Teilrevision Plaun Danis

Pianificazione d'utilizzazione, ordinamento base · Breil/Brigels

Documento

Numero
13.298
Tipo
Pianificazione d'utilizzazione, ordinamento base
Comune
Breil/Brigels
Cantone
Grigioni
Livello
Comune
In vigore dal
9 apr 2013

Carta

Il Cantone non pubblica un perimetro per questo documento. La carta mostra Breil/Brigels con le zone edificabili.Apri la carta completa

File

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Testo

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Regierung Die Regierung Die Kantons Graubünden des Kantons des Graubünden

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regenza La regenza La Grischun chantun Grischun dal chantun dal

vom Sitzung Sitzung vom

April 2013 09. April 09. 2013

Governo ll Governo II Grigioni dei Grigioni del Cantone dei del Cantone

Mitgeteilt den Mitgeteilt den

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10.April 10. April 2013 2013

Protokoll Nr. Protokoll Nr.

298 293

A. A. beschlossen an Stimmberechtigten der Die Stimmberechtigten Die der Gemeinde Gemeinde BroilIBrigels Breil/Brigels beschlossen an der der GemeindeGemeinde-

umfassend Ortsplanung, umfassend der Ortsplanung, Teilrevision der eine Teilrevision 2012 eine November 2012 versammlung vom 30. 30. November versammlung vom

Danis. Gestaltungsplan 122000 einen Zonen- und 1:2000 Änderung, Änderung, Plaun Plaun Danis. Generellen Gestaltungsplan und Generellen einen Zonen-

ge(PMB) geMitwirkungsbericht (PMB) und Mitwirkungsbericht Planungs- und datierterPlanungs2013datierter Januar2013 17. Januar den 17. auf den Ein auf Ein

vor. liegt vor. Raumplanungsverordnung (RPV) eidgenössischen Raumplanungsverordnung der eidgenössischen mäss Art. mäss

Art. 47 47 der

(RPV) liegt

Vorprüfungsbericht des den Vorprüfungsbericht darauf. den verzichtete darauf, Gemeinde verzichtete Die Gemeinde Die des dem dem Amtes Amtes für für RaumRaum-

Vorlage die Vorlage Souverän die unterbreitete dem entwicklung (ARE) entwicklung (ARE) abzuwarten, abzuwarten, d.h. d.h. sie sie unterbreitete dem Souverän

Vorprüfungsberichts. des Vorprüfungsberichts. Vorliegen des ohne Vorliegen ohne

Die öffentliche öffentliche Bekanntgabe Bekanntgabe des GemeindeversammIungsbeschlusses vom NoDie des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom 30. 30. No-

GraubünKanton GraubünRaumplanungsgesetzes für'den des Raumplanungsgesetzes 48 des

Art. 48

gemäss Art. vember 2012 vember 2012 gemäss für den Kanton

ein. Beschwerden ein. keine Beschwerden gingen keine Es gingen 2012. Es Dezember 2012. 13. Dezember erfolgte am (KRG) erfolgte den (KRG) den am 13.

um BreiIlBrigeIs um Gemeindevorstand Breil/Brigels der Gemeindevorstand ersuchte der 2013 ersuchte Januar 2013 17. Januar Schreiben vom Mit Schreiben Mit vom 17.

Revisionsvorlage im Genehmigung der Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen Rahmen von von Art.

Art. 49

49 KRG. KRG.

B.

Gegenstand der der Revisionsvorlage Revisionsvorlage Gegenstand

Nutzungsplanungsvorlage der genehmigenden Nutzungsplanungsvorlage zu genehmigenden vorliegend zu der vorliegend Gegenstand der Gegenstand der GeGe-

BreiI/Brigels bildet meinde Breil/Brigels meinde bildetdie die Einzonung Einzonungder derininder der Fraktion Fraktion Danis Danis gelegenen gelegenen ParPar-

Bauzone an der Bauzone früher der gehörten früher Parzellen gehörten DieParzellen 3129. Die und 3129. 3915und 3917, 3915 3901, 3917, Nr. 3901, zellen Nr. zellen an

