Teilrevision Gewässerraumausscheidung
Pianificazione d'utilizzazione, ordinamento base · Safiental
Documento
- Numero
- 24.101
- Tipo
- Pianificazione d'utilizzazione, ordinamento base
- Comune
- Safiental
- Cantone
- Grigioni
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- In vigore dal
- 6 feb 2024
Carta
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3672_B_OPTR_Gewaesserraumausscheidung_RB_24.101.pdfApri in una nuova scheda
Testo
L a Regenza
D i e Regierung.
Sitzung vom
-
_
6. Februar 2024
Governo
MN
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des Kantons Graubünden dal chantun Grischun
=.
del Cantone del Grigioni
Mitgeteilt den
Protokoll
7. Februar 2024
1011/2024
Gemeinde Safiental
OP-Teilrevision "Gewässerraumausscheidung"
Genehmigungder Ortsplanungsrevision
1
A.
D i e Stimmberechtigten der Gemeinde Safiental beschlossen an der Gemeindever-
‚sammlung vom 5. April 2023 eine Teilrevision der Ortsplanung. Im Einzelnen wurden folgende Planungsmittel verabschiedet:
_ _ Zonenplan 1:6000 Gewässerraum Valendas- Versam
2
— Zonenplan 1:6000 Gewässerraum Z'Hinderst-Camanaboden/Mura Zonenplan 1 6 0 0 0 Gewässerraum Sajlen Platz --Tenna
Neben diesen Planungsmitteln reichte die Gemeinde Safiental die folgenden weiteren Unterlagen e i n : —
—
Planungs-und Mitwirkungsbericht (PMB) vom 5, April 2023 gemäss Art. 47 der
eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RPV; SR 700.1)
BegleitberichtGewässerraumausscheidung Gemeinde Safiental vom 7. Juli 2022
Das Amt für Raumentwicklung verfasste mit Datum vom 12. Oktober 2020 einen Vorprüfungsbericht.
Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom 5. April
2023 gemäss Art. 4 8 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden
(KRG; BR 801.100) erfolgte
am20. April 2023. Es gingen keine Beschwerden ein.
Nr.
Mit Schreiben vom 7. Juni 2023 ersuchte der Gemeindevorstand Safiental um Ge-
_
nehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 des KRG.
. Gegenstand der Revisionsvorlage -
©
- Anlass der vorliegend zu genehmigenden Nutzungsplanungsvorlage der Gemeinde
Safiental bildet die revidierte Gewässerschutzverordnung (GSchV; SR 814.201) vom
1. Juni 2011. Diese verpflichtet die Kantone dazu, die Gewässerräume aller Fliessge-
wässer sowie stehenden Gewässer bis Ende 2018 festzulegen. Mit der Umsetzung
der Gewässerräume in der Nutzungsplanung werden diese grundeigentümerverbind-
lich. Die Gewässerräume wurden dabei unter Berücksichtigung der vorgesehenen
Erhöhung, Verschiebung und Verminderung als Gewässerraumzonen im Sinne einer überlagerten Schutzzone in den vorliegenden Zonenplänen ausgeschieden (Art. 37a
KRG).
_
1
C. Übereinstimmung mit der Richtplanung
Gemäss Art. 26 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG; SR 700)
r d e anderem die Prüfung der Überobliegt der kantonalen G e n e h m i g u n g s b e h öunter
ob die einstimmung der Nutzungspläne mit der Richtplanung. Es ist somit zu prüfen,
vorliegende Teilrevision der Ortsplanung mit dem Kantonalen Richtplan Graubünden (KRIP) sowie mit dem rechtskräftigen Regionalen Richtplan Surselva übereinstimmt.
Das Kapitel 3.9 „Oberflächengewässer und Fischerei“ des KRIP wurde mit Beschluss vom 27. August 2019 (Prot. Nr. 631/2019) von der Regierung angepasst und für die
Behörden des Kantons Graubünden als verbindlich erklärt. Die Genehmigung dieser Anpassung des KRIP erfolgte am 21. Juli 2020 durch das eidgenössische Departe-
_ ment für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation. Die vorliegende Nutzungs-
planungsvorlage entspricht den Vorgaben des KRIP.
