Vertrag betreffend Sonderwaldreservat Göriwald

Riserve forestali · Andeer

Documento

Numero
2014
Tipo
Riserve forestali
Comune
Andeer
Cantone
Grigioni
Livello
Comune
In vigore dal
1 gen 2014

Carta

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File

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Testo

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Öffentlich rechtlicher Vertrag

betreffend

Sonderwaldreservat Andeer-Göriwald

zwischen

den Politischen Gemeinden Andeer, Sufers und Splügen,

der Korporation Bergschaft Schams und der Korporation Göriwald sowie der Alpgenossenschaft Suretta

als Eigentümerinnen der betroffenen Waldungen

und dem Kanton Graubünden,

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vertreten durch das Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement Graubünden, Departementsvorsteher Dr. Mario Cavigelli

1 Zweck

Zweck des Sonderwaldreservats Andeer-Göriwald ist die Förderung der Biodiversität. Insbesondere werden folgende Ziele verfolgt:

" Förderung des Auerwildes durch Schaffung und Erhalt von reich strukturierten Wäldern sowie einer Vernetzung von günstigen Lebensräumen.

" Erhaltung und Förderung der bestehenden Weidewäldern inkl. Regelung der Wald- Weidesituation im betroffenen Perimeter.

" Aufbau eines Netzes von Altholzinseln sowie Bezeichnung eines Naturwaldreservates (ca. 54 ha).

" Erhaltung und Förderung der bestehenden Hoch- und Flachmoore.

Die anzustrebenden und zu erhaltenden Waldbilder sowie die Massnahmen, mit welchen diese Ziele erreicht werden können, sind im Vorprojekt vom Dezember 2014 dargelegt.

2 Gegenstand

Als Sonderwaldreservat wird das Gebiet um den Göriwald sowie die Gebiete Nursera und Durnan bezeichnet. Die genaue Umgrenzung ist im beiliegenden Plan 1:25'000 dargestellt. Der Plan bildet einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrages und wird von den Parteien ebenfalls unterzeichnet.

Die Fläche umfasst 1 985 ha auf Gebiet der Gemeinden Andeer, Sufers und Splügen.

3 Leistungen der Eigentümer

3.1 Grundsätzliche Berücksichtigung der Anliegen des Sonderwaldreservates

Die Waldeigentümer verpflichten sich, während der Vertragsdauer bei der Pflege und Nutzung ihres Waldes im Sonderwaldreservat die Zielsetzungen gemäss Kap. 1 des Vertrags konsequent zu berücksichtigen. Diese beinhalten insbesondere:

" Sicherung und Förderung der Lebensräume für das Auerhuhn sowie der damit assoziierten Lebensgemeinschaften.

" Erhaltung und Förderung der bestehenden Weidewäldern.

= Erhaltung und Förderung der bestehenden Hoch- und Flachmoore sowie der. Bergföhren- und Arvenbestockungen.

Ein Sonderwaldreservat gilt generell als Naturschutz-Vorrangfläche. Deshalb sind bei der Pflege des Gebietes auch weitere, offensichtliche Naturwerte entsprechend zu berücksichtigen.

3.2. Grundleistungen des Waldeigentümers

Für die nachstehenden Leistungen sorgt die Waldeigentümerin ohne separaten Ausweis der einzelnen Massnahmen während der Dauer des Vertrags (Grundleistungen):

4

Nutzung und Bewirtschaftung berücksichtigt grundsätzlich die Auerhuhn-Anliegen. Entstehende Dürrständer werden im Bestand belassen, sofern keine Sicherheitsrisiken davon ausgehen.

Im Bereich von Strassen und Wanderwegen sind Baumränder als Sichtschutz zu belassen.

Die Waldeigentümer bewilligen keine Anlässe von anfangs April bis Mitte Juli. Insbesondere sorgt die Gemeinde Andeer dafür, dass die Störungssituation im Gebiet Gruobas — Nursera in Zusammenhang mit den Führungen des Vereins Erzminen Hinterrhein vermieden wird.

Die Waldeigentümer unterstützen Massnahmen zur Besucherlenkung nach ihren Möglichkeiten.

Während der Balz- und Aufzuchtzeit des Auerwildes (anfangs April - Mitte Juli) sollen keine Eingriffe durchgeführt werden (Ausnahme: Zwangsnutzungen).

Die Grenzlinien sollen nach einem Schlag mindestens 100 Laufmeter je Hektar sein. Dies kann auch durch das Liegenlassen von Totholz erreicht werden.

Regelung der Waldweide und Erstellung von Beweidungskonzepten für alle beweideten Gebiete, unter Berücksichtigung von unter anderem auch der Moore, bis Ende 2017.

In Weidwäldern müssen sich alle Eingriffe nach den Richtlinien Weidwälder richten. Zulassen von Massnahmen zur Aufwertung der Moore, insbesondere durch Verlegen der Wanderwege auf den die Moore tangierenden Abschnitten, Auffüllen früher erstellter Entwässerungsgräben und Ablösen der Weide auf den Mooren. Diese Massnahmen werden durch das Amt für Natur und Umwelt geplant, koordiniert und finanziert.

Der lokale Forstdienst besorgt die ständige Aufsicht analog den übrigen Waldungen und wird mit der Durchführung von allfällig notwendigen Massnahmen beauftragt. Die Waldeigentümer verpflichten sich auftretende Gefahren für das Sonderwaldreservat abzuwenden.

