Teilrevision Siedlungsgebiet

Pianificazione d'utilizzazione, ordinamento base · Breil/Brigels

Documento

Numero
98.949
Tipo
Pianificazione d'utilizzazione, ordinamento base
Comune
Breil/Brigels
Cantone
Grigioni
Livello
Comune
In vigore dal
12 mag 1998

Carta

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3981_B_OPTR_Siedlungsgebiet_RB_98.949.pdfApri in una nuova scheda

Testo

(ARE-G ) >>AMTSRE ‚.„ . Gewährleistung (ARE-G ohneGewährleistung « Informationskopie Informationskopieohne << >>AMTSREGISTRATUR GISTRAI 132-1 I AMT FUR RAUMPLANUNG RAUMP AMT FOR i

nun-p- qm!

Die Regierung Regierung Die Graubünden des Kantons Graubünden des Kantons

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La Hegenza liegenza “"‘la Governo IlII Governo del Cantone dil Cantun Grischun Cantun Grischun dil Grigioni dei Grigioni Cantone dei del

Mitgeteilt den den Mitgeteilt

vom Sitzung vom Sitzung

195|! 15.MAI 15.MAI 1998

1998 12. 12. Mai Mai 1998

Nr. Protokoll Protokoll Nr.

949 949

A. A.

der Die Stimmberechtigten derGemeinde Gemeinde BB rr eeii 11 B rr ii g anlässlichder stimmtenanlässlich e I sstimmten g els IlB Stimmberechtigten der Die

zu. Ortsplanungzu. derOrtsplanung Teilrevisionder Gemeindeversammlung einerTeilrevision 1997einer Juni 1997 19. Juni vom 19. Gemeindeversammlung vom

Planungsmittel: folgendePlanungsmittel: Sie verabschiedeten folgende Sie verabschiedeten

-

Änderungen Baugesetzes des Baugesetzes Ergänzungen des und Ergänzungen Änderungen und

-

Mutteins) Zonenplan-Änderungen Siedlungsgebiet Siedlungsgebiet 1:2'000 1:2'000 (Danis, Tavanasa, Mutteins) (Danis, Tavanasa, Zonenplan-Änderungen

-

--

-

-

-

-

-—

-

--

Zonenplan-Änderungen Siedlungsgebiet BreiI/Brigels) (DorfBreil/Brigels) 1:2'000(Dorf Siedlungsgebiet 1:2'000 Zonenplan—Änderungen

(Dardin) 1:2'000 (Dardin) Zonenplan-Änderungen Siedlungsgebiet Siedlungsgebiet 1:2'000 Zonenplan-Änderungen

(Capeder) Zonenplan-Änderungen Siedlungsgebiet Siedlungsgebiet 1:2'000 1:2'000 (Capeder) Zonenplan-Änderungen BreiIlBrigeIs) (DorfBreil/Brigels) 1:2'000 (Dorf Genereller Gestaltungsplan Gestaltungsplan 1:2'000 Genereller

Mutteins) Tavanasa. Mutteins) (Danis. Tavanasa, Genereller 1:2'000 (Danis, Gestaltungsplan 1:2'000 Genereller Gestaltungsplan

(Dardin) 1:2‘000 (Dardin) Genereller Gestaltungsplan Gestaltungsplan 1:2'000 Genereller

(Capeder) 1:2'000 (Capeder) Genereller Gestaltungsplan Gestaltungsplan 1:2'000 Genereller

(Plaun 121‘000 (Plaun See 1:1'000 Genereller Gestaltungsplan Sport- und und Freizeitanlage Freizeitanlage am am See Gestaltungsplan SportGenereller

Dorf) Brigels Dorf) Rueun. Rueun, Brigels

BreillBrigeIs) (DorfBreil/Brigels) 112'000(Dorf Verkehr 1:2'000 Genereller Erschliessungsplan Erschliessungsplan Verkehr Genereller

Mutteins) Tavanasa,Mutteins) (Danis. Tavanasa, 1:2'000 (Danis, Genereller Erschliessungsplan Verkehr 1:2'000 Erschliessungsplan Verkehr Genereller

(Dardin) 1:2'000 (Dardin) Genereller Erschliessungsplan Verkehr 1:2'000 ErschliessunQSplan Verkehr - ' Genereller

-

-

-

(Capeder) 1:2'000 (Capeder) Genereller Verkehr 1:2'000 Erschliessungsplan Verkehr Genereller Erschliessungsplan

BreiI/Brigels) (DorfBreil/Brigels) 1:2‘000(Dorf Entsorgung 1:2'000 und Entsorgung Ver- und Genereller Erschliessungsplan Erschliessungsplan VerGenereller

Tavanasa, (Danis. Tavanasa, 122'000 (Danis, Entsorgung 1:2'000 und Entsorgung Genereller Erschliessungsplan Ver- und ErschliessungSpIan VerGenereller Mutteins) Mutteins)

-

(Dardin) 1:2'000 (Dardin) Entsorgung 1:2'000 und Entsorgung ErschliessungSplan VerGenereller Genereller Erschliessungsplan Ver- und

-

Erschliessungsrichtplan Verkehr (Dorf (Dorf Breit/Brigels). BreiIlBrigels). Erschliessungsrichtplan Siedlungsgebiet Siedlungsgebiet 1:5'000, 1:5'000, Verkehr

--

(Capeder) 1:2'000 (Capeder) Entsorgung 1:2'000 und Entsorgung Genereller Erschliessungsplan Ver- und ErschliessunQSpIan VerGenereller

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eidgenössischen dereidgenössischen 26der Ein PlanungsArt. 26 von Art. Sinne von im Sinne Mitwirkungsbericht im und Mitwirkungsbericht Planungs- und Ein

Raumplanung fürRaumplanung Amtesfür desAmtes Berichtdes Mit Bericht Raumplanungsverordnung vor. Mit liegt vor. (RPV) liegt Raumplanungsverordnu (RPV)

vorgeRevisionsvorlagevorgedieRevisionsvorlage vom 14. wurdedie 1997 wurde November 1997 11. November bzw. 11. 1997 bzw. August 1997 14. August vom

welche Festlegungen,welche einigeFestlegungen, prüft. Die enthälteinige Genehmigungsvorlage enthält vorliegende Genehmigungsvorlage nun vorliegende Die nun prüft. waren. enthalten waren. nicht enthalten noch nicht in der der Vorprüfungsvorlage Vorprüfungsvorlage noch in

gemäss 1997 gemäss Juni 1997 19. Juni vom 19. Die öffentliche öffentliche Bekanntgabe Abstimmungsresultates vom des Abstimmungsresultates Bekanntgabe des Die

Es 1997. Es Juni 1997. 27. Juni am 27.

Art. 37a erfolgte am

(KRG) erfolgte Raumplanungsgesetzes (KRG) kantonalen Raumplanungsgesetzes des kantonalen 37a des Art.

RegierungsbeseparatemRegierungsbemitseparatem wird mit ist eine eine Planungsbeschwerde Diese wird eingegangen. Diese Planungsbeschwerde eingegangen. ist

behandelt. schluss schluss behandelt.

GederGeersuchteder 1997,ersuchte Juli1997, 24. Juli am 24. eingegangen am Mit Schreiben Schreiben vom 1997, eingegangen Juli 1997, 17. Juli vom 17. Mit

von Rahmenvon imRahmen Revisionsvorlageim derRevisionsvorlage Genehmigung der meindevorstand Breil/Brigels um Genehmigung Breil/Brigels um meindevorstand

Informationsgespräche.zwiverschiedeneInformationsgespräche fanden verschiedene

Art. 37 zwiZwischenzeit fanden

der Zwischenzeit In der KRG. In 37 KRG. Art.

statt. Raumplanung statt. für Raumplanung dem Amt und dem schen Vertretern Vertretern der Amt für Gemeinde und der Gemeinde schen

B.

Richtplanung der Richtplanung mit der Übereinstimmung mit Übereinstimmung

die u.a.die Genehmigungsbehördeu.a. kantonalen Genehmigungsbehörde der kantonalen obliegt der Gemäss Art. RPG obliegt Abs. 22 RPG 26 Abs. Art. 26 Gemäss

Richtplanung. derRichtplanung. mitder Nutzungspläne mit der Nutzungspläne Prüfung der Übereinstimmung der der Übereinstimmung Prüfung

sind: BreiI/Brigelssind: GemeindeBreil/Brigels dieGemeinde für die Die relevanten relevanten kantonalen Richtplanvorhaben für kantonalen Richtplanvorhaben Die Nr. 2.04 Nr. 2.04

(Panixer— Vorderrheintal (PanixerGlarnerland -- Vorderrheintal Wintersichere Verbindung Verbindung Glarnerland Wintersichere

Nr. 2.15 Nr. 2.15

PTTvon PTTFührung von Surselva: Führung Regionalverkehr Surselva: Öffentlicher Regionalverkehr Öffentlicher

strasse); Vororientierung strasse); Vororientierung

Axenstein-Tavanasa-BreillBrigelsRundkursen IIanz-ObersaxenIlanz-Obersaxen-Axenstein-Tavanasa-Breil/BrigelsRundkursen

WaltensburgNuorz-llanz WaltensburgNuorz-llanz

Fremdenverkehrsor— _ den Fremdenverkehrsorin den Einführung von von Sportbus-Betrieb Sportbus-Betrieben in Einführung

Vororientierung, Massnahme Vororientierung, nach Massnahme je nach Breil/Brigels); je in Breil/Brigels); (u.a. in ten ten (u.a.

Festsetzung Zwischenergebnis Zwischenergebnis oder oder Festsetzung

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Nr. 02.21 Nr. 02.21

Schiessplatz und Schiessplatz und Truppenlager Truppenlager der der Fliegerabwehrtruppen Fliegerabwehrtruppenim im

Raum Breil/ Raum Breil/ Brigels; Brigels; Festsetzung; Festsetzung; vom vom 8. 8. März März1994, 1994, durch durchden den

genehmigt. 1994 genehmigt. Bundesrat am Mai 1994 16. Mai am 16. Bundesrat

Der Regionale Richtplan Surselva Der Regionale Richtplan Surselva vom vom 1. 1. Mai Mai 1993 1993 enthält enthältfolgende folgendeVorhaben, Vorhaben,von von

ist: betroffenist: indirektbetroffen oder indirekt direkt oder Breil/Brigels direkt Gemeinde Breil/Brigels die Gemeinde denen die denen 2.110 Nr. Nr. 2.110

Landschaftsschutz-, RuheWintersperrgebiete und Wintersperrgebiete Ruhe- und Landschaftsschutz-,

Nr. 2.340 Nr. 2.340

Sportanlagen Konzept Sportanlagen Konzept

Nr. 2.411 Nr. 2.411

Personenverkehr den Personenverkehr für den Surselva für Erschliessung der Surselva Äussere Erschliessung

2.330 Nr. Nr. 2.330 2.350 Nr. Nr. 2.350 Nr. 2.412 2.412 Nr.

Gewerbestandorte und Gewerbestandorte Industrie- und Regidnale IndustrieRegionale

Überarbeitung) (in Überarbeitung) Schiessanlagen (in Konzept überkommunale überkommunale Schiessanlagen Konzept

PerdenPerfürden Surselvafür derSurselva Grundsätze Erschliessung der inneren Erschliessung zur inneren Grundsätze zur

sonenverkehr sonenverkehr

2.421 Nr. Nr. 2.421

Strassennetzes regionalen Strassennetzes Ausbau des regionalen

Nr. 2.431 Nr. 2.431

Verkehrs öffentlichen Verkehrs regionalen öffentlichen des regionalen Ausbau Ausbau des

Nr. 2.451 Nr. 2.451

Fussgängerverkehr und Fussgängerverkehr Zweirad- und Regionaler ZweiradRegionaler

Nr. 2.422 Nr. 2.422 Nr. 2.441 Nr. 2.441

Skigebieten in den Parkierungsanlagen den Skigebieten Parkierungsanlagen in

Anschlussgeleise und Anschlussgeleise Regionaler Güterverkehr Güterverkehr und Regionaler

Nr. Nr. 2.452 2.452

Trekkingrouten und Trekkingrouten Strecken und Bikes Strecken Wanderwege, Mountain Mountain Bikes Wanderwege,

2.530 Nr. Nr. 2.530

Konzept Beschneiungsanlagen Beschneiungsanlagen Konzept

Nr. Nr. 2.523 2.523

Nr. Nr. 2.540 2.540

Nr. Nr. 2.550 2.550

Skigebiet Breil/Waltensburg BreilNVaItensburg Skigebiet

(überarbeitet) Golfanlagen (überarbeitet) Konzept Golfanlagen Konzept

Campingplätze Konzept Campingplätze Konzept

im erfolgteim Teilrevision erfolgte vorliegenden Teilrevision der vorliegenden in der Richtplanung in Die Die Berücksichtigung Berücksichtigung der der Richtplanung

ZugegebenenZuimgegebenen nachstehendim wird nachstehend ist, wird Fall ist, der Fall nicht der dies nicht Wo dies wesentlichen korrekt. korrekt. Wo wesentlichen sammenhang näher näher darauf darauf einzutreten einzutreten sein. sein. sammenhang

C. C.

Änderungen Änderungen und und Ergänzungen Ergänzungen des des Baugesetzes Baugesetzes Die 19. Juni Juni 1997 1997 beschlossenen beschlossenen Änderungen Änderungen und und Ergänzungen Ergänzungendes desBaugesetzes Baugesetzes Die am am 19.

umfassen diverse diverse Artikel. Folgende Artikel Artikel geben geben zu zu Bemerkungen Bemerkungen Anlass: Anlass: umfassen Artikel. Folgende

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Art. Energien) Art. 22 22 (Dächer), (Dächer), Art.

Art. 22a 22a (Nutzung

(Nutzung von von erneuerbaren erneuerbaren Energien)

Es hingewiesen. dass Es wird wird darauf darauf hingewiesen, dass für für ausserhalb ausserhalb der der Bauzonen Bauzonen geplante geplanteAnlagen Anlagenzur zur

Nutzung Energien (zusätzlich) Nutzung erneuerbarer erneuerbarer Energien (zusätzlich) die die Vorschriften Vorschriften über über Bauten Bautenund undAnlagen Anlagen

ausserhalb der Bauzonen Bauzonen zur zur Anwendung Anwendung gelangen. gelangen. ausserhalb der Art.

Art. 27 27 (Waldabstand,

(Waldabstand,Gewässerabstand) Gewässerabstand)

Gemäss Art. Art. 3 Gemäss 3 sollen sollen besondere besondere Waldabstandslinien, Waldabstandslinien. welche welcheininrechtskräftigen rechtskräftigenQuarQuar-

tierplänen tierplänen festgelegt festgelegt sind, sind, vorbehalten vorbehalten bleiben. bleiben. Im Im Sinne Sinne einer einerPräzisierung Präzisierungist istfestzufestzu-

halten. dass Begriff "rechtskräftige "rechtskräftige Quartierpläne" Quartierpläne" nach nach Art.