ist. Es kann somit festgestellt werden, dass die Revisionsvorlage.richtplankonform
|
D. Zonenplan 1 :6000 Gewässerraum Valendas - Versam
Zonenplan 1:6000 Gewässerraum Z'Hinderst - Camanaboden/Mura Zonenplan 1:6000 Gewässerraum Safien Platz- Tenna
1 . Anpassungen des Gewässerraums aufgrund Natur- u n d Landschaftsschutz
D i e Modalitäten der Gewässerraumausscheidung im Kanton Graubünden ergeben
s i c h aus dem entsprechenden Leitfaden des Amts für Natur und Umwelt (Leitfaden
Gewässerraumausscheidung Graubünden vom 20. August 2018; abrufbar unter:
www.anu.gr.ch >Themen > Oberflächengewässer > Gewässerraum). Demnach ist
|
bei wasserbezogenen Lebensräumen, die direkt vom Gewässer abhängig sind, der
_ Perimeter auf. die Inventarobjekte zu erhöhen. Dies betrifft vor allem Auen von loka-
ler, regionaler und nationaler Bedeutung sowie zum Teil Amphibienlaichgebiete.
Die vorliegende Gewässerraumzone. in der Gemeinde Safiental stützt sich auf die
Auenperimeter gemäss Bundesinventar. In der Planung wurde für sämtliche Auen der Gewässerraum korrekt festgelegt
‚ 2 . Ausscheidung des Gewässerraums
B e i den Fliessgewässern verzichtet die Gemeinde Safiental gemäss PMB auf die Ge-
wässerraumausscheidung im Wald und im Sömmerungsgebiet. Bei diesen Gewäs-
sern könne der Gewässerraum einzelfallweise im Rahmen allfälliger Bauvorhaben
beurteilt werden. Diesem Vorgehen kann zugestimmt werden.
.
Weiter wird gemäss PMB bei eingedolten Gewässern auf die Festlegung des Gewäs-
serraums verzichtet, soweit eine offene Wasserführung aufgrund der Bebauung be‚
ziehungsweise der topographischen Situation nicht mehr möglich, die Hochwassersi-
— cherheit jedoch gegeben ist. Die betreffenden Abschnitte wurden im Gewässerraum-
modell bezeichnet und begründet. In den Zonenplänen wurde der Verzicht gekenn-
zeichnet. Dieses Vorgehen erweist sich ebenfalls als genehmigungsfähig.
Grundsätzlich erfolgt die Gewässerraumausscheidung bei Gewässern, die auf der Landeskarte
im Massstab 1 :25 000 aufgeführt sind. Für kleine, nicht auf derLandes-
karte 1:25 000 aufgeführten Gewässer ist ebenfalls ein Gewässerraum auszuschei-
den, soweit dies aufgrund überwiegender Interessen (insbesondere Hochwasser-
schutz) beziehungsweise Nutzungskonflikten (insbesondere konkrete Bauvorhaben
und landwirtschaftliche oder touristische Bewirtschaftungen) erforderlich ist. Da sich
in der Gemeinde Safiental sämtliche der kleinen Bäche mitten in der landwirtschaftli-
‚ c h e n Nutzfläche befinden, ist hier von potenziellen Nutzungskonflikten zwischen dem Gewässerraum und der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung auszugehen; weshalb
auch für diese grundsätzlich der Gewässerraum auszuscheiden ist.
Beim an die Parzelle Nr. 297 angrenzenden Bach wurde der Gewässerraum lediglich
auf dem Abschnitt festgelegt, In dem ein Nutzungskonflikt mit der landwirtschaftlichen Nutzfläche vorhanden ist. Diesem Vorgehen kann zugestimmt werden.
Beim Rinnsal bei. Tenna, Mittla Gada (Koordinaten ca. 2'744'738/1'178'619) ist demgegenüber nicht nachvollziehba r und’im P M B nicht beschrieben, weshalb der Ge-
_ wässerraum auf dem Abschnitt 4 nur teilweise ausgeschieden wurde.
Beim Bach in Valendas (Koordinaten ca. 2'742'368/1'183'815) ist ebenfalls nicht
nachvollziehbar, weshalb auf die Ausscheidung verzichtet wird. Während in dem zur
Vorprüfung eingereichten Planungsentwurf hier noch die Ausscheidung eines Ge-
wässerraums vorgesehen war, wird in der zur Genehmigung eingereichten Planung
;'
für den Abschnitt 7 kein Gewässerraum mehr festgelegt. Aus dem Datenmodell kann
zwar entnommen werden, dass an dieser Stelle keine oberflächliche Wasserführung vorhanden war.Eine nicht dauernde Wasserführung ist. jedoch noch kein hinreichender Grund, auf die Festlegung des Gewässerraums zu verzichten. Da oberhalb und
unterhalb des. Abschnitts 7 ein Gewässerraum festgelegt wurde, muss vielmehr von
einem Oberflächengewässer ausgegangen werden. Ferner ist hier ebenfalls ein Nutzungskonflikt mit der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung anzunehmen.
