Teilrevision ZP Baugebiet

Pianificazione d'utilizzazione, ordinamento base · Breil/Brigels

Documento

Numero
04.74
Tipo
Pianificazione d'utilizzazione, ordinamento base
Comune
Breil/Brigels
Cantone
Grigioni
Livello
Comune
In vigore dal
20 gen 2004

Carta

Il Cantone non pubblica un perimetro per questo documento. La carta mostra Breil/Brigels con le zone edificabili.Apri la carta completa

File

3981_B_OPTR_ZOP_Baugebiet_RB_D_04.74.pdfApri in una nuova scheda

Testo

•

« Informationskopie << Informationskopie ohne ohneGewährleistung Gewährleistung (ARE-GR (ARE-GR

Die Regierung Die Regierung des Kantons des Kantons Graubünden Graubünden

Governo IIII Governo del Cantone del Cantone dei dei Grigioni Grigioni

AMTS REGISTRATUR III AMTSREGISTRATUR Ill AMT FUR RAUMPLANUNG RAUM AMT FÜR

Mitgeteilt den den Mitgeteilt

Sitzung vom vom Sitzung

20. Januar 2004

Mostra tutto il testo

22. Januar 2004

La regenza La regenza dal chantun dal chantun Grischun Grischun Protokoll Nr. Nr. Protokoll

74

A. A.

Die Stimmberechtigten Breil/Brigels beschlossen beschlossen an an der Die Stimmberechtigten der der Gemeinde Gemeinde BreillBrigels der GemeindeGemeinde-

versammlung versammlung vom vom 28. 28. November November 2003 2003 eine eine Teilrevision Teilrevision der der Ortsplanung, Ortsplanung, umfassend umfassend

eine Änderung „ZonenplanänderunPlan „Zonenplanänderuneinen Plan sowie einen 67) sowie (Artikel 67) Baugesetzes (Artikel des Baugesetzes Änderung des eine

von Sinne von im Sinne Mitwirkungsbericht im und Mitwirkungsbericht gen Planungs- und Ein Planungs1:1'000/1z1'2000“. Ein Baugebiet 1:1'000/1:12000". gen Baugebiet

Art. 47 Art. 47 der der eidg. eidg. Verordnung Verordnung über über die die Raumplanung Raumplanung (RPV) (HPV) liegt liegt vor. vor. Die Die Gemeinde Gemeinde

verzichtete verzichtete darauf, darauf, die die Vorlage Vorlage durch durch das das Amt Amt für fürRaumplanung Raumplanung einer einerVorprüfung Vorprüfung unterziehen zu lassen. zu lassen. unterziehen

Die öffentliche Die öffentliche Bekanntgabe Bekanntgabe des des Gemeindeversammlungsbeschlusses Gemeindeversammlungsbeschlusses vom vom 28. 28. NoNo-

vember 2003 vember 2003 gemäss gemäss Art. Art. 37a 37a des des kantonalen kantonalen Raumplanungsgesetzes Haumplanungsgesetzes (KRG) (KRG) ererein. Beschwerden ein. keine Beschwerden gingen keine Es gingen 2003. Es folgte am Dezember 2003. 5. Dezember am 5. folgte

Mit Breil/Brigels GemeindevorstandBreil/Brigels derGemeindevorstand ersuchte der 2003 ersuchte Dezember 2003 8. Dezember vom 8. Schreiben vom Mit Schreiben

um Genehmigung KRG. 37 KRG. Art. 37 von Art. Rahmen von im Rahmen Hevisionsvorlage im der Revisionsvorlage Genehmigung der um

B.

Änderung des Baugesetzes

ÄnderungdesBaugesetzes

67) (Artikel 67) Baugesetzes (Artikel des Baugesetzes Änderung des Die am beschlossene Änderung 2003 beschlossene November 2003 28. November am 28. Die

gibt werden. genehmigtwerden. kann genehmigt sie kann Anlass; sie Bemerkungen Anlass; keinen Bemerkungen zu keinen gibt zu

« Informationskopie (ARE-GR)>> » Gewährleistung (ARE-GR) ohne Gewährleistung Informationskopie ohne <<

