Quartierplan Sut Curt
Procedura di piano di quartiere · Bonaduz
Documento
- Numero
- 93.GDE21
- Tipo
- Procedura di piano di quartiere
- Comune
- Bonaduz
- Cantone
- Grigioni
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- In vigore dal
- 22 feb 1993
Carta
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3721_B_QP_Sut-Curt_Beschluss.pdfApri in una nuova scheda
Testo
Der Gemeindevorstand Bonaduz
Vorstandssitzung vom 22.02.93 Mitgeteilt am 26.02.93
5.5
21
Quartierplanverfahren Sut Curt Gemäss Art. 84 Baugesetz der Gemeinde Bonaduz ist nach Abschluss der Quartierplanung diese in ortsüblicher Weise zu publizieren und während 30 Tagen öffentlich aufzulegen. Die öffentliche Auflage des Quartierplanes erfolgte aufgrund eines Beschlusses des Gemeindevorstandes vom 07.12.1992 in der Zeit vom 11.12.1992 bis 09.01. 1993 _ Gegen den Quartierplan Sut Curt haben am 07.01.93 , fristgerecht Einsprache erhoben. Der Gemeindevorstand hat mit Entscheid vom 18.01.1993, mitgeteilt am 20.01. 1993, in teilweiser Gutheissung der Einsprache der in Art. 6, Abs. 2 der Quartierplanbestimmungen vorgesehene reduzierte Waldabstand für An- und Nebenbauten gestrichen. Im übrigen wurde die Einsprache abgewiesen. Gegen den Einspracheentscheid des Gemeindevorstandes wurde innen der angesetzten Frist nicht rekurriert. Die Rechtskraft des Quartierplanes Sut Curt kann somit festgestellt werden. Diejenige des Teilgebietes Sela Curt/Wohnzone W2, erfolgte mit Beschluss des Gemeindevorstandes vom 06.04. l 990.
Es wird beschlossen:
1
Gestützt auf Art. 8 AB mir die Baulandumlegung sowie Art. 84 Baugesetz wird hiermit der Quartierplan Sut Curt, Wohnzone W 3, gemäß Plan des Büros STW AG mir Raumplanung, Komplatz 2, 7000 Chur, vom Juli 1992, genehmigt und gleichzeitig dessen Rechtskraft festgestellt.
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2.
Die mit Vorstandsbeschluss vom 06.04.1990 erlassene Bausperre über das östlich der Erschliessungsstrasse (Parz. 2247) gelegene Teilgebiet Sela Curt wird hiermit aufgehoben.
3.
In Anwendung von Art. 8 AB mir die Baulandumlegung wird der Ing. Geometer Th. Grünenfelder, Domain/Ems, beauftragt, nach vorgängigen Absprache mit der Gemeindeverwaltung Bonaduz, den neuen Besitzstand zu vermerken und zu vermessen sowie die Mutationstabelle mit dazugehörendem Plan zu erstellen.
4.
Das Grundbuchamt Domain/Ems wird beauftragt, gemäß Art. 10 der AB mir die Baulandumlegung den neuen Besitzstand aufgrund der zu erstellenden Mutationstabelle des Grundbuchgeometers ins Grundbuch Bonaduz einzutragen, unter Berücksichtigung der beschränkt dinglichen Rechte (Grundpfandverschreibungen und Dienstbarkeiten). Die Quartierplanvorschriften werden hiermit zur Anmeldung auf den Parzellen Nr. 123, Nr. 124, Nr. 125, Nr. 132, Nr. 468 und Nr. 2250 T angemeldet.
Beschluss Nr. 21
Der Gemeindevorstand Bonaduz
5.
/ Seite 2
Mitteilung - an alle Grundeigentümer im Quartierplangebiet Sela-/ Sut Curt mit
eingeschriebenem Brief
- Grundbuchgeometer Th. Gtünenfelder, Ing. Geometer, 7013 Domain/Ems
- Grundbuchamt Domain/Ems, 7013 Domat/Ems - STW AG mir Raumplanung, Komplatz 2, 7000 Chur AVo-Bauwesen - Kanzlei und zu de en.
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Für den Gemeindevorstand Bonaduz Der Präsident Der Aktuar
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Basi legali
801.100 · KRG · Cantone
801.110 · KRVO · Cantone
801.500 · Cantone
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Cantone
920.100 · KWaG · Cantone
920.110 · KWaV · Cantone
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confederazione
SR 814.41 · LSV · Confederazione
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Confederazione
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Confederazione