Nach dem Gesagten wird die Gemeinde angewiesen, für die beiden Bäche bei
Tenna, Mittla G a d a (Koordinaten ca. 2'744'738/1'178'619) sowie bei Valendas (Koor-
dinaten ca. 2'742'368/1'183'815) die Ausscheidung einer Gewässerraumzone zu prü-
fen.
3. Anpassungen des Gewässerraums aufgrund Naturgefahren/Gefahrenkarten
Grundsätzlich wurde der Gewässerraum durch die Gemeinde korrekt an die Gefah- .
renkarte Wasser angepasst. Allerdings wurde zwischenzeitlich die Gefahrenkarte
Wasser Safiental revidiert. Seit April 2023 liegt die überarbeitete Gefahrenkarte Was-
servor. Aufgrund der zeitlichen Überschneidung mit den kommunalen Planungsar-
beiten konnte die Gemeinde die aktualisierte Gefahrenkarte i i m Rahmen der vorlie-
genden Ortsplanungsrevision nicht mehr berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund ‚
wird die Gemeinde:angewiesen, den Gewässerraum auf die aktuellste Gefahrenkarte anzupassen.
Im Übrigen drängen sich keine weiteren Bemerkungen zuden Zonenplänen 1:6000 Gewässerraum Valendas - Versam, 1:6000 Gewässerraum Z'Hinderst - Camana-
boden/Mura sowie 1:6000 Gewässerraum Safien Platz — Tenna, auf; sie können ge-
n e h m i g t werden.
Gestützt auf Art. 49 KRG
beschliesst die Regierung: 1. Der Zonenplan.1:6000 Gewässerraum Valendas - Versam, der Zonenplan
—
1:6000 Gewässerraum Z'Hinderst-Camanaboden/Mura und der Zonenplan
.1:6000 Gewässerraum Safien Platz- Tenna, alle vom 5. April 20283, werdeni m
— Sinne der Erwägungen mit folgenden Anweisungen genehmigt:
a) Die Gemeinde wird angewiesen, für die beiden Bäche bei Tenna, Mittla Gada (Koordinaten ca. 2'744'738/1'178'619) sowie bei Valendas (Koordinaten ca.
2'742'368/1'183'815) die Ausscheidung einer Gewässerraumzone zu prüfen.
1
b) Die Gemeinde wird angewiesen, die Gewässerraumzonen a n die aktuellste
GefahrenkarteWasser anzupassen.
Der Gemeindevorstand Safiental wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung).
. Für direkte Adressaten des vorliegenden Beschlusses beginnt die 30-tägige Be-
“schwerdefrist an das Verwaltungsgericht bereits ab dem Zeitpunkt der Eröffnung
des vorliegenden Beschlusses.
Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art not-
wendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten.
. D i e von der Gemeinde bestimmte Datenverwaltungsstelle führt die Nutzungsplan-
daten nach den Weisungen des Amtes für Raumentwicklung nach. Mitteilung an:
Gemeindevorstand Safiental, 7107 Safien Platz Cavigelli Ingenieure, Via Sorts 27, 7130 llanz
Hunziker, Zarn & Partner AG, Gassa Suto 43a, 7013 Domat/Ems Rhätische Bahn AG, Bahnhofstrasse 25, 7001 Chur
Amt für Jagd und Fischerei Amt für Natur und Umwelt
Amt für Wald und Naturgefahren
Tiefbauamt
Amt für Immobilienbewertung
Amt für Raumentwicklung:
1
- Standeskanzlei
- Departement für Volkswirtschaft und Soziales (samt Unterlagen)
Namens der Regierung
D e r Präsident:
Dr. Jon Domenic Parolini
;
1
Der Kanzleidirektor:
Daniel
Spadin
Basi legali
801.100 · KRG · Cantone
801.110 · KRVO · Cantone
801.500 · Cantone
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Cantone
920.100 · KWaG · Cantone
920.110 · KWaV · Cantone
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confederazione
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Confederazione
SR 814.41 · LSV · Confederazione
SR 814.201 · GSchV · Confederazione
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Confederazione
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Confederazione