Teilrevision ZP und GGP 2'000
Pianificazione d'utilizzazione, ordinamento base · Breil/Brigels
Documento
- Numero
- 94.57
- Tipo
- Pianificazione d'utilizzazione, ordinamento base
- Comune
- Breil/Brigels
- Cantone
- Grigioni
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- In vigore dal
- 11 gen 1994
Carta
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3981_B_OPTR_ZOP_GGP_2000_RB_94.57.pdfApri in una nuova scheda
Testo
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Die Die Regierung Regierung des des Kantons Kantons Graubünden Graubünden
IIII Governo Governo del del Cantone Cantone dei dei Grigioni Grigioni
Mitgeteilt den den M
Sitzung vom vom Sitzung 1994 11. 11. Januar Januar 1994
1994 mm. 14. JAN. 1994
i H dil Cantun Grischun dil Cantun Grischun Protokoll Nr. Nr. Protokoll 57 57
A. A. Die Stimmberechtig Die Stimmberechtigten der der Gemeinde Gemeinde B r e i II B ri g e l s stimmten Breil/Brigels stimmten an an der der GeGemeindeversamm vom 8. 8. Oktober Oktober 1993 meindeversammlung vom 1993 Aenderungen Aenderungen des des Baugesetzes, Baugesetzes, des desZoZonenplanes und Generellen Generellen Gestaltungsplanes Gestaltungsplanes 1:2'000 1:2'000 (Teilgebiet nenplanes und (Teilgebiet Dorf), Dorf), des des ZonenZonen-
planes und Generellen Generellen Gestaltungsplanes Gestaltungsplan 1:1'000 planes und 1:1'000 (Teilgebiet (Teilgebiet Capeder), Capeder), des des ZonenZonenplanes und Generellen Generellen Gestaltungsplanes Gestaltungsplane 1:1'000 planes und 121’000 (Teilgebiet (Teilgebiet Dardin), Dardin), alle allevom vom 29. 29. Juni 1991, sowie sowieeinem einem neuen neuen Generellen Generellen Erschliessungsplan Juni 1991, Erschliessungsplan 1:2'000 122'000 (Teilgebiet (Teilgebiet Campliunl Mirada) Mirada) zu. zu. Ein Ein Planungsbericht Planungsbericht liegt Campliun/ liegt vor. vor. Ausschlaggebend Ausschlaggebend für für diese diese AenAenderungen ist ist der der Regierungsbeschluss Regierungsbeschluss Nr. Nr. 841 derungen 841 vom vom 7. 7. April April 1992 1992 betreffend betreffend GenehGenehmigung der Ortsplanungsrevision Ortsplanungsrevision vom migung der vom 29. 29. Juni Juni 1991. 1991.
Die öffentliche Bekanntgabe Bekanntgabe des des Gemeindeversammlungsbeschlusses Gemeindeversammlungsbeschlussesvom Die öffentliche vom8. 8. OktoOktober 1993 gemäss gemäss Art.
Art. 37a 37a des
des kantonalen kantonalen Raumplanungsgesetzes ber 1993 Raumplanungsgesetzes(KRG) (KRG)erfolgte erfolgteam am 15. Oktober 1993. 1993. Es Es sind sind keine keine Beschwerden Beschwerden eingegangen. 15. Oktober eingegangen. Mit Schreiben Schreiben vom vom 9. 9. November November 1993 1993 ersucht ersucht der der Gemeindevorstand GemeindevorstandBreil/Brigels Mit BreiIlBrigeIsum um Genehmigung des des Revisionsbeschlusses. Revisionsbeschlusses. Genehmigung B. Aenderung Baugesetz
AenderungBaugesetz
Die Aenderungen des des Baugesetzes Baugesetzes betreffen betreffen die die Art. Art. 18, Die Aenderungen 18, 45, 45, 51,53, 51 ‚53, 54a 54aund undArt.
