Vertrag betreffend Altholzinseln in der Gemeinde Davos

Riserve forestali · Davos

Documento

Numero
2021
Tipo
Riserve forestali
Comune
Davos
Cantone
Grigioni
Livello
Comune
In vigore dal
1 gen 2021

Carta

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File

3851_V_AHI_Davos_02.pdfApri in una nuova scheda

Testo

Amt für Wald und Naturgefahren Uffizi da guaud e privels da la natira Ufficio foreste e pericoli naturali

ÖFFENTLICH-RECHTLICHER VERTRAG betreffend

Altholzinseln in der

Gemeinde Davos Name

Zentrums-Koordinaten

Parzellen-Nr.

Fläche (ha)

Lusitschuggen 2

Mostra tutto il testo

2785'907 / T190'184

1670

1.3

Lusitschuggen 4

2'786'056/ T190'414

1664,1665

1.1

Höhwald

2'785'193 /1'188'823

1732

1.3

Grabentobelwald 1

2'780'590 / T180'333

3389

0.7

Grabentobelwald 2

2780734/1'180’391

3389

0.8

Äbiwald

2781742/ ri81'441

3516

0.9

Ursprung

2774'815/1'176'553

7934

1.9

Torra

2773727/1'173781

7937

2.9

Bödmen

2777'951 /1'175'050

2813

1.5

Simmeliwald

2779'037 / 1'174'561

2813

0.5

Altmattenwald

2779'631 / T176733

2816

1.9

zwischen

der Gemeinde Davos als Eigentümerin des Waldes

und

dem Kanton Graubünden, vertreten durch den Kantonsförster des Amts für Wald und Naturgefahren

1

Bestimmungen:

In Altholzinseln soll sich der Wald ohne Zutun des Menschen dynamisch entwickeln. Altholzinseln beherbergen Totholz sowie Altbäume, die wegen ihres Reichtums an Höhlen, Rissen, Faulstellen und toten Holzteilen besondere ökologische Nischen anbieten. Wichtig ist eine gute Vernetzung zu anderen Altholzinseln, Naturwaldreservaten und Beständen mit geringer Bewirtschaftungsintensität. Die zwölf Altholzinseln umfassen insgesamt 14.80 ha Wald. Sie werden bei Bedarf im Gelände markiert. Die Vertragsparteien verpflichten sich, auf jegliche Holznutzungen auf den in diesem Vertrag bezeichneten Flächen zu verzichten (Nutz- und Brennholz, Äste, Rinde). Der Vertrag tritt auf den 1. Januar 2021 in Kraft und seine Laufzeit beträgt 50 Jahre (bis 31. Dezember 2070). Eine nachfolgende Verlängerung wird 2 Jahre vor Vertragsende geprüft (anno 2068). Die Waldeigentümerin erhält bei Vertragsbeginn für die Vertragsdauer von 50 Jahren einmalig einen Kantonsbeitrag von gesamthaft CHF 29'600.- (Fr. 40.-/ha und Jahr). Das Material für eine etwaige Markierung der Altholzinseln wird zusätzlich zur Verfügung gestellt. Forstliche Eingriffe in den Altholzinseln, die aufgrund einer phytosanitären Extremsituation notwendig werden könnten, werden gemeinsam zwischen der Waldeigentümerin, dem Revierforstamt und dem Amt für Wald und Naturgefahren festgelegt. Nach Möglichkeit müssen allfällige Zwangsnutzungen liegengelassen und entrindet werden. Bricht ein Waldbrand aus, so ist dessen Bekämpfung auch in den Altholzinseln gestattet und angezeigt. Entlang von offiziellen Wegen können die zur Gewährleistung der Sicherheit notwendigen Eingriffe durchgeführt werden (wie z.B. Fällen von gefährlichen Bäumen). Ein solcher Eingriff erfolgt durch das zuständige Revierforstamt mit dem Einverständnis des Amts für Wald und Naturgefahren Graubünden. Das Holz muss vor Ort liegengelassen werden. Die Stöcke sollen nach Möglichkeit hoch abgeschnitten werden. Änderungen dieses Vertrags bedürfen der schriftlichen Form und der Unterschriften aller Parteien. Bei vertragswidrigem Verhalten der Waldeigentümerin und darauffolgender frühzeitiger Auflösung des Vertrags sind die für die entsprechende Fläche bezogenen Beiträge pro rata temporis dem Kanton zurückzuerstatten. Erreicht die Altholzinsel eine Entwicklungsphase, die nicht mehr ihrer Zielsetzung entspricht (z.B. Jungwald ohne Totholz nach besonderen Ereignissen), so kann der Vertrag seitens des Amtes für Wald und Naturgefahren Graubünden ohne Recht auf Rückerstattungen gekündigt werden. Die beiliegenden Pläne, Massstab 1:7'000, datiert vom 11. Dezember 2020, bilden einen Bestandteil dieses Vertrages und werden von den Parteien ebenfalls unterzeichnet. Dieser Vertrag wird zweifach unterzeichnet und ausgefertigt, je ein Exemplar für die Waldeigentümerin und das Amt für Wald und Naturgefahren (Zentrale Chur).

2/4

Beilagen: -

Kartenausschnitt AHI "Lusitschuggen" Kartenausschnitt AHI "Höhwald" Kartenausschnitt AHI "Grabentobelwald" Kartenausschnitt AHI "Äbiwald" Kartenausschnitt AHI "Ursprung" Kartenausschnitt AHI "Torra" Kartenausschnitt AHI "Bödmen" Kartenausschnitt AHI "Simmeliwald" Kartenausschnitt AHI "Altmattenwald"

Verteiler: -

Gemeinde Davos Amt für Wald und Naturgefahren, Zentrale Chur Forstbetrieb Davos (Kopie)