2

C. C. Plan „Zonenplanänderungen 1:1'000/1:2'000“ Baugebiet 1:1'000/1:2'000" „Zonenplanänderungen Baugebiet Plan

In „Crest und „Crest „Mirada/Campliun“ und Gebieten „Mirada/Campliun" den Gebieten in den werden in Zonenplanänderungen werden den Zonenplanänderungen In den

Teilreviden TeilreviMit den ausgeschieden. Mit Bauzone ausgeschieden. neue Bauzone m22 neue 10'900 m ca. 10'900 insgesamt ca. Crusch" insgesamt Ia la Crusch"

sionen der in den der Bauzoneder dieBauzone istdie 1993 ist bis 1993 1990 bis Jahren 1990 den Jahren 1:2'000 in Zonenpläne 1:2'000 der Zonenpläne sionen Gebieten den Gebieten In den Gemeinde auf die worden. In reduziert worden. Grösse reduziert zulässige Grösse die zulässige BreiVBrigeIs auf Gemeinde BreiVBrigels

Einzelparzelien zahlreicheEinzelparzellen „Mirada/Campliun" und „Crest dabeizahlreiche wurden dabei Crusch" wurden la Crusch" „Crest la „Mirada/Campliun" und

BautäregeBautäeinerege fandeine der Zwischenzeitfand der Zwischenzeit In der zugewiesen. In Nutzungsetappe zugewiesen. zweiten Nutzungsetappe der zweiten

tigkeit in Grundeigentüeinzelner GrundeigentüAnfragen einzelner konkrete Anfragen bestehen konkrete Es bestehen statt. Es BreiI/Brigels statt. in BreiVBrigels tigkeit

„Crestlala Gebiet „Crest im Gebiet und im mer Bauzone und die Bauzone in die Parzellen in ihrer Parzellen Zuweisung ihrer die Zuweisung für die mer für

soll Bauplätze soll derBauplätze Crusch" Verfügbarkeit der Die Verfügbarkeit vor. Die Überbauungsstudien vor. bereits Überbauungsstudien liegen bereits Crusch“ liegen werden. gewährleistet werden. Vereinbarungen gewährleistet mit entsprechenden Vereinbarungen

November 28. November vom 28. 1:1‘000/1z2'000“ vom Baugebiet 1:1'000/1:2'000" „Zonenplanänderungen Baugebiet Plan „Zonenplanänderungen Der Der Plan

werden. genehmigtwerden. kann genehmigt erkann Anlass; er Bemerkungen Anlass; weiteren Bemerkungen keinen weiteren 2003 gibt zu keinen

KFiG Gestützt auf Art. 37 37 Abs. 33 KRG

Regierung: beschliesst die die Regierung: beschliesst

Baugesetzes des Baugesetzes verabschiedete Änderung Änderung des 2003verabschiedete November2003 28. November am 28. 1. 1. Die Die am genehmigt. (Artikel 67) wird genehmigt. 67) wird (Artikel

„Zonenplanänderung Baugebiet November 28. November vom 28. 1:1'000/1:2'000“ vom Baugebiet 1:1'000/1:2'000" Plan „Zonenplanänderung Der Plan 2. 2. Der

2003 wird genehmigt. genehmigt. 2003 wird

3. Der Gemeindevorstand BreiVBrigels BreiVBrigels wird ersucht, diesen diesen Beschluss Beschluss in in geeignegeeigneDer Gemeindevorstand wird ersucht, 3.

geben. zu geben. bekannt zu öffentlich bekannt Form öffentlich ter ter Form

« Informationskopie (ARE-GR)>> » Gewährleistung (ARE-GR) ohne Gewährleistung Informationskopie ohne <<

3

notArt notirgendwelcher Art Bewilligungen irgendwelcher Soweit für Planung Bewilligungen der Planung Verwirklichung der die Verwirklichung für die 4. 4. Soweit

oder Behörde oder zuständigen Behörde der zuständigen wendig sind, Bewilligungsentscheid der derBewilligungsentscheid bleibt der sind, bleibt wendig

Amtsstelle vorbehalten. Amtsstelle vorbehalten.

erhoben. Kosten erhoben. keine Kosten Für das das Genehmigungsverfahren werden keine Genehmigungsverfahren werden 5. Für 5.

Mitteilung 6. 6. Mitteilung

a zu Der Präsident:

Klaus Huber

Regierung der Regierung Namens der Namens

m

Der Kanzleidirektor:

Dr. C. Riesen