Teilrevision Gewässerräume

Pianificazione d'utilizzazione, ordinamento base · Zuoz

Documento

Numero
22.392
Tipo
Pianificazione d'utilizzazione, ordinamento base
Comune
Zuoz
Cantone
Grigioni
Livello
Comune
In vigore dal
26 apr 2022

Carta

Il Cantone non pubblica un perimetro per questo documento. La carta mostra Zuoz con le zone edificabili.Apri la carta completa

File

3791_B_OPTR_Gewaesserraeume_RB_de.pdfApri in una nuova scheda

Testo

EIHSEGAHßEN 2 a April 2022

Die Regierung des Kantons Graubünden

La Regenza dal chantun Grischun

Sitzung vom

Mitgeteilt den

26. April 2022

II Governo del Cantone dei Grigioni

27. April 2022

Mostra tutto il testo

Protokoll Nr.

392/2022

Gemeinde Zuoz

OP-Teilrevision "Gewässerräume11

Genehmigung

A. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Zuoz beschlossen an der Gemeindeversamm

lung vom 1. März 2021 eine Teilrevision der Ortsplanung. Im Einzelnen wurden fol

gende Planungsmittel verabschiedet: -

-

Zonenplan 1:2500 Änderungsplan, Gewässerräume Zuoz Ost

Zonenplan 1:2500 Änderungsplan, Gewässerräume Zuoz West

Neben diesen Planungsmitteln reichte die Gemeinde Zuoz die folgenden weiteren

Unterlagen ein: -

-

Planungs- und Mitwirkungsbericht vom 15. März 2021 gemäss Art. 47 der eidge

nössischen Raumplanungsverordnung (RPV; SR 700.1)

Zonenplan 1:2500 Informationsplan, Gewässerräume Zuoz Ost

Zonenplan 1 :2500 Informationsplan, Gewässerräume Zuoz West

Das Amt für Raumentwicklung verfasste mit Datum vom 16. Januar 2019 einen Vor

prüfungsbericht.

2

Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom 1. März 2021 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden

(KRG; BR 801.100) erfolgte am 14. April 2021. Es gingen keine Beschwerden ein. Mit Schreiben vom 7. Februar 2022 ersuchte der Gemeindevorstand Zuoz um Ge

nehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 des KRG.

B. Gegenstand der Revisionsvorlage

Inhalt der vorliegend zu genehmigenden Nutzungsplanungsvorlage der Gemeinde

Zuoz bildet die Ausscheidung der Gewässerraumzonen für die im Gemeindegebiet

vorhandenen Fliessgewässer und stehenden Gewässer, als eine, im Sinne einer

Schutzzone, der Grundnutzung überlagerte Zone.

C. Übereinstimmung mit der Richtplanung

Gemäss Art. 26 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (Raumplanungs

gesetz, RPG; SR 700) obliegt der kantonalen Genehmigungsbehörde unter anderem

die Prüfung der Übereinstimmung der Nutzungspläne mit der Richtplanung. Es ist so

mit zu prüfen, ob die vorliegende Teilrevision der Ortsplanung mit dem Richtplan

Graubünden 2000 (RIP2000, vom Bundesrat genehmigt am 19. September 2003)

sowie mit dem rechtskräftigen regionalen Richtplan Oberengadin übereinstimmt. Es kann festgehalten werden, dass die Revisionsvorlage richtplankonform ist.

3

D. Zonenplan 1:2500 Änderungsplan, Gewässerräume Zuoz Ost

Zonenplan 1:2500 Änderungsplan, Gewässerräume Züoz West

Die Gemeinde verzichtete darauf, für den eingedolten Abschnitt bei der Ova dal Val

Rudè im Bereich der Kantonsstrasse einen Gewässerraum auszuscheiden. Trotz

Aufforderung im Vorprüfungsbericht (vgl. S. 3) fehlt dazu eine Begründung. Im Ge

gensatz dazu sieht die angrenzende Gemeinde S-chanf in den Vorprüfungsunterla

gen die Ausscheidung eines Gewässerraumes vor. Damit bei gemeindeübergreifen

den Gewässern eine konsistente Gewässerraumausscheidung vorgenommen wird,

wird die Gemeinde Zuoz ersucht, für den betroffenen Abschnitt ebenfalls eine Ge wässerraumzone auszuscheiden.

Im Übrigen geben der Zonenplan 1:2500 Änderungsplan, Gewässerräume Zuoz Ost

und der Zonenplan 1:2500 Änderungsplan, Gewässerräume Zuoz West, beide vom

1. März 2021 zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass; die Pläne können genehmigt werden.

Gestützt auf Art. 49 KRG

beschliesst die Regierung: 1. Der Zonenplan 1:2500 Änderungsplan, Gewässerräume Zuoz Ost und der

Zonenplan 1:2500 Änderungsplan, Gewässerräume Zuoz West, beide vom

1. März 2021 werden im Sinne der Erwägungen mit folgendem Anliegen geneh

migt: -

Die Gemeinde wird ersucht, für den eingedolten Abschnitt der Ova dal Val

Rudè ebenfalls eine Gewässerraumzone auszuscheiden.

4

2. Der Gemeindevorstand Zuoz wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung).

3. Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art not wendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder

Amtsstelle vorbehalten.

4. Das Amt für Raumentwicklung wird beauftragt, die aufgrund dieses Beschlusses nötigen Kennzeichnungen in den eingereichten graphischen Auszügen vorzu

nehmen.

5. Die von der Gemeinde bestimmte Datenverwaltungsstelle führt die Nutzungs plandaten nach den Weisungen des Amtes für Raumentwicklung nach.

6. Mitteilung an: -

5

-

Der Präsident:

Marcus Caduff

Namens der Regierung

Der Kanzleidirektor:

Daniel Spadin