Vertrag betreffend Sonderwaldreservat Bargis
Riserve forestali · Flims
Documento
- Numero
- 2024
- Tipo
- Riserve forestali
- Comune
- Flims
- Cantone
- Grigioni
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- In vigore dal
- 1 gen 2024
Carta
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3732_V_SWR_Bargis_01.pdfApri in una nuova scheda
Testo
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Amt für Wald und Naturgefahren Uffizi da guaud e privels da la natira Ufficio foreste e pericoli naturali
ÖFFENTLICH-RECHTLICHER VERTRAG
betreffend
Sonderwaldreservat
BARGIS
zur Förderung des Auerhuhns
zwischen
der Bürgergemeinde Flims als Eigentümerin des Waldes innerhalb des Grundstücks Nr. 3677 in der Gemeinde Flims
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und der politischen Gemeinde Flims als Nutzungsvermögensberechtigte des Waldes innerhalb des Grundstücks Nr. 3677 in der Gemeinde Flims
und
dem Kanton Graubünden, vertreten durch das Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität
1 Zweck
Zweck des Sonderwaldreservats Bargis (nachfolgend "Sonderwaldreservat" genannt) ist die Förderung des Auerhuhns. Im Gebiet des Sonderwaldreservats werden mit waldbaulichen Massnahmen optimale Waldstrukturen für das Auerhuhn geschaffen. Die anzustrebenden und zu erhaltenden Waldbilder und die Massnahmen, mit welchen diese erreicht werden können, sind im Vorprojekt vom 04.12.2023 (nachfolgend "Vorprojekt" genannt) dargelegt.
Dieser Vertrag sichert langfristig die Zielsetzung einer entsprechend ausgerichteten Pflege und Nutzung der Waldungen.
2 Gegenstand
Gegenstand des Vertrags ist die Einrichtung eines Sonderwaldreservats. Der Perimeter des Sonderwaldreservats ist auf der Vertragskarte (Ziff. 3) rot eingezeichnet. Er befindet sich auf Gemeindegebiet der Gemeinde Flims. Die betroffenen Liegenschaften befinden sich im Eigentum der Bürgergemeinde Flims (nachfolgend "Waldeigentümerin" genannt) sowie im Nutzungsvermögen der politischen Gemeinde Flims (nachfolgend "Nutzungsvermögensberechtigte" genannt). Die Grösse des Perimeters beträgt insgesamt 64.18 ha (Tabelle 1).
3 Vertragskarte
‚Amt für Wald und Naturgefahren Vertragskarte SWR Bargis o 125 250 500 Massstab 1:8'000
1190000
U] swr Basis
Altholzinseln Bargis f (| Liegenschaften | Gemeindegrenzen
2744000 2744500 2745000
Kartendaten: LK25 © Bundesamt für Landestopografie Planherstellung AWN, 04.12.2023, Cr
4 Leistungen der Waldeigentümerin bzw. der Nutzungsvermögensberechtigen
4.1 Grundsätzliche Berücksichtigung der Ansprüche und Massnahmen
Die Waldeigentümerin bzw. die Nutzungsvermögensberechtigte erklärt das bezeichnete Gebiet zum "Sonderwaldreservat Bargis". Sie verpflichtet sich, während der Vertragsdauer bei der Pflege und Nutzung ihres Waldes im Sonderwaldreservat die Förderung des Auerhuhns gemäss Ziff. 1 dieses Vertrags konsequent umzusetzen. Die Ziele beinhalten insbesondere:
Ziel 1: Mit Hilfe von waldbaulichen Massnahmen werden Lebensräume für das Auerhuhn erhalten und gefördert.
- Ziel 2: Förderung der durch das Auerhuhn als Nahrung beanspruchte Baumarten unter Berücksichtigung der zusätzlich zu erbringenden Waldfunktionen.
Um die Ziele des Sonderwaldreservats zu erreichen, führt die Waldeigentümerin bzw. die Nutzungsvermögensberechtigte mit finanzieller Unterstützung des Kantons die geeigneten Massnahmen gemäss Vorprojekt aus bzw. lässt diese ausführen und trägt die anfallenden Restkosten.
