Bauzone mit rechtskräftiger Quartierplanung (Verlängerung)
Zona di pianificazione · Silvaplana · Abrogato il 3 ago 2027
Documento
- Numero
- 00.159.527
- Tipo
- Zona di pianificazione
- Comune
- Silvaplana
- Cantone
- Grigioni
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- In vigore dal
- 8 set 2026
- Abrogato
- 3 ago 2027
Carta
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File
3790_B_Bauzone_mit_rk_Quartierplanung_Verlaeng.pdfApri in una nuova scheda
Testo
eKAB-Nr.: 00.159.527 Stelle: Gemeinde Silvaplana Rubrik: Gemeindeanzeigen / Orts- und Quartierplanung Veröffentlicht: 08.09.2026
Gemeinde Silvaplana – Verlängerung der Planungszone Anlässlich seiner Sitzung vom 3. August 2011 hat der Gemeindevorstand gestützt auf Art. 21 des kantonalen Raumplanungsgesetzes über das ganze Baugebiet eine Planungszone erlassen mit dem Ziel, den Art. 8 „Bauzone mit rechtskräftiger Quartierplanung“ des Baugesetzes der Gemeinde Silvaplana, unter Berücksichtigung der Vorgaben des Kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG), anzupassen bzw. aufzuheben. Insbesondere was die Tabelle und die Umrechnung des Gebäudevolumens (GV) zu Bruttogeschossfläche (BGF) betrifft (RB Nr. 1728). Im Zuge der Baugesetzrevision konnte die Ausarbeitung dieses Artikels noch nicht abgeschlossen werden. Das Departement für Volkswirtschaft und Soziales Graubünden hat deshalb, auf Antrag des Gemeindevorstandes, die bereits bestehende Planungszone über das ganze Gemeindegebiet bis zum 3. August 2027 verlängert. In der Planungszone darf nichts unternommen werden, was die neue Planung erschweren oder dieser entgegenstehen könnte. Insbesondere dürfen Bauvorhaben nur bewilligt werden, wenn sie weder den rechtskräftigen noch den vorgesehenen neuen Planungen und Vorschriften widersprechen. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit der Publikation Beschwerde bei der Regierung erhoben werden.
Gemeinde Silvaplana
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