Vertrag betreffend Sonderwaldreservat Runca

Riserve forestali · Ilanz/Glion

Documento

Numero
2016
Tipo
Riserve forestali
Comune
Ilanz/Glion
Cantone
Grigioni
Livello
Comune
In vigore dal
1 gen 2016

Carta

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Öffentlich-rechtlicher Vertrag

betreffend

Sonderwaldreservat „Runca“ zur Erhaltung und Förderung des Lärchen-Weidwaldes

zwischen

der Bürgergemeinde Ilanz/Glion als Alleineigentümerin des Waldes Parzelle Nr. 288 (Gemeinde Ilanz/Glion)

und dem

Kanton Graubünden, vertreten durch das Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement 7000 Chur

Öffentlich-rechtlicher Vertrag Sonderwaldreservat Lärchenweidwald Runca - Pitasch, Bürgergemeinde Ilanz/Glion

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1. Zweck

Die Massnahmen im Sonderwaldreservat Runca sollen den bestehenden und beweideten Lärchenweidwald pflegen, verbessern und erhalten. Ziel ist eine optimale Wald-Weidenutzung und gute Beweidungsbedingungen. Gleichzeitig soll der Lärchenweidwald gepflegt und erhalten werden ohne die Bedürfnisse sämtlicher im Gebiet natürliche vorkommender Tier- und Pflanzenarten zu vernachlässigen.

Natürlicherweise dominieren die Lärchen nur in Wäldern der kontinental subalpinen und in der obersubalpinen Höhenstufe. Das Gebiet Runca ist eine tief gelegene Heimweide und erstreckt sich von 1300 -— 1700 müM. Dass die Lärchen in diesen Höhenstufen vorkommen ist nicht natürlich und anthropologisch bedingt. Somit sind diese Lärchenweidwälder von kulturhistorischer Bedeutung und darum auch erhaltenswert.

Die Ober-Ziele für das Sonderwaldreservat Runca sind:

- Zielsetzung gemäss WEP, Objekt Nr. 313:"Wertvolle Kulturland- und Nutzungsform erhalten“

- Förderung der Lärche

- Vertrag mit der Bürgergemeinde Ilanz/Glion über 30 Jahre „SWR Runca- Pitasch“

- Gezielte forstliche Eingriffe zur Förderung des Lärchen-Weidwaldes ausführen - Klare Aufgabenverteilung Forstwirtschaft — Landwirtschaft

- Den Verhältnissen angepasste Weideführung

- Lärchenweidwald als besonderes, landschaftliches Element erhalten.

- Erhalten von offenen Weiden und Blössen im Wald

- Erhalten von wichtigen Kleinstrukturen

2. Gegenstand

Gegenstand der Vereinbarung ist der im beiliegenden Plan eingezeichnete Perimeter auf Territorium der Fraktion Pitasch in der Gemeinde Ilanz/Glion.

Der Perimeter umfasst 32.86 ha und befindet sich im Eigentum der Bürgergemeinde Ilanz/Glion.

Der genannte Plan - Massstab 1:6'000 und datiert vom 4. Januar 2012 - bildet einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrages und wird von den Parteien ebenfalls unterzeichnet.

3. Leistungen der Eigentümer

Die Eigentümer (Bürgergemeinde Ilanz/Glion) der Parzelle Nr. 288 verpflichten sich zugunsten des Kantons Graubünden, folgende Leistungen zu erfüllen:

Die Bürgergemeinde Ilanz/Glion erklärt das im beiliegenden Plan bezeichnete Gebiet zum Sonderwaldreservat „Runca“. Es handelt sich um eine Naturvorrangfläche mit dem Ziel, den kulturhistorischen Lärchenweidwald zu pflegen, erhalten und för-

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dern ohne die Bedürfnisse der anderen im Gebiet natürlich vorkommenden Tierund Pflanzenarten zu vernachlässigen.

Grundeigentumsübersicht (Grundstücke gemäss beiliegendem Plan teilweise be-

troffen):

> Eigentümer der im Projektperimeter liegenden Parzelle Nr. 288 ist die Bürgergemeinde Ilanz/Glion.

Die Bürgergemeinde Ilanz/Glion verpflichtet sich innerhalb der Grenzen des Sonderwaldreservats, die im Vorprojekt des Amtes für Wald und Naturgefahren - datiert vom 15.9.2015 - beschriebenen Ziele während mindestens 30 Jahren zu verfolgen und die unter den Vertragspartnern festgelegten Massnahmen umzusetzen. Die erste Massnahmenplanung dauert 10 Jahre. Nach Ausführung der vorgesehenen Massnahmen folgt bei Bedarf eine weitere Massnahmenplanung (über die restlichen 20 Jahre der Vertragsdauer).