Die Massnahmenplanung inkl. Kostenschätzung und Restkostenanteil ist im Vorprojekt für die Jahre 2023-2034 dargestellt. Für.die folgenden Jahre wird im Jahr 2033 auf Antrag der Waldeigentümerin bzw. der Nutzungsvermögensberechtigten eine weitere Massnahmenplanung durch das Amt für Wald und Naturgefahren erarbeitet und der Waldeigentümerin sowie der Nutzungsvermögensberechtigten zur Genehmigung vorgelegt. Sämtliche Massnahmen sind auf die Betriebsplanung der Waldeigentümerin bzw. der Nutzungsvermögensberechtigten abgestimmt und sind für diese verbindlich.
Bei ausserordentlichen Ereignissen, die besondere Massnahmen zu ihrer Bewältigung nötig machen, kann von diesen Grundsätzen angemessen abgewichen werden. Die Anordnung dieser Massnahmen erfolgt durch das Amt für Wald und Naturgefahren.
4.2 Grundleistungen der Waldeigentümerin bzw. der Nutzungsvermögensberechtigten
Für die nachstehenden Leistungen sorgt die Waldeigentümerin bzw. die Nutzungsvermögensberechtigte ohne separaten Ausweis der einzelnen Massnahmen während der Dauer des Vertrags. Die Grundleistungen sind auf der ganzen bezeichneten Fläche für die nächsten 30 Jahre zu erfüllen:
- Das zuständige Revierforstamt besorgt die ständige Aufsicht analog den übrigen Waldungen und wird mit der Umsetzung der geplanten Massnahmen beauftragt.
- Verpflichtung, auftretende Gefahren für das Sonderwaldreservat abzuwenden. Bricht ein Waldbrand aus, so ist dessen Bekämpfung auch im Reservat gestattet und angezeigt.
- Zulassen von wissenschaftlichen Beobachtungen und Erhebungen von Bund und Kanton auf der gesamten Fläche.
Markante Altbäume und Habitatbäume werden bewusst stehengelassen. Anstelle von Draht sollen Elektrobänder zur Zäunung verwendet werden. - Im Zeitraum April/Mai bis Mitte Juli keine waldbaulichen Eingriffe durchführen. - Potentielle Balzplätze schonen. - Sichtschutz gegen die Strasse nach Bargis belassen, mind. eine Baumlänge.
Förderung der Weisstanne, Waldföhre, Vogelbeere und besonderer Gehölze (wenn nötig mit Wildschutzmassnahmen).
- Essind keine Bewilligungen von Anlässen innerhalb des Perimeters von Anfangs April bis Mitte Juli zu erteilen.
5 Leistungen des Kantons
Der Kanton verpflichtet sich, die im Vorprojekt definierten Massnahmen und die in Zukunft in Massnahmenplanungen vereinbarten Massnahmen gemäss Ziff. 4.1 dieses Vertrags im Rahmen des Programms Waldbiodiversität zu unterstützen. Ein Teil dieser Kosten (CHF 53'850) wird bis spätestens im Jahr 2030 von der Cassons AG übernommen, im Rahmen des Rodungsersatzes für das Projekt FlemExpress. Es werden jeweils die aktuellen Ansätze des Kantons als Grundlage der Abrechnung verwendet. Es gilt der Vorbehalt, dass weitere Kosten für die Massnahmen in den Jahren 2023-2034 nur mit der Bewilligung durch die zuständigen Gremien übernommen werden können.
Die politische Gemeinde Flims erhält einen Kantonsbeitrag von CHF 10.- pro Hektar und Jahr für die Erbringung der Grundleistungen (Ziff. 4.2 des Vertrags). Die beitragsberechtigte Fläche beträgt 64.18 ha (Tabelle 1) und entspricht der Fläche des Perimeters ohne zwei im Perimeter liegende bzw. an den Perimeter angrenzende Altholzinseln im Umfang von 7.16 ha.
Tabelle 1: Beiträge des Kantons für die Erbringung der Grundleistungen.
Parzelle(n) Eigentümerl/-in Flächen- Vertrags- | Peri- Beitrags- Beiträge 1. Teil- (Nutzungsvermö- | pauschale | dauer meter | berechtigte | total zahlung gensberechtigte) CHF/hala | (Jahre) (ha) Fläche (ha) | (CHF) (CHF)
Bürgergemeinde Flims a a 3677 ni 10.- 30 64.18 64.18 19'254.- 9'627.- (politische Ge-
meinde Flims)
Bei Vertragsbeginn wird die 1. Teilzahlung (15 Jahre) pauschal ausbezahlt, was CHF 9'627.- für die politische Gemeinde Flims entspricht. Nach Ablauf von 15 Jahren wird die Höhe des Kantonsbeitrags überprüft, den neuen Verhältnissen angepasst und wieder pauschal im Voraus für die folgenden 15 Jahre ausbezahlt. Der zweite Kantonsbeitrag hat mindestens CHF 10.- pro Hektar und Jahr zu betragen.