Art. 58

58Abs. Abs.33der derAusfühAusfühhalten, dass der der Begriff rungsbestimmungen zum zum Kantonalen Kantonalen Waldgesetz Waldgesetz(ABzKWaG) (ABzKWaG) sich sichnur nurauf aufsolche solche rungsbestimmungen

Ausführungsbestimgenannten Ausführungsbestimdergenannten Inkrafttreten der vor Inkrafttreten die vor darf, die beziehen darf, Quartierpläne beziehen Quartierpläne waren. geworden waren. rechtskräftig geworden 1996) rechtskräftig mungen mungen (1. (1. Juli Juli 1996)

I

Art. 55a Nebenanlagen)

Art. 55a (Zone (Zone für für Nebenbauten Nebenbauten und und Nebenanlagen)

die Breil/Brigelsdie GemeindevorstandBreil/Brigels der Gemeindevorstand ersuchte der 1998 ersuchte Januar 1998 15. Januar Mit Mit Schreiben Schreiben vom vom 15. AnSpruch keinAnspruch dass kein vorsieht, dass welcher vorsieht, 3, welcher Abs. 3, von Abs. Regierung Regierung um um Nichtgenehmigung Nichtgenehmigung von

besteht. Nebenanlagenbesteht. und Nebenanlagen Nebenbauten und für Nebenbauten Zone für der Zone in der Erschliessungsanlagen in auf auf Erschliessungsanlagen kann genehmigen,kann zu genehmigen, nicht zu Abs. 33 nicht den Abs. BreiIlBrigeIs. den Gemeinde Breil/Brigels, Dem Dem Gesuch Gesuch der der Gemeinde nachgekommen werden. werden. nachgekommen

Art.

Art. 56 56 (Zonenschema)

(Zonenschema) Dorfzone dieDorfzone fürdie wurdefür Ortsplanungsrevision wurde erfolgten Ortsplanungsrevision 1991 erfolgten Jahre 1991 im Jahre Im Im Rahmen Rahmen der der im

die aufdie damalsauf wurdedamals Insbesondere wurde festgelegt. Insbesondere ungenügend festgelegt. Nutzung ungenügend der Nutzung Mass der das das Mass

genügende Gemeindegenügende die Gemeinde dass die ohne dass verzichtet, ohne Festlegung Festlegung einer einer Ausnützungsziffer Ausnützungsziffer verzichtet,

Anhatte.Angetroffenhatte. Nutzung getroffen der Nutzung Masses der des Masses Bestimmung des zur Bestimmung Alternativmassnahmen zur Alternativmassnahmen gesichts dieser dieser Situation Situation sah sah sich sich die die Regierung Regierung mit mit Beschluss Beschluss Nr. Nr. 841 841 vom vom7.7.April April gesichts

1992 die Dorfzone Dorfzone im im Sinne Sinne einer einer Ersatzmassnahme Ersatzmassnahme eine eineAusnütAusnüt1992 veranlasst, veranlasst, für für die

zungsziffer von 0.8 0.8 anzuordnen, anzuordnen, bis bis die die Gemeinde Gemeinde Breil/ Breill Brigels Brigels die dienotwendigen notwendigenReRe— zungsziffer von

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gelungen zur gelungen zur Verhinderung Verhinderung von von nachteiligen nachteiligen Auswirkungen Auswirkungen eines eines Verzichts Verzichts einer einer AusAus-

nützungsziffer im im Rahmen Rahmen eines eines Generellen Generellen Gestaltungsplanes Gestaltungsplanes festgelegt festgelegt hat. hat. Mit Mit den den nützungsziffer

vorliegenden neuen vorliegenden neuen Generellen Generellen Gestaltungsplänen Gestaltungsplänen 1:2'000 1:2'000 sind sind die die seinerzeitigen seinerzeitigen

Forderungen der Regierung Regierung im im wesentlichen wesentlichen erfüllt erfülltworden. worden. Forderungen der

kann 0.8 kann von 0.8 Die für für die Ausnützungsziffer von angeordnete Ausnützungsziffer übergangsmässig angeordnete Dorfzone übergangsmässig die Dorfzone Die

werden. aufgehoben werden. wieder aufgehoben somit wieder somit

Art. 65a 65a Campingzone

Campingzone Art.

sein auszuführen sein noch auszuführen (Campingzone) noch Ziffer44 (Campingzone) Wie nachstehend Abschnitt DD Ziffer unter Abschnitt nachstehend unter Wie

an Campingzone an ausgeschiedene Campingzone Dorf ausgeschiedene wird, BreiIIBrigeIs Dorf 1:2‘000 Breil/Brigels Zonenplan 1:2'000 im Zonenplan die im ist die wird, ist Gedas Gemuss das Dementsprechend muss zurückzuweisen. Dementsprechend Überarbeitung zurückzuweisen. zur Überarbeitung Gemeinde zur die die Gemeinde nehmigungsverfahren bezüglich bezüglich Art.

Art. 65a 65a sistiert

sistiert werden. werden. nehmigungsverfahren

Art. (Natur- und und Kulturobjekte) Kulturobjekte)

Art. 76 76 (Natur-

Begewissen Be(unter gewissen Gemeinde (unter die Gemeinde es die nimmt es Abs. 22 nimmt 76 Abs.

Art. 76

von Art. Wortlaut von Nach dem dem Wortlaut Nach

werden abgebrochen werden Anlagen abgebrochen und Anlagen Bauten und „erhaltenswerte“ Bauten dass „erhaltenswerte" Kauf. dass in Kauf, dingungen) dingungen) in ersetzen“). zu ersetzen"). gleichwertig zu („.„oder („...oder gleichwertig

entbehrt Bausubstanz entbehrt erhaltenswerter Bausubstanz Zulassung von grundsätzliche Zulassung Die Die grundsätzliche von Abbrüchen Abbrüchen erhaltenswerter

gängigen der gängigen und der Auffassung und anerkannten Auffassung der anerkannten widerspricht der Logik und widerspricht gewissen Logik einer gewissen

erhalten zu erhalten Ko nstruktionsformen zu und Konstruktionsformen Bauteile und Bauten, Bauteile erhaltenwerte Bauten, Praxis, wonach wonach erhaltenwerte Praxis.

ab„erhalten“ abWort „erhalten" dem Wort aus dem schon aus Wie schon dürfen. Wie werden dürfen. abgebrochen werden nicht abgebrochen und nicht sind sind und

Umbauten und Umbauten Erneuerungen und lediglich Erneuerungen Objekte lediglich erhaltenswerte Objekte für erhaltenswerte sollten für ist. sollten zuleiten zuleiten ist, „Erhaltungsbeim „ErhaltungsbeAnlagen im und Anlagen Bauten und für Bauten Gemeinde für dies die wie dies so wie sein. so möglich möglich sein, die Gemeinde

reich“ vorgesehen hat. hat. reich" vorgesehen

erhaltensvon Abbrüchen Zulassung von grundsätzliche Zulassung ersucht. die wird ersucht, Gemeinde wird Die Die Gemeinde die grundsätzliche Abbrüchen erhaltens-

werter Bauten gelegentlich gelegentlich zu zu überprüfen. überprüfen. werter Bauten

Ergänzun— und ErgänzunÄnderungen und beschlossenen Änderungen 1997 beschlossenen Juni 1997 19. Juni am 19. die am können die übrigen können Im Im übrigen

gen gegenüber gegenüber dem dem Baugesetz Baugesetz vom vom 29. 29. Juni Juni1991 1991 genehmigt genehmigtwerden. werden. gen

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D. D.

Vier Vier Zonenplan-Änderungen Zonenplan-Änderungen Siedlungsgebiet Siedlungsgebiet 1:2'000 1:2'000(Dorf (DorfBreil/Brigels; BreiIIBrigels; Danis, Danis, Tavanasa, Mutteins; Tavanasa, Mutteins; Dardin; Dardin; Capeder) Capeder)

1. Zonefür füröffentliche öffentlicheBauten Bautenund undAnlagen, Anlagen,Zone Zonefür füröffentliche öffentliche Anlagen Anlagen 1. Zone

lm der vorliegenden Im Rahmen Rahmen der vorliegenden Zonenplan-Änderungen Zonenplan-Änderungen hat hatdie die Gemeinde Gemeindezahlreiche zahlreiche

neue Zonenfür für öffentliche öffentliche Bauten Bautenund undAnlagen Anlagen(ZöBA) (ZöBA)sowie sowieZonen Zonenfür füröffentliche öffentliche neue Zonen

Anlagen (ZöA) ausgeschieden. Einzelne dieser Zonengeben gebenzu zuBemerkungen BemerkungenAnAnAnlagen (ZÖA) ausgeschieden. Einzelne dieser Zonen lass: lass:

a) resp. ZÖA ZöA für für Parkplätze Parkplätze a) ZöBA ZöBA resp. Während der geplante geplante Parkplatz Parkplatz am am südöstlichen südöstlichen Ende Ende des des Brigelser Brigelser Stausees einer Während der Stausees einer ZöA Parkplatzam amwestlichen westlichen See-Ende See-Endeinin ZÖAzugewiesen zugewiesenwurde. wurde, liegt liegtder der bestehende bestehende Parkplatz

einer ZöBA. oder geplante geplanteParkplätze Parkplätzegehören gehörengrundsätzlich grundsätzlich einer ZöBA. Flächen Flächen für für bestehende bestehende oder

blosse eine blosse ZöA. An eine ZÖA. in eine bestenfalls in nicht nicht in in eine eine ZöBA, ZöBA, sondern sondern bestenfalls An sich sich würde würde sogar sogar eine

Festlegung im im Generellen ErschliessunQSplan genügen. genügen.Die DieGemeinde Gemeindewird wird ersucht, ersucht, Festlegung Generellen Erschliessungsplan

überprüfen. zuüberprüfen. Aspektenzu erwähnten Aspekten den erwähnten unter den die die vorliegende vorliegende Planung Planung unter

b) für Golf-Wasser-Driving-Range Golf-Wasser-Driving-Range b) ZöBA ZöBA für

Zö_A ZÖA füLGolfübungsanlage für Golfübungsanlage

Touristic CenterTouristic den Center durch den lm Im Hinblick Hinblickauf aufdie dieErrichtung Errichtungeiner einerWasser-Driving-Range Wasser-Driving-Range durch

StauBrigelserStaudesBrigelser Ufers des westlichen Ufers im Bereich BreillBrigels Breil/Brigelshat hat die die Gemeinde Gemeinde im Bereich des des westlichen

ewveitert, Seeufererweitert, RichtungSeeufer StreifenRichtung einenStreifen um einen Parkplatz-ZöBAum sees die bestehendeParkplatz-ZöBA die bestehende sees

und im Generellen GestaltunQSplan „Sport„Sport— und und Freizeitanlagen Freizeitanlagenam am See" See"1:1'000 1:1’000wurwurund im Generellen Gestaltungsplan

de in in diesem diesem Uferbereich Uferbereich ein einGolf-Abschlagplatz Golf-Abschlagplatz festgelegt. festgelegt.Überdies Überdieswurde wurdeim imererde

wähnten Generellen Gestaltungsplan Gestaltungsplan (GGP) (GGP) ein ein Teil Teil des Seesmitsamt mitsamt den den Ufern Ufern als als wähnten Generellen des Sees

markiert. Zielflossmarkiert. einZielfloss wurdeein selbstwurde Seeselbst im See undim bezeichnet. und Golfübungsgelände bezeichnet, Golfübungsgelände

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Nebst dieser Wasser-Driving-Range Wasser-Driving-R Nebst dieser ist ist im im weiteren weiteren eine eine kleine kleine Golfübungsanlage Golfübungsanlage

(Golf-Kurzspielanlage ) östlich (Golf-Kurzspielanlage) östlichdes des neuen neuen Badesees Badeseesgeplant geplant(Putting-Green; (Putting-Green;PitchingPitchingBereich; und Fairway-Bunker). Fairway-Bunker). Für Bereich; Zielgreens; Zielgreens; SandSand- und Für die die entsprechende entsprechende Fläche Flächeim im Umfang Umfang von von ca. ca. 1'500 1’500 m m22 schied schied die die Gemeinde Gemeinde eine eine ZöA ZöA aus. aus.

Nach konstanter Praxis Praxisder derRegierung Regierungsind Nach konstanter sindsowohl sowohlfür füreigentliche eigentliche(Turnier-) (Turnier-)Golfplätze Golfplätze

als auch für für Golfübungsanlagen Golfübungsanlagen(Driving-Ranges; als auch (Driving-Ranges; Golfakademien; Golfakademien; sonstige sonstigeGolfanlaGolfanla-

gen) grundsätzlich Golfplatzzonen Golfplatzzonen auszuscheiden. auszuscheiden.Eine gen) grundsätzlich EineZöBA ZöBAoder oderZöA ZöAist istfür fürsolche solche

Zwecke nicht zugeschnitten. Eine Golfanlage Golfanlage dient Zwecke nicht zugeschnitten. Eine dient für für sich sich selbst selbst betrachtet betrachtetder derreireinen sportlichen Nutzung nen sportlichen Nutzung durch durch einen einen ausgewählten ausgewählten Personenkreis Personenkreis und und kann kann daher daher

nicht öffentlichen Interessen Interessendienende dienendeAnlage nicht als als eine eine öffentlichen Anlageim imSinne Sinnevon vonArt.

Art. 27

27Abs. Abs.11

KRG KRG eingestuft eingestuft werden. werden. Entsprechend Entsprechend ist ist es es auch auchnicht nichtangängig, angängig,solche solcheAnlagen Anlageneiei-

nem der im im Genehmigungsfall Genehmigungsfall automatisch nem Zonentyp Zonentyp zuzuweisen, zuzuweisen, der automatisch das dasEnteignungsEnteignungs-

recht auslöst, wie wie dies dies bei bei einer einerZöBA ZöBA oder oder ZöA ZöA gemäss recht auslöst, gemässArt.

20 altri articoli

Art. 27

27Abs. Abs. 44KRG KRG der der Fall Fall

ist. ist. Im Im vorliegenden vorliegenden konkreten konkreten Fall Fall lässt lässt sich sich ausnahmsweise ausnahmsweise ein einAbweichen Abweichen von von der der

geschilderten gängigen Praxis Praxis vertreten, vertreten, und undzwar zwaraus geschilderten gängigen ausfolgenden folgendenÜberlegungen: Überlegungen:Zum Zum

einen ist zu dassdie dieGolfnutzung Golfnutzung vorliegend vorliegend Bestandteil einen ist zu beachten, beachten, dass Bestandteil eines einesin in sich sich gegeschlossenen zusammenhängendenkommunalen kommunalenNutzungskonzeptes Nutzungskonzeptesfür schlossenen zusammenhängenden fürdie dieverver-

schiedensten Arten und undFormen Formenvon vonSpiel, Spiel,Sport Sportund undErholung Erholungim schiedensten Arten imUmfeld Umfelddes desBriBri-

gelser Stauseesbildet. bildet. Nachdem Nachdem für für alle alle anderen anderen vorgesehenen gelser Stausees vorgesehenenArten Artenund undFormen Formen

der SpieI-, SportSport- und und Erholungsnutzung Erholungsnutzung die die Ausscheidung Ausscheidungvon der Spiel-, vonZonen Zonenfür füröffentliche öffentliche Bauten und/oder Anlagen erscheint, lässt lässt es essich sichim Bauten und/oder Anlagen angängig angängig erscheint, im Interesse Interesseder derPlaPla-

nungshomogenität ausnahmsweiseverantworten, verantworten, auch auchfür fürdie dieGolfübungsanlagen nungshomogenität ausnahmsweise Golfübungsanlagen

entsprechende Zonen auszuscheiden. auszuscheiden.Ausschlaggebend Ausschlaggebendfür fürdiese dieseBeurteilung entsprechende Zonen Beurteilungbildet bildet

nicht dassdie dieGemeinde Gemeindedie dieZöBA ZöBAresp. nicht zuletzt zuletzt der der Umstand, Umstand, dass resp.ZöA ZöAnicht nichtetwa etwazwecks zwecks

möglichst Enteignungsrechtesim imSinne Sinnevon vonArt. möglichst einfacher einfacher Erlangung Erlangung des des Enteignungsrechtes

Art. 27

27 Abs. Abs. 44

KRG Flächen liegen liegen nämlich KRGfestgelegt festgelegt hat. hat. Die Die entsprechenden entsprechenden Flächen nämlich grösstenteils grösstenteils bereits bereits

im und wo wo dies dies nicht nicht der derFall Fall ist, ist, soll soll die die Berechtigung im Eigentum Eigentum der der Gemeinde, Gemeinde, und Berechtigung auf auf

einvernehmlichem vertraglichem Wege Wege beschafft einvernehmlichem vertraglichem beschafftwerden. werden.

