Teilrevision

Pianificazione d'utilizzazione, ordinamento base · Trun

Documento

Numero
11.624
Tipo
Pianificazione d'utilizzazione, ordinamento base
Comune
Trun
Cantone
Grigioni
Livello
Comune
In vigore dal
5 lug 2011

Carta

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Testo

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AMTSREGISTRATUR _II_ FÜR RAUMENTWICKLUNG AMT

Die Regierung des Kantons Graubünden

La regenza dal chantun Grischun

Sitzung vom

Mitgeteilt den

Protokoll Nr.

05. Juli 2011

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06. Juli 2011

624

II Governo del Cantone dei Grigioni

A. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Trun beschlossen an der Urnenabstimmung vom 28. November 2010 eine Teilrevision der Ortsplanung. Im Einzelnen wurden folgende Planungsmittel verabschiedet: -

Plan da zonas e plan general da formaziun 1:2'000 midada 2010

— Plan da zonas 1:10'000 midada 2010 -

Plan general d'avertura 1:2'000 traffic, midada 2010

Neben diesen Planungsmitteln reichte die Gemeinde Trun einen Planungs- und Mitwirkungsbericht (PMB) vom 2. Dezember 2010 gemäss Art. 47 der eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RPV) ein. Das Amt für Raumentwicklung (ARE) verfasste mit Datum vom 19. März 2010 einen Vorprüfungsbericht. Die öffentliche Bekanntgabe der Urnenabstimmung vom 28. November 2010 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) erfolgte am 9„ Dezember 2010. Es gingen keine Beschwerden ein. Der Gemeindevorstand Trun ersuchte Mitte Dezember um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 KRG.

B. Gegenstand der Revisionsvorlage

Inhalt der vorliegend zu genehmigenden Nutzungsplanungsvorlage bildet schwergewichtig die Anpassung der Gefahrenzonen für die linke Talseite (nördlich des Vorderrheins) aufgrund des Gefahrenzonenplanes der Gefahrenkommission 1. Ferner wer-

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den Pendenzen aus der Totalrevision der Ortsplanung aus dem Jahre 2003 aufgearbeitet und punktuelle, sich aufdrängende Änderungen an den Planungsmitteln vorgenommen.

C. Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:2'000 Änderung 2010 Campingzone Der bestehende Campingplatz im Gebiet „Ual d'Ogna" wurde im Rahmen der Totalrevision der Ortsplanung aus dem Jahre 2002 einer Campingzone zugewiesen. Da die Campingzone dazumal vollumfänglich innerhalb der Gefahrenzone 2 zu liegen kam, wurde sie sistiert, bis mit geeigneten baulichen Massnahmen eine Gefährdung des Campingplatzes ausgeschlossen werden kann (Regierungsbeschluss Protokoll Nr. 1301 vom 9. September 2003). Die Gefahrenkommission 1 hat mit Protokoll Nr. 1_2007_06_P vom 14. Dezember 2007 die Anpassung des Gefahrenzonenplanes beschlossen. Daraus resultiert, dass für den bestehenden Campingplatz keine Gefahren bestehen und das ganze Gebiet aus der Gefahrenzone 2 entlassen werden kann. Die Gemeinde Trun beantragt im PMB (vgl. S. 9), die Sistierung des Genehmigungsverfahrens hinsichtlich der Campingzone aufzuheben und die Zone zu genehmigen. Gleichzeitig weist sie darauf hin, dass die noch in einer Gefahrenzone und im Gewässer verbleibende Restfläche im vorliegenden Zonenplan der Zone übriges Gemeindegebiet (ulteriur territori communal, Auas) zugewiesen werde. Diesem Antrag der Gemeinde kann entsprochen werden. Der Zonenplan und generelle Gestaltungsplan 1:2'000 Siedlungsgebiet (Plan da zonas, plan general da formaziun 1:2'000 Territori da baghegiar) vom 30. Juni 2002 wird auch somit bezüglich der Campingzone im Gebiet "Ual d'Ogna" genehmigt.

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D. Zonenplan 1:10'000 Änderung 2010

Der Zonenplan 1:10'000 Änderung 2010 vom 28. November 2010 gibt zu keinen Bemerkungen Anlass; er kann genehmigt werden.

