Umsetzung RPG1 (3. Verlängerung)
Zona di pianificazione · Trun · Abrogato il 14 feb 2027
Documento
- Numero
- 00.121.460
- Tipo
- Zona di pianificazione
- Comune
- Trun
- Cantone
- Grigioni
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- In vigore dal
- 20 feb 2025
- Abrogato
- 14 feb 2027
Carta
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File
3987_B_RPG1_3te_Verlängerung.pdfApri in una nuova scheda
Testo
eKAB-Nr.: 00.121.460 Stelle: Gemeinde Trun Rubrik: Gemeindeanzeigen / Orts- und Quartierplanung Veröffentlicht: 20.02.2025
Verlängerung des Erlasses der geltenden Planungszone Derzeit ist in der Gemeinde Trun eine vom Gemeindevorstand am 11. Februar 2019 erlassene und am 29. März 2021 und am 20. März 2023 mit Zustimmung des Departements für Volkswirtschaft und Soziales (DVS) vom 8. April 2021 und vom 28. März 2023 bis am 14. Februar 2025 verlängerte Planungszone betreffend die Revision der Ortsplanung in Kraft. Gestützt auf Art. 21 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) hat der Gemeindevorstand an seiner Sitzung vom 20. Januar 2025 beschlossen, die Planungszone um zwei weitere Jahre zu verlängern. Das DVS hat der Verlängerung der Planungszone bis zum 14. Februar 2027 mit Verfügung vom 13. Februar 2025 zugestimmt. In der Planungszone darf nichts unternommen werden, was die neue Planung erschweren oder dieser entgegenstehen könnte. Bauvorhaben dürfen nur bewilligt werden, wenn sie weder den rechtskräftigen noch den vorgesehenen neuen Planungen und Vorschriften widersprechen könnten (Art. 21 Abs. 2 KRG). Baubewilligungen sind während der Planungszone insbesondere dann zurückzustellen, wenn das Bauvorhaben: • Flächen beansprucht, die ausserhalb des weitgehend überbauten Gebiets liegen. In diesem Fall darf das Bauvorhaben eine allfällige Rückzonung der verbleibenden Restfläche nicht negativ beeinflussen (z.B. keine Zerstückelung der Rückzonungsfläche oder Schaffung von neuen Baulücken). Nach Genehmigung der revidierten Planungsmittel durch die Regierung des Kantons Graubünden wird die Planungszone aufgehoben. Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Publikation bei der Regierung des Kantons Graubünden Beschwerde erhoben werden. Trun, den 20. Februar 2025 Gemeindevorstand Trun
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