Bezüglich drängen sich sich im im übrigen übrigen noch noch folgende Bezüglich der der Wasser-Driving-Range Wasser-Driving-Range drängen folgendespezifispezifi—

sche Bemerkungen auf: auf: Die Die Wasser-Driving-Range Wasser-Driving-Range stellt stellt insgesamt insgesamteine eineAnlage Anlage dar sche Bemerkungen dar

und einer Baubewilligung Baubewilligung seitens der Baubehörde Baubehördeder derGemeinde und bedarf bedarf demzufolge demzufolge einer seitens der Gemeinde

BreiI/Brigels. die Abschlagsvorrichtung Abschlagsvorrichtun in in eine eineBauzone Bauzone(ZöBA) Breil/Brigels.Während Während die (ZöBA)zu zuliegen liegen

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kommt, kommt, sind sind die die übrigen übrigen Anlageteile Anlageteile ausserhalb der Bauzonen, ausserhalb der Bauzonen, nämlich nämlich im im See, See, gege-

plant evtl. Netze). plant (Ziel(Ziel- und und Distanzmarkierungen, Distanzmarkierungen, evtl. Netze). Die Die Baubewilligung Baubewilligung der derGemeinde Gemeinde

bedarf Abs. 22 KRG KRG einer einer vorgängigen bedarf daher daher gemäss gemäss Art.

Art. 55

Abs. vorgängigen Zustimmung Zustimmungdurch durchdas das

Departement des Innern und und der der Volkswirtschaft Volkswirtschaft (DIV) (DIV) im Departement des Innern im BAB-Verfahren. BAB-Verfahren.Nebst Nebstder der

Baubewilligung inkl. Zustimmungsverfügung Zustimmungsverfügung des Baubewilligung der der Gemeinde Gemeinde inkl. des DIV DIVbedarf bedarfdie dieAnlage Anlage

sodann noch fischereirechtlichen Bewilligung Bewilligung gemäss gemäss Art. sodann noch einer einer fischereirechtlichen

Art. 88 und

und99des desBundesBundes-

gesetzes Fischerei vom vom 21. 21. Juni Juni 1991, 1991, zumal gesetzes über über die die Fischerei zumal es es sich sich beim beimBrigelser BrigelserStausee Stausee

um ein dieses erwähnten erwähnten Bundesgesetzes um ein dem dem Geltungsbereich Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes unterliegendes unterliegendesGeGe-

wässer handelt und und die die Anlage Anlage Interessen Interessen der der Fischerei Fischerei berühren berühren kann. kann.Das wässer handelt Dasfischereifischerei-

rechtliche Bewilligungsgesuch ist an an das das Bau-, Bau-, VerkehrsVerkehrs- und rechtliche Bewilligungsgesuch ist und Forstdepartement Forstdepartementeinzueinzureichen, und zeitgleich mit mit der reichen, und zwar zwar möglichst möglichst zeitgleich der Baugesuchseinreichung Baugesuchseinreichung an andie dieGeGe-

meinde. Bewilligung kann kann in in Aussicht Aussicht gestellt meinde. Die Die fischereirechtliche fischereirechtliche Bewilligung gestelltwerden, werden,sofern sofern

das konkrete Ausführungsresp. Baueingabeprojekt Baueingabeprojekt unter unter anderem anderemfolgende das konkrete Ausführungs- resp. folgendePunkte Punkte

berücksichtigt: berücksichtigt:

aa) In der der Baueingabe sind genügende genügende und und umsetzbare umsetzbare Sicherheitsvorkehrungen Sicherheitsvorkehrungen für für aa) In Baueingabe sind

sämtliche Benützer des gesamten gesamten Seebereiches Seebereiches sowie sämtliche Benützer des sowie der der angrenzenden angrenzendenFussFussund den Abschlagszeiten Abschlagszeiten vorzusehen; vorzusehen; und Fahnlvege Fahrwege während während den

bb) Die im im Generellen Gestaltungsplan 1:1'000 1:1'000 bezeichnete bezeichnete ,,geschützte „geschützte UfervegetatiUfervegetatibb) Die Generellen Gestaltungsplan on“ und HeckelBaumgruppe“ sind sind ungeschmälert ungeschmälert zu zu erhalten. erhalten.Es Es on" und „erhaltenswerte „erhaltenswerte Hecke/Baumgruppe"

ist daher Massnahmen sicherzustellen, sicherzustellen, dass dass das dasEinsammeln Einsammeln ist daher mit mit betrieblichen betrieblichen Massnahmen

von ohne Betretung Betretung dieser dieser geschützten geschützten Uferpartien Uferpartien möglich möglichist; ist; von Golfbällen Golfbällen ohne

cc) Es Es sind sind in in der der Baueingabe Baueingabe Massnahmen Massnahmen vorzusehen, vorzusehen, die die ein ein Abdriften Abdriften von cc) von Golfbällen in den Flem Flem verhindern; verhindern; Golfbällen aus aus dem dem See in

dd) Es ist ist zur der fischereilichen fischereilichen Nutzung Nutzung des des Sees Sees betrieblich betrieblichvorzudd) Es zur Gewährleistung Gewährleistung der vorzu—

sehen, Golfbetrieb während während der der Fischereisaison Fischereisaison erst erst ab ab09.00 sehen, dass dass der der Golfbetrieb 09.00Uhr Uhraufauf-

genomme wird. genommen wird.

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c) c) göBA ZöBA für für Sporthalle Sporthalle

Im eine Fläche Im Gebiet Gebiet Stretga Stretga hat hat die die Gemeinde Gemeinde eine des bestehenden Fläche östlich östlich des bestehendenTennisplatTennisplat-

zes in die die Zone Zone für für öffentliche öffentliche Bauten zes in Bauten und Anlagen umgezont. umgezont. Gemäss Gemäss Generellem und Anlagen Generellem

Gestaltungsplan 1:1'000 ist Gestaltungsplan 1:1'000 ist auf auf dieser dieser Fläche Flächedie diePlanung Planungund undRealisierung Realisierungeiner einer Halle Halle für für Indoorsportanlagen Indoorsportanlagen vorgesehen. vorgesehen.

Die Sport- und und Freizeitanlagen Freizeitanlagen im im Bereich Die bestehenden bestehenden SportBereichdes des Sees Sees zeichnen zeichnen sich sich aus aus

durch untergeordnete Einrichtungen, Einrichtungen, die diesich sichgut gutinin die die Landschaft Landschafteinfügen durch untergeordnete einfügenund undinin

der Umgebung des des Sees Seesnicht nichtnegativ negativininErscheinung der Umgebung Erscheinungtreten. treten.Durch Durcheine eineHalle Hallefür fürInIn-

doorsportanlagen könnte sich sich dies dies je je nach nach Gestaltung Gestaltung ändern. ändern. So doorsportanlagen könnte Sowird wird das dasVorhaben Vorhaben

namentlich aus aus landschaftlicher Iandschaftlicher Sicht Sicht in in Frage Frage gestellt. gestellt. Die namentlich Die Genehmigung Genehmigungdieser dieserZöBA ZöBA

ist mit dem Hinweis zu die Gemeinde ist daher daher mit dem Hinweis zu verknüpfen, verknüpfen, dass dass die Gemeinde -- sei sei es esals alsBauherrin, Bauherrin,

sei es als als Baubewilligungsbehörde Baubewilligungsbehörde--für füreine einegute sei es in die guteEingliederung Eingliederungder derHalle Hallein dieLandLand-

schaft sorgen sorgen möge. möge. schaft

d) ZöBA d) ZöBA bei bei Abwasserreinigungsanlage Abwasserreinigungsanlage Mutteins Mutteins

Die bei der der Abwasserreinigungsanlage Abwasserreinigungsanlageinin Die Zone Zone für für öffentliche öffentliche Bauten Bauten und und Anlagen Anlagen bei

Mutteins GestaltungsMutteins wird wird im im nördlichen nördlichen Bereich Bereich von von Wald Wald betroffen. betroffen. Im Im Generellen Generellen Gestaltungs-

plan der Forstwirtschaftszone Forstwirtschaftszone eine eine erhaltenswerte erhaltenswerte Baumgruppe plan ist ist anstelle anstelle der Baumgruppeeingetraeingetra-

gen. Eine Waldfeststellung Waldfeststellung gegenüber gegenüber der derBauzone Bauzonewurde wurde nicht nicht vorgenommen vorgenommenund gen. Eine undist ist

noch nachzuholen. Der Dervon von Wald Wald betroffene betroffeneTeil Teil der derZone Zonefür noch nachzuholen. für öffentliche öffentliche Bauten Bautenund und

Anlagen nicht genehmigt genehmigt werden. werden. Die Die Gemeinde Gemeinde ist Anlagen kann kann nicht ist anzuweisen, anzuweisen,eine eineWaldfestWaldfeststellung durchzuführen, den Wald Wald der der Forstwirtschaftszone Forstwirtschaftszone zuzuweisen zuzuweisenund unddie stellung durchzuführen, den dieZone Zone

für für öffentliche öffentliche Bauten Bauten und und Anlagen Anlagen entsprechend entsprechend anzupassen. anzupassen. 2. Gewerbezone 2. Gewerbezone

Die hat im im Gebiet den Bereich Bereich der Die Gemeinde Gemeinde hat Gebiet Tschuppina Tschuppina den der Baracken Baracken des desalten altenTrupTrup-

penlagers neu teils teils einer einer Gewerbezone Gewerbezone erste ersteNutzungsetappe Nutzungsetappe(= (=Bauzone), Bauzone),teils teilseiner einer penlagers neu

Gewerbezone zweite Nutzungsetappe Nutzungsetappe(= (= Reservegebiet) Reservegebiet)und undteils teilsdem Gewerbezone zweite demübrigen übrigenGeGe-

meindegebiet zugeschieden. Der Der Gewerbezone Gewerbezoneerste ersteNutzungsetappe Nutzungsetappewurde meindegebiet zugeschieden. wurdeder derBaBa-

rackenbereich in der der Weggabelung Weggabelung südlich südlich der derMehrzweckhalle Mehrzweckhalle zugewiesen. rackenbereich in zugewiesen.Die DieGeGe-

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1 10

werbezone zweite werbezone zweite Nutzungsetappe Nutzungsetappe sowie sowie das das übrige übrige Gemeindegebiet Gemeindegebiet umfassen umfassen den den

Barackenbereich im Osten Osten resp. resp. Nordosten Nordosten der der Mehrzweckhalle. Mehrzweckhalle. Gemäss Gemäss kantonalem kantonalem Barackenbereich im

Richtplan‚ Objektblatt Nr. Nr. 02.21 „Schiessplatz und und Truppenlager Truppenlagerder derFliegerabwehrFliegerabwehrRichtplan, Objektblatt 02.21 „Schiessplatz

truppen im im Raum RaumBreil/Brigels" BreillBrigels“ vom truppen vom 8. 8. Märzl16. März/16. Mai Mai1994, 1994, handelt handelt es es sich sich bei bei den den

fraglichen Baracken fraglichen Baracken mit mit Ausnahme Ausnahme der der Mehrzweckhalle, Mehrzweckhalle, die die zugunsten zugunstenmilitärischer militärischer

und ziviler Nutzung und ziviler Nutzung bestehen bestehen bleiben anschliessender bleiben soll, soll, um um ein ein „Abbruchgebiet „Abbruchgebiet mit mit anschliessender

landwirtschaftlicher Rekultivierung“. Der Barackenlagersmit mitanschliesanschlieslandwirtschaftlicher Rekultivierung". Der Abbruch Abbruch des des Barackenlagers

sender ist Sache Sache des sender Rekultivierung Rekultivierung ist des Bundes. Bundes.

Ausschlaggebend für die die von von der Gemeinde beschlossene Gewerbezonenplanungim im Ausschlaggebend für der Gemeinde beschlossene Gewerbezonenplanung

allein undallein einzigund offensichtlicheinzig bildeteoffensichtlich Barackenlagersbildete abzubrechendenBarackenlagers des abzubrechenden Bereich Bereich des

die Absicht ViehversicherungsgenossenschaftBreil/Brigels, BreillBrigeIs, eine eine der der an an sich sich ababdie Absicht der der Viehversicherungsgenossenschaft

zubrechenden ehemaligenMilitärlagerbauten Militärlagerbautenfür für die die Einrichtung Einrichtung eines einesSchlachtlokales Schlachtlokales zubrechenden ehemaligen umzu nutzen. Die Die fragliche fragliche Baute, Baute, die die zur zur Umnutzung Umnutzung in in ein ein Schlachtlokal Schlachtlokal vorgesehen vorgesehen umzunutzen.

