Planungszone Tuleu Sut
Zona di pianificazione · Bonaduz · Abrogato il 28 ago 2027
Documento
- Numero
- 00.134.067
- Tipo
- Zona di pianificazione
- Comune
- Bonaduz
- Cantone
- Grigioni
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- In vigore dal
- 28 ago 2025
- Abrogato
- 28 ago 2027
Carta
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File
3721_B_PZ_Tuleu_Sut.pdfApri in una nuova scheda
Testo
eKAB-Nr.: 00.134.067 Stelle: Gemeinde Bonaduz Rubrik: Gemeindeanzeigen / Orts- und Quartierplanung Veröffentlicht: 28.08.2025
Erlass einer Planungszone für das Gebiet Tuleu Sut Anlässlich seiner Sitzung vom 25. August 2025 hat der Gemeindevorstand gestützt auf Art. 21 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) über das Gebiet Tuleu Sut (Industrie- und Gewerbezone/Fussballplatz/Tennisplatz/Wald/Waldspielplatz) eine Planungszone erlassen. Der entsprechende Perimeter ist im Plan „Planungszone Tuleu Sut“ festgelegt und kann während der Beschwerdefrist bei der Gemeindeverwaltung Bonaduz eingesehen werden. Die Planungszone verfolgt folgendes Ziel: • Sicherung der Teilrevision der Ortsplanung für das Gebiet Tuleu Sut und insbesondere die Überprüfung und Anpassung des Zonenplans und des Generellen Erschliessungsplans, zwecks Neuordnung der Verkehrsführung, einschliesslich möglicher Landumlegungen. In der Planungszone darf nichts unternommen werden, was die neue Planung erschweren oder dieser entgegenstehen könnte. Insbesondere dürfen Bauvorhaben nur bewilligt werden, wenn sie weder den rechtskräftigen noch den vorgesehenen neuen Planungen und Vorschriften widersprechen (Art. 21 Abs. 2 KRG). Der Gemeindevorstand behält sich vor, die Planungszone jederzeit entsprechend dem jeweils aktuellen Planungsstand zu konkretisieren bzw. an den jeweils aktuellen Planungsstand anzupassen. Die Planungszone gilt einstweilen für zwei Jahre und tritt mit der heutigen Bekanntgabe in Kraft. Der Erlass der Planungszone kann innert 30 Tagen seit der öffentlichen Bekanntgabe mit Planungsbeschwerde bei der Regierung angefochten werden (Art. 101 Abs. 1 KRG). Einsprachen und Beschwerden kommt keine aufschiebende Wirkung zu. Gemeindevorstand Bonaduz
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