Treten nichtvorhersehbare, grundsätzliche Änderungen auf, welche die Bewirtschaftung der Weiden in Runca betreffen, sind der Vertrag und die zukünftige Bewirtschaftung mit den Eigentümern oder Pächtern und dem Amt für Wald und Naturgefahren neu zu besprechen.

Als Zahlstelle für das Projekt „SWR Runca“ tritt das Revierforstamt Ilanz/Glion auf und ist somit verantwortlich, dass die kantonalen Beiträge des Amts für Wald und Naturgefahren zielorientiert eingesetzt werden. Das Revierforstamt orientiert nach dem jährlichen Rechnungsabschluss die Eigentümer über den aktuellen Stand der Projektkosten.

Das Revierforstamt Ilanz/Glion besorgt die ständige Aufsicht analog den übrigen Waldungen und wird mit der Umsetzung der geplanten Massnahmen beauftragt.

Die Bürgergemeinde Ilanz/Glion verpflichtet sich entstehende Restkosten des Revierforstamtes mittels Eigenleistungen zu decken. Der Rahmen der Eigenleistung beträgt maximal Fr. 806.10.- /Jahr während der ersten Planungsperiode von 10 Jahren. Die Erbringung von Eigenleistungen ist im Perimeter des Sonderwaldreservates zu leisten.

Die Bürgergemeinde Ilanz/Glion lässt wissenschaftliche Beobachtungen und Erhebungen von Bund und Kanton auf der gesamten Fläche des Sonderwaldreservats zu.

Bricht ein Waldbrand aus, so ist dessen Bekämpfung im Sonderwaldreservat gestattet und angezeigt.

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3.2. Grundleistungen der Waldeigentümer

Für die nachstehenden Leistungen sorgen die Waldeigentümer ohne separaten

Ausweis der einzelnen Massnahmen während der Dauer des Vertrags (Grundleis-

tungen):

- Keine forstlichen Massnahmen von April bis Mitte Juli

- Markante Altbäume und Dürrständer, soweit sie kein Sicherheitsrisiko darstellen, werden bewusst stehen gelassen

- Die Weidezäune werden nach dem Alpabzug aufgerollt und geräumt

- Im SWR Runca finden von April bis Mitte Juli keine Anlässe statt

- Im Perimeter des SWR Runca werden nur die auf dem Plan im Vorprojekt bezeichneten Flächen gedüngt

- Besondere Kleinstrukturen (Lesesteinhaufen usw.) und spezielle Arten (Laubholz, Sträucher) sollen erhalten und gefördert werden.

4. Leistungen des Kantons

Bund und Kanton unterstützen die Umsetzung der festgelegten Ziele und Massnahmen im Rahmen des kantonalen Sammelprojektes zur Förderung der Waldbiodiversität. Es gelten die Massnahmen gemäss der im Vorprojekt des Amtes für Wald und Naturgefahren festgelegten 10-jährigen Massnahmenplanung (datiert vom 15.9.2015). Die Pauschalansätze werden jährlich dem aktuellen Stand angepasst. Für die Umsetzung der ersten Massnahmenplanung steht der Bürgergemeinde Ilanz/Glion Fr. 112‘'857.50.- aus dem kantonalen Sammelprojekt „Biodiversität“ zur Verfügung (Beitragssatz beträgt 70%). Die Bürgergemeinde Ilanz/Glion ist ohne finanzielle Unterstützung des Kantons nicht zur Ausführung von Massnahmen verpflichtet.

Für die Erbringung der Grundleistungen (Kap. 3.2 des Vertrags) entrichtet der Kanton den Waldeigentümern einen Beitrag von Fr. 5.- pro ha und Jahr über die Vertragsdauer. Der gesamte Betrag für die ersten 15 Jahre im Umfang von

Fr. 2'464.50.- wird pauschal ausbezahlt. Nach Ablauf von 15 Jahren wird die Höhe dieser Entschädigung überprüft, gegebenenfalls den neuen Verhältnissen angepasst und wieder pauschal im Voraus ausbezahlt.

Der Kanton verpflichtet sich ausserdem, die vom Revierforstamt Ilanz/Glion ausgeführten Massnahmen zur Abwendung von auftretenden Gefahren im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und den verfügbaren Mitteln zu unterstützen. Solche Massnahmen bedürfen der Zustimmung des Amtes für Wald und Naturgefahren Graubünden.