Gemeinde die Gemeinde den die in demjenigen ist, ist, liegt liegt in in der der Weggabelung, Weggabelung, d.h. d.h. in demjenigen Barackenbereich, Barackenbereich, den

der Gewerbezone 1. 1. Nutzungsetappe Nutzungsetappe zugewiesen zugewiesen hat. hat. der Gewerbezone

zahlreichen die zahlreichen für die BreillBrigels, für ViehversicherungsgenossenschaftBreiVBrigels, Die Die Absicht Absicht der der Viehversicherungsgenossenschaft

unbeimmissionsmässig unbeeiner immissionsmässig Schlachtlokal an örtlichen Landwirte ein gemeinsames gemeinsames Schlachtlokal an einer Landwirte ein örtlichen

Achtung allerAchtung beialler undbei Verständnisund allemVerständnis beiallem vermagbei denklichen Stelle einzurichten, vermag Stelle einzurichten, denklichen

GewerbezonenplastehendeGewerbezonenplaDebatte stehende zur Debatte die zur Eigeninitiative die entsprechendenEigeninitiative vor vor der der entsprechenden

dass beachten, dass zu beachten, ist zu verantworten. Zum zu verantworten. nicht zu Tschuppina nicht Raume Tschuppina im Raume nung im nung Zum einen einen ist

landwirt— anschliessenderlandwirtmit anschliessender Abbruchgebiet mit einAbbruchgebiet umein Barackenlagerum altenBarackenlager es beim alten sich beim es sich daher läuft daher Planung läuft Rekultivierung handelt. schaftlicher Rekultivierung schaftlicher handelt. Die Die zur zur Diskussion Diskussion stehende stehende Planung der „aufder Gewerbezonenausscheidung„auf neue Gewerbezonenausscheidung eine neue auf eine im Ergebnis im Ergebnis gewissermassen gewissermassen auf

SiedgeschlossenenSiedeigentlichen geschlossenen isolierte, fernab Solche isolierte, hinaus. Solche Wiese" hinaus. grünen grünen Wiese" fernab des des eigentlichen

Iungsbereichs vorgesehene Bauzonenausscheidungen Bauzonenausscheidungenwidersprechen widersprechendem demzentralen zentralen lungsbereichs vorgesehene raumplanerischen Anliegen, die die Siedlungsentwicklung Siedlungsentwicklung wenn wennimmer immermöglich möglich zu zu konkonraumplanerischen Anliegen,

dass bleibt, so Mehrzweckhalle immerhin die Mehrzweckhalle dass die Umstand, dass Der Umstand, zentrieren. zentrieren. Der immerhin bestehen bestehen bleibt, so dass werden ausgegangenwerden gänzlich unbeeinträchtigten nicht von nicht von einem einem gänzlich unbeeinträchtigten Landschaftsraum Landschaftsraum ausgegangen

der und der Gemeinde und der Gemeinde Auffassung der der Auffassung entgegen der Beurteilung entgegen dieserBeurteilung an dieser vermag an kann, kann, vermag

zuwurde zuHalle wurde DieseHalle ändern. Diese zu ändern. nichts zu Anhörungsverfahren nichts im Anhörungsverfahren Grundeigentümerin im Grundeigentümerin

dem nach Militärrecht Militärrecht gebaut und ist ist daher ohnehin nicht nicht geeignet, geeignet, eine eine weitergehenweitergehendem nach gebaut und daher ohnehin

de Siedlungsentwicklung zu zunichtmilitärischen nichtmilitärischen Zwecken Zweckenzu zupräjudizieren. präjudizieren.Hinzu Hinzu de Siedlungsentwicklung

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kommt, kommt, dass dass es es sich sich bei bei der der fraglichen fraglichen Landschaft Landschaft grossräumig grossräumig um um ein ein landschaftlich landschaftlich und und ökologisch ökologisch empfindliches empfindliches Gebiet Trockenstandorten und Gebiet mit mit Hecken, Hecken, Trockenstandorten und wertvollen wertvollen

Traubeneichenbeständen handelt. Zumindest Zumindest derjenige Traubeneichenbeständen handelt. derjenige Bereich, Bereich, den den die die Gemeinde Gemeinde

der Gewerbezone erste Nutzungsetappe zugewiesen der Gewerbezone erste Nutzungsetappe zugewiesen hat, hat, ist ist überdies überdies in in besonderem besonderem Masse landschaftlich exponiert. exponiert. Masse landschaftlich

Aufgrund all dieser dieser Überlegungen Überlegungen kann kann die die Gewerbezone Aufgrund all Gewerbezone erste erste Nutzungsetappe Nutzungsetappe nicht nicht genehmigt werden, genehmigt werden, und und eine eine Gewerbezonenausscheidung Gewerbezonenausscheidung im im Barackenbereich Barackenbereich nördnörd-

Schiessplatzstrasse, d.h. d.h. östlich östlich und und nördlich nördlich der derMehrzweckhalle, Mehrzweckhalle,kann lich der Schiessplatzstrasse, kannhöchhöch-

stens in Betracht Betracht gezogen gezogen werden, werden, wenn wenn erstens erstens ein ein wirklicher, wirklicher,über überdas das„blosse" stens in „blosse“

Schlachtlokalanliegen Schlachtlokalanliegen hinausgehender nach neuem hinausgehender Bedarf Bedarf nach neuem Gewerbezonenland Gewerbezonenland ausaus-

gewiesen werden kann, und und wenn wenn zweitens zweitens kein Standort in in umittelbarer umittelbarer NäNägewiesen werden kann, kein anderer anderer Standort

he einer bestehenden bestehenden Siedlung he einer werden kann. Siedlung gefunden gefunden werden kann. Die Die Bedarfsvoraussetzung Bedarfsvoraussetzung ist ist

jedenfalls heute klarerweise klaremeise nicht jedenfalls heute nicht erfüllt. erfüllt. Die Die Gemeinde Gemeinde verfügt verfügt noch noch über über zahlreiche zahlreiche

Reserven Dorfzone und und Wohn-Gewerbezone, wo mässig Reserven innerhalb innerhalb der der Dorfzone Wohn-Gewerbezone, wo mässig störende störende GeGe-

werbebetriebe zulässig sind. sind. In In der der Fraktion Fraktion Mutteins Mutteins besteht bestehtgar gareine eineGewerbezone Gewerbezone werbebetriebe zulässig

für stark stark störende störende Gewerbebetriebe, Gewerbebetriebe, in in der der ebenfalls noch namhafte namhafte Reserven Reserven vorvorfür ebenfalls noch

handen und welche gemäss regionalem regionalem Richtplan Surselva als als Gewerbezone Gewerbezone für für handen sind sind und welche gemäss Richtplan Surselva

die Gemeinde Breil/Brigels BreillBrigels figuriert. figuriert. Unter Unter diesen diesen Umständen Umständenist istder derBedarf Bedarfder derGeGedie Gemeinde

meinde BreillBrigels an an Gewerbeland Gewerbeland bestimmt bestimmt abgedeckt. abgedeckt.Selbst Selbstwenn wennkünftig künftigeinmal einmal meinde Breil/Brigels

ein Bedarf nach nach zusätzlichem zusätzlichem Gewerbezonenland ausgewiesen werwerein entsprechender entsprechender Bedarf Gewerbezonenland ausgewiesen

den kann einer einer isolierten isolierten Gewerbezonenausscheidung Gewerbezonenausscheidung im im Raume Raume Tschuppina Tschuppina den könnte, könnte, kann

gestützt auf auf das das raumplanungsrechtliche raumplanungsrechtliche Konzentrationsprinzip Konzentrationsprinzipnur nurininFrage Fragekommen, kommen, gestützt

wenn aufgrund einer einer sachlichen sachlichen Standortevaluation Standortevaluation effektiv effektiv nachgewiesen nachgewiesen werden werden wenn aufgrund kann, dass kein kein anderer anderer Standort Standort in in Siedlungsnähe Siedlungsnähe gefunden gefundenwerden werdenkann. kann. kann, dass

Gestützt auf die die vorstehenden vorstehenden Erwägungen Erwägungen wird wird die die Gewerbezone Gewerbezoneerste ersteNutzungseNutzungseGestützt auf

tappe nicht nicht genehmigt, genehmigt, und und die die Gewerbezone Gewerbezone zweite Nutzungsetappe sowie sowie das das anantappe zweite Nutzungsetappe

grenzende übrige Gemeindegebiet im Raume Raume Tschappina werden an an die die Gemeinde Gemeinde grenzende übrige Gemeindegebiet im Tschappina werden

zur Überarbeitung zurückgewiesen. zurückgewiesen. zur Überarbeitung

Bezüglich Schlachtlokalanliegens der der Viehversicherungsgenossenschaft Viehversicherungsgenossenschaft Bezüglich des des Schlachtlokalanliegens

BreiI/Brigels drängt sich sich abschliessend abschliessend der der Hinweis Hinweis auf, auf, dass dassdas dasDepartement Departementdes des Breil/Brigels drängt

Innern und der der Volkswirtschaft Volkswirtschaft bereit bereit ist, ist, dieses dieses Anliegen Anliegen im imRahmen Rahmeneines Innern und einesBABBAB-

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Zustimmungsverfahrens zu Zustimmungsverfahrens zu prüfen. prüfen. Unter Unter Umständen Umständen ergibt ergibt sich sich eine eine ZustimmungsZustimmungsmöglichkeit verab1998verabMärz1998 20.März am 20. Bundesversammlung am der Bundesversammlung von der die von auf die gestützt auf möglichkeit gestützt

schiedete Teilrevision des des eidgenössischen eidgenössischen Raumplanungsgesetzes. Raumplanungsgesetzes. schiedete Teilrevision 3. Zonefür fürNebenbauten Nebenbautenund undNebenanlagen Nebenanlagen 3. Zone

in 2300 in Nr. 2300 Im Zonenplan Zonenplan 1:2'000 Tavanasa, Mutteins" Mutteins" wurde wurde die die Parzelle Parzelle Nr. „Danis. Tavanasa, 1:2'000 ,,Danis, lm

Mutteins der der Zone Zone für Nebenbauten und und Nebenanlagen Nebenanlagen (ZNN) (ZNN) zugewiesen. zugewiesen.Im lmGeneGeneMutteins für Nebenbauten rellen Gestaltungsplan Gestaltungsplan 1:2'000 1:2‘000 wird wird für für diese diese Fläche Fläche ein ein Hochbauverbot Hochbauverbotfestgelegt. festgelegt. rellen

Die Parzelle wird Seiten von von Strassen Strassen und und an an einer einer Seite Seite von vonLandwirtschaftsLandwirtschaftsDie Parzelle wird an an drei drei Seiten

von Umzonungvon eineUmzonung umeine d.h. um Neueinzonung, d.h. eine Neueinzonung, um eine sich um handelt sich Es handelt begrenzt. Es zone begrenzt. zone der Landwirtschaftszone Landwirtschaftszone in in die die ZNN. ZNN. der

0b eine ZNN als Bauzone Bauzone oder oder Nichtbauzone Nichtbauzone genehmigt genehmigt werden werden kann, kann,entscheidet entscheidet Ob eine ZNN als

der Grundsatzesder raumplanerischenGrundsatzes fundamentalen raumplanerischen des fundamentalen aufgrund des grundsätzlich aufgrund sich sich grundsätzlich

wichtigen ebenfallswichtigen desebenfalls aufgrund des sowie aufgrund Nichtbaugebiet sowie und Nichtbaugebiet Baugebiet und von Baugebiet Trennung Trennung von

Ortsbildern vonOrtsbildern Freihaltung von der Freihaltung reSp. der Schutzes resp. des Schutzes Grundsatzes des raumplanerischen raumplanerischen Grundsatzes

und Ortsansichten. Ortsansichten. Entsprechend Entsprechend diesem diesem Grundgedanken Grundgedanken können könnenZNN ZNNgrundsätzlich grundsätzlich und

SieddesSiedBestandteildes sie Bestandteil soweit sie und soweit wenn und werden, wenn dann genehmigt werden, Bauzonen genehmigt als Bauzonen dann als

schützensvonschützensFreihaltung von der Freihaltung Zwecke der zum Zwecke nicht zum sie nicht wenn sie lungsgebietes bilden oder wenn bilden oder lungsgebietes

ObstgärBaumbeständen,ObstgärLandschaften, Baumbeständen, Ortsansichten, Landschaften, Ortsbildern. Ortsansichten, Bauten, Ortsbildern, werten Bauten, werten

sind Andernfallssind sollen.Andernfalls werden sollen. hätten werden oder hätten wurden oder festgesetzt wurden ten dergleichen festgesetzt und dergleichen ten und sie als (BAB-pflichtige) (BAB-pflichtige) Nichtbauzonen Nichtbauzonen zu zu betrachten. betrachten. sie als

nicht erfolgtenicht Mutteinserfolgte in Mutteins 2300 in Nr. 2300 Parzelle Nr. die Parzelle für die Die Die vorliegende vorliegende ZNN-Ausscheidung ZNN-Ausscheidung für

im Hinblick auf auf eine eine Bauzonenreduktion, Bauzonenreduktion. sondern sondern es es handelt handelt sich sichum umeine eineNeueinzoNeueinzoim Hinblick nung. Richtplan vom vom 18. 18. Januar Januar 1988 1988 werden werdenFruchtfolgefläFruchtfolgeflänung. Gemäss Gemäss Kantonalem Richtplan

zwischen liegtzwischen sieliegt Bauzone;sie an Bauzone; direkt an Seite direkt keiner Seite an keiner stösst an ZNN stösst Die ZNN betroffen. Die chen betroffen. chen

bilSiebilLandschaft.Sie unüberbauten Landschaft. weitgehend unüberbauten der weitgehend in der Vorderrhein in und Vorderrhein Kantonsstrasse und Kantonsstrasse

ZNNinin dieZNN dasdie Folge,das zurFolge, hat zur Das hat SiedlunQSeietes. Das des Siedlungsgebietes. Bestandteil des nicht Bestandteil somit nicht det det somit

Mutteins nicht als als Bauzone Bauzone genehmigt genehmigt werden werden kann. kann. Mutteins nicht

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4. Campingzone 4. Campingzone

lm Zonenplan 1:2'000 „Dorf „Dorf BreillBrigels" Im Zonenplan 1:2'000 Breil/Brigels"hat hatdie dieGemeinde Gemeinde östlich östlichdes des Stausees Stausees eine eine Fläche von von ca. ca. 1.5 1.5 ha ha einer einer Campingzone Campingzone zugewiesen. zugewiesen.Ein EinCampingplatz Campingplatzin in Fläche

BreillBrigels in den den Regionalen Regionalen Richtplan Richtplan Breil/Brigelshat hatregionale regionale Bedeutung Bedeutung und und wurde wurde daher daher in

Surselva als Vororientierung Vororientierung aufgenommen. aufgenommen. Somit Surselva als Somitist istder derBedarf Bedarfür füreinen einenCamping Campinginin

BreiI/Brigels Der Koordinationsstand KoordinationsstandVororientierung Vororientierung weist weistallerdings Breil/Brigels ausgewiesen. ausgewiesen. Der allerdings

darauf dass noch darauf hin, hin, dass noch offene offene Fragen Fragen bestehen. bestehen. Eine EineGenehmigung Genehmigung der der Campingzone Campingzone

ist erst möglich, möglich, wenn im Regionalen Regionalen Richtplan Richtplan Surselva Surselva der der Campingstandort Campingstandort ist daher daher erst wenn im BreillBrigeIs „Festsetzung“ erreicht erreichthat. hat. Breil/Brigels den den Koordinationsstand Koordinationsstand „Festsetzung"

Die im bedarf ohnehin ohnehin in in verschiedenen Punkten Die im Zonenplan Zonenplan festgelegte festgelegte Campingzone Campingzone bedarf verschiedenen Punkten

einer Überarbeitung. So So liegt liegt der der nordöstliche nordöstliche Bereich Bereich der der Campingzone Campingzoneim im WaldareWaldareeiner Überarbeitung.

al. Campingzonen im im Wald Wald sind sind in in forstrechtlicher forstrechtlicherHinsicht Hinsicht nicht nicht zulässig. zulässig.Hier Hierist isteine eine al. Campingzonen

Bereinigung nötig, nötig, entweder mittels einer einer Rodungsbewilligung Rodungsbewilligung oder odereiner einerKorrektur Korrekturder der Bereinigung entweder mittels

Campingzone. Campingzone.

