), Geländer aus Metalle sind sind in Kupfer (Spengler), aus Stahl, Farbe anthrazit oder Stahl, Farbe oder Holz Holz in
Lärche Lärche natur natur als als Staketen Staketen auszuführen. auszuführen. Alle Alle weiteren weiteren Metalle Metalle sind sind in in der der Farbe anthrazit anthrazit zu halten.
Türen und Fenster Fenster sind sind in Holzmetall (anthrazit) oder Holz Natur auszuführen.
Garagetoröffnungen müssen müssen rechteckig rechteckig sein. sein. Sie sind Holz Natur oder sind Holz oder Metall Metall weiss 2016 auszuführen. auszuführen.
Dachgestaltung Dachgestaltung Es Es sind nur Dachlukarnen Dachlukarnen ohne sind nur ohne Giebel Giebel und und Vordächern Vordächern zulässig. zulässig. Die Die maximale
zulässige Breite beträgt 1.50 m. Zwischen den den Lukarnen Lukarnen ist ein Abstand von 2.00 m m einzuhalten. einzuhalten. Zwischen Ort Lukarne ist ein Abstand von Ort und und Lukarne von 1.50 m einzuhalten. einzuhalten. Die Lukarnen und und Kamine sind in Kupferblech einzukleiden. einzukleiden. Dacheinschnitte sind sind nicht zulässig. zulässig. Dachflächenfenster bis bis Grösse Grösse 70/120 701120 cm sind zulässig.
Dachvorsprünge Dachvorsprünge maximal maximal 80 80 cm. cm. Die Die Dacheindeckung Dacheindeckung muss muss in in Eternit Eternit anthrazit
ausgeführt ausgeführt werden. Sonnenkollektoren Sonnenkollektoren in Dachfläche dunkel anthrazit.
Sonnenkollektoren auf dem Dach müssen müssen in die Dachfläche integriert werden. werden. In der Fassade Fassade sind sind bündige bündige Sonnenkollektoren Sonnenkollektoren erlaubt. erlaubt. Am Am Balkongeländer Balkongeländer dürfen
Sonnenkollektoren schräg gestellt werden. Wintergarten Wintergarten
Balkone Balkone dürfen auch als Wintergärten Wintergärten ausgebaut werden, werden, wenn sie nicht mehr als 2 m tief sind.
5
!
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
D.
(neuer Artikel) 13 Inkrafttreten/Anmerkungen lnkrafttreten/Anmerkungen im Grundbuch Grundbuch (neuer
Art. 13 Der
wird verbindlich, verbindlich, sobald Der vorliegende Quartierplan sobald der der vorliegende EinspracheEinspracheQuartierplan wird
Kleinen Landrats und und Genehmigungsentscheid Genehmigungsentscheid des des Kleinen Landrats vom vom 25.56.1015. in 25..F..eb,..201t. in
Rechtskraft Rechtskraft erwachsen enryachsen ist.
lässt der Nach Nach Eintritt der der Rechtskraft lässt der Kleine Kleine Landrat den den Quartierplan auf Kosten Quartierplan auf von im Grundbuch Grundbuch anmerken. Davos Wiesen, Wiesen, 26. 26. 02. 02. 2014 2014
Basi legali
801.100 · KRG · Cantone
801.110 · KRVO · Cantone
801.500 · Cantone
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Cantone
920.100 · KWaG · Cantone
920.110 · KWaV · Cantone
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confederazione
SR 814.41 · LSV · Confederazione
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Confederazione
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Confederazione