Art. 56
56. Diese Ergänzungen und und Anpassungen Anpassungen des des Baugesetzes Baugesetzes stehen Diese Ergänzungen stehenininZusammenhang Zusammenhang mit nachfolgend aufgeführten aufgeführten Zonenplanänderungen. Zonenplanänderungen. Sie mit den den nachfolgend Sie können können genehmigt genehmigt werden. werden. '
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C. Aenderungen Zonenplan Aenderungen Zonenplan und und Genereller Genereller Gestaltungsplan Gestaltungsplan 1:2'000 1:2'000 (Teilgebiet Dorf) (Teilgebiet Dorf)
Aenderungen Zonenplan Aenderungen Zonenplan und und Genereller Genereller Gestaltungsplan Gestaltungsplan 1:1'000 1:1'000
(Teilgebiet Dardin) (Teilgebiet Dardin)
Aenderungen Zonenplan und und Genereller Genereller Gestaltungsplan Aenderungen Zonenplan Gestaltungsplan 1:1'000 1:1'000 Capeder) (Teilgebiet Capeder) (Teilgebiet
Mit Beschluss April 1992 Mit Beschluss Nr. Nr. 841 841 vom vom 7. 7. April 1992 hat hat die die Regierung Regierung die die Gemeinde Gemeinde Breil/Brigels Breil/Brigels angewiesen, eine eine zusätzliche zusätzliche Bauzonenreduktion Bauzonenreduktion durch durch Zuweisung Zuweisung zur zur 2. 2. NutzungsNutzungsangewiesen, etappe im Umfange Umfange von von mindestens mindestens 55 ha ha vorzunehmen. vorzunehmen. Gemäss Gemäss Flächenbilanz etappe im Flächenbilanzwerwerden nun nun Wohnbauzonen Wohnbauzonen im im Ausmass Ausmass von von ca. ca. 3,8 3,8 ha ha der der 2. 2. Nutzungsetappe Nutzungsetappe zugeteilt. den zugeteilt. Die rechtskräftige Bauzonenreduktion Die bereits bereits rechtskräftige Bauzonenreduktion in in der der Fraktion Fraktion Danis-Tavanasa Danis-Tavanasa beträgt beträgt ca. 2,2 ha. ha. Die Die gesamte ca. 2,2 gesamte Reduktion Reduktion der der Wohnbauzonen Wohnbauzonenumfasst umfasstdemnach demnachca. ca.66ha. ha. Die übrigen von von der der Regierung Regierung mit mit Beschluss Beschluss vom vom 7. Die übrigen April 1992 7. April 1992 zur zur Ueberarbeitung Ueberarbeitung zurückgewiesenen Bauzonen sowie sowiejene Bauzonenteile, Bauzonenteile, welche welche infolge zurückgewiesenen Bauzonen infolge ungenügenungenügender Löschbereitschaft sistiert sistiert wurden, wurden, können können bei bei dieser dieser Ausgangslage Ausgangslage nunmehr nunmehr der Löschbereitschaft genehmigt werden. genehmigt werden.
Die und Generellen Generellen Gestaltungspläne Gestaltungspläne 1:2'000 Die Zonenpläne Zonenpläne und 1:2'000 und und 1:1'000 1:1'000 (Teilgebiet (Teilgebiet Dorf, Dorf, Teilgebiet Teilgebiet Capeder Capeder und und Teilgebiet TeilgebietDardin) Dardin)können könnengenehmigt genehmigtwerden. werden. D.
CampliunlMirada) Genereller Erschliessungsplan 1:2'000 (Teilgebiet Campliun/Mirada) Genereller Erschliessungsplan 1:2'000 (Teilgebiet
Die Löschwassererschliessung im im Gebiet Die Löschwassererschliessung Gebiet Mirada-Campliun Mirada—Campliun ist ist mangels mangels hinreichenhinreichendem Druck Druck ungenügend. ungenügend. Die Die Gemeinde Gemeinde sieht sieht deshalb dem deshalb den den Bau Bau eines eines neuen neuen ReserReser— voirs auf auf Kote Kote 1'450 1'450 m.ü.M. m.ü.M. vor. vor. voirs
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3
Bis diese diese neue Bis neue Wasserversorgungsanlage Wasserversorgungsanlage nicht nicht erstellt erstellt resp. resp. betriebsbereit betriebsbereitist, ist, dürfen dürfen
im Gebiet Gebiet Mirada-Campliun im Mirada-Campliun oberhalb oberhalb der der Druckzonengrenze Druckzonengrenze (1'310 ( 1'310 m.ü.M.) m.ü.M.) selbstverselbstver-
- ständlich ständlich keine kejgg Baubewilligungen Baubewilligungen erteilt erteilt werden. werden. An An sich sich müsste müsste die die Genehmigung Genehmigung der der Wohnzone Wohnzone weiterhin weiterhin sistiert sistiert werden, werden, bis bis die die neue neue Wasserversorgungsanlage Wasserversorgungsanlageefef-
fektiv errichtet errichtet ist. ist. Davon Davon ist ist jedoch jedoch ausnahmsweise ausnahmsweise abzusehen, weil dies dies die die weitere weitere
Erschliessungsplanung und Erschliessungsplanung und die die Einleitung Einleitung von von Quartierplanungen Quartierplanungen behindern behindern würde würde und und weil weil die die technische technische Realisierbarkeit Realisierbarkeit der der neuen neuen Wasserversorgungsanlage Wasserversorgungsanlageausaus-
gewiesen ist. gewiesen ist.
Gestützt auf KRG Abs. 33 KRG 37 Abs.
Art. 37
auf Art. beschliesst die Regierung: Regierung:
1. 1.
Die am 8. Oktober Die am 8. Oktober 1993 1993 von von der der Gemeinde Gemeinde beschlossenen beschlossenen Aenderungen Aenderungenund und Ergänzungen des Ergänzungen des Baugesetzes Baugesetzes vom vom 29. 29. Juni Juni 1991 1991 werden werden genehmigt. genehmigt.