Ebenso in der der nordöstlichen nordöstlichen Ecke Ecke wird wird die die Campingzone Campingzone von von der der Gefahrenzone Gefahrenzone22 Ebenso in

überlagert. Nach Nach konstanter konstanter Praxis Praxis der der Regierung Regierung ist ist die die Ausscheidung Ausscheidung einer einerCamCamüberlagert.

pingzone in Bereichen, angehören, aufgrund aufgrund der der besonderen besonderen pingzone in Bereichen, die die einer einer Gefahrenzone Gefahrenzone angehören, Situation (eine verstärkte verstärkte Bauweise Bauweisebei beiZelten Zeltenist istnicht nichtmöglich) möglich) nicht nicht zulässig. zulässig. Situation (eine

BelokalerBevonlokaler Flachmoorvon einFlachmoor Campingzoneein derCampingzone innerhalb der sich innerhalb befindet sich Ausserdem Ausserdem befindet deutung. Dieser Dieser Konflikt Konflikt ist Campingzonenplanung ebenfalls ebenfalls deutung. ist bei bei der der vorliegenden vorliegenden Campingzonenplanung

nicht bearbeitet bearbeitet worden. worden. nicht

Aufgrund mangelhaften Planung Planung wird wird die die Campingzone Campingzone von von der der Genehmigung Genehmigung Aufgrund dieser dieser mangelhaften

ausgenommen und und an andie dieGemeinde Gemeindezur zurÜberarbeitung Überarbeitungzurückgewiesen. zurückgewiesen.Gleichzeitig Gleichzeitig ausgenommen mit der der Generelle Generelle Gestaltungsplan Gestaltungsplanzu zu mit der Überarbeitung Überarbeitung der der Campingzone Campingzone ist ist auch auch der

erarbeiten und und der der Regierung Regierung zur zur Genehmigung Genehmigung vorzulegen, vorzulegen, wie wie dies dies die die Gemeinde Gemeinde erarbeiten

denn auch auchin in Aussicht Aussicht stellt. stellt. Der Der Generelle Generelle Gestaltungsplan Gestaltungsplansoll solldie dieBaustandorte Baustandortefür für denn sanitäre Anlagen. Restaurants Restaurants oder oderVerkaufskioske Verkaufskioske bezeichnen bezeichnen und und Angaben Angaben über über sanitäre Anlagen,

deren Volumen Volumen (Nutzungsmass) (Nutzungsmass) enthalten. enthalten. Zudem Zudem soll soll er er Angaben Angaben über überdie die NutNutderen

zungsordnung (Flächen für für Wohnwagen, Wohnwagen, Zelte, Zelte, Motorhome, Motorhome, etc.) etc.) enthalten. enthalten.Im lmweiteweitezungsordnung (Flächen

ren sollen sollen die Erhaltung und Pflege des Flachmoores von von lokaler lokaler Bedeutung, Bedeutung, die die marmarren die Erhaltung und Pflege des Flachmoores

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kante kante Einzelfichte dem Gletscherschliffels Einzelfichte vor vor dem Gletscherschliffels sowie sowie der derGehölzstreifen Gehölzstreifen mit mit WeideWeide-

mauerresten entlang mauerresten entlang der derSüdgrenze Südgrenzeder derCampingzone Campingzoneininden denGenerellen GenerellenGestalGestal-

werden. miteinbezogen werden. tungsplan miteinbezogen tungsplan 5. 5.

Landwirtschaftszone Landwirtschaftszone

Die Landwirtschaftszone wurde in Die Landwirtschaftszone wurde in den den Zonenplänen Zonenplänen bandiert, bandiert, d.h. d.h. im im Sinne Sinneeiner einer

überlagerten Nutzungszone, dargestellt, überlagerten Nutzungszone, dargestellt, obwohl obwohl die dieLandwirtschaftszone Landwirtschaftszoneinin der derLeLe-

gende unter den den Grundnutzungszonen Grundnutzungszonenaufgeführt aufgeführtist. ist.Um Um Missverständnisse Missverständnissezu zuververgende unter

meiden, die Gemeinde Gemeinde angewiesen, meiden, wird wird die angewiesen, bei beinächster nächsterGelegenheit Gelegenheitdie dieLandwirtLandwirt-

schaftszone flächig im im Sinne Sinne einer einer Grundnutzungszone Grundnutzungszone festzulegen. festzulegen. schaftszone flächig

Im 1:2'000 „Danis, „Danis, Tavanasa, Mutteins“ wurde Im Zonenplan Zonenplan 1:2'000 Tavanasa, Mutteins" der bestehende bestehende Fussballwurde der Fussballn

platz in in Mutteins, rechtskräftig der platz Mutteins, der der rechtskräftig der ZöBA ZöBA angehört, angehört, mit der grünen grünen Farbe mit der Farbeder der

Landwirtschaftszone versehen. Dabei dürfte dürfte es es sich sich um um ein ein zeichnerisches zeichnerischesVersehen Versehen Landwirtschaftszone versehen. Dabei

handeln. zumal zumal in in der derFläche Flächedie dieAbkürzung Abkürzung"ZöBA" "ZöBA" steht. steht. Das DasAmt Amt für für Raumplanung Raumplanung handeln,

wird dem Zonenplan Zonenplanund und Generellen wird beauftragt, beauftragt, die die Fläche Fläche entsprechend entsprechend dem GenerellenGestalGestal-

tunQSplan 1:1'000 Teilgebiet Teilgebiet Mutteins Mutteins vom vom 29. 29. Juni Juni 1991 1991 als alsZöBA ZöBA zu zu kennzeichnen. kennzeichnen. tungsplan 1:1'000 6. 6.

Forstwirtschaftszone Forstwirtschaftszone

Die Rheinufer übrigen Gemeindegebiet Die Rheinufer im im Raume Raume Mutteins Mutteins und und Danis Danis wurden wurden dem dem übrigen Gemeindegebiet

zugeteilt, obwohl Teile der gemässWaldgesetz Waldgesetzals alsWald Waldgelten. gelten. zugeteilt, obwohl grosse grosse Teile der Bestockungen Bestockungen gemäss Die Gemeinde wird nicht die Waldausscheidung Die Gemeinde wird nicht umhin umhinkommen, kommen, in indiesen diesen Gebieten Gebieten die Waldausscheidung neu zu zu überprüfen überprüfen und und die die Gebiete, Gebiete, die Waldgesetzgebung unterstehen, unterstehen,als als neu die der der Waldgesetzgebung

Forstwirtschaftszone in den Forstwirtschaftszone in den Zonenplan Zonenplan aufzunehmen. aufzunehmen.

Die vom amRheinufer Rheinuferim im Die vom Wald Wald betroffenen betroffenen Teile Teile des des übrigen übrigen Gemeindegebietes Gemeindegebietes am

Raume Mutteins Mutteins und und Danis Danis sind undan an Raume sind somit somit von von der der Genehmigung Genehmigung auszunehmen auszunehmen und

die Gemeinde zur zur Überarbeitung Überarbeitung (Ergänzung (Ergänzung Forstwirtschaftszone) Forstwirtschaftszone) zurückzuweisen. zurückzuweisen. die Gemeinde

Das Amt Amt für wird beauftragt, die fraglichen fraglichen Flächen Flächen im im Zonenplan Zonenplan zu zu Das für Raumplanung Raumplanung wird beauftragt, die

bezeichnen.

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15 15 7. Wintersportzone 7. Wintersportzone

Die Wintersportzoneerstreckt erstrecktsich sich über überdie dieLandwirtschaftszone Landwirtschaftszoneund Die Wintersportzone undForstwirtschaftsForstwirtschafts-

zone im Gebiet Gebiet Plaun Plaun Rueun, Rueun, Davos Davos Tuor Tuorsowie sowie über über den zone im den Stausee Stauseeund unddie dieim im Gebiet Gebiet Stretga ausgeschiedenen Zonen Zonen für für öffentliche öffentliche Bauten Bauten und und Anlagen Anlagen und und Zonen Stretga ausgeschiedenen Zonen für für

öffentliche Anlagen. öffentliche Anlagen.

Die umfasst gemäss gemäss Art.

Art. 67 Die Wintersportzone

Wintersportzone umfasst 67 des des kommunalen kommunalenBaugesetzes Baugesetzesdas dasfür für

die Ausübung Ausübung des des Wintersportes Wintersportes erforderliche erforderliche Gelände Geländewie wieAufstiegsAufstiegs-und undAbfahrtsdie Abfahrts-

gebiete für für SkiSki- und und Snowboardfahrer, Snowboardfahrer, Langlaufloipen, gebiete Langlaufloipen, Übungsgelände Übungsgeländeund undSchlittelSchlittel-

wege u.ä. Gemäss GemässAbs. Abs.22des deserwähnten erwähntenArtikels Artikelssind sind Bauten Bautenund undAnlagen, Anlagen,TerrainTerrainwege u.ä.

Pflanzungen und und Düngungen, Düngungen, welche welche die die Ausübung Ausübung des des WintersporWinterSporveränderungen, Pflanzungen

tes beeinträchtigen, beeinträchtigen, nicht nicht zulässig. zulässig. Obwohl Obwohl innerhalb innerhalb der der Wintersportzone WintersportzoneBauten Bautenund und tes

Anlagen, die die die Ausübung Ausübung des des Wintersportes Wintersportes nicht nicht beeinträchtigen, beeinträchtigen,zulässig zulässig sind, sind, Anlagen, die

eignen sich Bauzonen Bauzonen und und Campingzonen Campingzonengrundsätzlich grundsätzlich nicht nichtfür fürdie die in in Abs. Abs. 11 von von eignen sich

Art. aufgeführten Sportarten. Sportarten. Ebensowenig Ebensowenig eignet

Art. 67 67 aufgeführten

eignet sich sich der der Stausee Stauseeaufgrund aufgrund seisei-

nes variierenden Wasserspiegels Wasserspiegels für für die die Ausübung Ausübung von von Wintersport. Wintersport. Den Dengefrorenen gefrorenen nes variierenden

See zu betreten betreten wäre wäremit mitgrossen grossen Gefahren Gefahrenverbunden, verbunden, da dadie dieEisschicht Eisschichtwegen wegendes des See zu

variierenden Seespiegels Seespiegels in in Platten Platten zerbricht. zerbricht. Die Diezum zumTeil Teilschiefliegenden schiefliegendenEisplatten Eisplatten variierenden

sind insbesondere bei Bedeckung Bedeckung durch kaum als als solche solche zu zu erkennen, erkennen, so so sind insbesondere bei durch Schnee Schnee kaum

dass Publikum eine eine akute akute RutschRutsch— bzw. bzw. Sturzgefahr Sturzgefahr bestünde. dass für für das das Publikum bestünde.

Für Gebiete, wo wo die dieWintersportzone Wintersportzonedie dieForstwirtschaftszone Forstwirtschaftszoneüberlagert, überlagert,bedarf bedarf Für die die Gebiete,

es einer einer forstrechtlichen forstrechtlichen Regelung. Regelung. es

Die Wintersportzoneist ist daher daherbezüglich bezüglichihres ihresöstlichen östlichenAbschnittes Abschnitteszur zurÜberarbeitung Überarbeitung Die Wintersportzone

an die Gemeinde Gemeinde zurückzuweisen. zurückzuweisen. Das DasAmt Amtfür für Raumplanung Raumplanungwird wird beauftragt, beauftragt, die die gegean die

naue Begrenzung im im Zonenplan Zonenplan zu zu kennzeichnen. kennzeichnen. naue Begrenzung

Daneben wurde an an verschiedenen verschiedenen Orten Orten eine eineWintersportzone Wintersportzoneals alsVerbindung Verbindung von von Daneben wurde

Pisten und Pisten Loipenund denLoipen zuden Zugang zu den Zugang um den festgelegt, um Gelände festgelegt, das Gelände in das Dorfstrasse in der der Dorfstrasse

zu sichern. Diese Diese schmalen schmalen Streifen Streifensind sind farblich farblich nicht nicht mehr mehrvon von der derFreihaltezone Freihaltezonezu zu zu sichern. unterscheiden. Amt für für Raumplanung Raumplanung wird wird beauftragt, beauftragt, die die sieben sieben Streifen Streifen im im ZoZounterscheiden. Das Das Amt

nenplan nenplan 112’000 1:2'000 „Dorf markieren. „Dorf Breil/Brigels“ Breil/Brigels"als alsWintersportzonen Wintersportzonen zu zu markieren.

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16

8. Waldfeststellungsverfahren Art. 8. Waldfeststellungsverfahrengemäss gemäss Art.1010und undArt.

Art. 13 13WaG

WaG

Gestützt Gestützt auf Waldfeststellungen wurden auf Waldfeststellungen wurden die die Grenzen Grenzen zwischen zwischen Wald Wald und und Bauzonen Bauzonen in in

den Zonenplänen Zonenplänen 1:2'000 1:2'000 eingetragen. eingetragen. Damit Damit gilt gilt in in diesen diesen Bereichen Bereichen die den die statische statische

Waldgrenze im Sinne Waldgrenze im von Art.

Art. 13 Sinne von

13 Abs. Abs. 22 des des Bundesgesetzes Bundesgesetzes über über den den Wald Wald vom vom 4. Oktober 1991 1991 (WaG). (WaG). 4. Oktober

lm übrigen können Siedlungsgebiet 1:2'000 Im übrigen können die die vier vier Zonenplan—Änderungen Zonenplan Änderungen Siedlungsgebiet 1:2'000 (Dorf (Dorf

Breil/Brigels; Danis, Tavanasa, Breil/Brigels; Danis, Tavanasa, Mutteins; Mutteins; Dardin; Dardin; Capeder), Capeder), alle allevom vom19. 19.Juni Juni1997, 1997,

genehmigt werden. werden. genehmigt

E. E.

Vier 1:2'000 (Dorf (Dorf Breil/Brigels, BreillBrigels, Danis, Danis, Tavanasa, Tavanasa, Vier Generelle Generelle Gestaltungspläne Gestaltungspläne 1:2'000 Mutteins; Dardin; Capeder) Mutteins; Dardin; Capeder)

a) Naturobjekte a) Naturobjekte Baumgruppen, undBaumgruppen, Hecken und erhaltenswerte Hecken sind erhaltenswerte Gestaltungsplänen sind Generellen Gestaltungsplänen In In den den Generellen

UfervegetaundUfervegetaBach-und geschützteBachsowie geschützte Einzelbäume sowie und Einzelbäume Bestockungen und prägende prägende Bestockungen

im die im sind die Baugesetzes sind kommunalen Baugesetzes des kommunalen Abs. 33 des 76 Abs. eingetragen. Nach tionen tionen eingetragen. Nach Art.

Art. 76 Baumgruppen

undBaumgruppen Heckenund erhaltenswerten Hecken bezeichneten erhaltenswerten GestaltunQSplan bezeichneten Generellen Gestaltungsplan Generellen

Einund EinBestockungen und zu erhalten, Bach- und sowie sowie Bachund Ufervegetationen Ufervegetationen zu erhalten, und und prägende prägende Bestockungen

zelbäume sind bei bei natürlicher natürlicher oder oder unnatürlicher unnatürlicher Zerstörung Zerstörungim imgleichen gleichenUmfang, Umfang,inin zelbäume sind gleicher oder besserer besserer Qualität Qualität und und in in geeigneter geeigneter Lage Lage zu zu ersetzen. ersetzen. gleicher oder

Der generelle bestehenden Hecken, Hecken, FeldFeld- und und Ufergehölzen Ufergehölzenist istininArt.

Art. 22 Der

generelle Schutz Schutz von von bestehenden

Abs. 33 des des Kantonalen Kantonalen Waldgesetzes (KWaG), im im Bundesgesetz Bundesgesetz über über die die Jagd Jagd sowie sowie Abs. Waldgesetzes (KWaG),

in 18 Abs. Bundesgesetzes über über den den NaturNatur— und und Heimatschutz Heimatschutz (NHG) (NHG) in Art.