E. Genereller Erschliessungsplan 1:2'000 Verkehr, Änderung 2010 1.

Land- und Forstwirtschaftswege

Im rechtskräftigen Generellen Erschliessungsplan 1:2'000 Verkehr "Siedlungsgebiet" (Plan general d'avertura traffic 1:2'000 Territori da baghegiar) vom 30. Juni 2002 ist auf der Parzelle Nr. 259 im Gebiet „Gravas" in östlicher Richtung und auf einer Länge von ca. 45 m ein Land- und Forstwirtschaftsweg (via d'uaul e agricultura) festgesetzt. Dieser Weg wird alsdann als Fussweg (sendas impurtontas) nach Lumneins weitergeführt. Im vorliegenden Generellen Erschliessungsplan wurde zur Erschliessung der Parzelle Nr. 260 im Gegensatz zur Vorprüfungsvorlage lediglich noch ein ca. 16 m langer Land- und Forstwirtschaftsweg in nördlicher Richtung festgelegt. Dieser mündet jedoch in den erwähnten Fussweg, da im Gegensatz zur Vorprüfungsvorlage die Weiterführung in westlicher Richtung von ca. 60 m fehlt. Die Gemeinde Trun wird ersucht, bei einer nächsten Ortsplanungsrevision das erwähnte Strassenstück als Land- und Forstwirtschaftsweg festzulegen. 2.

Fuss- und Wanderwege

In „Plaun Rensch" sowie nordwestlich von Trun sind Anpassungen am Fuss- und Wanderwegnetz festgelegt. Die Gemeinde wird ersucht, diese Änderungen an den Fuss- und Wanderwegen sowie die daraus resultierenden Anpassungen der Signalisation in Absprache mit der BAW Bündner Wanderwege vorzunehmen. 3.

Erschliessung der Parzelle Nr. 2999

Nach Generellem Erschliessungsplan ist vorgesehen, die Parzelle Nr. 2999 im Osten durch einen Fussweg zu erschliessen. Im Bereich der Parzellen Nr. 1410 und 1413 verläuft der geplante Fussweg unmittelbar neben dem Gewässer „Ual da Mischaun-

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ca". Es ist sicherzustellen, dass bei einem allfälligen Ausbau des Fussweges keine Verbauungen entstehen, die das Gewässer beeinträchtigen. Die Gemeinde wird ersucht, vor der Erarbeitung des Bauprojektes das Amt für Natur und Umwelt (ANU) zu kontaktieren um die Linienführung zu optimieren. Gestützt auf Art. 49 KRG

beschliesst die Regierung: 1.

Der Zonenplan und generelle Gestaltungsplan 1:2'000 Siedlungsgebiet vom 30. Juni 2002 wird im Sinne der Erwägungen (auch) bezüglich der Campingzone im Gebiet "Ual d'Ogna" genehmigt.

2.

Der Zonenplan und Generelle Gestaltungsplan 1:2'000 Änderung 2010 vom 28. November 2010 wird im Sinne der Erwägungen genehmigt.

3. Der Zonenplan 1:10'000 Änderung 2010 vom 28. November 2010 wird genehmigt. 4.

Der Generelle Erschliessungsplan 1:2'000 Verkehr, Änderung 2010 vom 28. November 2010 wird im Sinne der Erwägungen mit folgenden Anliegen genehmigt: a) Die Gemeinde Trun wird ersucht, den Land- und Forstwirtschaftsweg auf der Parzelle Nr. 259 in östlicher Richtung zu verlängern. b) Die Gemeinde wird ersucht, die Änderungen am Fuss- und Wanderwegnetz sowie die daraus resultierenden Anpassungen an der Signalisation in Absprache mit der BAW Bündner Wanderwege vorzunehmen. c) Die Gemeinde wird ersucht, für den Fussweg zur Parzelle Nr. 2999 mit dem Amt für Natur und Umwelt (ANU) Kontakt aufzunehmen.

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5. Der Gemeindevorstand Trun wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung). 6. Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notwendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten. 7.

Der Gemeindevorstand Trun sorgt für die Nachführung der digitalen Daten nach den Vorgaben des ARE.

8. Für das Genehmigungsverfahren werden keine Kosten erhoben. 9. Mitteilung an: -

Namens der Regierung Der Präsident:

Der Kanzleidirektor:

Dr. Martin Schmid

Dr. C. Riesen