Leistungen des Kantons

Der Kanton verpflichtet sich, die Massnahmen zur Erhaltung und Förderung des Auerwilds gemäss Kap. 3.1 des Vertrags im Rahmen der Wald-Biodiversitäts-Förderung angemessen zu unterstützen.

Für die Erbringung der Grundleistungen (Kap. 3.2 des Vertrags) entrichtet der Kanton den Waldeigentümerinnen einen Beitrag von Fr. 5.- pro ha und Jahr während der Dauer des Vertrags.

Der Betrag für die ersten 15 Jahre wird bei Vertragsbeginn pauschal ausbezahlt. Für die zur Zeit der Vetragsunterzeichnung noch ungeregelten Weideflächen erfolgt die Zahlung des Grundbeitrags erst nach vollzogener Regelung der Beweidung.

Auszahlung | Rückbehalt

1. Tranchevor bis zur ı 1. Tranche Weideregelung Weideregelung (Fr.) (Fr.)

Gemeinde - _Andeer

Korp.

Kar en N Bergschaft Schams

Total

Die vorgesehenen Altholzinsein und das Naturwaldreservat werden nach ihrer Einrichtung separat entschädigt, unter Berücksichtigung der für diese Teilflächen bereits geleisteten Zahlung der Grundpauschale.

Nach Ablauf von 15 Jahren wird die Höhe der Entschädigung überprüft, gegebenenfalls den neuen Verhältnissen angepasst und wieder pauschal im Voraus ausbezahlt.

Der Beitrag für die Erbringung der Grundleistungen ist zweckgebunden für forstliche Zwecke einzusetzen.

5 Rückerstattung von Beiträgen

Zu Unrecht bezogene Beiträge sind zurückzuerstatten. Bei schuldhafter vertragswidriger Bewirtschaftung sind die, für die entsprechende Fläche bezogenen Beiträgen ganz oder teilweise zurückzuerstatten.

6 Termine/Kündigungen

Dieser Vertrag tritt mit der Unterzeichnung durch die Vertragsparteien in Kraft, wobei sich die finanziellen Leistungspflichten des Kantons ab 1. Januar 2014 berechnen. Dieser Vertrag gilt bis zum 31. Dezember 2043 (Vertragsdauer 30 Jahre). Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der schriftlichen Form und der Unterschriften aller Parteien.

Wird der Vertrag auf Wunsch der Waldeigentümerinnen vorzeitig aufgehoben, ist die Entschädigung pro rata temporis dem Kanton zurückzuerstatten.

Bei Vertragsverletzungen durch eine Partei hat die andere Partei das Recht, den Vertrag sofort, oder auf einen festgelegten Zeitpunkt zu kündigen.

7 Schiedsklausel

Bei Meinungsverschiedenheiten bezeichnen die Parteien je einen Sachverständigen, welche ihrerseits einen Obmann bestimmen. Das Schiedsgericht entscheidet abschliessend über die Streitfrage.

Die Kosten des Schiedsverfahrens tragen die Parteien zu gleichen Teilen, sofern das Schiedsgericht nicht eine andere Verteilung anordnet.

Für den Kanton Graubünden: Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement Graubünden

Der Vorsteher:

orporation Göriwald Verwaltung

7435 Splügen

Für die Korporation Bergschaft Schams: ation

Für die Politische Gemeinde Sufers:

Der Präsident: Die Kan

Ort, Datum:

Für die Politische Gemeinde Andeer:

Ort, Datum:

Der Präsident:

Für die Korporation Göriwald:

Ort, Datum:

Der Präsident:

Ort, Datum:

Für die Politische Gemeinde Splügen:

Ort, Datum:

Der Präsident:

Für die Alpgenossenschaft Suretta:

Ort, Datum:

Der Präsident:

6

Amt für Wald und Naturgefahren Sonderwaldreservat Andeer/Göriwald 0 430 860 1290 1720 m Uffizi da guaud e privels da la natira m Ufficio foreste e pericoli naturali Perimeter / Eigentumsverhältnisse 1:35'000 N Für den Kanton Graubünden: Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement / /} Pflanzensuperficies Korporation Göriwald ; Ya 7 N Graubünden —— : Mr. A N) ST Y Korporation Göriwald Aue k yr lo] Politische Gemeinde Andeer u N et NEE | Be Politische Gemeinde Sufers Ort, Datum: Der Vorsteher: | BE Politische Gemeinde Splügen ji Für die Politische Gemeinde Andeer: 1 Korporation Bergschaft Schams { Alpgenossenschaft Suretta

Der Präsident: Der Kanzlist:

Für die Korporation Göriwald:

Korporation Göriwald Verwaltung

7435 Splügen

Ort, Datum:

Der Präsident: Der Aktuar:

Für die Korporation Bergschaft Schams:

Ort, Datum: Korporation

Bergschaft Schag

Der Präsident:

Für die Politische Gemeinde Sufers:

Ort, Datum:

Der Präsident: Für die Politische Gemeinde Splügen:

Ort, Datum:

Der Präsident: Der Kanazlist:

Für die Alpgenossenschaft Suretta:

Ort, Datum: Der Präsident: Der Aktuar: 020 | ; ; 4 ' KEN T T T T T T T Ada] u ul pm gl td 740'000 741'000 742'000 743'000 74'000 745'000 746'000 747'000 749'000 750'000 751'000 752'000 753'000

Kartendaten: LK25 © Bundesamt für Landestopografie

Planherstellung: AWN, 07.01.2015, cj

156'000 157'000 158'000 159'000 160'000 161'000 162'000 163'000

155000