Art. 18 Abs. I1bis des

des Bundesgesetzes

festgelegt. Aufgrund Regierungsbeschlusses Nr. Nr. 3124 3124 vom vom 19. 19. Dezember Dezember 1995 1995 festgelegt. Aufgrund des des Regierungsbeschlusses

(Vollzugskonzept zum Schutz der der Hecken, Hecken, FeldFeld- und und Ufergehölze) Ufergehölze) soll solldie dieErhaltung Erhaltung (Vollzugskonzept zum Schutz

der bedeutendsten Hecken, Hecken, FeldFeld- und und Ufergehölzen Ufergehölzen im im Rahmen Rahmen der der Nutzungsplanung NutzunQSplanung der bedeutendsten

objektbezogen Festlegungen im im Generelobjektbezogen sichergestellt sichergestellt werden, werden, wozu wozu entsprechende entsprechende Festlegungen Generel-

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17

len Gestaltungsplan erforderlich sind. len Gestaltungsplan erforderlich sind. Wichtig Wichtig ist ist in in diesem diesem Zusammenhang, Zusammenhang, dass dass die die übrigen Hecken, Feld- und Ufergehölze Ufergehölze nicht nicht einfach einfach entfernt entferntoder oderzerstört zerstörtwerden werden

dürfen. Vielmehr dürfen. Vielmehr ist ist eine eine Bewilligung Bewilligung des des Erziehungs-, Erziehungs-‚ KulturKultur— und undUmweltschutzdeUmweltschutzde-

partementes partementes einzuholen. einzuholen. Dies Dies gilt gilt auch auch für fürdie die prägenden prägendenBestockungen Bestockungenund undEinzelEinzelbäume. bäume.

Die Gemeinde ist ist den den gesetzlichen Die Gemeinde gesetzlichen Anforderungen Anforderungen mit mitder der Aufnahme Aufnahmeder dererhaltenserhaltens-

werten Hecken, Baumgruppen, werten Hecken, Baumgruppen, Bestockungen, Bestockungen, Einzelbäume Einzelbäumesowie sowieBachBach-und undUferveUfervegetationen in getationen in die die Generellen Generellen Gestaltungspläne Gestaltungspläne grundsätzlich grundsätzlich nachgekommen. nachgekommen. Damit Damit

ist der Schutz Schutz der ist der den Generellen der in in den Generellen Gestaltungsplänen GestaltungSplänen ersichtlichen ersichtlichenNaturobjekte Naturobjekte

gewährleistet. Bei gewährleistet. Bei einer einer stichprobeweisen stichprobeweisen Überprüfung Überprüfung der derinin den denPlänen Pläneneingetrageeingetrage—

nen erhaltenswerten erhaltenswerten Hecken Hecken und und Baumgruppen, Baumgruppen, BachBach-und und Ufervegetationen Ufervegetationensowie sowie nen

der prägenden der prägenden Bestockungen Bestockungen und und Einzelbäume Einzelbäume hat hat das das Amt Amt für für Landschaftspflege Landschaftspflege

und Naturschutz Naturschutz allerdings allerdings festgestellt, festgestellt, dass und dass die die Festlegungen Festlegungen inin einigen einigen Teilen Teilennicht nicht

mit den tatsächlichen tatsächlichen Gegebenheiten Gegebenheiten übereinstimmen. übereinstimmen. So Sosind sindeinerseits mit den einerseitsnicht nichtalle alle

schützenswerten Hecken und und Feldgehölze Feldgehölze bezeichnet. bezeichnet. Anderseits Anderseitswurden wurdennicht nichtexiexischützenswerten Hecken

stierende Hecken stierende Hecken und und Feldgehölze Feldgehölze eingetragen. eingetragen. Abweichungen Abweichungen wurden wurdeninsbesondere insbesondere im Raum Tavanasa beim beim Westanschluss Westanschluss an im Raum Tavanasa an die die Umfahrung, Umfahrung, wo wo erhaltenswerte erhaltenswerte HekHek-

ken bzw. Ufervegetation Ufervegetation das das RhB-Geleise RhB-Geleise überlagern, überlagern, sowie sowie in in den den Gebieten GebietenDavos Davos ken bzw.

Zuge imZuge ersucht,im wirdersucht, Gemeindewird Die Gemeinde festgestellt. Die Dorf festgestellt. BreiI/Brigels Dorf in Breil/Brigels Mirada in und Mirada Tuor und Tuor

BaumundBaumHeckenund betreffend Hecken Planung betreffend ihre Planung OrtSpIanungsteiIrevision ihre nächsten Ortsplanungsteilrevision der der nächsten

Ufervegetatiound UfervegetatioBach-und sowie BachEinzelbäume sowie und Einzelbäume Bestockungen und prägende Bestockungen gruppen, gruppen, prägende

VollstänaufVollstänNaturschutzauf undNaturschutz Landschaftspflegeund für Landschaftspflege Amt für dem Amt mit dem Benehmen mit im Benehmen nen im nen

digkeit und Richtigkeit Richtigkeit hin hin zu zu überprüfen überprüfen und und gegebenenfalls gegebenenfalls anzupassen. anzupassen. digkeit und

Ge— desGePerimeterdes derPerimeter ist der Breil/Brigels“ ist „DorfBreil/Brigels" 122'000 „Dorf Gestaltungsplan 1:2'000 Im Im Generellen Generellen Gestaltungsplan

nerellen Gestaltungsplanes Gestaltungsplanes „Sport„Sport- und und Freizeitanlagen Freizeitanlagen am am See" See“ 1:1'000 1:1'000 angegeben. angegeben. nerellen Innerhalb dieses Perimeters Perimeters sind sind im im Generellen Generellen Gestaltungsplan Gestaltungsplan 1:2'000 1:2'000geschützte geschützte Innerhalb dieses

Bachund Ufervegetation Ufervegetation und und erhaltenswerte erhaltenswerte Hecken Hecken und und Baumgruppen Baumgruppenfestgelegt festgelegt Bach- und

worden, obwohl dafür dafür identische identische Festlegungen Festlegungen auch auch im im Generellen GenerellenGestaltungsplan Gestaltungsplan worden, obwohl

1:1’000 bestehen. bestehen. Mit Mit Rücksicht Rücksicht auf auf diese diese Situation Situation werden werden die dieentsprechenden entsprechendenEinEin1:1'000

tragungen im Generellen Generellen Gestaltungsplan Gestaltungsplan 1:2'000 1:2'000„Dorf „DorfBreil/Brigels" BreiIlBrigels" nicht nichtgenehmigt. genehmigt. tragungen im

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18 18

Zusammenfassend wird die die Gemeinde Gemeinde ersucht, ersucht, bezüglich Zusammenfassend wird bezüglich der der prägenden prägendenBestockunBestockungen und Einzelbäume, Einzelbäume, der der erhaltenswerten erhaltenswerten Hecken Hecken und und Baumgruppen Baumgruppen sowie sowie der derzu zu gen und

schützenden Bach- und und Ufervegetationen Ufervegetationen ihre ihre Planung Planungzu zuüberprüfen. überprüfen. Der DerGemeinde Gemeinde schützenden Bach-

wird Zweck ein und gestützt gestützt wird empfohlen, empfohlen, zu zu diesem diesem Zweck ein Landschaftsinventar Landschaftsinventar zu zu erarbeiten erarbeiten und darauf zu zu entscheiden. welche Elemente Elemente als als Naturobjekte Naturobjekte in in den den Generellen Generellen GestalGestaldarauf entscheiden, welche

tunQSplan Eingang finden auch tungsplan Eingang finden sollen. sollen. Das Das Landschaftsinventar Landschaftsinventar könnte könnte dann dann gerade gerade auch als Grundlage Grundlage für für die die noch noch anstehende anstehendePlanung Planungim imTeil Teil Landschaft Landschaft dienen. dienen. als

b) Baugestaltungslinien b) Baugestaltungslinien In Generellen Gestaltungsplänen Gestaltungsplänen1:2'000 122'000„Dardin" „Dardin“ und und „Danis, „Danis, Tavanasa, MutIn den den Generellen Tavanasa, Mut-

teins“ um Baustandorte Baustandorte von von Neubauten Neubautenfestfestteins" wurden wurden Baugestaltungslinien Baugestaltungslinien bezeichnet, bezeichnet, um

zulegen. Dabei wurde wurde in in den den Legenden Legendenfälschlicherweise fälschlicheniveiseder derBegriff Begriff "Gestaltungs"Gestaltungszulegen. Dabei

baulinien" angegeben. Im Sinne hält die es baulinien" angegeben. Im Sinne einer einer Präzisierung Präzisierung hält die Regierung Regierung fest, fest, dass dass es

sich in Übereinstimmung Übereinstimmung mit mit Art. um "Baugestaltungslinien" "Baugestaltungslinien" handelt. handelt. sich in

Art. 74 74 Baugesetz

Baugesetz um

entsprechenden einen entsprechenden Legenden einen Amt für Das Das Amt für Raumplanung Raumplanung ist ist zu zu beauftragen, beauftragen, in in den den Legenden

Vermerk Vermerk anzubringen. anzubringen.

Im die vier vier Generellen Generellen Gestaltungspläne Gestaltungspläne1:2'000 1:2'000(Dorf (DorfBreil/Brigels; BreillBrigels; Im übrigen übrigen können können die

genehmigt 1997, genehmigt Juni 1997, 19. Juni vom 19. alle vom Capeder), alle Dardin; Capeder), Mutteins; Dardin; Danis, Danis, Tavanasa, Tavanasa, Mutteins;

werden. werden.

F. F.

Genereller Sport- und und Freizeitanlagen Freizeitanlagenam am See See1:1'000 1:1'000(Plaun (Plaun Genereller Gestaltungsplan Gestaltungsplan Sport-

Rueun, BrigeIs-Dorf) Rueun, Brigels-Dorf) a) Naturobjekte a) Naturobjekte

Ge— GenerellenGevier Generellen den vier zu den Ausführungen zu In In Übereinstimmung Übereinstimmung mit mit den den vorstehenden vorstehenden Ausführungen

GenereldenGenerelauf den Bezug auf in Bezug auchin ersucht, auch die Gemeinde wird die 1:2'000 wird staltungsplänen staltungsplänen 1:2'000 Gemeinde ersucht,

etc.)zuzu (Heckenetc.) Naturobjekte(Hecken betreffendNaturobjekte Planungbetreffend die Planung 1:1’000die Gestaltungsplan 1:1'000 len Gestaltungsplan len überprüfen. überprüfen.

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b) Festlegungenim imZusammenhang Zusammenhangmit b) Festlegungen mitder derGolf-Wasser-Driving-Range Golf-Wasser—Driving-Range Als Golfübungsgelände ist ist im im Generellen Generellen Gestaltungsplan Gestaltungsplan„Sport„Sport—und undFreizeitanlagen Als Golfübungsgelände Freizeitanlagen

19

am Sees mitsamt mitsamt den den Uferpartien Uferpartien enthalten. enthalten. Somit am See“ See" ein ein Teil Teil des des Sees Somit befinden befinden sich sich die die geschützten und die die erhaltenswerten geschützten Ufervegetationen Ufervegetationen und erhaltenswerten Hecken Hecken und undBaumgruppen Baumgruppeninin-

nerhalb des Dieser Einbezug nerhalb des Golfübungsgeländes. Golfübungsgeländes. Dieser Einbezug wird wird nicht nicht genehmigt. genehmigt.Das DasAmt Amtfür für

Raumplanung beauftragt, den den Verlauf Verlauf des des Golfübungsgeländes Golfübungsgeländesentsprechend Raumplanung wird wird beauftragt, entsprechendzu zu

korrigieren.

Daneben die Ausführung Ausführung zur zur ZöBA ZöBA für für die die Golf-Wasser-Driving-Range Daneben wird wird auf auf die Golf-Wasser-Driving-Rangeunter unter

verwiesen. hievorverwiesen. Iit. bb hievor D Ziffer Abschnitt D Abschnitt Ziffer 11 lit.

Im der Generelle Generelle Gestaltungsplan Gestaltungsplan SportIm übrigen übrigen kann kann der Sport— und und Freizeitanlagen Freizeitanlagenam amSee See 1:1'000 19. Juni Juni 1997 1997 genehmigt genehmigt werden. werden. 1:1'000 vom vom 19. G. G.

Vier ErschliessunQSpläne Verkehr Verkehr 1:2'000 Vier Generelle Generelle Erschliessungspläne 1:2'000 (Dorf (Dorf Breil/Brigels; BreillBrigels; Danis, Danis, Tavanasa, Dardin; Capeder) Capeder) Tavanasa, Mutteins; Mutteins; Dardin;

a) LandwirtschaftlicheErschliessung Erschliessungdes desGebietes Gebietes„Pleun „PleunTavanasa" Tavanasa“ a) Landwirtschaftliche Gestützt Ausgang der der Planungsbeschwerde Planungsbeschwerde betreffend betreffend Bezeichnung Bezeichnungdes desNiNiGestützt auf auf den den Ausgang

veauüberganges beim beim Bahnhof Bahnhof Tavanasa Tavanasa als als „Güterweg" „Gütemeg“ wird wird das dasvon vonder derGemeinde veauüberganges Gemeinde im Verkehr 1:2'000 1:2'000 „Danis, „Danis, Tavanasa, Tavanasa,Mutteins" Mutteins“festfestim Generellen Generellen Erschliessungsplan Erschliessungsplan Verkehr

gelegte Konzept zur verkehrsmässigen verkehrsmässigen Erschliessung Erschliessung der der Landwirtschaftsfläche Landwirtschaftsfläche gelegte Konzept zur

„Pleun namentlich die die im im Bereich Bereich der der Bahnparzelle Bahnparzelle Nr. Nr. 3259 3259und undder derParPar„Pleun Tavanasa“, Tavanasa", namentlich zellen Nr. bis 3249 3249 erfolgte erfolgte Güterwegeintragung Gütemregeintragung sowie sowie die die bei beider derParzelle ParzelleNr. Nr. zellen Nr. 3257 3257 bis

3249 Fusswegeintragung, von von der der Genehmigung Genehmigung ausgenommen ausgenommenund undan andie die 3249 erfolgte erfolgte Fusswegeintragung, Gemeinde Prüfung und und Festlegung Festlegung eines eines alternativen alternativen Erschliessungskonzeptes Erschliessungskonzeptes Gemeinde zur zur Prüfung

zurückgewiesen.