Die Reservatsfläche wird in die Datenbank des Geographischen Informationssystems des Kantons aufgenommen. Diese Daten stehen den Waldeigentümern bei Bedarf zur Verfügung.

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5. Weitere Bestimmungen

a)

b)

c)

d

—

e)

9)

h)

)

k)

Das Betreten des Waldes sowie Ausübung der Jagd im Sonderwaldreservat ist nach Massgabe der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung gestattet.

Das Sammeln von Beeren und Pilzen ist im Rahmen des geltenden Rechts gestattet.

Im Sonderwaldreservat bewilligen die Eigentümer keine Grossveranstaltungen.

Die Beweidung ist im Sonderwaldreservat ist erwünscht und Voraussetzung zur Einrichtung des SWR Lärchenweidwald-Runca. Im Gebiet „Larischs“ beträgt die Beweidung maximal 30.02 Normstösse, im Gebiet „Uaul“ maximal 2.53 Normstösse.

Die Weidekompartimente werden gemäss Plan in der Vorstudie eingehalten.

Die mit Stallmist gedüngten Flächen sind im Plan in der Vorstudie ausgewiesen. Der Düngungs-Turnus beträgt 5-6 Jahre. Die Lärchenwaldweiden werden nicht gedüngt.

Bei Bewirtschafterwechsel muss eine Begehung mit dem neuen Bewirtschafter und dem Amt für Wald und Naturgefahren durchgeführt werden

Das Weidegutachten dient als wichtige Grundlage. Den Ausführungen dieses Weidegutachtens sind weit möglichst Folge zu leisten.

Zur Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen kann der Kanton mit Dritten Vereinbarungen treffen. Die Vertragspartner sind dazu vorgängig anzuhören.

Bei den Waldarbeiten ist weit möglichst auf die Balz- und Aufzuchtzeit des Auerund Haselhuhns Rücksicht zu nehmen (zwischen 1. April und 15. Juli).

Die jährliche Massnahmenplanung wird vorgängig mit den Eigentümern abgesprochen.

Die Nutzung und der Unterhalt der Wanderwege im oder angrenzend an das Sonderwaldreservat sind gewährleistet.

m) Dieser Vertrag wird in 5 Exemplaren ausgeführt (Grundeigentümer, Revierforst-

amt Ilanz/Glion, Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement, Amt für Wald und Naturgefahren Chur und Amt für Wald und Naturgefahren Region Surselva in Ilanz).

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6. Vertragsänderungen / Kündigung

Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der schriftlichen Form und der Unterschriften aller Parteien. Wird der Vertrag im Einvernehmen aller Vertragsparteien vorzeitig aufgehoben, ist dem Kanton die Entschädigung pro rata temporis zurück zu erstatten.

7. Termine

Inkrafttreten E 1.1.2016 Vertragsdauer : 30 Jahre Kündigungsfrist : 2 Jahre

1. Kündigungstermin : per 31. Dezember 2043

8. Schiedsklausel

Bei Meinungsverschiedenheiten bezeichnen die Parteien je einen Sachverständigen, welche ihrerseits einen Obmann bestimmen. Das Schiedsgericht entscheidet abschliessend über die Streitfrage.

Die Kosten des Schiedsverfahrens tragen die Parteien zu gleichen Teilen, sofern das Schiedsgericht nicht eine andere Verteilung anordnet.

Die Bürgergemeinde Ilanz/Glion:

Ort, Datum; Der Präsident

Die Aktuarin

reni Ladu

Für den Kanton Graubünden: Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement Graubünden

Ort, Datum: I a Dr. Mario Cavigell

Departementsvorsteher Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement Graubünden

Anhang: - Plan 1:6'000 SWR Runca mit Unterschriftenblatt (Vertragsbestandteil)

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IL] Amt für Wald und Naturgefahren SWR Lärchenweidwald - Runca Kartenausschnitt Vertragskarte mit Perimeter und Massstab 1:6'000 Parzellengrenzen

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[[__] Perimeter SWR Runca Liegenschaft

Die Bürgergemeinde Ilanz/Glion:

Ort, Datum: Der Präsident Werner G. Zavigelli

Die Aktuarin Vreni Caduff

Für den Kanton Graubünden: Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement Graubünden

Dr. Mario Cavigelli Departementsvorsteher Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement Graubünden

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