Teilrevision Sogn Giacun

Pianificazione d'utilizzazione, ordinamento base · Breil/Brigels

Documento

Numero
11.389
Tipo
Pianificazione d'utilizzazione, ordinamento base
Comune
Breil/Brigels
Cantone
Grigioni
Livello
Comune
In vigore dal
3 mag 2011

Carta

Il Cantone non pubblica un perimetro per questo documento. La carta mostra Breil/Brigels con le zone edificabili.Apri la carta completa

File

3981_B_OPTR_Dorf_Sogn_Giacun_RB_D_11.389.pdfApri in una nuova scheda

Testo

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Reglerung Die Die Regierung des Kantons Graubünden Graubünden des Kantons

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Sitzung vom vom Sitzung

03. Mai 2011 2011 03. Mai

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II Governo Governo deI Cantone dei del Cantone dei Grigioni Grigioni

Mitgeteilt Mitgeteilt den den

04. Mai 2011 04. Mai 2011

Protokoll Protokoll Nr. Nr.

389 389

A. A. Die Stimmberechtigten der Die Stimmberechtigten der Gemeinde Gemeinde BreiIIBrigeIs Breil/Brigels beschlossen beschlossen an an der der GemeindeGemeinde-

versammlung November2010 2010eine eineTeilrevision versammlung vom vom 26. 26. November Teilrevisionder derOrtsplanung, Ortsplanung,umfassend umfassend

einen Zonenplan 1:2'000 1:2'000Änderung, einen Zonenplan Änderung,Dorf Dorf—- Sogn Sogn Giacun. Giacun.

Neben diesen Planungsmitteln Planungsmitteln reichte Neben diesen reichte die die Gemeinde Gemeinde Breil/Brigels BreilIBrigels einen einen auf aufden den

14. Januar 2011 2011 datierten 14. Januar datierten PlanungsPlanungs-und undMitwirkungsbericht Mitwirkungsbericht (PMB) (PMB)gemäss gemässArt.

Art. 47 47

der eidgenössischen der eidgenössischen Raumplanungsverordnung Raumpl’anungsverordnung (RPV) (RPV) ein. ein. Des DesWeiteren Weiterenliegt liegteine eine

Vereinbarung vom 27. Dezember2010 2010für fürdie dieSicherstellung Sicherstellung der Vereinbarung vom 27. Dezember Verfügbarkeit des der-Verfügbarkeit des

Baulandes den OrtSplanungsunterIagen bei. bei. Das Das Amt Baulandes den Ortsplanungsunterlagen Amt für für Raumentwicklung Raumentwicklung (ARE) (ARE)

verfasste mit mit Datum Datum vom vom 21. 21. Oktober verfasste Oktober2010 2010einen einenVorprüfungsbericht. Vorprüfungsbericht.

Die öffentliche Bekanntgabe Die öffentliche Bekanntgabe des des Gemeindeversammlungsbeschlusses GemeindeversammIungsbeschlusses vom vom 26. 26. NoNo-

vember 2011 gemäss gemäss Art.

Art. 48 48 des

desRaumplanungsgesetzes Raumplanungsgesetzes für vember 2011 für den den Kanton KantonGraubünGraubünden (KRG) den (KRG) erfolgte erfolgte am am 13. 13. Januar Januar2011. 2011.Es Esgingen gingenkeine keineBeschwerden Beschwerdenein. ein.

Mit Schreiben vom Mit Schreiben vom 15. 15. Februar Februar2011 2011ersuchte ersuchteder derGemeindevorstand GemeindevorstandBreil/Brigels BreiI/Brigels um um Genehmigung Genehmigung der der Revisionsvorlage Revisionsvorlage im im Rahmen Rahmen von von Art.

Art. 49

49 KRG. KRG.

B. Gegenstand der Gegenstand der Revisionsvorlage Revisionsvorlage

Gegenstand der Gegenstand der vorliegend vorliegend zu zu genehmigenden genehmigenden Nutzungsplanungsvorlage Nutzungsplanungsvorlage der der GeGe-

' meinde BreiI/Brigels bilden meinde Breil/Brigels bilden zwei zwei Änderungen Änderungen des des Zonenplanes Zonenplanes in in den den Gebieten Gebieten

"Sogn "Sogn Giacun" Giacun" und "Campliun". Die und "Campliun". Die Kirchgemeinde Kirchgemeinde Breil/Brigels Breil/Brigels beabsichtigt, beabsichtigt, einein-

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heimischen Personen in in diesen diesen zwei zwei Gebieten Gebieten Bauland heimischen Personen Bauland im im Baurecht Baurechtzur zurVerfügung Verfügung

zu stellen. zu stellen.