2. 2.
Der Zonenplan Zonenplan und Der und Generelle Generelle Gestaltungsplan Gestaltungsplan 1:2'000 1:2'000 (Teilgebiet (Teilgebiet Dorf) Dorf) vom vom 8. 8. Oktober Oktober 1993 1993 wird wird genehmigt. genehmigt.
3. 3.
Die von Die von der der Regierung Regierung mit mit Beschluss Beschluss Nr. Nr. 841 841 vom vom 7. 7. April April 1992 1992zur zurUeberarbeiUeberarbeitung zurückgewiesenen jene Bauzonenteile, tung zurückgewiesenen Bauzonen Bauzonen sowie sowie jene Bauzonenteile, welche welche infolge infolge ungenügender Löschbereitschaft ungenügender Löschbereitschaft im im Dorf Dorf Breil/Brigels BreiIlBrigeIsgemäss gemässdem demerwähnten erwähnten Regierungsbeschluss Regierungsbeschluss sistiert sistiert wurden, wurden, werden werden nunmehr nunmehr genehmigt, genehmigt, soweit soweitsie sie nicht gestützt nicht gestützt auf auf den den Zonenplan Zonenplan und und Generellen Generellen Gestaltungsplan Gestaltungsplan 1:2'000 1:2'000 (Teilgebiet (Teilgebiet Dorf) Dorf) vom vom 8. 8. Oktober Oktober 1993 1993 resp. resp. gestützt gestützt auf auf den den Zonenplan Zonenplan und und Generellen Gestaltungsplan Generellen Gestaltungsplan 1:1'000 1:1'000 (Teilgebiete (Teilgebiete Danis/Tavanasa) Danis/Tavanasa) vom vom 14. 14. Mai Mai .. 1993 aus 1993 aus der der Bauzone Bauzone entlassen entlassen wurden. wurden.
4. 4.
Der Zonenplan Zonenplan und Der und Generelle Generelle Gestaltungsplan Gestaltungsplan 1:1'000 1:1'000 (Teilgebiet (Teilgebiet Capeder) Capeder) vom vom 8. 8. Oktober Oktober 1993 1993 wird wird genehmigt. genehmigt.
5. 5.
Der und Generelle Generelle Gestaltungsplan Gestaltungsplan 1:1'000 Der Zonenplan Zonenplan und 1:1'000 (Teilgebiet (Teilgebiet Dardin) Dardin) vom vom 8. 8. Oktober Oktober 1993 1993 wird wird genehmigt. genehmigt.
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6.
Der Generelle Der Generelle Erschliessungsplan Erschliessungsplan 1:2'000 1:2'000 (Teilgebiet (Teilgebiet Campliun-Mirada) Campliun-Mirada)vom vom
Anweisung 8. Oktober folgenderAnweisung mitfolgender undmit Erwägungenund derErwägungen Sinneder im Sinne wird im 1993wird Oktober 1993 8. genehmigt: genehmigt: Im Mirada-Campliun oberhalb oberhalb der der Druckzonengrenze Druckzonengrenze (1'310 ( 1'310 m.ü.M.) m.ü.M.) Im Gebiet Gebiet Mirada-Campliun
Löschdürfen Baubewilligungen erst erteilt erteilt werden, werden, wenn die zu erstellende Löschwasserversorgungsanlage betriebsbereit ist. ist. wasserversorgungsanlage betriebsbereit
7.
notArtnotirgendwelcherArt Bewilligungen irgendwelcher Planung Bewilligungen der Planung Soweit für Verwirklichung der die Verwirklichung für die Soweit wendig sind, bleibt bleibt der der Bewilligungsentscheid Bewilligungsentscheid der der zuständigen zuständigen Behörde wendig sind, Behördeund und vorbehalten. Amtsstelle Amtsstelle vorbehalten.
8.
Der Gemeindevorstand Gemeindevorstand Breil/Brigels BreiI/Brigels wird angewiesen, das das Datum Datum und und den den
wesentlichen Inhalt des des Beschlusses Beschlusses in in geeigneter geeigneter Form Form bekanntzugeben. bekanntzugeben. wesentlichen Inhalt
9.
erhoben. Kosten erhoben. Es werden keine Kosten
10. 10.
Mitteilung Mitteilung aan
Namens der Regierung Regierung Namens der _ Der Präsident: Der Präsident:
" /W /
A;
L. Bärtsch Der Kanzleidirektor: Kanzleidirektor:
Dr.RIesen Blasen
Basi legali
801.100 · KRG · Cantone
801.110 · KRVO · Cantone
801.500 · Cantone
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Cantone
920.100 · KWaG · Cantone
920.110 · KWaV · Cantone
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confederazione
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Confederazione
SR 814.41 · LSV · Confederazione
SR 814.201 · GSchV · Confederazione
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Confederazione
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Confederazione