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Die Nutzungsetappe. Die 2. Nutzungsetappe. und heute in in der der Wohnzone Wohnzone WS WS resp. Wohnzone 2, 2, 2. resp. Wohnzone liegen heute und liegen im Kirchgemeinde BreillBrigels Breil/Brigelsbeabsichtigt, beabsichtigt,ihre ihrebeiden beidenParzellen ParzellenNr. Nr.3917 3917 und und 3129 3129 im Kirchgemeinde

abBaurecht abPersonen im im Baurecht einheimischen Personen m2 einheimischen 769 m2 16 769 resp. 16 m2 resp. Halte von ca. 719 719 m2 Halte vonca. konkrete Bauabsicht zugeben. eine konkrete Bauabsichtfür fürdie die Parzelle Parzelle Nr. Nr. 3901 3901 liegen eine Weiteren liegen Des Weiteren zugeben. Des

vor. m2) vor. fürdie dieParzelle ParzelleNr. Nr.3915 3915 (685 (685 m Baugesuch für ein Baugesuch resp. ein m2) resp. (1173 m2 (1173

Aufgrund der Starkstromleitung Starkstromleitungwird wirdein einTeilstück Teilstückder derParzelle ParzelleNr. Nr.3901 3901 der der Zone Zone für für Aufgrund der sowie Parzelle sowie Nebenbauten während der der Rest Rest dieser dieser Parzelle zugeführt, während Nebenanlagen zugeführt, und Nebenanlagen Nebenbauten und als Nutzungsbeschränk baulichenNutzungsbeschränkung einerbaulichen Hinweiseiner die Parzelle Nr. als demHinweis mitdem 3129mit Nr. 3129 die Parzelle

nichtionisierender Strahlung vor nichtionisierender Schutz vor den Schutz Folge Strahlung (NISV) (NISV) ververüber den Verordnung über der Verordnung Folge der

Bebauungsgrundstücken werden zweckmässigen Bebauungsgrundstücken von zweckmässigen sehen werden Schaffung von die Schaffung Für die sind. Für sehen sind.

Baulinien festgelegt. festgelegt. Baulinien

C. C.

Gestaltungsplan 1:2000 Genereller Gestaltungsplan und Genereller Zonen- und Zonen1:2000 Änderung, Änderung, Plaun Plaun Danis Danis

vom Danis, vom Plaun Danis, Änderung, Plaun 1:2000 Änderung, Gestaltungsplan 1:2000 Generelle Gestaltungsplan und Generelle Zonen- und Der ZonenDer genehmigt werden. kann genehmigt Anlass; er keinenBemerkungen Anlass; zu keinen gibt zu 30. er kann werden. 2012 gibt November 2012 30. November

Gestützt auf Gestützt auf Art.

Art. 49 49 KRG

KRG

Regierung: die Regierung: beschliesst die beschliesst Danis, Pla'un Danis, Gestaltungsplan 1:2000 Generelle Gestaltungsplan und Generelle Der Zonen'1. Zonen- und 1:2000 Änderung, Änderung, Plaun 1. Der

vom 30. 30. November November 2012 2012 wird wird genehmigt. genehmigt. vom

Ortspladass Ortsplahingewiesen, dass BreillBrigels wird Gemeindevorstand Breil/Brigels Der Gemeindevorstand 2. Der wird darauf darauf hingewiesen, 2. Vorprüfungsberichtes bedes Vorprüfungsberichtes Vorliegen des nach Vorliegen nungsrevisionen in nungsrevisionen in Zukunft Zukunft erst erst nach be-

dürfen. schlossen werden schlossen werden dürfen.

I

geeigneBeschluss in Breil/Brigels wird Gemeindevorstand Breil/Brigels Der Gemeindevorstand 3. Der wird ersucht, ersucht, diesen diesen Beschluss in geeigne3. Rechtsmittelbelehrung). (ohne Rechtsmittelbelehrung). öffentlich bekannt Form öffentlich ter Form ter bekannt zü zü geben geben (ohne

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notirgendwelcher Art Bewilligungen irgendwelcher Planung Bewilligungen Verwirklichung der die Verwirklichung für die 4. der Planung Art notSoweit für 4. Soweit wendig sind, bleibt bleibt der der Bewilligungsentscheid Bewilligungsentscheid der Behörde oder oder wendig sind, der zuständigen zuständigen Behörde

vorbehalten. Amtsstelle vorbehalten. Amtsstelle

5. sorgt für für die die Nachführung 5. Der Der Gemeindevorstand Gemeindevorstand Breil/Brigels Breit/Brigels sorgt Nachführung der der digitalen digitalen DaDa— ten nach nach den den Vorgaben Vorgaben des des ARE. ten ARE.

6. 6. Für Für das das Genehmigungsverfahren Genehmigungsverfahren werden Kosten erhoben. werden keine keine Kosten erhoben. 7. Mitteilung Mitteilung an: an: 7.

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