Vertrag betreffend Altholzinseln in der Gemeinde Zizers
Riserve forestali · Zizers
Documento
- Numero
- 2018
- Tipo
- Riserve forestali
- Comune
- Zizers
- Cantone
- Grigioni
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- In vigore dal
- 1 gen 2018
Carta
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Testo
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Amt für Wald und Naturgefahren Uffizi da guaud e privels da la natira
Ufficio foreste e pericoli naturali
VERTRAG
betreffend den Erhalt der nachstehenden ALTHOLZINSELN in der
Gemeinde Zizers, Obere Au
Zentrums-Koordinaten Parzellen-Nr. Fläche (ha) 761'495 / 199'645 62 0.56 761'517 / 199'379 62 761'607 / 199'245 62, 67 Süd 761'451 / 198'874 67 zwischen
der Gemeinde Zizers, als Eigentümerin des Waldes
und der Bürgergemeinde Zizers
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als im Nutzungsvermögen des Waldes Berechtigte und
dem Kanton Graubünden, vertreten durch die zuständige Regionalforstingenieurin
des Amtes für Wald und Naturgefahren, Region Rheintal / Schanfigg
7015 Tamins, Reichenauerstrasse 61, www.wald-naturgefahren.gr.ch
Bestimmungen:
In Altholzinseln soll sich der Wald ohne Zutun des Menschen dynamisch entwickeln. Altholzinseln beherbergen Totholz sowie Altbäume, die wegen ihres Reichtums an Höhlen, Rissen, Faulstellen und toten Holzteilen besondere ökologische Nischen anbieten. Wichtig ist eine gute Vernetzung zu anderen Altholzinseln, Naturwaldreservaten und Beständen mit geringer Bewirtschaftungsintensität.
Die vier Altholzinseln umfassen insgesamt 2.68 ha Wald. Sie werden bei Bedarf im Gelände markiert. Die Vertragsparteien verpflichten sich, auf jegliche Holznutzungen auf den in diesem Vertrag bezeichneten Flächen zu verzichten (Nutz- und Brennholz, Äste, Rinde).
Der Vertrag tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2018 in Kraft und seine Laufzeit beträgt 50 Jahre (bis 31. Dezember 2067). Eine nachfolgende Verlängerung wird 2 Jahre vor Vertragsende geprüft (anno 2065). Die Waldeigentümerin erhält einmalig eine Entschädigung bei Vertragsbeginn von gesamthaft Fr. 2'680.- über die Vertragsdauer von 50 Jahren (Fr. 20.- pro ha und Jahr). Das Material für eine mögliche Markierung der Altholzinseln wird zur Verfügung gestellt und entschädigt.
Forstliche Eingriffe in den Altholzinseln, die aufgrund einer phytosanitären Extremsituation notwendig sind, werden gemeinsam zwischen der Waldeigentümerin, dem Revierforstamt und dem Amt für Wald und Naturgefahren festgelegt. Nach Möglichkeit müssen allfällige Zwangsnutzungen liegengelassen und entrindet werden. Bricht ein Waldbrand aus, so ist dessen Bekämpfung auch in den Altholzinseln gestattet und angezeigt.
Entlang von offiziellen Wegen, von Energieversorgungsinfrastrukturen und im Gefährdungsbereich der Eisenbahnlinie können zwecks Gewährleistung der Werksicherheit die dazu notwendigen Eingriffe durchgeführt werden (wie z.B. Fällen von gefährlichen Bäumen). Ein solcher Eingriff erfolgt durch das zuständige Revierforstamt mit dem Einverständnis vom Amt für Wald und Naturgefahren. Das Holz muss vor Ort liegengelassen werden. Die Stöcke sollen nach Möglichkeit hoch abgestockt werden.
Änderungen dieses Vertrags bedürfen der schriftlichen Form und der Unterschriften aller Parteien. Wird der Vertrag auf Wunsch der Waldeigentümerin vorzeitig aufgehoben, hat diese die Entschädigung pro rata temporis zurück zu erstatten. Erreicht die Altholzinsel eine Entwicklungsphase, die nicht mehr ihrer Zielsetzung entspricht (z.B. Jungwald ohne Totholz nach besonderen Ereignissen), so kann der Vertrag seitens des Amtes für Wald und Naturgefahren ohne Recht auf Rückerstattungen gekündigt werden.
Für die Politische Gemeinde Zizers:
Der Präsid Der Gemeindeschreiber: 000004 Peter Lang Johann Peng
Für die Bürgergemeinde Zizers:
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Der Präsident: DE Der Aktuar: u
Leo Jeker Theo Müller
Für den Kanton Graubünden: Amt für Wald und Naturgefahren
Ort, Datum: | Die Regionalforstingenieurin: EEE
Miriam Arpagaus
Verteiler:
- Politische Gemeinde Zizers
- Bürgergemeinde Zizers
- Amt für Wald und Naturgefahren Graubünden, Chur
- Amt für Wald und Naturgefahren Graubünden, Region 2, Rheintal/Schanfigg
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Amt für Wald und Naturgefahren Oberaue Zizers Massstab 1:5 000
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Amt für Wald und Naturgefahren
Uffizi da guaud e privels da la natira Ufficio foreste e pericoli naturali
Ergänzung des Vertrags vom 17. Januar 2019
ÖFFENTLICH-RECHTLICHER VERTRAG betreffend
Altholzinseln in der
Gemeinde Zizers
Name
Zentrums-Koordinaten
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Parzellen-Nr.
Fläche (ha)
Nord
2'761'495/1'199'645
62
0.56
Ost
2'761'517/1'199'379
62
0.47
West
2'761'607/1'199'245
62, 67
1.22
Süd
2'761'451/1'198'874
67
0.43
zwischen
der Gemeinde Zizers als Eigentümerin des Waldes und
dem Kanton Graubünden, vertreten durch den Bereichsleiter Schutzwald & Waldökologie des Amts für Wald und Naturgefahren
Bestimmungen
Mit Vertrag vom 17. Januar 2019 wurden in der Gemeinde Zizers insgesamt vier Altholzinseln vertraglich geschützt, die Waldfläche beträgt 2.68 ha. Die Laufzeit des Vertrags beträgt 50 Jahre und der Vertrag gilt vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2067.
Die Altholzinseln nehmen heute eine immer wichtigere Rolle ein, deshalb wurden die Beiträge von Bund und Kanton an die Waldeigentümer am 1. Januar 2020 von CHF 20 auf CHF 40 pro Jahr und Hektare erhöht. Mit der vorliegenden Ergänzung werden für die Altholzinseln in der Gemeinde Zizers für die Restlaufzeit von 48 Jahren (2020 bis 2067) die zusätzlichen Beiträge von CHF 20 pro Jahr und Hektare vereinbart. Die Auszahlungssumme beträgt gesamthaft CHF 2'573 und wird nach Vertragsunterzeichnung einmalig ausbezahlt. Dieser Vertrag tritt nach Vertragsunterzeichnung rückwirkend auf den 1. Januar 2020 in Kraft und seine Laufzeit beträgt 48 Jahre (bis 31. Dezember 2067).
Alle weiteren Bestimmungen des Vertrags vom 17. Januar 2019 werden durch den vorliegenden Vertrag nicht berührt und gelten weiterhin bis Vertragsende.
Dieser Vertrag wird zweifach unterzeichnet und ausgefertigt, je ein Waldeigentümerin und das Amt für Wald und Naturgefahren (Zentrale Chur).
Exemplar für die
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