Teilrevision Gefahrenzonen Run

Pianificazione d'utilizzazione, ordinamento base · Breil/Brigels

Documento

Numero
02.643
Tipo
Pianificazione d'utilizzazione, ordinamento base
Comune
Breil/Brigels
Cantone
Grigioni
Livello
Comune
In vigore dal
7 mag 2002

Carta

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File

3611_B_OPTR_Gefahrenzonen_Run_RB_02.643.pdfApri in una nuova scheda

Testo

Die Regierung

des Kantons Graubünden

AMTSREGISTRATUR III AMT FUR RAUMPLANUNG

II Governo

del Cantone dei Grigioni

Sitzung vom

Mitgeteilt den

7. Mai 2002

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14. Mai 2002

La regenza

dal chantun Grischun

Protokoll Nr.

643

A.

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Andiast beschlossen an der Gemeindever-

sammlung vom 12. Oktober 2001 eine Teilrevision der Ortsplanung, umfassend ei-

nen Gefahrenzonenplan 1:10'000 Teilgebiet „Run“. Ein Planungs- und Mitwirkungs-

bericht im Sinne von Art. 47 der eidg. Verordnung über die Raumplanung (RPV) liegt

vor. Die Gemeinde verzichtete darauf, die Vorlage durch das Amt für Raumplanung einer Vorprüfung unterziehen zu lassen.

Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom 12. Ok-

tober 2001 gemäss Art. 37a des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) erfolgte

am 26. Oktober 2001. Es gingen keine Beschwerden ein.

Mit Schreiben vom 23. Oktober 2001, eingegangen am 19. Februar 2002, ersuchte

der Gemeindevorstand Andiast um Genehmigung der Teilrevision im Rahmen von

Art. 37 KRG.

B;

Gefahrenzonenplan 1:10'000 Teilgebiet „Run“

Der Gefahrenzonenplan umfasst die Überarbeitung der Gefahrenzonen im Gebiet

„Run“. Der Gefahrenzonenplan 1:10'000 Teilgebiet „Run“ vom 12. Oktober 2001 gibt

zu keinen Bemerkungen Anlass; er kann genehmigt werden.

Gestützt auf Art. 37 Abs. 3 KRG

beschliesst die Regierung: Der Gefahrenzonenplan 1:10'000 Teilgebiet „Run“ vom 12. Oktober 2001 wird

genehmigt.

Der Gemeindevorstand Andiast wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter

Form öffentlich bekannt zu geben.

Das Amt für Raumplanung (ARP) wird beauftragt, die aufgrund dieses Beschlus-

ses nötigen Kennzeichnungen vorzunehmen. Die Gemeinde stellt zu diesem

Zweck dem ARP ihr Exemplar des Zonenplanes und GenereIIen Gestaltungsplanes 1:10‘000 vom 3. September 1998 zur Verfügung.

Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art not-

wendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder

Amtsstelle vorbehalten.

Es werden keine Kosten erhoben.

Mitteilung an den Gemeindevorstand Andiast, 7159 Andiast, an das Ingenieurbüro Cavigelli und Partner, Via Santeri 1, 7130 IIanz, an das Amt für Wald, an das

Amt für Raumplanung (im Doppel), an die Kanzleidirektion und an das Departement des Innern und der Volkswirtschaft (im Doppel, samt Unterlagen).

Namens der Regierung Der Präsident: Claudio Lardi

Der Kanzleidirektor:

m

Dr. C. Riesen