Quartierplan Stadtgarten 1. Änderung

Procedura di piano di quartiere · Chur

Documento

Numero
21.GDE875
Tipo
Procedura di piano di quartiere
Comune
Chur
Cantone
Grigioni
Livello
Comune
In vigore dal
31 ago 2021

Carta

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File

3901_B_QP_Stadtgarten_SRB_Ä1.pdfApri in una nuova scheda

Testo

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Stadt Chur

Beschluss des Stadtrates Sitzung vom 31. August 2021 SRB.2021.875 Fontanastrasse 16 /Domkapitel/ Quartierplan Stadtgartenweg; Genehmigung Gesuchsteller/in:

Mensa episcopalis curiensis und Domkapitel

Verfahren:

Privates Quartierplanverfahren

Lage:

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Stadtgarten

Parzellen:

6087,3826, 1686,6086

Zonenplan:

Zentrumszone City ZC

GGP:

Baumreihe einseitig (Gäuggelistrasse) Umgeben von lnventarbauten gern. Art. 77 BauG

GEP:

Fuss- / Radweg Hauptverbindung

Der private Quartierplan Stadtgarten umfasst das Strassengeviert Stadtgartenweg, Gäuggeli- und Engadinstrasse und betrifft die Parzellen Nrn. 1686, 3826, 6086, 6087. Der Quartierplan wurde am 10.06.1991 genehmigt. Mit einer Studie "Ersatzneubau Luxhof" vom Oktober 2016 auf dem Grundstück Nr. 1686 wurde ein Gesuch um eine Änderung des privaten Quartierplans Stadtgarten eingereicht. Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 14. März 2017 (SRB.2017183) die Durchführung eines Quar­ tierplanverfahrens gutgeheissen und als Rahmenbedingung bei der Ausarbeitung des städtebauli­ chen Entwurfes festgelegt, dass ein Ersatzbau die heutige stadträumliche wie auch architektoni­ sche Qualität sicherzustellen hat. Mittels Modellstudien wurde der städtebauliche Entwurf anlässlich der Baukommission vorgestellt. Die Baukommission hat den Entwurf für gut befunden (BK.2018.59) und eine Ausnahmeregelung für die vorgesehenen Attikageschosse Haus Florentini und Luxhof (Ersatzneubau) empfohlen. Ge­ stützt auf dieser Beurteilung hat der Stadtrat am 6. November 2018 (SRB.2018.796) die Ausarbei­ tung des Quartierplans freigegeben. Die Baukommission hat sich am 19. Mai 2021 (BK.2021.33) mit dem Quartierplanentwurf befasst und war der Ansicht, dass die heutigen stadträumlichen sowie architektonischen Qualitäten in der vorliegenden Änderung des Quartierplans gesichert sind. Gestützt auf der Beurteilung der Bau­ kommission hat der Stadtrat mit Beschluss vom 29. Juni 2021 (SRB.2021.638) eine Ausnahmere­ gelung für das Attikageschoss sowie die Freigabe zur öffentlichen Auflage des Quartierplans be­ schlossen. Der Quartierplan Stadtgarten lag vom 16. Juli bis 16. August 2021 öffentlich auf. Es sind keine Einsprachen eingegangen.

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Beschluss

1.

Der Quartierplan Stadtgarten wird genehmigt.

2.

Die Unterlagen (Auflageakten) gemäss Art. 4 der Quartierplanbestimmungen gelten als integrierender Bestandteil der Genehmigung.

3.

Der Quartierplan ist im Grundbuch auf den im Quartierplanperimeter liegenden Parzellen anzumerken. Die Vorsteherin des Departements Bau Planung Umwelt wird hiermit beauf­ tragt und bevollmächtigt, die Anmerkung im Grundbuch der Stadt Chur anzumelden.

4,

Für die Änderung des Quartierplans wird eine Gebühr von• abwarten).

5.

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Zustellung beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubündens schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde hat einen Antrag, den Sachverhalt mit den Beweismitteln sowie eine Begründung zu ent­ halten.

6.

Mitteilung an

erhoben (Rechnung

Beteiligte gemäss separater Liste (Einschreiben) Amt für Raumentwicklung (ARE), Ringstrasse 10, 7000 Chur Departement Bau Planung Umwelt (BPUS) Rechtskonsulent (REKOL) Grundbuchamt (GBAL) Hochbaudienste (HBDA) Stadtentwicklung (SENTA) Bausekretariat (BSKL) Freiraumplanung (FRPLL) Tiefbaudienste (TBDA) Tiefbau (TBAUL) Vermessung (VERML) Geoinformatik (GEOIL) Grün und Werkbetrieb (GUWL) IBC (IBCPP) Finanzkontrolle (FIKOA) Finanzen und Steuern (FISTS)

Namens des Stadtrates Der Stadtschreiber-Stv. .--:,

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Patrick Benz