Aufgrund der Resultate Resultate der der BebauungsBebauungs- und und Parzellierungsstudie Parzellierungsstudieist Aufgrund der istman manzum zum

Schluss gekommen, Schluss gekommen, im im Gebiet Gebiet "Sogn "Sogn Giacun" Giacun" den den nördlichen nördlichen Bereich Bereichder derParzelle Parzelle

Nr. im Umfang Umfang von von ca. ca. 1155 1155 m m22 sowie sowie ein ein Teilstück Teilstück der Nr. 572 572 im der Parzelle Parzelle Nr. Nr. 605 605 von von

ca. ca. 110 110 m m22 von von der der rechtskräftigen rechtskräftigen Wohnzone Wohnzone 1, 1, 2. 2. Nutzungsetappe, Nutzungsetappe,inindie dieWohnWohn-

zone zuzuweisen. Des Des Weiteren Weiteren ist ist vorgesehen, vorgesehen, die die sich sich im im Gebiet Gebiet"Campliun" "Campliun" zone 11 zuzuweisen. befindende Parzelle Parzelle Nr. Nr. 490 490 im im Umfang Umfang von von ca. ca. 811 811 m m22 ebenfalls ebenfalls von von der der WohnWohnbefindende

zone 1, 2. 2. Nutzungsetappe, Nutzungsetappe, der der Wohnzone Wohnzone 11 zuzuführen. zuzuführen. ' zone 1,

c. C. Zonenplan 1 :2'000 Änderung, Änderung,Dorf Dorf— - Sogn Giacun Zonenplan 1:2'000 Sogn Giacun

Der Zonenplan 1:2‘000 Änderung, Änderung,Dorf Dorf— - Sogn Der Zonenplan 1:2'000 Sogn Giacun Giacun vom vom 26. 26. November November2010 2010 gibt gibt

zu keinen Bemerkungen Bemerkungen Anlass; Anlass; er zu keinen er kann kann genehmigt genehmigt werden. werden. Gestützt auf Art.

Art. 49 49 KRG

KRG Gestützt auf

Regierung: dieRegierung: beschliesst beschliesst die 1. Der Zonenplan 1:2'000 Änderung, Änderung,Dorf Dorf— - Sogn Giacun vom 26. November November 1. Der Zonenplan 1:2'000 Sogn Giacun vom 26. genehmigt. wird genehmigt. 2010 wird 2010

geeigneBeschlussiningeeignediesen Beschluss ersucht, diesen wird ersucht, Breil/Brigels wird Gemeindevorstand Breil/Brigels Der Gemeindevorstand 2. 2. Der

Rechtsmittelbelehrung). (ohne Rechtsmittelbelehrung). geben (ohne zu geben bekannt zu ter Form öffentlich bekannt Form öffentlich ter

3. Soweit für für die die Verwirklichung Venivirklichung der derPlanung Planung Bewilligungen Bewilligungenirgendwelcher irgendwelcherArt Artnotnot3. Soweit wendig bleibt der der Bewilligungsentscheid Bewilligungsentscheid der der zuständigen zuständigen Behörde Behörde oder oder wendig sind, sind, bleibt

Amtsstelle vorbehalten. vorbehalten. Amtsstelle

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3

Gemeindevorstand Breil/Brigels BreiIlBrigeIs sorgt sorgt für für die dieNachführung Nachführungder derdigitalen digitalen 4. Der Der Gemeindevorstand Daten nach den den Vorgaben Daten nach Vorgaben des des ARE. ARE.

Genehmigungsverfahren werden werden keine keineKosten Kostenerhoben. erhoben. 5. . Für Für das das Genehmigungsverfahren

6. Mitteilung an:

QMM Der Präsident:

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Dr. Martin Schmid

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Der Kanzleidirektor:

Dr. Dr. C. Riesen