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20 2D b) Parkplätze Parkplätze b) In den Generellen Generellen Erschliessungsplänen In den Erschliessungsplänen sind sind Parkplätze Parkplätze enthalten. enthalten. Für Für den den im im GeneGene-

rellen Gestaltungsplan 1:1'000 rellen Gestaltungsplan 1:1'000 „Sport„Sport- und und Freizeitanlagen Freizeitanlagen am amSee" See"vorgesehenen vorgesehenen

Parkplatz im Parkplatz im Südosten Südosten des des Sees Sees fehlt fehlt eine eine solche solche Eintragung. Eintragung. Die Die Gemeinde Gemeinde wird wird erer-

sucht. zur Vervollständigung Vervollständigung des des Generellen Generellen Erschliessungsplanes ErschliessungsplanesVerkehr Verkehrauch auchdiediesucht, zur sen Parkplatz sen Parkplatz in in den den erwähnten enivähnten Plan Plan aufzunehmen. aufzunehmen. c) c) Radwege Radwege

Die Generellen Erschliessungspläne Erschliessungspläne enthalten enthalten keine keine Radwegverbindungen. Radwegverbindungen.Gemäss Gemäss Die Generellen Kantonalem Radwegkonzept Graubünden Graubünden vom vom September 1994. das das als als SubventioSubventioKantonalem Radwegkonzept September 1994,

Gemeindegebiet auf Gemeindegebiet ist auf nierungsgrundlage beim dient, ist Radwegverbindungen dient, von Radwegverbindungen Bau von beim Bau nierungsgrundlage

von Breil/Brigels Breil/Brigels die die Strecke Strecke entlang entlang dem dem Vorderrhein Vorderrhein (für (fürRadwanderer) Radwanderer)vorgesehen vorgesehen von

(Trun Tavanasa -- Polenweg). Polenweg). Im Im Regierungsbeschluss Regierungsbeschluss Nr. Nr. 2952 2952vom vom22. 22.November November (Trun -- Tavanasa 1994 angehalten, die die Radwegverbindungen Radwegverbindungennach nachdiesem diesem 1994 werden werden die die Gemeinden Gemeinden angehalten,

möge Gemeindemöge DieGemeinde übernehmen.Die zu übernehmen. Erschliessungspläne zu Generellen Erschliessungspläne ihre Generellen in ihre Konzept in Konzept

dieser nachkommen und und die die entsprechende entsprechende Festlegung Festlegung im im Generellen Generellen dieser Aufforderung Aufforderung nachkommen

vornehmen. Mutteins“ vornehmen. Tavanasa, Mutteins" Erschliessungsplan 1:2'000 „Danis, Tavanasa, 1:2'000 „Danis, Erschliessungsplan

d) für Bauzonen Bauzonen zweite zweite Nutzungsetappe Nutzungsetappe d) Erschliessungsstrasse Erschliessungsstrasse für

und Sammel-und geplanteSammelmehreregeplante sind mehrere 1:2'000 sind Erschliessungsplänen 1:2'000 Generellen Erschliessungsplänen In In den den Generellen

Fraktionen denFraktionen Orten ininden verschiedenen Orten An verschiedenen bezeichnet. An Erschliessungsstrassen Erschliessungsstrassen bezeichnet.

Breil/Brigels, Danis Danis und und Capeder Capeder wird wird damit damit die die Erschliessung Erschliessung von von Gebieten Gebietenininder der Breil/Brigels,

zweiten Nutzungsetappe geregelt. geregelt. Gebiete Gebiete der der zweiten zweiten Nutzungsetappe Nutzungsetappegelten geltenals als zweiten Nutzungsetappe

Nichtbauzonen. Eine Erschliessung Erschliessung dieser dieser Gebiete Gebiete kann kann erst ersterfolgen, erfolgen,wenn wennsie sieim im Nichtbauzonen. Eine

Verfahren nach Art.

Art. 37 37 KRG

KRG der der Bauzone Bauzone zugeführt zugeführt werden. werden. Die Die Genehmigung Genehmigung dieser dieser Verfahren nach

geplanten SammelSammel- und und Erschliessungsstrassen Erschliessungsstrassen (die (die geplante Sammelstrasse in in DaDageplanten geplante Sammelstrasse

nis im Gebiet Grotta; die die zwei zwei geplanten geplanten Erschliessungsstrassen ErschliessungsstrassenininDanis Danisnördlich nördlichvon von

Isletta nördlich von von Plaun Plaun Danis; Danis; die die zwei zwei geplanten geplanten Erschliessungsstrassen Erschliessungsstrasseninin Isletta bzw. bzw. nördlich

Mirada/Campliun Parzellen Nr. Nr. 4085 4085 bzw. bzw. 4073; 4073; die die geplante geplante Erschliessungsstrasse Erschliessungsstrasseinin Mirada/Campliun Parzellen

Ruast; geplante private private Erschliessungsstrasse Erschliessungsstrasse in in Capeder) Capeder) ist istmit miteiner einerentspreentspreRuast; die die geplante

chenden Auflage zu zu verknüpfen. verknüpfen. chenden Auflage

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21 21

Im übrigen können können die Im übrigen Generellen Erschliessungspläne die vier vier Generellen ErschliessungSpläne Verkehr Verkehr 1:2'000 1:2'000 (Dorf (Dorf

Breil/Brigels; Danis, Tavanasa, Breil/Brigels; Danis, Tavanasa, Mutteins; Mutteins; Dardin; Dardin; Capeder), Capeder), alle alle vom vom 19. 19. Juni Juni 1997, 1997,

werden. genehmigt genehmigt werden.

H. H.

Vier Generelle Erschliessungspläne Erschliessungspläne VerVier Generelle Ver- und und Entsorgung Entsorgung 1:2'000 1:2'000 (Dorf (Dorf Capeder) Dardin; Capeder) Mutteins; Dardin; Breil/Brigels; Danis, Tavanasa, Mutteins; Danis, Tavanasa, BreillBrigels;

Diese vier Generellen Generellen Erschliessungspläne Erschliessungspläne VerVer- und und Entsorgung Entsorgung1:2'000, 1:2'000,alle allevom vom19. 19. Diese vier

Juni 1997, geben geben zu zu keinen keinen Bemerkungen Bemerkungen Anlass Anlass und und können können genehmigt genehmigt werden. werden. Juni 1997,

I.

Erschliessungsrichtplan Verkehr (Dorf (Dorf Breil/Brigels) BreillBrigeIs) Erschliessungsrichtplan Siedlungsgebiet1:5'000 Siedlungsgebiet 1:5'000 Verkehr Kommunale Richtpläne bilden bilden nicht nicht Bestandteil Bestandteil der der Grundordnung Grundordnung im im Sinne Sinne von von Kommunale Richtpläne

lediglich Regierung lediglich der Regierung von der KRG von 16 KRG

Art. 16

gemäss Art. demzufolge gemäss sind demzufolge und sind KRG und ff. KRG 18 ff. Art.

Art. 18

genommen. zur Kenntnis genommen.

vom BreillBrigels)vom (DorfBreil/Brigels) Verkehr(Dorf 1:5'000 Verkehr Siedlungsgebiet 1:5'000 Erschliessungsrichtplan Siedlungsgebiet Der Der Erschliessungsrichtplan 19. 1997 kann kann zur zur Kenntnis Kenntnis genommen genommen werden. werden. 19. Juni Juni 1997

Gestützt auf Art. 37 37 und und Art. 37a 37a KRG KRG Gestützt auf

beschliesst die Regierung: Regierung: beschliesst die

Baudes BauErgänzungen des und Ergänzungen beschlossenen Änderungen 1997 beschlossenen Juni1997 19.Juni am19. Dieam 1. 1. Die Änderungen und AnVorbehalten, AnEmägungen und gesetzes gesetzes werden werden im im Sinne Sinne der der Erwägungen und mit mit folgenden folgenden Vorbehalten,

ordnungen, Anliegen und und Präzisierungen Präzisierungen genehmigt: genehmigt: ordnungen, Anliegen

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a) Bei Bei den den in

Art. 27

27Abs. Abs.33(Waldabstand, (Waldabstand, Gewässerabstand) Gewässerabstand) erwähnten a) in Art. erwähnten"rechts"rechts-

22 22

kräftigen kräftigen Quartierplänen" Quartierplänen" kann kann es es sich sich nur nurum umsolche solchehandeln, handeln.die dievor vorInkraftInkraft-

treten der der Ausführungsbestimmungen Ausführungsbestimmungen zum zum Kantonalen Kantonalen Waldgesetz Waldgesetzvom vom 19. 19. treten

Dezember 1995 (1. Dezember 1995 (1. Juli Juli 1996) 1996) rechtskräftig rechtskräftig geworden gewordenwaren waren(Präzisierung). (Präzisierung).

b) Art. b)

Art. 55a

55a Abs. Abs. 33 (Zone (Zone für für Nebenbauten Nebenbauten und und Nebenanlagen) Nebenanlagen) wird wird entsprechend entsprechend

dem Gesuch Gesuch der der Gemeinde Gemeinde nicht nicht genehmigt. genehmigt. dem

c) Die Die von Regierung mit c) von der der Regierung Beschluss vom mit Beschluss vom 7. 7. April April 1992 1992 eingeordnete eingeordneteErsatzErsatzmassnahme (Ausnützungsziffervon von0.8 0.8für fürdie dieDorfzone) Dorfzone) wird wird aufgehoben. aufgehoben. massnahme (Ausnützungsziffer

d) Das Das Genehmigungsverfahren Genehmigungsverfahrenbezüglich d) bezüglichArt.

Art. 65a 65a(Campingzone)

(Campingzone)wird wirdsistiert. sistiert. e) Die Die Gemeinde Gemeinde wird wird ersucht, ersucht, Art.

Art. 76

76 Abs. Abs. 22 hinsichtlich hinsichtlich der der grundsätzlichen grundsätzlichenInIne)

kaufnahme von Abbrüchen Abbrüchen erhaltenswerter erhaltenswerterBauten Bautenund undAnlagen Anlagenzu zuüberprüfen. überprüfen. kaufnahme von

Die vier Zonenplan-Änderungen Siedlungsgebiet Siedlungsgebiet1:2'000 1:2'000 (Dorf (Dorf Breil/Brigels; Breil/Brigels; 2. Die vier Zonenplan-Änderungen

im werdenim 1997, werden Juni 1997, 19. Juni vom 19. alle vom Danis, Tavanasa, Capeder). alle Dardin; Capeder), Mutteins; Dardin; Tavanasa, Mutteins; Danis,

HinAnliegen,HinAnweisungen.Anliegen, Vorbehalten.Anweisungen, folgenden Vorbehalten, mit folgenden Sinne der Enrvägungen mit der Erwägungen Sinne

genehmigt: Korrektur genehmigt: direkterKorrektur folgenderdirekter mitfolgender sowiemit weisen und Feststellungensowie und Feststellungen weisen

a) Die Gemeinde und geplante geplante Parkplätze ParkplätzegegeGemeinde wird wird ersucht, ersucht, die die für für bestehende bestehende und a) Die

überzuüberEnrvägungenzu derErwägungen Sinneder im Sinne Festlegungenim zonenplanersichen Festlegungen troffenen zonenplanersichen troffenen prüfen. prüfen.

Golf-WasserderGolf-Wassermitder Zusammenhangmit im Zusammenhang Festlegungenim Die ortsplanerischen b) Die b) ortsplanerischen Festlegungen Driving-Range werden die Anlage Anlage einer einer Driving-Range werden mit mit dem dem Hinweis Hinweis genehmigt, genehmigt, dass dass die

kommunalen Baubewilligung mit BAB-Zustimmung des Departe— kommunalen Baubewilligung mit vorgängiger vorgängiger BAB-Zustimmung des Departe-

mentes desInnern Innernund undder derVolkswirtschaft Volkswirtschaftsowie sowieeiner einerfischereirechtlichen fischereirechtlichenBeBementes des

willigung bedarf, die BAB-Zustimmung BAB-Zustimmung und und die die fischereirechtliche fischereirechtlicheBewilliBewilliwilligung bedarf, wobei wobei die BaureSp.BauAusführungs- resp. konkreteAusführungsdas konkrete sofern das Aussicht gestellt in Aussicht gung in gung gestellt werden, werden, sofern

eingabeprojekt u.a. u.a. folgende folgende Punkte Punkteberücksichtigt: berücksichtigt: eingabeprojekt

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23 23 aa) der Baueingabe aa) In In der Baueingabe sind sind genügende genügende und undumsetzbare umsetzbareSicherheitsvorkehrunSicherheitsvorkehrun-

gen Seebereichessowie sowie der derangrenangrengen für für sämtliche sämtliche Benützer Benützerdes des gesamten gesamten Seebereiches

zenden Fuss- und und Fahrwege FahnNege während zenden Fusswährend den den Abschlagszeiten Abschlagszeiten vorzusehen; vorzusehen;

bb) Die Die im Gestaltungsplan 1:1'000 1:1'000 bezeichnete bezeichnete„geschützte „geschützteUferUferbb) im Generellen Generellen Gestaltungsplan

vegetation“ und „erhaltenswerte „erhaltenswerte Hecke/Baumgruppe" Hecke/Baumgruppe“ sind vegetation" und sind ungeschmälert ungeschmälert zu erhalten. erhalten. Es Es ist ist daher dahermit mit betrieblichen betrieblichen Massnahmen Massnahmen sicherzustellen, sicherzustellen, zu

dass dasEinsammeln Einsammelnvon von Golfbällen Golfbällen ohne ohne Betretung Betretung dieser dieser geschützten geschützten dass das Uferpartien möglich Uferpartien möglich ist; ist;

von Abdriftenvon einAbdriften dieein vorzusehen,die Massnahmenvorzusehen, BaueingabeMassnahmen der Baueingabe in der sind in Es sind cc) cc) Es

verhindern; Flem verhindern; den Flem in den See in Golfbällen aus aus dem dem See Golfbällen

betrieblich Seesbetrieblich des Sees Nutzung des fischereilichen Nutzung der fischereilichen Gewährleistung der dd) Es zur Gewährleistung ist zur Es ist dd) vorzusehen, dassder derGolfbetrieb Golfbetrieb während der Fischereisaison Fischereisaison erst erstab ab vorzusehen, dass während der 09.00 Uhr aufgenommen aufgenommenwird. wird. 09.00 Uhr

Sportsich die c) Die c) Die Gemeinde Gemeinde wird wird ersucht. ersucht,dafür dafürzu zusorgen, sorgen, dass dass sich die vorgesehene vorgesehene Sporteingliedert. Landschaft eingliedert. die Landschaft in die gut in im Gebiet ZöBA im neuen ZöBA halle in halle in der der neuen Gebiet Stretga Stretga gut

d) Mutteinswird wird nicht nicht genehmigt, genehmigt, d) Die Die ZöBA ZöBAbei beider der Abwasserreinigungsanlage Abwasserreinigungsanlage Mutteins soweit sie umfasst. soweit sie Waldareal Waldareal umfasst.

Waldfeststellung eine Waldfeststellung ZöBA eine dieserZöBA Bereich dieser im Bereich wird angewiesen, Die Die Gemeinde Gemeinde wird angewiesen, im

durchzuführen, Waldareal der der Forstwirtschaftszone Forstwirtschaftszone zuzuweisen zuzuweisen und und die die durchzuführen, das das Waldareal

ZöBA anzupassen. ZöBA entSprechend entsprechend anzupassen.

e) Die Die Gewerbezone erste Nutzungsetappe Nutzungsetappeim imRaume RaumeTschuppina Tschuppinawird wird nicht nicht gegee) Gewerbezone erste nehmigt, Fläche der der nehmigt, und und die die Gemeinde Gemeinde wird wirdangewiesen, angewiesen, die die entsprechende entsprechende Fläche Landwirtschaftszone zuzuweisen. Landwirtschaftszone zuzuweisen.

f) zweite Nutzungsetappe Nutzungsetappe sowie sowie das dasübrige übrige Gemeindegebiet Gemeindegebiet f) Die Die Gewerbezone Gewerbezone zweite

im werden an an die die Gemeinde Gemeinde zur zurÜberarbeitung Überarbeitung zurückgezurückge— im Raume Raume Tschuppina Tschuppina werden

wiesen. wiesen.