Die Reservatfläche wird in die Datenbank des Geographischen Informationssystems des Kantons aufgenommen. Diese Daten stehen auch der Waldeigentümerin bzw. der Nutzungsvermögensberechtigten zur Verfügung.
Die Reservatfläche wird nach Eintritt der Rechtskraft in den ÖREB-Kataster aufgenommen.
6 Weitere Bestimmungen
Die Nutzung und der Unterhalt der Wanderwege und Erschliessungs-Infrastruktur im oder angrenzend an das Sonderwaldreservat sowie die Ausübung der Jagd im Reservat ist nach Massgabe der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung gestattet. Jagdhilfen und Schussschneisen dürfen nur mit Bewilligung des örtlichen Forstdiensts erstellt und unterhalten werden.
Das Auerhuhn ist eine störungsempfindliche Art. Die Waldeigentümerin bzw. die Nutzungsvermögensberechtigte unterstützt Massnahmen zur Sensibilisierung der Besucherinnen und Besucher vor Ort bezüglich der Minimierung von Störungen durch menschliche Freizeitaktivitäten.
Das Amt für Wald und Naturgefahren besorgt und finanziert vier Informationstafeln zum Sonderwaldreservat. Die Installation und der Unterhalt der Informationstafeln ist Sache der Waldeigentümerin bzw. der Nutzungsvermögensberechtigten.
Die Grenzen des Sonderwaldreservats werden bei Bedarf im Gelände markiert.
7 Vertragsänderungen
Änderungen dieses Vertrags bedürfen der schriftlichen Form und der Unterschriften aller Parteien. Bei schuldhaftem, vertragswidrigem Verhalten der Waldeigentümerin oder der Nutzungsvermögensberechtigten und darauffolgender frühzeitiger Auflösung des Vertrags durch den Kanton sind die für die entsprechende Fläche bezogenen Beiträge pro rata temporis dem Kanton zurückzuerstatten.
8 Termine
Dieser Vertrag tritt mit der Unterzeichnung durch die Vertragsparteien per 1. Januar 2024 in Kraft. Inkrafttreten: 1. Januar 2024 Vertragsdauer: 30 Jahre, bis zum 31.12.2053
Vertragsverlängerung: Zwei Jahre vor Vertragsablauf haben die Parteien Verhandlungen über den Entscheid aufzunehmen, ob seitens der Vertragsparteien eine Vertragsverlängerung gewünscht resp. gewährt wird.
9 Schiedsklausel
Bei Meinungsverschiedenheiten bezeichnen die Parteien je eine sachverständige Person als Mitglied des Schiedsgerichts. Diese bezeichnen die Präsidentin oder den Präsidenten des Schiedsgerichts. Das Schiedsgericht entscheidet abschliessend über die Streitfrage.
Die Kosten des Schiedsverfahrens tragen die Parteien zu gleichen Teilen, sofern das Schiedsgericht nicht eine andere Verteilung anordnet.
10 Protokollauszüge
Der Protokollauszug der zuständigen Instanz der Waldeigentümerin und der Nutzungsvermögensberechtigten liegt dem Vertrag bei.
11 Ausfertigung
Dieser Vertrag wird vierfach ausgefertigt und unterzeichnet, je ein Exemplar für die Waldeigentümerin, die Nutzungsvermögensberechtigte, das Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität Graubünden sowie das Amt für Wald und Naturgefahren (Zentrale Chur).
Für die Bürgergemeinde Flims:
Ort, Datum: Gion Caprez:
Für die politische Gemeinde Flims:
ort, Datum: EN
Für den Kanton Graubünden:
on. arm MEN
Anhang:
Präsident u
Rageth Veraguth: BE
Vizepräsident
Martin Hug:
r
Gemeindepräsident
Jürg Caprez:
Vizepräsident
Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität
Dr. Carmelia Maissen;
Regierungsrätin
Protokollauszug Bürgergemeinde Flims, Datum IR. de2?
Protokollauszug politische Gemeinde Flims, Datum IN @23
- Vorprojekt vom 04.12.2023