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g) Die Die Zone Zone für für Nebenbauten g) Nebenbauten und und Nebenanlagen Nebenanlagen (ZNN) (ZNN) im im Bereiche Bereiche der der Parzelle Parzelle

24 24

Nr. in Mutteins Mutteins wird wird nur nur als als Nichtbauzone Nichtbauzone genehmigt. genehmigt.Allfällige AllfälligeBauten Bauten Nr. 2300 2300 in

und Anlagen Anlagen unterstehen und unterstehen demzufolge demzufolge dem dem kantonalen kantonalen Zustimmungsverfahren Zustimmungsverfahren

für Bauten und und Anlagen Anlagen ausserhalb ausserhalb der derBauzonen. Bauzonen. für Bauten

h) des Brigelser Brigelser Stausees Stausees ausgeschiedene ausgeschiedene Campingzone Campingzonewird wirdan andie die h) Die Die östlich östlich des

zurückgewiesen. Gemeinde zur Überarbeitung zurückgewiesen. zur Überarbeitung Gemeinde

i)i) Die wird angewiesen, angewiesen, die die Landwirtschaftszone Landwirtschaftszonebei beinächster nächsterGeleGeleDie Gemeinde Gemeinde wird

auszuscheiden. bandiert) auszuscheiden. (statt bandiert) flächig (statt genheit genheit flächig

zonenplaneriderzonenplaneribeider Versehenbei das Versehen Das Amt Amt für für Raumplanung beauftragt, das wird beauftragt, Raumplanung wird j) j) Das (Streikorrigieren(Streizukorrigieren direktzu Mutteins direkt schen Fussballplatzes Mutteins des Fussballplatzes Behandlung des schen Behandlung

Landwirtschaftszone). chung Landwirtschaftszone). chung

k) betroffenen Teile Teile des des übrigen übrigen Gemeindegebietes Gemeindegebietes am am Rheinufer Rheinufer Die vom vom Wald Wald betroffenen k) Die

Forstwirt(ErgänzungForstwirtÜberarbeitung(Ergänzung im Raume zur Überarbeitung werden zur Danis werden und Danis Mutteins und Raume Mutteins im

zurückgewiesen. Gemeinde zurückgewiesen. die Gemeinde an die schaftszone) schaftszone) an

und Tuorund DavosTuor Rueun,Davos PlaunRueun, RaumePlaun imRaume Wintersportzone im derWintersportzone Teil der östliche Teil Der östliche l)I) Der

für Amtfür DasAmt zurückgeweisen.Das Gemeinde zurückgeweisen. die Gemeinde an die Überarbeitung an zur Überarbeitung wird zur Stausee Stausee wird zurückgewiesedeszurückgewieseAbgrenzungdes genaue Abgrenzung die genaue beauftragt. die wird beauftragt, Raumplamnung Raumplamnung wird

Amt dasAmt wirddas Ausserdemwird kennzeichnen. Ausserdem zu kennzeichnen. Plan zu im Plan nen nen Wintersportzonenteils Wintersportzonenteils im

Wintersportzone Streifen Wintersportzone schmalen Streifen sieben schmalen die sieben beauftragt. die Raumplanung beauftragt, für Raumplanung für

kennzeichnen. zu kennzeichnen. solche zu als solche (Korridore) als (Korridore)

Die vier Gestaltungspläne 1:2'000 1 :2'000 (Dorf (Dorf Breil/Brigels; Breil/Brigels; Danis, Danis. TavaTava3. Die vier Generellen Generellen Gestaltungspläne

der Sinneder imSinne werdenim 1997, werden Juni 1997, 19. Juni vom 19. alle vom Capeder), alle Dardin; Capeder), nasa, nasa, Mutteins; Mutteins; Dardin;

Erwägungen mit folgenden Vorbehalten. Anliegen Anliegen und und Korrekturen Korrekturengenehmigt: genehmigt: Erwägungen mit folgenden Vorbehalten,

ihre Ortsplanungsteilrevisionihre nächsten Ortsplanungsteilrevision der nächsten Zuge der im Zuge ersucht, im a) Die Gemeinde wird ersucht,

Planung betreffend Hecken Hecken und und Baumgruppen, Baumgruppen, prägende prägendeBestockungen Bestockungenund und Planung betreffend

Einzelbäume sowie BachBach- und und Ufervegetationen Ufervegetationen auf aufVollständigkeit Vollständigkeitund undRichRichEinzelbäume sowie

tigkeit hin zu überprüfen und und gegebenenfalls gegebenenfalls anzupassen. anzupassen. tigkeit hin zu überprüfen

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25

b) Die im Generellen Gestaltungsplan 1:2'000 1:2'000 „Dorf „DorfBreil/Brigels" Breil/Brigels"enthaltenen enthaltenen

Festlegungen geschützte BachBach— und Festlegungen betreffend geschützte und Ufervegetation Ufervegetation sowie sowieHecken Hecken und Baumgruppen werden bezüglich bezüglich des des Perimeters Perimeters des des Generellen GenerellenGestalGestal—

tungsplanes 1:1’000 zur zur Vermeidung Vermeidung von von Doppelspurigkeiten Doppelspurigkeitennicht tungsplanes 1:1'000 nichtgenehmigt. genehmigt. c) wird beauftragt, beauftragt, in in den den Legenden c) Das Legendenden denBegriff Begriff„Ge„GeDas Amt Amt für für Raumplanung Raumplanung wird

staltungsbaulinien“ in Übereinstimmung Übereinstimmung mit mit Art.

Art. 74 staltungsbaulinien" in

74 Baugesetz Baugesetzdurch durch„Bauge„Baugestaltungslinien" zu ersetzen.

4.

Der Generelle Sport- und Der Generelle Gestaltungsplan Gestaltungsplan Sportund Freizeitanlagen Freizeitanlagen am am See See1:1'000 1:1’000

dem Hinweis Hinweis gemäss vom 19. Juni 1997 wird mit dem gemäss Ziffer Ziffer22 lit. Iit. bbhievor hievorund unddem demAnAn-

liegen 3 lit. Iit. a a hievor hievor sowie sowie mit mit folgendem folgendem Vorbehalt Vorbehaltgenehmigt: genehmigt: liegen gemäss gemäss Ziffer Ziffer 3

- Das für festgelegte Golfübungsgelände Golfübungsgeländewird, wird, soweit soweit für die Wasser-Driving-Range Wasser-Driving-Range festgelegte es Hecken und Baumgruppen Baumgruppen sowie sowie geschützte geschützte Ufervegetationen Ufervegetationenumfasst, umfasst,

nicht genehmigt. Das Das Amt für Raumplanung Raumplanung wird nicht genehmigt. Amt für wird beauftragt, beauftragt, den denVerlauf Verlaufdes des Golfübungsgeländes entsprechend zu zu korrigieren. korrigieren. Golfübungsgeländes entsprechend

Die vier Verkehr1:2'000 1:2’000 (Dorf BreillBrigels; 5. Die vier Generellen Generellen Erschliessungspläne Erschliessungspläne Verkehr (Dorf Breil/Brigels;

Danis. Tavanasa, Mutteins; Dardin; Dardin; Capeder), Capeder), alle alle vom vom 19. 19. Juni Juni 1997, 1997,werden werdenim im Danis, Tavanasa, Mutteins;

Sinne Enlvägungen mit mit folgenden folgenden Vorbehalten Vorbehalten und und Anliegen Anliegen genehmigt: genehmigt: Sinne der der Erwägungen

a) der Planungsbeschwerde Planungsbeschwerde betreffend betreffend Bezeichnung Bezeichnung a) Gestützt Gestützt auf den den Ausgang Ausgang der

des Niveauüberganges beim beim Bahnhof BahnhofTavanasa Tavanasaals als,,Güterweg" „Gütenlveg“wird wirddas dasvon von des Niveauüberganges

der Gemeinde Gemeinde im im Generellen Generellen Erschliessungsplan Erschliessungsplan Verkehr Verkehr1:2'000 122'000„Danis, „Danis,TaTa— der

vanasa, Mutteins" festgelegte Konzept Konzept zur zur verkehrsmässigen verkehrsmässigen Erschliessung Erschliessung der der

Landwirtschaftsfläche „Pleun Tavanasa", Tavanasa“. namentlich namentlich die dieim imBereich Bereichder derBahnBahnLandwirtschaftsfläche „Pleun

parzelle und der der Parzellen Parzellen Nr. Nr. 3257 3257 bis bis 3249 3249 erfolgte erfolgte GüterwegeintraGütenivegeintraparzelle Nr. Nr. 3259 3259 und

gung sowie sowie die bei der Parzelle Nr. Nr. 3249 3249 erfolgte erfolgte Fusswegeintragung, Fusswegeintragung, von vonder der gung die bei der Parzelle Genehmigung und an an die die Gemeinde Gemeinde zur zurPrüfung Prüfungund undFestleFestleGenehmigung ausgenommen ausgenommen und

gung eines eines alternativen Erschliessungskonzeptes zurückgewiesen. zurückgewiesen. gung alternativen Erschliessungskonzeptes

ersucht, die die vorgesehenen vorgesehenen Parkplätze Parkplätze im im südöstlichen südöstlichenBeb) Die BeDie Gemeinde Gemeinde wird wird ersucht,

reich Stausees in in den den Generellen Generellen Erschliessungsplan Erschliessungsplan aufzunehmen. aufzunehmen. reich des des Stausees

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c) Die c) Gemeinde wird wird ersucht, ersucht, die die Radwegverbindung Die Gemeinde Radwegverbindung gemäss gemäss Kantonalem KantonalemRadRad-

wegkonzept in den den Generellen Generellen Erschliessungsplan Erschliessungsplan 1:2'000 wegkonzept in 1:2'000„Danis, „Danis,Tavanasa, Tavanasa,

Mutteins“ aufzunehmen. Mutteins" aufzunehmen.

d) Die d) geplanten SammelSammele und und Erschliessungsstrassen Erschliessungsstrassen zur Die geplanten zur Erschliessung Erschliessungvon von

Gebieten zweiter Nutzungsetappe Nutzungsetappe (die (die geplante geplante private private Erschliessungsstrasse Erschliessungsstrasse Gebieten zweiter

in die geplante geplante Sammelstrasse Sammelstrasse in in Danis Danis im in Capeder; Capeder; die im Gebiet GebietGrotta; Grotta;die diezwei zwei

geplanten geplanten Erschliessungsstrassen Erschliessungsstrassen in in Danis Danis nördlich nördlich von von Isletta lslettabzw. bzw.nördlich nördlich

von Planun Planun Danis; Danis; die die zwei zwei geplanten geplanten Erschliessungsstrassen Erschliessungsstrassen inin Mirada/Camvon MiradalCampliun Parzellen pliun Parzellen Nr. Nr. 4085 4085 und und 4073; 4073; die die geplante geplante Erschliessungsstrasse Erschliessungsstrasseinin

Ruast) werden mit mit der der Auflage genehmigt, dass dass eine eine Realisierung Realisierung dieser dieserStraStraRuast) werden Auflage genehmigt,

ssen erst erfolgen erfolgen kann, kann, wenn wenn die die Gebiete Gebiete der derzweiten zweiten Nutzungsetappe ssen erst Nutzungsetappeinindie die

Bauzone Bauzone eingezont eingezont sind. sind.

6. 6.

1:2’000 (Dorf Die vier Generellen Generellen Erschliessungspläne Entsorgung 1:2'000 und Entsorgung Ver- und Erschliessungspläne VerDie vier (Dorf Breil/Brigels; Danis, Tavanasa, Tavanasa, Mutteins; Mutteins; Dardin; Dardin; Capeder), Capeder), alle alle vom vom 19. 19.Juni Juni Breil/Brigels; Danis,

1997, genehmigt. 1997, werden werden genehmigt.

(Dorf Verkehr (Dorf 1:5’000 Verkehr Der Erschliessungsrichtplan 7. 7. Der Erschliessungsrichtplan Siedlungsgebiet Siedlungsgebiet 1:5'000

BreillBrigels) vom vom 19. 19. Juni Juni 1997 1997 wird wird zur zur Kenntnis Kenntnis genommen. genommen. Breil/Brigels)

Der Gemeindevorstand Inhalt wesentlichenInhalt den wesentlichen angewiesen, den 8. wird angewiesen, BreillBrigels wird Gemeindevorstand Breil/Brigels 8. Der

des vorliegenden vorliegenden Genehmigungsbeschlusses Genehmigungsbeschlusses (Ziffern (Ziffern 11 -- 77 hievor) hievor) öffentlich öffentlichbebe— des

wie Publikationsorganenwie gleichen Publikationsorganen den gleichen in den hat in Bekanntgabe hat Diese Bekanntgabe kanntzugeben. Diese kanntzugeben.

zu 1997 zu Juni 1997 19. Juni vom 19. Gemeindeversammlungsbeschlusses vom des Gemeindeversammlungsbeschlusses Bekanntgabe des die Bekanntgabe die erfolgen. Im Im Publikationstext Publikationstext ist hinzuweisen, dass dass der der GenehmigungsbeGenehmigungsbeerfolgen. ist darauf darauf hinzuweisen,

entdarin entgegen darin dass gegen und dass könne und werden könne Gemeinde eingesehen der Gemeinde bei der schluss schluss bei eingesehen werden

Tagen 20 Tagen innert 20 Festlegungen innert und Festlegungen Vorbehalte, Auflagen, haltende Auflagen, Anweisungen Anweisungen und haltende Vorbehalte,

ab dem dem Publikationsdatum Publikationsdatum nach Massgabe des des kantonalen kantonalen VerwaltungsgerichtsVenNaltungsgerichtsab nach Massgabe

gesetzes beim Verwaltungsgericht Verwaltungsgericht Graubünden Graubünden Rekurs Rekurs erhoben erhoben werden werdenkann. kann. gesetzes beim

9. Für 9. direkte Adressaten Adressaten des des vorliegenden vorliegenden Beschlusses Beschlusses beginnt beginntdie die20-tägige 20—tägigeReReFür direkte

kursfrist bereits bereits ab ab dem dem Zeitpunkt der Eröffnung Eröffnung des des Beschlusses. Beschlusses. Für Für die die GeGekursfrist Zeitpunkt der

26 26

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meinde meinde bleibt, wenn sie sie eine Gemeindeautonomie geltend bleibt, wenn eine Verletzung Verletzung ihrer ihrer Gemeindeautonomie geltend mama-

chen möchte, chen möchte, nur nur die die staatsrechtliche staatsrechtliche Beschwerde Beschwerdean andas dasBundesgericht Bundesgerichtoffen. offen.

10. 10. Die Regierungsbeschluss behandelt. Die Beschwerde Beschwerde wird wird inineinem einemseparaten separaten Regierungsbeschluss behandelt.

11. Das Amt für 11. Das Amt für Raumplanung Raumplanung wird wirdbeauftragt, beauftragt,die die aufgrund aufgrund dieses dieses Beschlusses Beschlusses nötinötia gen Kennzeichnungen Kennzeichnungen in in den den Plänen Plänenund undim im Baugesetz Baugesetzvorzunehmen. vorzunehmen. gen

12. Soweit 12. für die die Verwirklichung Verwirklichung der Soweit für der Planung PlanungBewilligungen Bewilligungenirgendwelcher irgendwelcherArt Artnotnot-

wendig sind, bleibt bleibt der Bewilligungsentscheid der Behörde oder oder wendig sind, der Bewilligungsentscheid der zuständigen zuständigen Behörde

Amtsstelle vorbehalten. vorbehalten.

13- Mitteilung an — I

13. Mitteilung an

Namens der Regierung Regierung Namens der Der Der Präsident: Präsident:

L Bärtsch

LV.

Der

iur. W.

*direktor: